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2/6 Reglung Notlösungen gesucht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mna könnte den Gedanken auch weiterspinnen und überlegen, eine vorhandene Waffe zu verkaufen und dann das ganze unter Verweis auf den Sinn und Zweck des Erwerbsstreckungsgebots auszuprozessieren. Die Regelung soll ja ein hurtiges Ansammeln von Schußwaffen und der Deckmantel des Sportschützentums verhindern (wie sinnvoll dies bei einer unterstellten Aktivenzeit von 30 Jahren x 4 Waffen p.a. ist sei dahingestellt). Wird aber eine (zwischenzeitlich) erworbene Waffe sozusagen "zum Ausgleich" verkauft wäre das Beharren auf der Erwerbsstreckungsregelung pure Förmelei. Zumindest aber rechtfertigt dies, über eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme nachzudenken. Dies natürlich, falls es ums Verrecken nicht gelingen sollte, die Waffe beim dealer zu lagern oder anderweitig zu parken (oder man es einfach "wissen" will).

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Mna könnte den Gedanken auch weiterspinnen und überlegen, eine vorhandene Waffe zu verkaufen und dann das ganze unter Verweis auf den Sinn und Zweck des Erwerbsstreckungsgebots auszuprozessieren.

Wenn von gesetzlichen Bestimmungen ein erkennbarer Sinn und Zweck gefordert würde, dann gäbe es das ganze WaffG in der heutigen Form nicht. Dürfte also eher schwierig werden, auch wenn ich dem Kläger natürlich jeden Erfolg wünschen würde.

Eine andere Frage wäre vielleicht ob es einen einklagbaren Anspruch auf die Gewährung einer Ausnahme gibt, wenn eine Situation vorliegt, die eindeutig nicht unter den Zweck der Erwerbsstreckung fällt, sagen wir ein irreparabler Schaden an einer Wettbewerbswaffe wenn man bereits zwei Waffen erworben hat. (Und dann die nächste Frage: was wenn der Schaden nicht irreparabel ist, aber die Reparatur eine ganze Saison in Anspruch nehmen wird?)

Geschrieben

Mna könnte den Gedanken auch weiterspinnen und überlegen, eine vorhandene Waffe zu verkaufen und dann das ganze unter Verweis auf den Sinn und Zweck des Erwerbsstreckungsgebots auszuprozessieren. Die Regelung soll ja ein hurtiges Ansammeln von Schußwaffen und der Deckmantel des Sportschützentums verhindern (wie sinnvoll dies bei einer unterstellten Aktivenzeit von 30 Jahren x 4 Waffen p.a. ist sei dahingestellt). Wird aber eine (zwischenzeitlich) erworbene Waffe sozusagen "zum Ausgleich" verkauft wäre das Beharren auf der Erwerbsstreckungsregelung pure Förmelei. Zumindest aber rechtfertigt dies, über eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme nachzudenken. Dies natürlich, falls es ums Verrecken nicht gelingen sollte, die Waffe beim dealer zu lagern oder anderweitig zu parken (oder man es einfach "wissen" will).

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Leider erlaubt die Forensoftware nicht mehr "Smilies".

Geschrieben

Wie hier schon von einigen korrekt dargelegt wurde, ist die 2/6-Regelung eine Vorschrift, die Ausnahmen zulässt.

Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Und die Möglichkeit von Ausnahmen existiert ja genau, um zum Beispiel solche Härtefälle lösen zu können, wie sie der Thread-Eröffner anspricht.

Mein SB war da auch sehr locker.

Ich hätte eigentlich noch drei Monate mit dem Erwerb meines Dienstrevolvers warten müssen, weil ich mir erst kurz vorher zwei Halbautomaten auf grün gekauft habe.

Den Voreintrag für den Revolver hatte ich aber schon bekommen.

Dem SB habe ich erklärt, dass eine Landesmeisterschaft in der Disziplin Dienstrevolver ansteht, und dass ich diese mit meinem eigenen Revolver schießen könne, wenn er eine Ausnahme von der 2/6-Regelung zulässt.

Er hat das sofort zugelassen, weil er von sich aus schon gesagt hat, dass ich die Waffe ja extra für diese Disziplin beantragt habe und es ja sinnlos wäre, dann mit einer Leihwaffe zu schießen, wenn ich mit meiner eigenen Waffe schießen könnte.

Es kommt also nicht nur auf den SB, sondern auch auf den Sachverhalt an.

Und im Falle des TE, kann er ja mit Hilfe des Schriftverkehr mit Frankonia ganz genau erklären, wieso er den UH gekauft hat, obwohl noch sein HA aussteht.

Geschrieben

Wenn von gesetzlichen Bestimmungen ein erkennbarer Sinn und Zweck gefordert würde, dann gäbe es das ganze WaffG in der heutigen Form nicht. Dürfte also eher schwierig werden, auch wenn ich dem Kläger natürlich jeden Erfolg wünschen würde.

Bei aller und auch berechtigter Kritik sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Kaum ein LWB würde eine Abkehr von unserem Prinzip, daß nur zuverlässige und verläßliche Leute Schußwaffen erwerben und besitzen dürfen, begrüßen. Die Frage ist nur, ob es so übertrieben geregelt und gehandhabt werden muß wie bei uns, wo jede Banalität begeistert zum Anlaß genommen, einen LWB abzuschießen, plus das sehr beschränkende Bedürfnisgedöns. Kein LWB will US-Verhältnisse, daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann.

Außerdem haben die Mehrzahl der Regelungen des WaffR durchaus ihren Sinn und Zweck, auch wenn wir diesen vielleicht nicht befürworten, und sind daher bei Unklarheiten im Rahmen des Systems auslegbar. Es gibt auch irrationale, ideologische Auswüchse, wie etwa § 6 (1) AWaffV, und bezogen auf den beabsichtigten Zweck wenig sinnvolle Regelungen wie etwa das Erwerbsstreckungsgebot, aber eben auch im Rahmen des Systems anwendbar und auszulegen.

Und wenn das Erwerbsstreckungsgebot den Zuwachs der Waffenansammlung des einzelnen Sportschützen auf eine Rate von 4 Waffen p.a. beschränken soll bzw. will - und genau darum geht es in dieser Regelung -

"Das Verbot des Satzes 3 dient der Verhinderung des Anlegens von Waffensammlungen unter dem Deckmantel des

Sportschützentums, zu dem insbesondere die Nichtkontingentierung von Einzellader-Langwaffen (Argument aus dem Eingangssatz des Absatzes 2) verleiten könnte ..."

BT-Drucksache 14/7758 S.63

dann ist dieser Zweck objektiv auch erreicht, wenn durch gleichzeitige Verkäufe diese Rate eingehalten wird bzw. es nicht zu einer Vergrößerung der Zahl der Waffen kommt. Diese Auslegung nennt der Jurist teleologische Reduktion und wer das nicht weiß sollte sich mal schlau machen.

Ob der einzelne SB zur Einsicht fähig oder bereit ist, das ist eine andere Frage. Wie auch seine Bereitschaft, überhaupt eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme zu bejahen. Aber letztlich muß, wie immer, jeder selbst entscheiden, ob er es darauf ankommen lassen und das Risiko eines Prozesses auf sich nehmen möchte.

Geschrieben

<smileys gelöscht um eigene setzen zu können>

Leider erlaubt die Forensoftware nicht mehr "Smilies".

Na, das ist ja wieder mal ein höchst qualifizierter Beitrag. Daher auch meinerseits:

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Geschrieben

Bei aller und auch berechtigter Kritik sollte man die Kirche im Dorf lassen. Diese Auslegung nennt der Jurist teleologische Reduktion und wer das nicht weiß sollte sich mal schlau machen.

Der Wortlaut eines Gesetzes, beim der Gesetzgeber mit "in der Regel" die Ausnahme zugelassen hat, muss, weil planwidrig zu weit gehend, muss vom Juristen per teleologischer Reduktion zusammengeschrumpft werden. :appl: Dafür sind 4 eigentlich zu wenig: :icon13::icon13::icon13::icon13:

Geschrieben

Der Wortlaut eines Gesetzes, beim der Gesetzgeber mit "in der Regel" die Ausnahme zugelassen hat, muss, weil planwidrig zu weit gehend, muss vom Juristen per teleologischer Reduktion zusammengeschrumpft werden. :appl: Dafür sind 4 eigentlich zu wenig:

Du begreifst das Prinzip leider nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zur Ausnahme kommst Du erst, wenn Du - ggfs. nach Auslegung und dabei erfolgter teleologischer Reduktion - gleichwohl einen Erwerb im Sinne der Regelung bejahst. Legst Du die Norm dagegen entsprechend deren Sinn und Zweck so aus, daß mit diesem "Erwerb" 2 mal je Halbjahr nur Erwerbsakte erfaßt und gemeint sind, die zu einer Mehrung der Zahl Deiner Waffen führen, dann kommst Du bei gleichzeitgem Verkauf einer Waffe mangels insofern relevantem Erwerb nicht zu der Frage der Ausnahme. Eigentlich aber simpel, das sollte sich auch Dir schon beim ersten Lesen des Gesetzestextes erschließen, ist ja immerhin in Deutsch und eher einfacher Sprache geschrieben.

Daß dies in der Praxis der Rechtsprechung aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führt kann, daß sich ein Gericht nicht festlegen will und diese Frage/Auslegung offenläßt und meint, daß eine Entscheidung über diese Frage nicht erforderlich ist weil in jedem Fall wegen des gleichzeitigem Verkaufs einer Waffe ein solcher Ausnahmsfall und damit kein rechtswidriger Erwerb vorlag, steht auf einem ganz anderen Blatt. Solchen "schwierigen" und überhaupt unnötigen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen lernt man schon als Referendar in der ersten Station.

Damit ist dies jetzt zum dritten Mal aufgebröselt und damit nun wirklich für jeden verständlich, der es wissen will und damit eod für mich.

Geschrieben

@MarkF

Mit Deiner Rechthaberei reitest Du die Leute rein, die Dir glauben. Du musst es ja nicht ausbaden und verdienst im besten Fall noch dran.

:peinlich::icon13::icon13::icon13::icon13:

Geschrieben

Kaum ein LWB würde eine Abkehr von unserem Prinzip, daß nur zuverlässige und verläßliche Leute Schußwaffen erwerben und besitzen dürfen, begrüßen. [...] Kein LWB will US-Verhältnisse, daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann.

Nun, erstens solltest Du vielleicht einmal überdenken, was Du unter "US-Verhältnissen" verstehst, wo das Waffenrecht in Kalifornien z.B. in mancher Hinsicht schikanöser ist als in Deutschland, Meilen entfernt vom Waffenrecht z.B. in Alaska, und selbst innerhalb Kaliforniens von Kreis zu Kreis ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Das Waffenrecht welcher Region meinst Du eigentlich, wenn Du von "US-Verhältnissen" redest? Das Zuverlässigkeitsprinzip ist auch in Amerika im Bundesrecht verankert und soweit hat in der Tat auch niemand etwas dagegen.

Zweitens ist die Krux für solche wie die hier diskutierten Fragen nicht das Prinzip der Zuverlässigkeit sondern das Prinzip des Bedürfnisses. Das wird nochmal dadurch verkompliziert, daß entgegen der normalen Abwägung von Rechtsgütern der Schutz des Lebens für Normalbürger nur unter größten Schwierigkeiten als Bedürfnis anerkannt wird, reine Hobbies wie Sportschießen und Sammeln (also: haben wollen) dagegen wesentlich leichter, und den Sportschützen dann eben wieder als Gegenpol zum relativ leicht zu erzeugenden Bedürfnis vieler Disziplinen die Erwerbsstreckung auferlegt wird.

Damit ist das Bedürfnisprinzip schon von der Intention her auf Schikane und willkürliche Beschränkung außerhalb einer normalen Abwägung von Rechtsgütern angelegt und es wäre gar nicht möglich, es so auszulegen, daß es im Ergebnis nicht willkürlich schikanös wäre. "Sowenig Waffen wie möglich ins Volk" während gleichzeitig Sportschießen, Sammeln und Jagen in gewissem Maß für alle und Selbstschutz für Bonzen und Unternehmen geduldet werden, ist schon vom ganzen System her gar nicht anders machbar als durch willkürliche Begrenzungen, die ohne klare Gründe einer zuverlässigen Person den wohlbegründeten Wunsch nach einer (weiteren) Waffe verweigern.

Geschrieben

Wenn von gesetzlichen Bestimmungen ein erkennbarer Sinn und Zweck gefordert würde, dann gäbe es das ganze WaffG in der heutigen Form nicht. Dürfte also eher schwierig werden, auch wenn ich dem Kläger natürlich jeden Erfolg wünschen würde.

Stimmt. Kenne kein Urteil, was mal eine Scheibe an die Salami dran geklebt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Nun, erstens solltest Du vielleicht einmal überdenken, was Du unter "US-Verhältnissen" verstehst.... Das Waffenrecht welcher Region meinst Du eigentlich, wenn Du von "US-Verhältnissen" redest? ...

"... daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann."

Ist doch wohl deutlich genug, oder?

Zweitens ist die Krux für solche wie die hier diskutierten Fragen nicht das Prinzip der Zuverlässigkeit ...

Ich will hier keine Grundsatzdiskussion führen. Sondern wende mich nur gegen das allgemeine und undifferenzierte WaffG-bashing.

sondern das Prinzip des Bedürfnisses. ...

Damit ist das Bedürfnisprinzip schon von der Intention her auf Schikane und willkürliche Beschränkung außerhalb einer normalen Abwägung von Rechtsgütern angelegt und es wäre gar nicht möglich, es so auszulegen, daß es im Ergebnis nicht willkürlich schikanös wäre. ...

Keineswegs. Das Bedürfnisprinzip soll die Zahl der möglichen LWB weiter eingrenzen. Würde "Selbstschutz" ohne "besondere Gefährdung" genügen, dann würde es viel, viel mehr LWB geben. Diese Bedürfnisprinzip errichtet eine weitere Hürde, die durch den damizt verbundenen Aufwand nicht nur "unbescholtene" Leute davon abhält, aus einer spontanen Laune heraus sich eine Waffe zuzulegen (denn ein grundsätzliches "Selbstschutzbedürfnis" hätte ja jeder, ausgenommen Politiker und ähnliche, die durch Profis bewacht werden), sondern auch diejenigen, die dieser Hürde überwunden und entsprechend "investiert" haben, besonders dazu veranlaßt, sich regelgetreu zu verhalten: Sie haben mehr zu verlieren.

Das dahinter stehende Prinzip, möglichst wenigen Privatleuten Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, mag man gut finden oder ablehnen, aber es ist nicht willkürlich (ohne Grund, ohne Rechtfertigung). Die zum Erreichen dieses Ziels errichten Hürden sind ebenfalls nicht willkürlich. Auch als schikanös kann man dies nicht bezeichnen.

Willkürlich und schikanös wäre bspw., militärisch aussehende LW und somit LW allein wegen ihres Aussehens zu verbieten: Dank des Führungsverbots sieht man diese LW nicht in der Öffentlichkeit, nur zuhause bei den LWB oder auf den Schießständen. Also nur dort, wo sie die Sensibelchen der Bevölkerung niemals sehen können. Auch die Behauptung, sie könnten bei kriminellen Taten ein besonderes Drohpotential besitzen, ist offensichtlich absurd: Zum einen sind diese LW überhaupt nicht deliktsrevelevant, und dies seit dem Fall des "Anscheinsparagrafen" vor fast 15 Jahren. Zum anderen würde dies erst recht für Softair, LG und sogar für Dekos gelten, und solange diese in ihrer immensen Zahl erlaubt sind gibt es keinerlei Rechtfertigung, ausgerechnet die vergleichsweise wenigen militärisch aussehenden LW zu verbieten, die sich überdies in ganz besonders zuverlässigen Händen befinden. So ein Verbot wäre daher willkürlich und schikanös. Daher sind auch die Verbote in § 6 (1) AWaffV, vor allem in Bezug auf KK-LW, angreifbar. Aber das ist ein anderes Thema.

Unbestritten ist, daß die Gerichte das WaffG meist nicht in dem Sinne zugunsten des LWB anwenden, daß Lücken gesucht oder gekünstelt Auslegungen vorgenommen werden, die dem LWB günstig sind.Das Prinzip "Die arme alte Frau", sich besonders "Mühe" zu geben, um zugunsten einer vermeintlich schutzbedürftigen Partei entscheiden zu können, gilt für uns LWB nicht. Aber wenn bspw. entschieden wird, daß man auf Gelb nicht unbegrenzt - gar identische - LW erwerben darf, dann läßt sich dies absolut nachvollziehbar aus dem Bedürfnisprinzip heraus begründen und ist daher nur folgerichtig. Unbestritten ist auch, daß die Frage des Verlusts der Zuverlässigkeit ausgesprochen engherzig beurteilt wird; nicht selten allerdings kann man bei objektiver Betrachtung über die Verstöße nur noch den Kopf schütteln. Dies bedeutet aber nicht, daß im Waffenrecht absolute Willkür herrschen und die juristische Methodenlehre nicht zählen würde. Auch wenn die Behörden häufig/manchnmal/dann und wann bewußt den LWB drangsalieren wollen und es einige recht offensichtliche Fehlurteile gibt: Die vergleichsweise geringe Zahl der einschlägigen Entscheidungen - bei juris sind nur rund 1700 Entscheidungen zum WaffG nachgewiesen, davon sind sicherlich nicht wenige nicht wirklich einschlägig, auf jeden Fall eine lächerlich geringe Zahl - belegt aber, daß der LWB vieles schluckt oder man sich irgendwie arrangiert. Wir LWB haben unbestritten keinen rechten Rückenwind, man kann viel weniger als in anderen Bereichen darauf vertrauen, eine objektiv gerechte Entscheidung zu erhalten. Aber Deine Bewertung als durchweg bzw. grundsätzlich "schikanös" und "willkürlich" ist insgesamt betrachtet nicht begründet.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Keineswegs. Das Bedürfnisprinzip soll die Zahl der möglichen LWB weiter eingrenzen. Würde "Selbstschutz" ohne "besondere Gefährdung" genügen, dann würde es viel, viel mehr LWB geben. Diese Bedürfnisprinzip errichtet eine weitere Hürde, die durch den damizt verbundenen Aufwand nicht nur "unbescholtene" Leute davon abhält, aus einer spontanen Laune heraus sich eine Waffe zuzulegen ...

Das dahinter stehende Prinzip, möglichst wenigen Privatleuten Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, mag man gut finden oder ablehnen, aber es ist nicht willkürlich (ohne Grund, ohne Rechtfertigung). Die zum Erreichen dieses Ziels errichten Hürden sind ebenfalls nicht willkürlich. Auch als schikanös kann man dies nicht bezeichnen.

Das sehe ich anders, gerade das Beispiel Österreich zeigt, dass ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" durchaus Sinn macht bzw. zumindest keine sinnvollen Gründe gegen ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" stehen. Wenn aber nichts gegen einen solchen Bedürfnisgrund spricht, dann kann man die "deutsche Bedürfnisregelung" sehr wohl als "schikanös" bezeichnen, vor allem da eben "kein sinnvoller Grund" bzw. "keine auf Fakten fundierte Rechtfertigung" vorliegt. Gleiches gilt für die 2/6-Regelung bei Sportschützen die bzgl. "Sicherheit" keinerlei positive Auswirkung hat.

Geschrieben

"... daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann."

Ist doch wohl deutlich genug, oder?

Wenn Du damit meinst, daß jeder volljährige Bürger nach einem Background Check, in dem keine Hinderungsgründe insbesondere im Hinblick auf Vorstrafen oder Geisteskrankheit gefunden werden, sich unter Einhaltung von allerlei staats- und ortsspezifischen Beschränkungen eine Feuerwaffe kaufen darf, dann wird das eher was.

Die in Deiner für diesen Sachverhalt gewählten Formulierung enthaltene Beurteilung könnte man genauso gut darauf anwenden, daß "jeder Schwachmat" wählen, Verträge abschließen, sein Geld anlegen, ein Testament machen, medizinische Behandlungen auswählen oder ablehnen, ein Hobby betreiben oder aufgeben, oder sonst über sein Leben bestimmen und in der Gemeinschaft mitbestimmen darf. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist eigentlich, den Bürger nicht als "Schwachmaten" anzusehen sondern als Bürger. Von daher würde ich Dir raten, nicht nur Dein Amerika- sondern auch Dein Menschenbild etwas zu überdenken.

Keineswegs. Das Bedürfnisprinzip soll die Zahl der möglichen LWB weiter eingrenzen. Würde "Selbstschutz" ohne "besondere Gefährdung" genügen, dann würde es viel, viel mehr LWB geben. [...] Die zum Erreichen dieses Ziels errichten Hürden sind ebenfalls nicht willkürlich. Auch als schikanös kann man dies nicht bezeichnen.

Doch, sie sind willkürlich und schikanös und es ist dem WaffG systemimmanent, daß sie sogar sein müssen.

Unbestritten ist das Recht auf Leben ein wichtigeres Gut als das Ausüben eines Sportes oder gar das bloße Sammeln von Gegenständen aus Freude an ihrem Besitz. Ebenso unbestritten ist, daß Schußwaffen zur Verteidigung des Lebens geeignet sind, und zwar auch dann, wenn keine spezifische große Bedrohung vorliegt--Polizisten in ausgesprochen friedlichen Gegenden oder Funktionen mit geringer Gefährdung bekommen z.B. zu diesem Zweck auch welche. Die erste und größte Perversion des Bedürfnisprinzips ist damit, daß es das Recht auf Leben als weniger wichtig erachtet als Sport und Spaß, und zwar nicht als technischer Konstruktionsfehler, sondern systemimmanent, weil es sonst, wie Du schreibt, möglicherweise "viel, viel mehr Waffenbesitzer" geben würde. Ob das wirklich so wäre ist eine andere Frage--die Anzahl der Bürger, die sich einen Waffenschein besorgen, wenn man ihn mit moderatem Aufwand bekommen kann, ist normalerweise im Prozentbereich und die Anzahl der Bürger mit Feuerwaffen unter dem WaffG ja nicht gerade vernachlässigbar.

Damit bleiben dann die Bedürfnisse für eigentlich weniger wichtige Aufgaben, abgesehen von der Jagd vornehmlich Sport und Spaß, denen dann aber wieder die von Dir angesprochenen "Hürden" entgegengestellt werden. Und auch da liegt es in der Natur der Sache, daß diese Hürden, weil ihre einzige Funktion in ihrer Höhe bestehen soll, nicht nur willkürlich und schikanös sein können sondern sogar müssen. Ein schönes Beispiel sind die Waffensammler: Von einer einzigen aus Sammlerinteresse besessenen Waffe geht offensichtlich kein größeres Risiko aus als von einer großen Sammlung gleichartiger Waffen. Aber um die gewünschten "Hürden" aufzubauen wird sogar das "So wenige Waffen wie möglich" Prinzip in bezug auf den einzelnen Sammler (nicht die Allgemeinheit) verlassen und der Sammler muß vielmehr viele Waffen anschaffen. Der Sportschütze wird hingegen kontingentiert und erwerbsgestreckt, wenn auch mit der Möglichkeit, um eine Ausnahme zu betteln. Man könnte es natürlich genauso gut andersherum machen und sagen, daß nur der ein ernster Sportschütze ist, der viele Disziplinen, die jeweils eigene Waffen brauchen, schießt. Wie herum man es macht ist eigentlich egal--es geht um die Hürde, also die willkürliche Einschränkung.

Von daher verstehe ich nicht ganz, warum Du Dich dann so über Anscheinswaffenverbote aufregst. Auch die stellen ja eine nicht nur vom Gesetzgeber sondern auch von Dir offenbar als erwünscht betrachtete Hürde dar. Z.B. wird hier in einem anderen Thread über das SKS diskutiert. Wenn man das nicht einfach in seinem Originalzustand verwenden kann sondern für viel Geld verunstalten muß bis der historische Reiz weg ist, dann stellt das doch offenbar eine Hürde dar. Eine willkürliche Hürde selbstverständlich, aber eben eine Hürde. Und das gleiche gilt, um auf 2/6 zurückzukommen, auch für die Erwerbsstreckung: sie mag sinnlos sein und im Einzelfall (z.B. alte Waffe irreparabel futsch und soll für die aktuelle Saison ersetzt werden) vollkommen absurd, aber eine Hürde ist sie dann trotzdem.

Man kann nicht sagen, daß "Hürden" total klasse sind, gleichzeitig aber Willkür und Schikane ablehnen. Wenn Du die Willkür und die Schikane abschaffen würdest, dann wären auch die Hürden weg. Wenn man die Rolle des Bürgers gegenüber seinem Staat nicht als Hürdenlauf ansehen will, dann wäre das positiv. Aber dann käme ja "jeder Schwachmat" zum Ziel, und wo kämen wir denn dann hin?

Geschrieben (bearbeitet)

Das sehe ich anders, gerade das Beispiel Österreich zeigt, dass ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" durchaus Sinn macht bzw. zumindest keine sinnvollen Gründe gegen ein Bedürfnis "Selbstverteidigung" stehen. Wenn aber nichts gegen einen solchen Bedürfnisgrund spricht, dann kann man die "deutsche Bedürfnisregelung" sehr wohl als "schikanös" bezeichnen, vor allem da eben "kein sinnvoller Grund" bzw. "keine auf Fakten fundierte Rechtfertigung" vorliegt. Gleiches gilt für die 2/6-Regelung bei Sportschützen die bzgl. "Sicherheit" keinerlei positive Auswirkung hat.

Wir reden aneinander vorbei. Die Frage ist nicht, ob es objektiv sinnvoll oder aus unsere Sicht - da stimme ich Dir natürlich zu - "wünschenswert" wäre, auch Selbstschutz in den eigenen vier Wänden als Bedürfnis zuzulassen. Das Beispiel Österreich und Schweiz (in Osteuropa gibt es noch mehr Beispiel) zeigt ja, daß dies nicht zum gegenseitigen Ausrotten führt.

Wenn sich unser Gesetzgeber aber dagegen entscheidet, dann ist dies nicht schikanös. Letztlich kann er sich auch darauf berufen, daß ein solches Bedürfnis (noch) nicht erforderlich ist, denn die Zahl der Überfälle in den eigenen vier Wänden, die durch eine Schußwaffe hätte abgewehrt werden können, ist wirklich sehr, sehr gering. Hand aufs Herz: Wie soll das denn aussehen? Eine Schußwaffe im Safe im Keller nutzt da überhaupt nichts. Soll ich, wenn ich etwas im Eg an der Tür höre, mich an den Einbrechern vorbei in den Keller schleichen, ihnen einen schönen Abend wünschen, und dann mit zitternden Fingern versuchen, die richtige Zahlenkombination einzugeben? Klar, ich könnte mir im Schlafzimmer einen B-Würfel montieren und noch ein Stahlblechgehäuse mit Schwenkriegel und darin eine Glocke oder eine 1911 deponieren. Oder was auch immer. Und wie soll ich das machen, wenn ich nicht schlafe? Etwa den ganzen Tag ein Holster mit einer KW tragen? Na, vielen Dank. Oder griffbereit eine KW herumliegen lassen? Denn wenn die Tür aufgebrochen werden sollte habe ich ja keine Zeit, noch den Safe zu öffnen. Und dies vor jedem Öffnen der Tun tun ...

Nein, wir würden uns vielleicht freier und weniger reglementiert fühlen, wenn wir auch zur Selbstschutzzwecken zuhause eine KW haben dürften, aber noch jedenfalls ist es weder willkürlich oder schikanös, wenn dies generell nicht zulässig ist.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Nein, wir würden uns vielleicht freier und weniger reglementiert fühlen, wenn wir auch zur Selbstschutzzwecken zuhause eine KW haben dürften, aber noch jedenfalls ist es weder willkürlich oder schikanös, wenn dies generell nicht zulässig ist.

Wir sind halt in diesem Punkt anderer Meinung. Ist ja kein Problem, wir müssen ja nicht 100% "gleich denken". Für mich sind Gesetze, die keine sinnvolle Grundlage haben gegenüber dem Bürger Schikane. Das gilt nicht nur für das Waffenrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Und ohne nachvollziehbare Begründung etwas zu verbieten bzw. etwas nicht zu erlauben ist "willkürlich", da eben nach "Willkür des Gesetzgebers und ohne sinnvollen Grund".

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du damit meinst, daß jeder volljährige Bürger nach einem Background Check, in dem keine Hinderungsgründe insbesondere im Hinblick auf Vorstrafen oder Geisteskrankheit gefunden werden, sich unter Einhaltung von allerlei staats- und ortsspezifischen Beschränkungen eine Feuerwaffe kaufen darf, dann wird das eher was.

Das ist Deine Meinung und die sei Dir nicht genommen.

Ich ärgere mich über die Beschränkungen als Sportschütze, die es mir nicht erlauben, einfach die Waffen zu kaufen, die ich einfach gerne hätte, oder die mir ein Sammlungsgedöns aufzwängen, das mich einfach nicht interessiert, sicherlich ebenso wie Du und andere. Aber ich sehe auch die konkrete Gefahr, nach bei wesentlich geringeren (faktischen) Anforderungen die Mißbrauchsfälle zunehmen werden. Dann würde das Pendel in die gegenteilige Richtung ausschlagen, und zwar heftig.

Und es geht - ich habe es eben geschrieben - auch nicht darum, wie man es für uns Waffeninteressierte "besser" gestalten kann. Sondern nur darum, daß das WaffG im großen und ganzen seinen Sinn und Zweck hat, auch wenn wir es anders machen würden, und im großen und ganzen weder willkürlich noch schikanös ist.

Die in Deiner für diesen Sachverhalt gewählten Formulierung enthaltene Beurteilung könnte man genauso gut darauf anwenden, daß "jeder Schwachmat" wählen, Verträge abschließen, sein Geld anlegen, ein Testament machen, medizinische Behandlungen auswählen oder ablehnen, ein Hobby betreiben oder aufgeben, oder sonst über sein Leben bestimmen und in der Gemeinschaft mitbestimmen darf.

Da hast Du völlig recht. Und meine Meinung dazu werde ich für mich behalten. Denn heutzutage faselt zwar jeder von Griechenland als der angeblichen Wiege der Demokratie, weiß aber nicht, daß es dort nach dem heute gängigen Verständnis alles andere als demokratisch zugegangen war.

Das Menschenbild des Grundgesetzes ist eigentlich, den Bürger nicht als "Schwachmaten" anzusehen sondern als Bürger. Von daher würde ich Dir raten, nicht nur Dein Amerika- sondern auch Dein Menschenbild etwas zu überdenken.

Ich soll wie Angela Langstrumpf in einer Traumwelt leben und mir die Welt so zurechtlügen, wie sie mir angenehm erscheint? Keine Chance. Die Welt ist wie sie ist. Die lieben Mitbürger sind wie sie sind. Ich würde die überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung nicht als Partner eines Unbternehmens oder als Mitgesellschafter mit Stimmrecht akzeptieren. Und wenn ich die Wahl zwischen "Keine Legalwaffen für niemanden" oder "Waffen für jeden wahlberechtigten Bürger" hätte (denn das scheint ja der Maßstab zu sein), dann würde ich ohne zu zögern die erste Alternative wählen.

Aber darum geht es hier nicht.

Doch, sie sind willkürlich und schikanös und es ist dem WaffG systemimmanent, daß sie sogar sein müssen.

Es bleibt dabei daß dem nicht so ist.

Unbestritten ist das Recht auf Leben ein wichtigeres Gut als das Ausüben eines Sportes oder gar das bloße Sammeln von Gegenständen aus Freude an ihrem Besitz. Ebenso unbestritten ist, daß Schußwaffen zur Verteidigung des Lebens geeignet sind, und zwar auch dann, wenn keine spezifische große Bedrohung vorliegt--Polizisten in ausgesprochen friedlichen Gegenden oder Funktionen mit geringer Gefährdung bekommen z.B. zu diesem Zweck auch welche. Die erste und größte Perversion des Bedürfnisprinzips ist damit, daß es das Recht auf Leben als weniger wichtig erachtet als Sport und Spaß, und zwar nicht als technischer Konstruktionsfehler, sondern systemimmanent, weil es sonst, wie Du schreibt, möglicherweise "viel, viel mehr Waffenbesitzer" geben würde.

Siehe mein vorheriges posting.

Außerdem ist "systemimmanent" das falsche Wort. Es genügt ein Federstrich um Selbstschutz in den Katalog des Bedürfnisse aufzunehmen. Es ist eine Frage der Definition des Bedürfnisses, nicht mehr. Und dieses Bedürfnis (Verteidigung zuhause) besteht jedenfalls derzeit im Grundsatz in D noch nicht. Das kann sich ändern, was ich nicht hoffe.

Ich stimme Dir zu, daß der grundsätzliche Ausschluß dieses Bedürfnisses zu undifferenziert ist und in Verbindung mit der grundsätzlichen Abneigung der Rspr, eine überdurchschnittliche Gefährdung zu bejahen, die ausnahmweise bestehenden Fälle eines solchen Bedarfs zu einem nicht angemessen Ergebnis führt. Aber Einzelfallungerechtigkeit findest Du überall.

Ob das wirklich so wäre ist eine andere Frage--die Anzahl der Bürger, die sich einen Waffenschein besorgen, wenn man ihn mit moderatem Aufwand bekommen kann, ist normalerweise im Prozentbereich und die Anzahl der Bürger mit Feuerwaffen unter dem WaffG ja nicht gerade vernachlässigbar.

Das ist eine bloße Behauptung. Überhaupt - wer redet von Waffenschein? Bislang ging es nur um das Bedürfnis, eine Schußwaffe zuhause haben zu dürfen. Im Gegenteil ist es recht offensichtlich, daß eine sehr große Zahl von unbescholtenen und nicht unter Kuratel stehenden Bürgern sich - denn mehr wäre ja nicht erforderlich - eine Zuhausenotwehrwaffe zulegen würden, wenn es keine weiteren Anforderungen geben würde. Auch "Sportschützen" und "Sammler" würde es viel mehr geben, wenn man nur unbescholten und nicht bekannt geisteskrank sein müßte.

Ein schönes Beispiel sind die Waffensammler: Von einer einzigen aus Sammlerinteresse besessenen Waffe geht offensichtlich kein größeres Risiko aus als von einer großen Sammlung gleichartiger Waffen.

Vom dem größeren Risiko, daß bei einem Einbruch auch mehr erbeutet wird (ja, ich weiß, ohne Mun nutz auch das schönste M16 nichts), mal abgesehen.

Aber um die gewünschten "Hürden" aufzubauen wird sogar das "So wenige Waffen wie möglich" Prinzip in bezug auf den einzelnen Sammler (nicht die Allgemeinheit) verlassen und der Sammler muß vielmehr viele Waffen anschaffen.

Richtig. Das sage ich ja. Dieses Erfordernis sorgt dafür, nach die Zahl der Sammler klein bleibt. Auch wenn ich z.B. gerne noch eine 08 und eine C96 hätte würde ich ich deswegen keine Sammlung mir aufhalsen, zu der diese KW zählen. Das ist nicht willkürlich und auch nicht schikanös. Der feine Unterschied zwischen Sammlung und Ansammlung ist nachvollziehbar und wenn man nur "ernsthaften" Sammlern Waffen zugestehen möchte, die aufgrund ihres betriebenen Aufwands auch mehr zu verlieren haben und daher besonders regeltreu sein werden, istr das objektiv begründbar und auch im öffentlichen Interesse.

Der Sportschütze wird hingegen kontingentiert und erwerbsgestreckt, wenn auch mit der Möglichkeit, um eine Ausnahme zu betteln. Man könnte es natürlich genauso gut andersherum machen und sagen, daß nur der ein ernster Sportschütze ist, der viele Disziplinen, die jeweils eigene Waffen brauchen, schießt. Wie herum man es macht ist eigentlich egal--es geht um die Hürde, also die willkürliche Einschränkung.

Richtig. Genauso ist es ja auch. Wer viele Disziplinen schießt, für die er spezielle/andere Waffen braucht, der kann sie auch kaufen (vereinfacht gesagt). Wobei allerdings auch ich der Meinung bin, daß hier keine Rechtfertigung mehr erkennbar ist. Solange ich regelmäßig trainiere oder an Wettkämpfen teilnehme und damit als Sportschütze tätig bin und damit einen nicht ganz unerheblichen Aufwand auf mich nehme, ist es Jacke wie Hose, ob ich 5 oder 50 KW zuhause habe. Gefährlich ist, wie man richtig sagt, allein die erste Waffe.

Von daher verstehe ich nicht ganz, warum Du Dich dann so über Anscheinswaffenverbote aufregst. Auch die stellen ja eine nicht nur vom Gesetzgeber sondern auch von Dir offenbar als erwünscht betrachtete Hürde dar.

Falsch. Das ist keine überwindbare Hürde, die der öffentlichen Sicherheit dient. Das ist ein nicht zu rechtfertigendes, nicht überwindbares Verbot. Aber wir müssen nicht ernsthaft über diesen Unfug diskutieren. Wer einen KK-SL in M16-Optik nicht erträgt (aber einen KK-Repetierer in M16-Optik als o.k. ansieht oder den gleichen SL nur ohne Konrträger und Handgriff), der sollte nicht nur die Augen schließen sondern sich wegen offensichtlicher Unzurechnungsfähigkeit in psychiatrische Behandlung begeben und demzufolge auch seine WBKen abgeben.

Z.B. wird hier in einem anderen Thread über das SKS diskutiert. Wenn man das nicht einfach in seinem Originalzustand verwenden kann sondern für viel Geld verunstalten muß bis der historische Reiz weg ist, dann stellt das doch offenbar eine Hürde dar. Eine willkürliche Hürde selbstverständlich, aber eben eine Hürde.

Ach so. Du bezeichnest es als das Überwinden einer Hürde, einen KK-SL, der wie eine VA-KW aussieht, optisch umzugestalten, damit er nicht mehr wie eine VA-KW aussieht und damit nicht mehr unter das Verbot fällt?

Das ist keine Hürde, das ist ein Verbot. Wie VA-KW aussehende KK-SL sind verboten (sofern man diese Regelung als wirksam akzeptieren möchte, aber das ist ein anderes Thema). Es gibt, nimmt man den Verordnungstext wörtlich und sieht ihn als wirksam an, keine legale Möglichkeit, dieses Verbot zu umgehen. Baust Du Deine Chiappa mfour-22 oder eine Walther/Colt M4-22 Carbine optisch um, dann überwindest Du nicht die Hürde des Verbots von wie VA-KW aussehenden KK-SL sondern kaufst/benutzt/besitzt gerade keinen wie eine VA-KW aussehenden KK-SL sondern einen KK-SL, der gerade nicht wie eine VA-KW aussieht.

Das gleiche ist bei dem Bullpup-Verbot. Das ist keine (überwindbare) Hürde, die der öffentlichen Sicherheit dient, das ist ein nicht zu rechtfertigendes Verbot. Erst recht dann, wenn man sich die amtliche Begründung ansieht. "Konstruktionsbedingt nicht zum Schießsport geeignet", also nicht geeignet, um z.B. auf 100m mit Uralt-ehemals-KW-Repetierern mithalten zu können. Das ist so ein ausgemachter Unfug, daß mir schlecht davon wird. Das ist Willkür, Schikane.

Und das gleiche gilt, um auf 2/6 zurückzukommen, auch für die Erwerbsstreckung: sie mag sinnlos sein und im Einzelfall (z.B. alte Waffe irreparabel futsch und soll für die aktuelle Saison ersetzt werden) vollkommen absurd, aber eine Hürde ist sie dann trotzdem.

Hürde, Nicht-Hürde, das ist irrelevant. Es geht um den Sinn und Zweck der Regelung.

Man kann nicht sagen, daß "Hürden" total klasse sind, gleichzeitig aber Willkür und Schikane ablehnen. Wenn Du die Willkür und die Schikane abschaffen würdest, dann wären auch die Hürden weg.

"Hürde" hat mit "Willkür" und "Schikane" grundsätzlich nichts zu tun. Natürlich kann es auch willkürliche oder schikanöse Hürden geben. Kommt eben darauf an. Aber eine Hürde ist nicht per se willkürlich oder schikanös.

Ein anderes, vielleicht weniger emotionalisierendes Beispiel: Es ist eine Hürde, daß Du erst mit Bestehen der Führerscheinprüfung ein Auto fahren darfst (Feinheiten jetzt mal ausgeblendet). Abgesehen von denjenigen, die die Prüfung machen müssen und denjenigen, die sie nicht bestehen, findet dies niemand schikanös oder willkürlich. Und ist es auch nicht.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben (bearbeitet)

Wir sind halt in diesem Punkt anderer Meinung. Ist ja kein Problem, wir müssen ja nicht 100% "gleich denken".

Sorry, aber darum geht es nicht. Wir wären unterschiedlicher Meinung, wenn Du ohne wirkliches "Bedürfnis", wegen rein abstrakten, theoretischen Notwehrerfordernis Waffen für jedermann zuhause erlauben wolltest, und ich gegenteiliger Meinung wäre.

Für mich sind Gesetze, die keine sinnvolle Grundlage haben gegenüber dem Bürger Schikane. Das gilt nicht nur für das Waffenrecht, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Und ohne nachvollziehbare Begründung etwas zu verbieten bzw. etwas nicht zu erlauben ist "willkürlich", da eben nach "Willkür des Gesetzgebers und ohne sinnvollen Grund".

Und genau daran hängt es. Wenn "jedermann", der nicht vorbestraft ist oder einen Knall hat, eine KW zuhause haben dürfte, und nicht Leute wie wir, die viel Aufwand für die Erlaubnis auf uns nehmen, dann würde mehr geschehen. Allein nicht vorbestraft und nicht als bescheuert bekannt zu sein ist meilenweit von Sportschützen und Jägern entfernt (Sammler zählen nicht, die haben ja idR keine Mun). Das Risiko, daß die KW mißbraucht werden (muß kein Banküberfall oder Ehegattenmord sein) ist deutlich größer. Wenn der Staat entscheidet, daß dieses Risiko im Verhältnis zu den schützenswerten Interessen zu groß ist, dann ist das weder schikanös noch willkürlich. Das wird es erst dann, wenn man sich wirklich in einem signifikanten Umfang schützen müßte. Ich behaupte nicht, daß dann der Gesetzgeber umdenken würde; das kann ich mir bei unseren Politikern und Medien nicht vorstellen. Eher wird man den Österreichern und denen in Osteueropa die Selbstverteidigungswaffen wegnehmen. Denn jeder private Waffenbesitz ist den Herrschenden, den Mächtigen ein Dorn im Auge, weil er die Beherrschbarkeit des Untertanen grundsätzlich reduziert. Aber solange der Normalbürger die KW zuhause nicht zur Selbstverteidigung braucht, sorry, solange ist die Nichtanerkennung dieses Besitzwunsch als Bedürfnis weder willkürlich noch schikanös. Auch wenn wir, wären wir Gesetzgeber, dies anders regeln würden.

Aber das hat jetzt schon lange nichts mehr mit dem Ausgangsthema zu tun. Sollte das daher weiter diskutiert werden soll/wollen, dann sollten wir besser einen eigenen Fred aufmachen.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben

Es gibt weit mehr Home Invasions in Deutschland als gemeinhin angenommen, allein für NRW habe ich mal was von einigen Hundert Raubüberfällen auf Privatwohnungen pro Jahr gelesen, und die Zahlen nehmen rasant zu.

Besonders Ältere sind betroffen, weil die Täter hier von hoher Beute und wenig Gegenwehr ausgehen, was sie aber nicht minder sinnlos brutal mit den Opfern umgehen lässt.

Angesichts dessen ist das Bedürfnis für eine Waffe im Haus sehr wohl gegeben, und weil das Risiko außerhalb des Hauses noch größer ist, besteht auch ein Bedürfnis zum Führen.

Geschrieben

Allein nicht vorbestraft und nicht als bescheuert bekannt zu sein ist meilenweit von Sportschützen und Jägern entfernt (Sammler zählen nicht, die haben ja idR keine Mun). Das Risiko, daß die KW mißbraucht werden (muß kein Banküberfall oder Ehegattenmord sein) ist deutlich größer. Wenn der Staat entscheidet, daß dieses Risiko im Verhältnis zu den schützenswerten Interessen zu groß ist, dann ist das weder schikanös noch willkürlich. Das wird es erst dann, wenn man sich wirklich in einem signifikanten Umfang schützen müßte.

"Wenn der Staat entscheidet..." ohne eine sinnvolle Begründung bzw. einen Nachweis, dass die Entscheidung sinnvoll ist, dann ist das "schikanös" und "willkürlich". Daran ändert auch ein "fiktives Risiko", dass als "Erklärung" verwendet wird, nichts. Wenn es dem Staat um "retten von Leben" geht, dann gibt es andere Themen, allerdings mit weit mehr Lobby, die er angehen sollte. Übrigens ist "Ehegattenmord" bzw. allgemein "Beziehungstaten" komplett unabhängig von vorhandenen Tatmitteln. Wenn man seine Frau / seinen Mann umbringen möchte, dann wird das gemacht, egal ob eine Schusswaffe vorhanden ist oder nicht. Selbst die Suizidrate erhöht sich nicht mit "mehr Waffen", es ändert sich nur das Mittel, aber nicht die Menge der Suizide.

Darum bleibe ich bei meiner Meinung, es ist eine Schikane von unserem Staat wenn das Bedürfnis "Selbstschutz" nicht anerkannt wird, auch wenn kein signifikanter Bedarf für "Selbstschutz" vorhanden wäre (wobei man über diesen Punkt eh noch diskutieren müsste, vor allem mit Leuten die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben).

Geschrieben

Es gibt weit mehr Home Invasions in Deutschland als gemeinhin angenommen, allein für NRW habe ich mal was von einigen Hundert Raubüberfällen auf Privatwohnungen pro Jahr gelesen, und die Zahlen nehmen rasant zu.

Ich habe zwar ausführlich erwidert, aber alles gelöscht, weil es unsinnig ist, darüber groß und breit zu diskutieren. Es geht nicht um die Erweiterung des Bedürfniskanons, es geht nur darum, ob das WaffG insgesamt willkürlich und schikanös, also insgesamt ohne jeden Sinn und Zweck ist und allein auf Bösartigkeit des Staates beruht. Und wer das behauptet, sorry, der hat eine ähnliche Geisteshaltung wie die Grünen.

Geschrieben

"Wenn der Staat entscheidet..." ohne eine sinnvolle Begründung bzw. einen Nachweis, dass die Entscheidung sinnvoll ist, dann ist das "schikanös" und "willkürlich". ...

Darum bleibe ich bei meiner Meinung, es ist eine Schikane von unserem Staat wenn das Bedürfnis "Selbstschutz" nicht anerkannt wird, auch wenn kein signifikanter Bedarf für "Selbstschutz" vorhanden wäre (wobei man über diesen Punkt eh noch diskutieren müsste, vor allem mit Leuten die schon schlechte Erfahrungen gemacht haben).

Nicht alles, was nicht Deiner Meinung entspricht, ist schikanös oder willkürlich. Überdenke mal Diene persönliche Definition von Schinake und Willkür anhand der gängigen Definitionen (z.B. wikipedia).

Wir teilen die Auffassung der "Herrschenden" in dieser Hinsicht nicht - das ist alles. Und sind überdies auch untereinander im Detail unterschiedlicher Auffassung, wie man es "richtigerweise" regeln sollte. Dies führt aber nicht dazu, daß die restriktive(re) Auffassung des Staates schinkanös oder willkürlich wäre. Sie ist weder bösartig noch ohne jede Rechtfertigung. Daß dies nicht für die Verbohrtheit der Grünen, Grafe und Konsorten gilt ist eine andere Sache. Wir reden hier über das WaffG insgesamt.

Geschrieben

Jede Einschränkung, die nicht objektiv begründbar ist, und die lediglich der Befriedigung der eigenen Kontrollitis und/oder einem vagen Gefühl dient ist Schikane. Deutschland wäre gänzlich ohne WaffG kaum gefährlicher als es jetzt ist, wenn nicht sogar friedlicher.

Geschrieben

Wir reden hier über das WaffG insgesamt.

Wobei ich auch nie behauptet habe, das "WaffG insgesamt" wäre schikanös und willkürlich. Für einige "Meinungen" des Gesetzgebers fehlen mir allerdings zugrundeliegende Fakten bzw. nachvollziehbare (beweisbare) Begründungen. Mir ist auch klar, dass "Schikane" ein sehr hartes Wort ist, aber wenn meine Rechte bzw. meine Handlungen "einfach so" (auch wenn per Gesetz) eingeschränkt werden, dann grenzt das schon an "Schikane". Nimm doch mal allen Deutschen aufgrund der Tatsache, dass der Straßenverkehr zu viele Todesopfer fordert, ihre Autos oder bleiben wir mal nur bei Motorrädern weg. Dafür gäbe es sogar eine nachvollziehbare Begründung.

Geschrieben

1. Jede Einschränkung, die nicht objektiv begründbar ist, und die lediglich der Befriedigung der eigenen Kontrollitis und/oder einem vagen Gefühl dient ist Schikane.

2. Deutschland wäre gänzlich ohne WaffG kaum gefährlicher als es jetzt ist, wenn nicht sogar friedlicher.

1. ja

2. nein, ganz ohne Regelung wäre es, aber das ist natürlich auch nur ein "Gefühl", wahrscheinlich gefährlicher, da sich (und evtl. auch andere) mehr Leute aus versehen verletzen würden.

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