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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Wer es nachlesen möchte: das Procedere im einzelnen ist relativ detailliert geregelt in den §§ 58 bis 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, hier:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.pdf;jsessionid=B74E53A568818135D6E31AD008CAAFF1.2_cid295?__blob=publicationFile

 

Carcano

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vor 23 Minuten schrieb carcano:

Wer es nachlesen möchte: das Procedere im einzelnen ist relativ detailliert geregelt in den §§ 58 bis 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, hier:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veroeffentlichungen/ggo.pdf;jsessionid=B74E53A568818135D6E31AD008CAAFF1.2_cid295?__blob=publicationFile

 

Carcano

 

Nö, möchte ich nicht. Was ich möchte ist, dass die langsam mal in die Gänge kommen! Ich glaube aber eher nicht, dass hier bewußt verzögert wird, eine Behandlung als "dringliche Angelegenheit" sieht aber anders aus. Und wenn wir ganz ehrlich sind: Objektiv gesehen ist dieses Thema für die gesamte Gesellschaft eher uninteressant.

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vor einer Stunde schrieb Axel Junghans:

entweder wird hier bewußt verzögert oder die Leistungsfähigkeit sollte überprüft werden.

 

 

Drückt es schon so? Wenn du ne neue Plempe brauchst, kaufen kannst du doch schon, der Händler wird kein Problem haben mit dir gemeinsam den waffenrechtlichen Erwerb rechtlich korrekt abzupassen.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Wer sagt, dass sich die Schlussfolgerungen des Bundesverwaltungsgerichts auf § 31 Abs. 1 Nr. 7c JWMG bezogen?

 

Wie wurde im Land Baden-Württemberg nochmal z.Zt. des Erlasses des JWMG die jagdl. HA-/Magazinregelung verstanden und vollzogen (von Ministeriumsebene bis Ebene der unteren Verwaltungsbehörde), und was sagt uns dieses über Auslegung und Intention der einschlägigen JWMG-Regelung in Ba.-Wü.?

 

Ich finde die "Herleitung aus Leipzig" für die JWMG-Regelung in Ba.-Wü. zumindest zweifelhaft.

eben. Deshalb kann das JWMG auch nicht den Erwerb und Besitz beeinflussen wie behauptet.

Das regelt das WaffG mit der dort genannten Verknüpfung. Das JWMG kann darauf keine Auswirkungen haben.

Der Übertrag des Urteils auf dieses ist nicht herleitbar, da es diesbezüglich überhaupt keine Relevanz besitzt.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 13
 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

... und

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

 

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vor 35 Minuten schrieb Jacko5000:

Drückt es schon so? Wenn du ne neue Plempe brauchst, kaufen kannst du doch schon

Ich denke nicht.Derzeit wird sie dir nicht eingetragen.Die Meldefrist für Neuerwerb beträgt 14 Tage. Bist du sicher das eine Veröffentlichung im Oktober erfolgt?

Kaufen ja,aber nicht die tatsächliche Gewalt darüber ausüben . Wenn ich falschliege bitte um Dementi.

 

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Er hat aber vom Kauf gesprochen. Den waffenrechtlichen Erwerb kann man dementsprechend zeitlich gestalten.

Zudem wird ständig vom Halbautomaten allg. gesprochen und verkannt, dass es absolut gesetzes- und urteilskonforme HA gibt.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb schiiter:

Das war doch die korrekte Antwort.

Hä? Vielleicht habe ich das nicht rauslesen können,aber du kannst mir da bestimmt helfen;

Daher frage ich dich explizit,ob es trotz der noch nicht veröffentlichten Gesetzesänderung einen Waffenhändler in

Deutschland gibt,der dir einen HA mit Wechselmagazin to go und gesetzeskonform sofort verkauft?

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vor 4 Minuten schrieb Axel Junghans:

Hä? Vielleicht habe ich das nicht rauslesen können,aber du kannst mir da bestimmt helfen;

Daher frage ich dich explizit,ob es trotz der noch nicht veröffentlichten Gesetzesänderung einen Waffenhändler in

Deutschland gibt,der dir einen HA mit Wechselmagazin to go und gesetzeskonform sofort verkauft?

 

Jeder verkauft es dir. Ich frage mich schon ob du den Unterschied zwischen dem waffenrechtlichen Erwerb und Kauf kennst. Da du das Thema in meinem vorherigen Beitrag komplett ignoriert hast muss ich anzweifeln dass du wirklich einen Jagdschein hast weil die Sachlage doch so klar ist!?!

Kaufen JA, erwerben nein.

Bearbeitet von Jacko5000
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Wenn du mich so ganz explizit fragst: Ja beinahe jeder Waffenhändler in Deutschland wird mir einen HA mit Wechselmagazin verkaufen und soweit verfügbar sofort mitgeben ;)

Diese Antwort dürfte dir allerdings auch nicht weiterhelfen.

vor 5 Minuten schrieb Axel Junghans:

Daher frage ich dich explizit,ob es trotz der noch nicht veröffentlichten Gesetzesänderung einen Waffenhändler in

Deutschland gibt,der dir einen HA mit Wechselmagazin to go und gesetzeskonform sofort verkauft

 

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Wenn du mich so ganz explizit fragst: Ja beinahe jeder Waffenhändler in Deutschland wird mir einen HA mit Wechselmagazin verkaufen und soweit verfügbar sofort mitgeben [emoji6]

Diese Antwort dürfte dir allerdings auch nicht weiterhelfen.

 

Frank&Monika haben seit zwei Wochen meine SLB am Lager. Sie würden sie mir auch verkaufen aber mitgeben nicht solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.

Meine SBiene trägt mir die Waffe nicht ein solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.

Heißt also, ich kann 2000EUros abdrücken für eine Knifte die ich abends nach der Arbeit mal bei Frank&Monika befühlen darf in der Hoffnung, daß ich sie dieses Jahr evtl. mal doch noch mit nach Hause nehmen darf.

[emoji12] [emoji35]

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vor 9 Minuten schrieb Axel Junghans:

Ich glaube schon,du redest aber immer von kaufen aber nicht von mitnehmen. Wenn das so ist dann schreib es doch und führe mich aus dem Dunklen!

Das war aber ganz genau seine Ausgangsaussage.

 

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vor 6 Minuten schrieb detlef86:

Frank&Monika haben seit zwei Wochen meine SLB am Lager. Sie würden sie mir auch verkaufen aber mitgeben nicht solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.

Meine SBiene trägt mir die Waffe nicht ein solange das Gesetz nicht veröffentlicht ist.

Heißt also, ich kann 2000EUros abdrücken für eine Knifte die ich abends nach der Arbeit mal bei Frank&Monika befühlen darf in der Hoffnung, daß ich sie dieses Jahr evtl. mal doch noch mit nach Hause nehmen darf.

emoji12.pngemoji35.png

Ich glaubs nicht,gerade bei Frankonia angerufen;kaufen und mitnehmen.

 

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Gerade eben schrieb Jacko5000:

Du glaubst also das Frankonia dir heute oder morgen eine SLB mit Wechselmagazin verkauft und dir die Waffe wie du es genannt hast "to go" mitgibt?

 

DAS wiederum bezweifel ich.

 Ich ja auch,aber ruf doch selbst an Frankonia Buchholz!! Aber wieso bezweifelst du jetzt deine eigene Aussage?

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vor 1 Stunde schrieb Jacko5000:

 

Drückt es schon so? Wenn du ne neue Plempe brauchst, kaufen kannst du doch schon, der Händler wird kein Problem haben mit dir gemeinsam den waffenrechtlichen Erwerb rechtlich korrekt abzupassen.

 

vor 19 Minuten schrieb Axel Junghans:

Ich glaube schon,du redest aber immer von kaufen aber nicht von mitnehmen. Wenn das so ist dann schreib es doch und führe mich aus dem Dunklen!

 

vor 9 Minuten schrieb schiiter:

Das war aber ganz genau seine Ausgangsaussage.

 

 

vor 2 Minuten schrieb Axel Junghans:

 Ich ja auch,aber ruf doch selbst an Frankonia Buchholz!! Aber wieso bezweifelst du jetzt deine eigene Aussage?

 

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Warum ziehst du das jetzt in Zweifel? Es ist vom Händler abhängig. Interessant wird es dann auf der Behörde und auch da ist es durchaus offen. Der gute Weg führt über den Voreintrag.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich kann mir sowieso nur sehr schwer vorstellen, dass jemand nach Sachstand noch ein Verfahren bekommt.

 

P.S.: Ich klammere mal aus, dass konforme HA mit Wechselmagazine (gibt es auch) gemeint sind.

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vor 40 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Jeder verkauft es dir. Ich frage mich schon ob du den Unterschied zwischen dem waffenrechtlichen Erwerb und Kauf kennst. Da du das Thema in meinem vorherigen Beitrag komplett ignoriert hast muss ich anzweifeln dass du wirklich einen Jagdschein hast weil die Sachlage doch so klar ist!?!

Kaufen JA, erwerben nein.

sorry,habe den letzten Absatz nicht gelesen,also Frage beantwortet!

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vor 5 Minuten schrieb schiiter:

Warum ziehst du das jetzt in Zweifel? Es ist vom Händler abhängig. Interessant wird es dann auf der Behörde und auch da ist es durchaus offen. Der gute Weg führt über den Voreintrag.

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Ich kann mir sowieso nur sehr schwer vorstellen, dass jemand nach Sachstand noch ein Verfahren bekommt.

 

P.S.: Ich klammere mal aus, dass konforme HA mit Wechselmagazine (gibt es auch) gemeint sind.

 

Schlicht weil es Frankonia ist.

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