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IGNORED

Munition im Waffenkoffer? DSB sagt ja!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ganz ehrlich, wer kann noch alles komplett abrufen was er in seiner Ausbildung oder seinem Studium gelernt hat. Verlangt ja auch kein Mensch. Ich halte es so, dass ich dann sagt "Okay, ich informiere mich und dann melde ich mich wieder." Dass das bei einer Kontrolle nicht geht ist klar, aber dann muss man sich eben im konkreten Fall besser vorbereiten. Wenn ich zu einem Termin zu einem bestimmten Thema gehe, dann bereite ich mich ja auch vor.

Geschrieben

Das ist aber genau die hier vorherrschende Erwartungshaltung. Insbesondere von denen hier, die alles zum Thema Waffenrecht auswendig gelernt haben (haha).

Und ja, wenn man gezielt zur Kontrolle von Waffenbesitzern geschickt wird sollte man nicht, man muss sich vorbereiten. Aber das ist eben nicht der Normalfall. Die gezielte Kontrolle meine ich.

Geschrieben

wenn sich jeder Forenteilnehmer selber vorbereiten würde, dann wäre hier im Forum gähnende Leere... Es ist halt bequem Fragen zu stellen und nach Stunden wieder reinschauen ob etwas verwertbares dabei ist.

Ach dabei fällt mir ein, muss ein Munitionsschrank auf dem Boden oder an der Wand verdübelt werden, reichen Kunststoffdübel oder müssen Gewindestangen eingeklebt werden? Habe nämlich neulich erst von einem Schützenkameraden erfahren, dass......

Geschrieben

In den Schützenvereinen tauchen schon die verschiedensten Fragen auf, was ja auch normal ist bei den vielen Veränderungen.

Nicht jeder kauft sich ein aktuelles Gesetzbuch, vor allem nicht, wenn absehbar ist das neue Veränderungen kommen könnten.

Bei manchen Fragestellungen stehen mir aber auch schon manchmal die Nackenhaare hoch!

Geschrieben

Wenn ich zu einem Termin zu einem bestimmten Thema gehe, dann bereite ich mich ja auch vor.

Wenn ich zu einer Wohnungsdurchsuchung gehe kann ich mich auch nicht auf alles vorbereiten, denn was da manchmal gefunden wird überfordert auch manchmal den Sachverständigen und so wird der Gegenstand eben mitgenommen und geprüft und gegeben Falls auch schnellstens wieder zurück gegeben.

Geschrieben

[...]

Jetzt bin ich doch etwas verunsichert. :confused:

Zu Recht. Die Munition muss mindestens in ein Transportbehältnis aus Blech eingeschlossen werden. Ist das Transportbehältnis aus Kunststoff, muss die Behörde die Vergleichbarkeit bescheinigen. Anders bei Transportbehältnissen aus biologisch abbaubarem Material, da genügt das Bio-Siegel und der Fair-Trade-Stempel. Waffenfutteral und Munitionsbehältnis dürfen nicht zusammen in den Kofferraum, also z.B. Waffenfutteral im Kofferraum und Munitionskiste vorne.

Und nun mal ernsthaft: So lange keine Patronen oder Geschosse im Patronen oder Geschosslager, in der Trommel oder im in der Waffe befindlichen Magazin sind, ist die Trennung von Waffe und Munition vollzogen.

Geschrieben

Mal ganz ehrlich, wer kann noch alles komplett abrufen was er in seiner Ausbildung oder seinem Studium gelernt hat. Verlangt ja auch kein Mensch. Ich halte es so, dass ich dann sagt "Okay, ich informiere mich und dann melde ich mich wieder." Dass das bei einer Kontrolle nicht geht ist klar, aber dann muss man sich eben im konkreten Fall besser vorbereiten. Wenn ich zu einem Termin zu einem bestimmten Thema gehe, dann bereite ich mich ja auch vor.

Im Prinzip hast Du ja Recht, aber (um beim Waffenthema zu bleiben):

- Es sollten doch wenigstens diejenigen Inhalte oder Bereiche des Waffenrechts und relevanter Rechtsquellen, denen man als LWB (auf der Jagd, beim Hobby, ...) quasi permanent oder regelmäßig "ausgesetzt" ist (und der Transport mit/ohne Munition (oder vielleicht das erlaubnisfreie Führen ;) ) in/vom Revier/Schießstand/Büxer gehören da wohl fraglos dazu) soweit sitzen, daß man nicht immer wieder sich fragen muß, ob die Tasche/Koffer nun ausreichen usw. usw.

- das beste Beispiel dazu ist die sichere Handhabung: sowas muß sitzen; ich warte ja fast noch drauf, daß irgendwer mal fragt, ob eine Sicherheitsüberprüfung wirklich immer notwendig ist...

- Wenn es um Themenbereiche geht, mit denen ich nicht regelmäßig konfrontiert bin (meinetwegen, wenn jemand nicht selbst dreht, den Unterschied zwischen Berdan- und Boxerzündung runterbeten zu können), dann kann es durchaus verzeihlich sein, wenn ein Inhalt aus der SK mal "verschütt" geht und man erst wieder nachlesen muß. Aber Sachverhalte aus alltäglichem Umgang (und damit eben auch Transport und die ganzen im Zusammenhang stehenden Dinge) sollten schon dauerhaft präsent sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich zu einer Wohnungsdurchsuchung gehe kann ich mich auch nicht auf alles vorbereiten, denn was da manchmal gefunden wird überfordert auch manchmal den Sachverständigen und so wird der Gegenstand eben mitgenommen und geprüft und gegeben Falls auch schnellstens wieder zurück gegeben.

Ist ja auch okay. Solange beide Seiten sachlich bleiben. Wie ich bereits schrieb, ich informiere mich ja auf der Arbeit auch erst bevor ich eine fachliche Aussage mache.

Wenn die Polizei im Umfeld eines Schützenvereins gezielt Fahrzeuge kontrolliert, was ja auch schon vorgekommen sein soll, dann sollte man sich schon vorher informieren. Derartige gezielte Kontrollen können natürlich Einzelfälle sein aufgrund von Denunziationen Hinweisen genervter besorgter Anwohner...

Fahrzeugkontrollen mit einer "Durchsuchung" des Fahrzeugs sind ja wohl eher nicht die Regel, oder? Ich wurde bisher als Autofahrer zweimal kontrolliert und da wollten sie nur den Führerschein, die Fahrzeugpapiere und einmal den Verbandskasten sehen. Und wenn ich kontrolliert werde und nicht aufgefordert werde den Kofferraum zu öffnen, warum sollte ich dann sagen "Aber Herr Polizist, ich habe in meinem Kofferraum..."

Vielleicht könnte man sich ja entsprechende Dokumente in den Rangebag, Koffer, Handschuhfach oder sonstwo reinlegen um den rechtlichen Sachverhalt klarzustellen, natürlich mit nachprüfbaren, belastbaren Quellen, sozusagen als "Beipackzettel".

Bearbeitet von Speedshooter
Geschrieben (bearbeitet)

eben BlackBull!

...

Nicht jeder kauft sich ein aktuelles Gesetzbuch, vor allem nicht, wenn absehbar ist das neue Veränderungen kommen könnten.

...

und das ist ja auch heutzutage nimmer notwendig!..... und wenn ich mir dann noch die Horden von smartphone-Zombies anseh jeden Tag...... wenn die Leute hier ins Forum ( oder ein anderes ) finden...... ist es ja sowas von abwegig erwarten zu können, dass sie auch ne online-Version des WaffG oder anderer Texte finden könnten....

hab kein Smartphone.... ich schaff das aber auch.....

bei den Vollzugsbeamten/SB ist das ja auch so..... oder wäre es zumindest bei mir so!.... was ich nicht weiß schau ich nach..... habe ich die Zeit dazu nicht, dann frage ich bei einem kompetenten Kollegen nach!....... weiß ich nicht, welcher Kollege in welchem Rechtsgebiet ausreichend kompetent ist und ich deswegen keinen habe, den ich fragen könnte... dann habe ich einen Fehler gemacht.....

wenn ich schon etwas ( aus meinem Arbeits-/Aufgabenfeld) nicht weiß, dann hab ich wenigstens zu wissen wie ich unverzüglich an die notwendigen Informationen komme. dafür sind beispielsweise Fachabteilungen oder auch Aufsichtsbehörden da. ....und die einschlägige Literatur!

so sollte eine sachkundige Person auch fähig sein, das WaffG im Internet zu finden. vorausgesetzt er/sie/es ist des Lesens mächtig!

kann man sich dann einen Link im Browser setzten oder gar als PDF auf der eigenen Hardware abspeichern.

wenn ich mich umfassend selbst informiert habe und es trotzdem kein einheltiches Bild in meinem Kopf gibt, oder irgendwie klemmt mitm Verständnis.... dann kann ich mir dochbedenkenlos den letzten Schliff auch in einem Forum geben lassen. NUR!!!!... die intellektuelle Vorleistung.... Eigenbemühung.......muss erkennbar sein.

ich kann keinem erst das Lesen beibringen müssen, wenn er mir mit waffenrechtlichen Fragen kommt. grundlegende Kenntnisse, v.A. der Begrifflichkeiten, Fachwortschatz... muss da sein.....

... bin schon still.... nicht dass hier noch die Kommunikation unter den Foreumsteilnehmern zu sehr gestört wird.....

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

Fachdienststellen sind aber nicht morgens um 06.00 Uhr erreichbar und doch wird kaum jemand eine Ferndiagnose abgeben, ohne das Teil persönlich gesehen zu haben.

Insbesondere bei Deko!

Selten gibt es Unklarheiten zu klaren Sachverhalten bei IWB, z.B. Führen einer SRS und verbotene Gegenstände.

P.S.:

Wird ein LWB kontrolliert der dann angibt Waffen mit sich zu führen und die erforderlichen Papiere vorzeigt, wird sich ein PVB ohne fundiertes waffenrechtliches Wissen hüten tiefer in die Kontrolle einzusteigen.

Schlimmer sind eigentlich die, die denken dass sie Ahnung hätten.

Aber wie schon öfter angedeutet, kommt man selten in eine Kontrolle!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

und das ist ja auch heutzutage nimmer notwendig!..... und wenn ich mir dann noch die Horden von smartphone-Zombies anseh jeden Tag...... wenn die Leute hier ins Forum ( oder ein anderes ) finden...... ist es ja sowas von abwegig erwarten zu können, dass sie auch ne online-Version des WaffG oder anderer Texte finden könnten....

hab kein Smartphone.... ich schaff das aber auch.....

Nun, die App's decken nicht wirklich alle komplizierten Bereiche ab!

Geschrieben (bearbeitet)

aja? keine Browser-"app" die das Internet findet?

es gibt so gut wie Alles online...Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, z.T. Urteile etc.

Dienstanweisungen verständlicherweise weniger.....

...zur Not Telefonnummer der Staatanwaltschaft..... "Bereitschaftsrichter", sowas solls ja auch geben?..... also mir würden da viele Möglichkeiten einfallen.....wenn ich keinen finde, der es wissen könnte... dann frag ich einen der es wissen MUSS.....oder unbeschränkten Zugriff auf die nötigen Infos hat!

noch ne persönliche Anmerkung:

...meta-Daten taugen nur bedingt.... so wie in einem der aktuellen treads, nach dem Motto "ja, wenn das vom DSB-Kohlheim kommt, dann muss das ja so in Ordnung und rechtmäßig sein".......anstatt die KURZE Lektüre von WaffG und AWaffV...... die haben ja sogar eine kurze Übersicht am Anfang, dass auch jeder zügig den entsprechenden § finden kann.

wenn mann dann noch (obwohl das auch schon fast wieder etwas zu meta ist) die Erläuterungen/Ausführungen der WaffVwV dazunimmt, fürs Vertändnis......sollte man in der Lage sein recht zügig selbst zu einer Antwort zu kommen......

....Fachwortschatz/Begrifflichkeiten vorausgesetzt.... sonst versteht mans logischerweise ned ganz so dolle.....

hat man das einmal gemacht... gehts beim 2. sogar noch schneller....

ebenso hilfreich...o.g. Texte einfach mal ganz und unvoreingenommen lesen...evtl. bleibt ja hängen DASS dort zu bestimmten Themen etwas geschrieben steht.... dann gehts beim 3. nochmals schneller.

...darauf kann man aufbauen....

...aus eigener, privater wie beruflicher und ganz persönlicher Erfahrung.... nicht nur auf waffenrechtlichem Gebiet.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

...zur Not Telefonnummer der Staatanwaltschaft..... "Bereitschaftsrichter", sowas solls ja auch geben?..... also mir würden da viele Möglichkeiten einfallen.....wenn ich keinen finde, der es wissen könnte... dann frag ich einen der es wissen MUSS.....oder unbeschränkten Zugriff auf die nötigen Infos hat!

Gibt es, aber bestimmt nicht zum Abklären irgendwelcher waffenrechtlicher Fragen!

Die Frage würde eher von dort gestellt werden, denn es gibt keine auf Waffenrecht spezialisierte StA oder Richter mehr, jeder macht alles.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

während meiner Ausbildung vor 44 Jahren habe ich gelernt: man kann nicht jedes Gesetz (oder jeden einzelnen §) im Kopf haben; man muss nur wissen wo man nachlesen kann.

Geschrieben

Ich sag mal so: es wäre ein Glücksfall wenn alle Details des WaffG etc., wenn sie denn in der Ausbildun bzw. im Studium überhaupt vorkommen, später noch sofort abrufbar wären.

Wenn der Gesetzgeber, wie vor >100 Jahren mal, lesbare kurze Gesetze schreiben würde dann wäre das auch einfach.

Wenn ich zu einer Wohnungsdurchsuchung gehe kann ich mich auch nicht auf alles vorbereiten, denn was da manchmal gefunden wird überfordert auch manchmal den Sachverständigen und so wird der Gegenstand eben mitgenommen und geprüft und gegeben Falls auch schnellstens wieder zurück gegeben.

Tja, ob der Gesetzgeber sich das mit der Unschuldsvermutung damals so vorgestellt hat daß eine beliebige untere Verwaltungsbehörde das heute anders handhaben darf?

Geschrieben

Wenn der Gesetzgeber, wie vor >100 Jahren mal, lesbare kurze Gesetze schreiben würde dann wäre das auch einfach.

...

Jein. Das neue WaffG mit seinen beiden Anlagen ist derartig zergliedert, ekelig. Das macht es nur unnötig schwer. Wrklich schwer machte es die Anzahl der

- Gesetze die man aus dem Effeff beherrschen muss

- Gesetze die man zumindest teilweise beherrschen muss

- die Gesetze von deren Existenz man wissen muss um nötigenfalls nachzuschlagen

dazu kommen Gesetze die man sehr wahrscheinlich nie braucht, es sei denn man geht viel später zu einer Fachdienststelle.

- RöhrichtschutzVO und BinnenschiffartsVO

- Landeswaldgesetz

- HackfleischVO

fallen mir da spontan noch ein. Tagelang wurden wir damit getriezt. Wer aber zur entsprechenden Fachdienststelle wechselte musste das trotzdem nochmal monatelang pauken.

Geschrieben

Tja, ob der Gesetzgeber sich das mit der Unschuldsvermutung damals so vorgestellt hat daß eine beliebige untere Verwaltungsbehörde das heute anders handhaben darf?

Ich weiß schon warum du von einigen ignoriert wirst!

Eine untere Verwaltungsbehörde?

Weißt du eigentlich von was du redest? Ich denke mal, :rofl: nö!

Geschrieben

fallen mir da spontan noch ein. Tagelang wurden wir damit getriezt. Wer aber zur entsprechenden Fachdienststelle wechselte musste das trotzdem nochmal monatelang pauken.

Man muss ja auch eigentlich nur wissen das es so etwas gibt!

Jeder Anwalt vergräbt sich nach Akteneinsicht sowieso erst einmal ein paar Tage in seinem staubigen Büro und grübelt, während einem PVB nur Sekunden für eine Entscheidung bleiben.

Geschrieben

Ich weiß schon warum du von einigen ignoriert wirst!

Eine untere Verwaltungsbehörde?

Weißt du eigentlich von was du redest? Ich denke mal, :rofl: nö!

Ach ja, bei Euch ist das wAffenrecht ja bei der Polizei angesiedelt und nicht beim Ordnungsamt. Dann bitte sinngemäß umdenken, ändert aber nichts am Grundsatz daß der Staat bei Unwissenheit (warum auch immer) seines Sachbearbeiters mal an die Unschuld des Steuerzahlers denken könnte. Frei nach Dieter Nuhr.

Geschrieben

Ihr müßt doch einfach mal Verwaltungsrecht und Strafrecht trennen!

Verstöße gegen das Waffenrecht sind hauptsächlich Straftaten und befinden sich nicht in der Zuständigkeit des OA!

Das sind eben hier die meisten Missverständnisse!

Gebe aber auch zu dass das sehr kompliziert ist. :grin:

Geschrieben

Möchtest Du über Straf- und Verwaltungsrecht nochmals nachdenken?

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