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IGNORED

Code vom Safe


d__r

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Vielleicht nicht das Wertvollste, aber wichtig sind sie schon.

Sicher, philosophisch betrachtet ist danach alles egal. Ebenso könnte es dem Familienernährer egal sein, ob nach seinem Tod die Familie versorgt ist oder in Armut und Chaos versinkt. Den meisten ist es aber nicht egal und daher ist es auch mir nicht jetzt wurscht, ob nach meinem Ableben meine Schätze verscherbelt oder vernichtet werde oder meine Erben damit Ärger bekommen.

Der Vergleich mit der Versorgung der Hinterbliebenen hinkt nicht nur, er trägt den Kopf unterm Arm.

Zu den Waffen:

Für Dich sind sie wichtig (für mich auch), sind sie aber auch für deine Erben wichtig?

Falls ja, sind sie doch bestimmt berechtigt (?)

Dann existiert das Problem nicht.

Falls nein, wirst du damit leben (und sterben) müssen, dass deine Erben die "Knarren" ggf. "verscherbeln".

Was auch völlig unabhängig davon ist, ob sie einen Zugang zum Schrank haben, ein Freund einen Schlüssel hat, oder es irgendein kompliziertes Konstrukt gibt.

Das ist der Lauf der Dinge und gilt längst nicht nur für Waffen, sondern für alle Dinge, die einem (persönlich) lieb sind, den Erben ggf. aber nicht.

Wenn die Dinge so stehen, dass deine Erben mit Waffen nix anfangen können, ist es nur logisch, diese dann (testamentarisch) entsprechend anders zu vermachen, da werden die auch nicht mal böse sein...

An einen waffenbegeisterten Freund, einen Schützenkollegen, etc...

Dann existiert das Problem nicht.

Das Thema der Aufbewahrung, des Überlassens an einen Berechtigten/Unberechtigten, etc... wurde hier schon (gefühlte) 500 Mal diskutiert.

Neuigkeiten sind nicht zu erwarten.

Ich gebe mich da keinen Illusionen hin.

Sollte ich morgen abtreten, werden meine Frau und meine Kinder zunächst andere Sorgen haben, als die Öffnung meines Waffenschrankes.

Sollten sie danach das Bedürfnis verspüren, sich um das graue Ding zu kümmern, werden sie sich an den wenden, der (außer mir) noch Zugang hat.

Der ist berechtigt.

Dann werden sie die Dinger (kein 5-stelliger Wert) an denjenigen verschenken...der hat dann einiges doppelt und wird etwas "verscherbeln"....

Sollte ich in höherem Alter abtreten, wird entweder eines meiner Kinder berechtigt sein, oder Szenario 1 tritt in kraft....

Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass ja der zugangsbefähigte und berechtigte Freund vor mir (oder gleichzeitig) abtreten könnte....

Ja, vielleicht.....aber soll ich mir da echt nen Kopf drum machen???

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... Dann ist der dicke Tresor nur so viel Wert wie die Blechkiste.

Und wenn der LWB den Schlüssel/Code am Mann trägt, ist die Blechkiste im Vergleich eventuell schwerer zu knacken als der LWB :D. Vielleicht ist das der Grund. warum das WaffG nicht genauer darauf eingeht (ausser: vor Unberechtigten...), wo und wie der Schlüssel auf zu bewahren ist

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Das reduziert doch aber die Einstufung des großen Tresors auf die Stufe des kleinen Tresors ...

Erstens ist das grober Unfug, und wer sowas schreibt dem sollte man den Bildschirm auf dem es geschrieben steht links und rechts...

Zweitens sind beides B-Schränke. Und nu?

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Der Vergleich mit der Versorgung der Hinterbliebenen hinkt nicht nur, er trägt den Kopf unterm Arm.

Zwar ist nicht alles, was hinkt, ein Vergleich, aber Du hast den philosophischen Kontext nicht berücksichtigt. Kann Dir egal sein, was nach Deinem Tod geschieht, eben weil Du nicht mehr bist, um ein Bedauern, Ärger etc. zu verspüren, dann betrifft dies alles. Ob Versorgung der Family, das Schicksal Deiner Waffen oder der Untergang der Erde.

Falls nein, wirst du damit leben (und sterben) müssen, dass deine Erben die "Knarren" ggf. "verscherbeln".

Dazu habe ich mich schon umfänglich geäußert.

Sollte ich morgen abtreten, werden meine Frau und meine Kinder zunächst andere Sorgen haben, als die Öffnung meines Waffenschrankes. Sollten sie danach das Bedürfnis verspüren, sich um das graue Ding zu kümmern, werden sie sich an den wenden, der (außer mir) noch Zugang hat.

Ich habe den Eindruck, daß Du hier nicht ausreichend die Verpflichtungen der Erben bezüglich der Waffen beachtest. So locker dürfen, können und sollen sie es nicht handhaben.

Ja, vielleicht.....aber soll ich mir da echt nen Kopf drum machen???

Siehe oben. Als Toter kann/könnte Dir alles wurscht sein. Das Drumkümmern zu Lebzeiten entspringt der gegenwärtigen Bewertung. Und ist jedem selbst überlassen.

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Erstens ist das grober Unfug, und wer sowas schreibt dem sollte man den Bildschirm auf dem es geschrieben steht links und rechts...

Zweitens sind beides B-Schränke. Und nu?

Was bitte ist daran Unfug? Wenn sie gleich sind, ist es ja ok. Aber wenn ich einen supertollen gepanzerten Waffenraum habe und den Schlüssel daneben in einen A-Tresor packe, dann ist der ganze Waffenraum nicht mehr wert als Stufe A. Ist doch logisch ...

Und das mit dem Hauen überleg Dir mal gut.

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@ Hamster:

Weil es gesetzlich gar nicht geregelt ist wo der Schlüssel hin muß... und wenn ich nun meinen A-Schrank-Schlüssel in einen A-Schrank schließen muß, wo schließe ich dessen Schlüssel hin? Noch einen A-Schrank? Und noch einen? Und und und... nein, das IST Unfug. Der Schlüssel für den Waffenschrank ist sicher zu verwahren, Punkt. Es gelten da die absolut identischen Grundsätze wie beim Autoschlüssel, des nämlich auch nicht in unberechtigte Hände fallen darf.

@ Alfred:

BEIDES RICHTIG! :o

Aber zum Glück nicht bei meinem Schrank.

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  • 1 Monat später...

Ich muss sagen das ist ein interessantes Thema,da ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe.

Eine Frage zu diesem Thema habe ich dennoch auch wenn das vielleicht nicht zu 100% dazu passt. Wie sieht das mit der Aufbewahrung von dem Zweitschlüssel aus, ich habe z.b. einen Munitionsschrank der keine Sicherheitsstufe hat,dürfte ich in diesen Schrank meine Zweitschlüssel der anderen Tresore reinlegen oder nicht ?

Danke euch schon mal und viele Grüße

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Ich muss sagen das ist ein interessantes Thema,da ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe.

Eine Frage zu diesem Thema habe ich dennoch auch wenn das vielleicht nicht zu 100% dazu passt. Wie sieht das mit der Aufbewahrung von dem Zweitschlüssel aus, ich habe z.b. einen Munitionsschrank der keine Sicherheitsstufe hat,dürfte ich in diesen Schrank meine Zweitschlüssel der anderen Tresore reinlegen oder nicht ?

Danke euch schon mal und viele Grüße

Deine Pflicht, ist sicher zu verwahren. Wie du das sicherstellst ist allein dir überlassen-und das ist auch gut so.

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