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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer diesen Staat ablehnt, braucht von diesem Staat auch keine WBK.

Bleibt die Frage, ob es "der Staat" ist, der abgelehnt wird oder "nur" gewisse "Auswüchse", die zwar tlw. von Gesetzen gedeckt werden; ob diese Gesetze sich mit den Ideen des Grundgesetzes oder auch nur seiner derzeitigen Interpretation decken ist eine andere Frage.

Es gibt ja einige Beispiele für Gesetze, die offensichtlich im Widerspruch zum GG standen, aber erst nach Jahrzehnten "gekippt" oder sonstwie "abgeschafft" wurden.

So wie es Beispiele gibt, dass Staatsdiener offensichtlich (und mit Wissen der Vorgesetzten) massiv gegen geltende Gesetze verstoßen haben, OHNE dass sie (und natürlich die "Anstifter") dafür in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen wurden.

Aber wenn diese "Ablehner" Deiner Meinung nach keine WBK brauchen, dann brauchen sie ja vielleicht auch noch ein paar andere Dinge nicht: Führerschein, Arbeitsplatz, Freiheit, ...

Schauen wir doch mal, wie das in anderen Ländern geregelt ist:

Russland, Saudi Arabien, Ägypten, ...

Wenn jemand "seinen" Staat ablehnt, dann kann man ihm ja Deiner Meinung nach offensichtlich m.o.w. alle Rechte nehmen - oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Geschrieben

Ich bin ja sehr für den liberalen legalen Waffenbesitz. Ich bin allerdings auch voll auf Seite der Behörde in solchen Fällen.

Grundsätzlich würde ich einer Person mit einem Steuervergehen zu 61 Tagessätzen eher eine Waffe anvertrauen als einem ehemaligen NPD'ler, daher ist für mich da schon das Verhältnis gewahrt.

Sorry,

aber der amtierende Ministerpräsident von Baden-Württemberg ist ein ehemaliger Maoist (!).

Und dem wurde nicht nur eine Knifte, sondern das Schicksal von 11 Millionen Badenern und Schwaben anvertraut.

Dein Vergleich hinkt gewaltig.

ich kenn den wie gesagt auch nicht, ich finds nur reichlich dämlich wenn ich mir die Kohlen in die Hand nehme und die Prüfungen mach und eigentlich weiß das ich mit meinen Vorstrafen eh nix bekommen werde.

zumal bei uns in Grenznähe zu Tschechien ein einschlägig Vorbestrafter wohl mehr Chancen hat an ne Kanone zu kommen.

das nennt sich dann "schwarze WBK. Ganz ohne Sachkunde, Zuverlässigkeit und Gebühren.

Geschrieben

...

Wenn jemand "seinen" Staat ablehnt, dann kann man ihm ja Deiner Meinung nach offensichtlich m.o.w. alle Rechte nehmen - oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Versuchst Du jetzt gerade, die Nazis als die verfolgten Unschuldslämmer darzustellen?

:rofl:

Dann informier' Dich doch mal, welchen deutschen Bürgern die Nazis ab 1933 die Waffen genommen und wem sie sie ohne Prüfung und ohne Waffenscheinerfordernis sie zu führen gegeben haben!

Was heißt "alle Rechte"?

Dürfen sie sich nicht niederlassen, wo sie wollen wie andere auch?

Dürfen sie nicht Eigentum erwerben und dies weitervererben wie andere auch?

Dürfen sie nicht sogar das höchste Recht des Bürgers in Anspruch nehmen, nämlich das Wahlrecht, wie andere auch?

Und dürfen sie nicht die NPD wählen?

Auch Sport dürfen sie treiben, sogar Schießsport!

Luftgewehre bis 7,5 J, Armbruste oder Pfeil und Bogen bieten da genügend Betätigungsfelder!

Bevor du was von wegen "alle Rechte" daherquatschst, solltest Du schon etwas nachdenken!

Geschrieben (bearbeitet)

Man muss bestimmte Parteien nicht mögen, aber solange die nicht (nach einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren) verboten sind kann man m. E. deren Mitglieder auch nicht so schurigeln, wie das manche Behörden tun - und wie es offensichtlich einige hier gut finden.

Eben doch, da §5 es ausdrücklich zulässt. Der NPD kann man definitiv vorwerfen gegen "den Gedanken der Völkerverständigung und friedliche Zusammenleben der Völker" zu arbeiten und wer Mitglied einer solchen Partei ist, der hegt auch entsprechende Bestrebungen. Ob die Partei/der Verein verboten ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Der §5 mit dem entsprechenden Absatz um den es hier geht, erfasst 100% unsere braunen Reichsbürger ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Eben doch, da §5 es ausdrücklich zulässt. (...)

Der §5 mit dem entsprechenden Absatz um den es hier geht, erfasst 100% unsere braunen Reichsbürger ;)

Das tut er natürlich nicht. Auch wenn du dir das wünschen magst.

Aber nicht wenige WO-Poster setzen mit ihrer Hetze, ihrem öffentlich gemacten Hass und ihrer Ausländerfeindlichkeit hier ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel. Egal ob sie irgendeiner Partei oder Vereinigung angehören, oder nicht.

Carcano

Geschrieben

Das tut er natürlich nicht.

Carcano

Wie genau meinst du das?

Statt 100% nur 10% oder wäre "politisch aktive/bestrebte braune Reichsbürger" korrekt gewesen?

Geschrieben (bearbeitet)

Aber nicht wenige WO-Poster setzen mit ihrer Hetze, ihrem öffentlich gemacten Hass und ihrer Ausländerfeindlichkeit hier ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel. Egal ob sie irgendeiner Partei oder Vereinigung angehören, oder nicht.

Die Schere im Kopf ist genau das, was damit erreicht werden soll.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

...

Aber nicht wenige WO-Poster setzen mit ihrer Hetze, ihrem öffentlich gemacten Hass und ihrer Ausländerfeindlichkeit hier ihre Zuverlässigkeit aufs Spiel. Egal ob sie irgendeiner Partei oder Vereinigung angehören, oder nicht.

Carcano

Es ist aber nur wenigen bewußt. Offenbar.

Geschrieben

Wenn einzelne Beamte gegen Gesetze verstoßen haben sollten, so sagt dies doch überhaupt nichts über die Geltung des Grundgesetzes aus!

Ich sprach ja nicht nur von einzelnen Beamten, sondern auch von Gesetzen!

Z. B. die frühere Feuerwehrabgabe und die Wehrpflicht.

Beides traf nur Männer, obwohl lt. GG niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf.

Eine Frau hat sich mit dieser Begründung in die Kampftruppe geklagt (und die Bw dann sehr schnell wieder verlassen), als sich ein junger Mann mit derselben Begründung aus der Wehrpflicht "rausklagen" wollte ist er nicht nur vor dem BVerfG, sondern auch noch vor dem EUGh gescheitert.

Waren es wirklich nur einzelne Beamte, die deutsche Staatsbürger und auch Firmen ausspioniert haben und die Ergebnisse den Amis zur Verfügung stellten?

Durfte der BND überhaupt im Inland tätig werden?

Wer in der Politik wusste davon?

Versuchst Du jetzt gerade, die Nazis als die verfolgten Unschuldslämmer darzustellen?

:rofl:

Dann informier' Dich doch mal, welchen deutschen Bürgern die Nazis ab 1933 die Waffen genommen und wem sie sie ohne Prüfung und ohne Waffenscheinerfordernis sie zu führen gegeben haben!

Es geht nicht um Unschuldslamm oder nicht, es geht darum Mitglieder einer nicht verbotenen Partei zu schikanieren!

Welche Partei trifft es dann als nächste?

Entweder eine Partei steht zu weit außerhalb des GG, dann gehört sie verboten oder sie tut es nicht, dann dürfen auch ihre Mitglieder und Wähler nicht anders behandelt werden als die der anderen Parteien!

Ist eine Demokratie, die für ihren Erhalt zu undemokratischen Mitteln greift überhaupt noch eine solche?

Was heißt "alle Rechte"?

...

Und wo soll das anfangen und wo aufhören?

"Nur" keine Schusswaffen oder auch keinen Führerschein (Pardon! Fahrerlaubnis, Führerschein könnte falsch verstanden werden.), ...?

Wenn man sie schon wegen ihrer politischen Einstellung schikaniert, dann doch richtig oder?

Und nicht nur beim Waffenbesitz.

Dürfen sie nicht sogar das höchste Recht des Bürgers in Anspruch nehmen, nämlich das Wahlrecht, wie andere auch?

Und dürfen sie nicht die NPD wählen?

Auch Sport dürfen sie treiben, sogar Schießsport!

Luftgewehre bis 7,5 J, Armbruste oder Pfeil und Bogen bieten da genügend Betätigungsfelder!

Eben!

Die NPD ist nicht verboten und darf gewählt werden!

Und wieso findest Du es dann richtig, dass man die Rechte ihrer Mitglieder/Wähler beschneidet?

Das ist undemokratisch und widerspricht dem Gedanken des Grundgesetzes.

Da DU das befürwortest stehst Du also diesbezüglich außerhalb des GG.

Da solltest DU aber keine Waffen besitzen dürfen (außer den von Dir oben explizit genannten)! :P

Luftgewehre bis 7,5 J, Armbruste oder Pfeil und Bogen bieten da genügend Betätigungsfelder!

Sehr schön!

Das sagen die Waffengegner über die legalen Waffenbesitzer schon lange!

Wenn Du kein Jäger bist, der "richtige" Schusswaffen braucht, dann kannst Du doch auch auf alles andere verzichten.

1A Eigentor!

Bevor du was von wegen "alle Rechte" daherquatschst, solltest Du schon etwas nachdenken!

Im Gegensatz zu Dir (s. u. a. vorletztes Zitat) habe ICH das getan.

Dass DU das nicht verstanden hast liegt nicht an mir.

Geschrieben (bearbeitet)

Eben doch, da §5 es ausdrücklich zulässt.

Da muss man aber fragen dürfen, ob das wirklich im Sinne des GG ist (Damit ist nicht die derzeit als "politisch korrekt" angesehene Interpretation, auch durch höchste Staatsdiener, gemeint).

Wie oben schon geschrieben: Entweder sie sind verfassungswidrig, dann gehört die Partei verboten oder eben nicht, dann dürfen auch sonst keine Einschränkungen gemacht werden.

Ein bisschen schwanger geht eben nicht.

Ansonsten hat carcano ja schon etwas dazu gesagt.

Und schau Dir mal die Fußzeile unter BBFs Beiträgen an!

Edit:

Ab hier war das ein neuer Beitrag.

Keine Ahnung, warum das zusammen erscheint.

Die Rechte der NPD-Mitglieder werden ja nicht beschnitten.

Erkläre das doch mal bitte!

Wieso werden deren Rechte nicht beschnitten, wenn sie bezüglich des Waffenrechts "schlechter" behandelt werden?

Bearbeitet von TriPlex
Geschrieben

Diese Leute werden nicht schlechter behandelt.

Ob sie in einer verfassungswidrigen Vereinigung sind oder ob sie allein ("einzeln") handeln.

Von welcher "verfassungswidrigen Vereinigung" sprichst Du?

Wäre diese Partei verfassungswidrig, dann müsste sie doch verboten sein.

Sie ist aber (noch) nicht verboten ("man" versucht es seit Jahren, ist aber vor dem BVerfG gescheitert), also haben ihre Mitglieder dieselben Rechte zu haben, wie jeder andere auch!

1. Was glaubst Du denn, welche Rechte sie haben?

2. Es findet einfach keine Beschneidung ihrer Rechte statt.

Zu 1.)

siehe oben

Zu 2.)

Ach! Wegen der Mitgliedschaft in einer missliebigen (aber eben nicht verbotenen!) Partei bezüglich des Waffenrechts schlechter gestellt zu werden, als Mitglieder anderer Parteien ist keine Beschneidung der Rechte?

Jetzt wird's aber albern!

Geschrieben

Ich wünsche mir hier etwas mehr die Einstellung eines amerikanischen Polizisten die ich vor Jahren in den Medien gesehen habe.

Bei der Absicherung eines Protestzuges des KKK und Nazis sagte er: Ich stehe hier um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen - ob ich es mag interessiert nicht.

Es ist Ihr von der Verfassung und dem Gesetz zugesichertes Recht ihre Meinung kund zu tun.

Der Polizist war ein Farbiger.

Geschrieben

Was Du als

... missliebig...

... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen.

In dem sie bestimmen können, wer Bürgerrechte hat und wer grad keine bekommt.

Was solche Leute anrichten können, wenn sie scharfe Waffen haben, sieht man grad am NSU (früher an der RAF).

Durch geschichtliche Ereignisse klug geworden, versucht der Staat, sie daran zu hindern, an scharfe Waffen zu kommen.

Wer diesen Staat ablehnt, braucht von diesem Staat auch keine WBK.

Und seine Rechte werden dabei auch nicht verletzt.

Das gilt für Linksextremisten genauso.

Geschrieben

Die Schere im Kopf ist genau das, was damit erreicht werden soll.

Nicht Schere, auch nicht Maulkorb.

Ich würde es eher eine Art Windel für verbal Inkontinente nennen.

Denn der penetrante Geruch und die Pfützen (wenn nicht schlimmer) auf dem virtuelen Forumsboden stören die Mehrzahl der anständigen User dann doch, und die Moderation kann auch nicht ununterbrochen alle 5 Minuten mit dem Wasserschlauch durchgehen. Obwohl sie die gröbsten Haufen ja schon beseitigt,

Carcano

Geschrieben

Sowohl bei NSU als auch bei der RAF steht begründet der Verdacht im Raum, der Staat habe an der Versorgung mit Waffen mitgewirkt, Aufklärung verhindert und Täter gedeckt.

Keine guten Beispiele für konsequentes Handeln einer wehrhaften Demokratie. Aber wahrscheinlich bin ich als Bürger nur zu einfach strukturiert um so etwas komplexes zu durchdringen. Sagen die Politiker ja auch immer, muss also wahr sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie genau meinst du das?

Statt 100% nur 10% oder wäre "politisch aktive/bestrebte braune Reichsbürger" korrekt gewesen?

Im Sinne der zweiten Option. Aktives Eintreten und nach außen wirkende Bestrebungen sind von der Norm erfasst. Dafür kann durchaus virtuelle Aktivität im Netz ausreichen - wie hier in WO -, man muß keine Straftaten in der Außenwelt begehen. Aber bloße Mitgliedschaft in einer Partei (anders natürlich wieder bei Mitgliedschaften in kriminellen Vereinigungen und in verbotenen Vereinen) sollte nicht ausreichen, und reine Gesinnung auch nicht. Und es ist auch egal, ob jemand in seinem Garten rote Rosen oder blaue Narzissen züchtet.

Carcano

Bearbeitet von carcano

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