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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Man hätte mal vorher den Arsch in der Hose haben soll und den Kläger unterstützen sollen

Wo waren denn da die Waffen und Jagdverbände

Die weden auch jetzt den Schwanz einziehen.

Was der Kläger jetzt macht ist allein seine Sache

Sicher ist das die Geschäftezurück gehen werden. (mit Jägern)

Geschrieben

Die Landesjagdverbände haben die Klage nicht unterstützt und werden es auch jetzt nicht machen.

Wie immer im Leben kommt es nur darauf an wer wen fragt !

Es gibt HA die feste Magazine haben und von oben ladbar sind.

Auch die sind davon betroffen.

Geschrieben

Naja, aber welchen Sinn soll das machen?

Gerade in den letzten Jahren sind jagdliche Selbstlader TOPMODERN und in großer Zahl unterwegs.

Hier geht es ja noch nicht mal um Anschein.

Du hast keine Ahnung, schimpf weiter auf Leute die wenigstens Eier in der Hose hatten.

Na coltdragoon ist wohl eher nicht derjenige, welcher sich gegenüber einem Richter aufspielt. ;)

Dein Postfach ist voll !
Geschrieben

und wieviel Schuss hat das festeingebaute Magazin ?

Ich habe so was auch noch nicht gesehen.

Ein kompetenter Verbandsführer hat mir versichert das es sowas in Frankreich gibt.

Ich vermute mal zwei Schuss.

Geschrieben

Nun, DIESE Leute haben sich ja scheinbar als Vollidioten erwiesen ...

Weil die genau das gemacht haben wozu sie ein Recht haben und du dich nicht getraut hast ? Dem Staat Paroli zu geben und dagegen mit einem Rechtsanwalt vorzugehen ?

Du kannst hier nur ätzen und lachen.

Ich kenne den Kläger und das ist kein Duckmäuser oder Dummkopf.

Du bist eine Laberbacke und nicht mehr !

Geschrieben

Alles mit losem Magazin ist damit erledigt ob Sauer oder alte Ordonanzgewehre.

Begründung?

Gibt es überhaupt schon etwas handfestes bzgl. des angeblichen Urteils oder ist es bisher nichts weiter als eine Scheißhausparole auf Fressebuch?

Geschrieben

...Leute, welches Urteil denn? :confused: Man könnte nach den Äußerungen hier meinen, ihr hättet besagtes Phantomschriftstück nicht nur auf dem Tisch liegen, sondern auch von vorn bis hinten gelesen.

"Der Kläger" war übrigens die Behörde von MP%...

Geschrieben

Begründung?

Gibt es überhaupt schon etwas handfestes bzgl. des angeblichen Urteils oder ist es bisher nichts weiter als eine Scheißhausparole auf Fressebuch?

Es gibt handfeste Dinge, aber nicht in diesem Forum.

Die es angeht wissen Bescheid, das Forum gehört wihl nicht dazu.

Also man sollte warten bis das BundesVerG das Urteil öffentlich stellt.

Ich kann nur auf die Verbände hoffen, leider meist vergebens, " die Hütte brennt" , wurde gesagt.

Vorher wollte keiner etwas davon wissen.

Geschrieben

Wenn es dieses Urteil gibt und die hier und auf Facebook getätigten Aussagen zutreffend sind, dann geht es alle etwas an, zumindest alle Jäger.

Und wenn man keine weiteren Angaben preisgeben möchte, dann sollte man auch keine windigen Kommentare auf Facebook posten.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es dieses Urteil gibt und die hier und auf Facebook getätigten Aussagen zutreffend sind, dann geht es alle etwas an, zumindest alle Jäger.

Und wenn man keine weiteren Angaben preisgeben möchte, dann sollte man auch keine windigen Kommentare auf Facebook posten.

Das musst du dem sagen der das auf Fratzebuch gemacht hat und nicht mir

EA hat den Thread hier gemacht.

Tatsächlich hast du Recht und ich hätte das hier auch nicht eröffnett

Leider sind davon tatsächlich bei Rschtskraft des Urteils alle Jäger mit HA in Deutschland betroffen

und ja das Urteil ist verheerend.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Ich habe so was auch noch nicht gesehen.

Ein kompetenter Verbandsführer hat mir versichert das es sowas in Frankreich gibt.

Ich vermute mal zwei Schuss.

Große Fresse - keine Ahnung.

Wundervoll!

In Frankreich haben jagdliche HA schlichte Klappdeckelmagazine, die nicht nach unten heraus stehen können.

Das BAR I ist dort häufig, andere Waffen müssen umgebaut werden.

Da die Jungs dort teilweise 3, 4 und manchmal sogar 5 Pillen drin hatten, gibt es offenbar keine feste Obergrenze.

Definitiv sind es aber Klappdeckel, es kann also nix überstehen und das Magazin kann nicht schnell ausgetauscht werden.

Das ist allerdings auch ziemlich bekannt ... außer bei Grossfressenameisen wie rene.

Geschrieben

Das ist allerdings auch ziemlich bekannt ... außer bei

Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, daß nur ein sachlicher Ton uns alle hier weiter bringt, Danke !

Geschrieben (bearbeitet)

Große Fresse - keine Ahnung.

Wundervoll!

In Frankreich haben jagdliche HA schlichte Klappdeckelmagazine, die nicht nach unten heraus stehen können.

Das BAR I ist dort häufig, andere Waffen müssen umgebaut werden.

Da die Jungs dort teilweise 3, 4 und manchmal sogar 5 Pillen drin hatten, gibt es offenbar keine feste Obergrenze.

Definitiv sind es aber Klappdeckel, es kann also nix überstehen und das Magazin kann nicht schnell ausgetauscht werden.

Das ist allerdings auch ziemlich bekannt ... außer bei Grossfressenameisen wie rene.

Ich weiss nicht wie das in F ist, habe ich aber auch geschrieben.

Der Rest: schau mal in den Spiegel

Wenn es so ist, dann ist es ja ein festes Magazin, in D dann eben nur mit zwei Schuss.

Auch nur das werden dann Jäger hier nur noch kaufen können.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn schon jemand das Urteil hat, wieso wird es dann nicht veröffentlich?

Das kann doch nicht so schwer sein.

Weil derjenige der es hat, eben nicht will,

du musst eben warten bis es das BVerwaG macht.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Soll das auch dann für anerkannte Nachsucheführeri in BW gelten, denen ist es laut Wildtiermanngamentgesetz doch erlaubt?

Das gilt bei Rechtskraft für allw Jäger mit HA.

HA mit entnehmbaren Magazin sind dann illegal für Jäger, aber nicht für Sportschützen.

Das BundesVerwG ist das höchste deutsche Verw Gericht

Bearbeitet von rene-97

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