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WBK Dauer


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Geschrieben

Daran kann man aber auch erkennen, dass es keine volle Vernetzung gibt, wie es so mancher hier befürchtet.

Da gibt es keinen Knopf auf den ein SB drücken kann um zu sehen, wann der Betroffene das letzte Mal bezüglich des SÜG, des §27SprengG und nach dem WaffG auf links gedreht wurde. Jeder kocht da seine eigene Suppe. Nur die Zutaten sind oftmals die Gleichen ....

Genau so ist es, denn sonst wäre ich nicht zweimal hintereinander geprüft worden.

Wobei ich ja den Antrag einmal selbst ausfüllen musste und zwei Zeugen benennen musste die bezeugen müssen das ich wirklich ich bin und nicht von der Stasi oder den Russen oder den Amis oder Nordkorea als Kind ausgetauscht wurde..,...

Fehlt nur noch das meine Nachbarn meinen Leumund berichten sollen....

Geschrieben

Und dass ist das was du als Neuling eben nicht weißt. Damit würden sicher einige Neuanträge stark beschleunigt. Und wenn die Behürde das nicht will beantragt man den kl Affenschein zwei Monate bevor man die WBK beantragen will, wenns einem nen fuffziger Wert ist.

Der Tipp ist auf jeden Fall gut. Darauf kommt man als Neuling normalerweise auch nicht. Geht das überall, oder gibt's auch Bundesländer, in denen für kleinen Waffenschein und WBK zwei verschiedene Behörden zuständig sind?

Geschrieben

Wobei ich ja den Antrag einmal selbst ausfüllen musste und zwei Zeugen benennen musste die bezeugen müssen das ich wirklich ich bin und nicht von der Stasi oder den Russen oder den Amis oder Nordkorea als Kind ausgetauscht wurde..,...

Fehlt nur noch das meine Nachbarn meinen Leumund berichten sollen....

Sorry, dass es nun am Thema vorbei geht, aber vielleicht ist es doch für den Ein oder Anderen interessant.....

Das eine sind die Referenzpersonen, die die bestätigen können, dass du wirklich du bist und eine Kindheit hier hattest.

Dann kommen die drei Auskunftspersonen, die dich 5 Jahre und mehr kennen sollten. Aber dann wird es erst interessant.

Von diesen Auskunftspersonen hangelt man sich weiter und versucht weitere Personen im Bekanntenkreis ausfindig zu machen, die über dich etwas sagen können. Das kann dann durchaus der Nachbar sein ;-)

Ich bin jetzt auch ganz gespannt wie lange die Prüfung bezüglich meines Voreintrags für einen HA dauern wird.

Die letze Überprüfung ist ja schon wieder 1 Jahr her ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

eben, "evtl.". wenn der sich das Zeugs um den Bauch bindet, juckt es keinen mehr, ob man ihm (oder sonstwem) das auch zuordnen kann, ...

Wieso, ist doch dann auch alles gentechnisch gekennzeichnet :shok:.

Tschuldigung, der musste... . prmpff

Zum Thema: erstaunlicher Weise arbeiten in den meisten Behörden ganz normale Menschen mit normalen Befindlichkeiten und keine bürgerfeindlichen Kontrollfreaks, die versuchen, ihre Kunden möglichst zu drangsalieren - auch wenn hier Viele gegenteilige Vorurteile pflegen. Ausnahmen bestätigen die Regel, manchmal gibt es auch in den oberen Etagen Leute mit - sagen wir: merkwürdigen - Vorstellungen, da wirds für die SB schwierig.

Generell aber gilt meiner Erfahrung nach:

- wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus,

- die Behörde (und damit meine ich: den zuständigen SB) frühzeitig mit einzubinden ist immer eine gute Idee (s. #50).

Das hat nichts mit Unterwürfigkeit zu tun, sondern mit Zuarbeit im eigenen Interesse. Wenn ich zB die Schränke ein, zwei Monate vorher kaufe und die Dokumentation darüber bei der Behörde abgebe (oder, wo das nötig ist, einen Ortstermin vereinbare), kann der SB da schonmal einen Haken dranmachen.

Etwas anderes ist es, wenn man meint, daß man offensichtlich nicht zu seinem Recht kommt. Mir ist das glücklicherweise bisher erspart geblieben, aber in dem Falle halte ich auch nichts von dem oft gepredigten "klein beigeben, die sitzen eh am längeren Hebel", daß ich v.a. im Verein oft genug höre. Da würde ich dann doch empfehlen, einen Anwalt zumindest mal prüfen zu lassen, ob es sich lohnt, den Rechtsweg zu beschreiten.

Bearbeitet von Waldi08
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, die Brieftauben mit den Auskünften... Die sorgen auch in Hessen für heftige Wartezeiten. Ich habe letztes Jahr bei meiner sonst sehr fixen Behörde (Voreintrag oder gelbe WBK innerhalb von 5 Minuten) auf meine erste WBK zwischen 6 und 8 Wochen warten müssen. Im Nachhinein wurde mir allerdings gesagt "Wenn sie sich schon vorher gemeldet hätten, dann hätte ich das mit den Abfragen schon angestoßen."

Da hattest du aber echt Glück. Meine Behörde ist wirklich sehr fix, Voreinträge gibt es bei gültiger Zuverlässigkeitsprüfung und Bedürfnis innerhalb weniger Minuten. Aber wehe die Zuverlässigkeitsprüfung muss erneuert werde... Bei meinem Bruder sowie einem Schützenkollegen dauert sie geschlagene vier Monate. Bei mir waren es "nur" drei. Grund seien, so meine Sachbearbeiterin, die Stellungnahmen des BKA. Ein Vierteljahr sei da die Regel.

Bearbeitet von omegal38
Geschrieben (bearbeitet)

Alle Händler die sich jetzt mit der sauteuren Software zum Einkauf und Verkauf von TLM ausgerüstet haben bieten den schnellsten Weg zur Abfrage aller Daten des Käufers und der erworbenen Dose mit der gesuchten Kennzeichnung um den Bombenbauer identifizieren können.

Bombenbauer mit Kemira, Vitakraft und Red Dot? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Lieber Coltdragoon

und was will der von einem, ne' Flasche Bier oder runter gelassene Hosen? Ersteres kann er haben. Beim zweiteren setzt er sich in die Nesseln.

Der will schauen ob bei dir alles dran ist und ob du körperlich und geistig auf der Höhe bist.

Manchmal übertreiben die wohl auch und wollen vorher einen Tresor sehen. Vielleicht schauen die auch ob das Umfeld stimmt. Den genauen Auftrag kenne ich auch nicht, aber ist in NRW üblich. Bei mir war vor dreissig Jahren auch der Dorfpolizist. Dann nochmal als ich eine weitere Waffe beantragt hatte und dann nie wieder. Der Polizist erzählte das er immer informiert würde, wenn mir eine Waffe genehmigt wurde. Ich hatte ihm damals den geschlossenen Tresor gezeigt und er war beruhigt. Auch bei Verlängerung der §27 SprengG Genehmigung wird er angeschrieben und nach örtlichen Erkenntnissen gefragt. Er hat mich am Anfang gefragt was ich mit dem Sprengstoff machen würde und nachdem ich es ihm erklärt hatte fand er es super und alles war erledigt. Seitdem hat er mich nie wieder wegen etwas kontaktiert.

Geschrieben

.....Das kann dann durchaus der Nachbar sein ;-)

Bei Kollegen weigerten sich vereinzelt die Freundin, welche im gleichen Haushalt wohnten den Antrag zu unterschreiben. Prompt kam die Drohung dann eine Karriere im Stadtpark als Papieraufpicker zu beginnen.

Für alle die es interessiert SÜG ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Gibt es beim Land und beim Bund

Geschrieben

Meine Behörde(n) möchte(n), daß man den Antrag persönlich vorbei bringt. Ich vermute, daß hat bei der Waffenbehörde einen ganz ähnlichen Hintergrund, bei der Sprengstoffbehörde hat man mir ganz offen gesagt, das diene dazu, meine körperliche (und wohl auch geistige) Eignung zu prüfen - wobei ebenso offen darauf hingewiesen wurde, daß dabei schlechterdings nur das Offensichtliche geprüft werden kann.

Was lehrt uns diese vorsichtige Andeutung: auch die SB sind scheinbar vom tieferen Sinn so manchen Stöckchens, über das man uns springen läßt, nicht vollkommen überzeugt. Wie mit soetwas umgegange wird, hängt dann von den Details der Vorschrift (an die die Entscheider ja nun gebunden sind), dem von den Vorgesetzten Spielraum, der persönlichen Erfahrung und der daraus hoffentlich gewonnenen Souveränität sowie nicht zuletzt von der persönlichen Disposition ab.

Natürlich sollte Letzteres eigentlich keine Rolle spielen, wir sind aber nunmal alle Menschen und (glücklicher Weise) keine Automaten.

Geschrieben (bearbeitet)
Wie umfangreich wird man denn für die UB gescannt um nen 27er Seminar zu machen?

Selbes Prozedere wie beim Waffenrecht:

Auskunft Bundeszentralregister und Erziehungsregister, staatsanwaltliches Verfahrensregister und Anfrage bei der der örtlichen Polizeibehörde oder LKA... (und nicht BKA - wie ich hier schonmal las).

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

... meine körperliche (und wohl auch geistige) Eignung zu prüfen...

Wunderbar. Die bringen dort ja auch gleich das Handwerkszeug mit: Psychologen, Ärzte... Man wird dann von jemanden eingeschätzt, von dem man nicht weiß, ob er einen an der Waffl hat. Und körperliche Eignung?

Geschrieben

Wunderbar. Die bringen dort ja auch gleich das Handwerkszeug mit: Psychologen, Ärzte... Man wird dann von jemanden eingeschätzt, von dem man nicht weiß, ob er einen an der Waffl hat. Und körperliche Eignung?

Wenn du keinen Aluhut trägst und zwei Arme und Beine hast bist du geeignet.

Geschrieben

Um sich heute zu schützen reicht der Aluhut schon lang nicht mehr. Immerhin hat der EUGH mal ein bisschen dagegengehalten. Und bei selbstherrlichen Sachbearbeitern und Polizisten, brauche ich keinen Aluhut sondern einen guten Anwalt. Noch gibt es sowas wie Rechte.

Geschrieben (bearbeitet)

Die für mich zuständige Waffenbehörde weist sogar auf ihrer HP hin, dass persönliche Vorstellungen entbehrlich und unerwünscht sind und man bitte alles auf postalischem Wege einreicht und korrespondiert.

Vielleicht wollen die nicht, dass noch jemand ihre körperliche Eignung anzweifelt ugly.gif

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Einschätzung der geistig und körperlichen Verfassung kann ja, durch den einfachen Beamten, nur subjektiv erfolgen. Ich frage mich, welcher Antragsteller sich auf so was einlässt.

Bis jetzt jeder aus meinem Verein, weil wegen einem kurzen Besuch des Bezirksbeamten einen teuren und langen Rechtsstreit anzufangen ziemlich beknackt erscheint.

Geschrieben

Die Einschätzung der geistig und körperlichen Verfassung kann ja, durch den einfachen Beamten, nur subjektiv erfolgen. Ich frage mich, welcher Antragsteller sich auf so was einlässt.

Warum jammern wir eigentlich immer über Ärztemangel? Die Sachbearbeiter (angestellt oder beamtet) einer unteren Verwaltungsbehörde sind stellenweise als Fachärzte für leicht erkennbare Krankheiten qualifiziert und auch aus Syrien kommen Hunderttausende von Ärzten und wir jammern?

Geschrieben

Bis jetzt jeder aus meinem Verein, weil wegen einem kurzen Besuch des Bezirksbeamten einen teuren und langen Rechtsstreit anzufangen ziemlich beknackt erscheint.

Gib mir nur eine rechtliche Grundlage die sagt, dass einfache Beamte (ohne spezifische Ausbildung zum Bürger Einstufen) Bürger nach ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten einstufen dürfen.

Geschrieben

Gib mir nur eine rechtliche Grundlage die sagt, dass einfache Beamte (ohne spezifische Ausbildung zum Bürger Einstufen) Bürger nach ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten einstufen dürfen.

Kenne ich nicht aber es ist in NRW üblich und irgendeinen Streithansel wird schon mal deswegen prozessiert haben.

Ich habe auch schon mehrmalig prozessiert, aber nicht wegen so einem Scheiss, weil ein Beamter nachsehen soll ob ich zwei Arme und Beine habe und nicht gelähmt oder blind bin.

Der Beamte soll ja nicht den IQ testen, es reicht ja nach Datum, Ort, Tageszeit zu fragen um festzustellen ob eine Person orientiert ist. Dazu braucht keiner ein Medizinstudium, auch braucht man kein Studium um zu erkennen das dein Gegenüber ein Messi ist. Dazu reichen deine Augen und Nase.

Suche doch jetzt nicht die Nadel im Heuhaufen....

Ich nehme auch nicht alles hin, aber es muss sich lohnen zu streiten.

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