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IGNORED

Orange Camo-Färbung im BDS erlaubt?


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Geschrieben

Hallo,

spiele mit Gedanken mit den Ohrschutz von MSA zu holen. Nun bin ich mir nicht sicher ob die orange camofärbung verboten ist.

MSA Sordin Supreme PRO X - LED orange

Wie sind die genaue Regelung? Soll ich von der Färbung Abstand nehmen oder alles kein Problem?

MfG

Geschrieben

OK - ich weiß es nicht genau. Aber in der Sportordnung wird sich auf die Kleidung bezogen.

Das auf eine Mickey Maus zu übertragen wäre wohl etwas grenzwertig - meiner unmaßgeblichen Meinung nach - denn dann sollten die AR´s auch besser Pink statt Schwarz sein :glare::D

Geschrieben

So steht's in der Ordnung:

zu Nr. A8.01 Waffen und Bekleidung, Definition „Tarnkleidung“ In Nr. A8.01 ist u.a. geregelt: „Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung.“ Darunter fallen z.B. alle Kleidungsstücke und zusammen mit der Kleidung getragene Ausstattungsgegenstände (Mützen, Handschuhe, Schals, u.ä.) in Camouflage-Optik (mehrfarbige oder schwarz-weiß- graue Farbgebung bzw. Flecktarn- oder Strichtarn-Zeichnung o.ä.), die aus ehemaligen oder aktuellen Armeebeständen stammen oder solchen nachempfunden sind. Davon erfasst sind auch moderne Kleidungsstü- cke in Camouflage-Optik (z.B. Laubtarnkleidung, „Woodland“, „Citytarn“, u.a.).

Geschrieben

hmm, schwierig .....

Ist natürlich blöd wenn ich das Teile kaufe und dann deswegen im Verein oder auf dem Wettkampf geschimpft oder sonst was werde....

Wie gesagt - kauf das Ding was Dir gefällt - und falls einer bei einem OFFIZIELLEN Wettkampf meckert kleb Tape drüber.

Der Verein oder sonst eine Pappnase sollte Dir wegen SOWAS am Ars.... vorbei gehen.

Geschrieben

Wenn der die Abdeckung oliv ist, dann ist das mehr militärisch getarnt, als wenn das Ding Jäger-Orange ist.

Ich behaupte das fällt nicht unter „[..] Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist [...]"

Kaufen, glücklich sein. :) Die Sordin Supreme habe ich auch auf meinem Wunschzettel.

Geschrieben

Na ja, das ist wohl der springende Punkt, ein Gehörschutz ist keine Bekleidung und auch kein Ausstattungsgegenstand.

Eine Einschränkung der Farbe vom Gehörschutz - persönliche Schutzausrüstung - kann ich in der Sportordnung auch nicht finden.

Gruß

Geschrieben

Kein Ausstattungsgegenstand? Das sehe ich anders. Gehörschutz ist vorgeschriebene Schutzausstattung. Ich würde aber keine Probleme mit der orangefarbenen Variante erwarten. Obwohl auch explizit Tarnvarianten des Jägerdesigns genannt sind.

Geschrieben

Wenn man schon Korinthen kackt, was ist dann bitte mit den bösen Halbautomaten in Camouflage-Optik?

Kann man da auch vom BDS Match ausgeschlossen werden?

Wie Sinu7 auch schon trefflich hervorhob, gilt das für offizielle Wettkämpfe. Da entscheidet letztendlich eh die Aufsicht und der Veranstalter. Im Verein beim Training, kann man sich im Prinzip kleiden wie man will.

Geschrieben

Sowas als Camo bezeichnen ist meiner Ansicht nach abwegig

Es IST Camo. Aber eben als Schutz vor Entdeckung durch Wildtiere, und gleichzeitiger guten Sichtbarkeit durch Menschen.

Ein extra grell gehaltenes Muster wird wohl niemand als verbotenen Tarndruck bezeichnen. Vor Menschen ist man damit nicht getarnt, im Gegenteil.

Geschrieben

Kein Ausstattungsgegenstand? Das sehe ich anders. Gehörschutz ist vorgeschriebene Schutzausstattung. Ich würde aber keine Probleme mit der orangefarbenen Variante erwarten. Obwohl auch explizit Tarnvarianten des Jägerdesigns genannt sind.

Das Sporthandbuch hilft: "... und zusammen mit der Kleidung getragene Ausstattungsgegenstände (Mützen, Handschuhe, Schals, u.ä.)"

'Ausrüstungsgegenstände' wie Brille, Gehörschutz, Holster ... sind was anderes. Auch Waffen dürfen in Camo-Optik daher kommen.

Oliv ist sowieso kein Problem: "Nicht von dieser Definition erfasst sind einfarbige (z.B. olivgrüne) Kleidungsstücke, die auch im zivilen Bereich verwendet werden (z.B. Parka)."

Irre ich mich oder schreibt die SpO gar keinen Gehörschutz vor? Finde was zu Schutzbrillen, nichts zum Gehörschutz.

... aber Hauptsache du siehst das mal irgendwie!

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Also..ich kenne genuegend schuetzen die den in oliv tragen - das sollte grenzwertiger sein als orange..

Nein, da es explizit positiv benannt ist. Es geht um Camouflage und nicht um einfarbige Textilien

....

Waffen sind nicht benannt

Das Sporthandbuch hilft: "... und zusammen mit der Kleidung getragene Ausstattungsgegenstände (Mützen, Handschuhe, Schals, u.ä.)"

'Ausrüstungsgegenstände' wie Brille, Gehörschutz, Holster ... sind was anderes. Auch Waffen dürfen in Camo-Optik daher kommen.

Hilft eider nicht.

Wo sind Ausrüstungsgegenstände definiert? Eigeninterpretation? Wenn dann wäre das Sicherheitsausstattung ;)

Ansonsten findet man in den jeweiligen SpO etwas zum Gehörschutz. Das muss jeder für seinen Bereich nachsehen.

5.4 Augen- und Gehörschutz

5.4.1 Alle Personen sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augen- und Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung unnötiger Verletzungen an Augen und Gehör von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige Tragen von Augen und Gehörschutz wird während des gesamten Verweilens auf dem Stand angeraten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Abzustellen wäre wohl eher auf "Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist,(...)"

Ich persönlich finde sie hässlich und mag das "Jägertarnzeug" überhaupt nicht. Mein Frau sagt, "damit sieht man weniger gefährlich aus".

Geschrieben (bearbeitet)
Hilft eider nicht.

Wo sind Ausrüstungsgegenstände definiert? Eigeninterpretation? Wenn dann wäre das Sicherheitsausstattung ;)

Ansonsten findet man in den jeweiligen SpO etwas zum Gehörschutz. Das muss jeder für seinen Bereich nachsehen.

Hey Schiiter, müssen wir uns jetzt echt um solche Erbsen streiten?

Die in der SpO genannten Ausstattungsgegenstände: Mützen, Handschuhe, Schals sind doch sehr klar einer Gruppe Gegenstände zuzuordnen.

Gehörschutz, Brille, Holster bleiben etwas anderes. Wo ist die Interpretation?

Wieso muß man zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen - und der SpO - noch mehr Einschränkungen interpretieren?

Lass den armen Jesse1978 mal seinen Orange-Camo Gehörschutz kaufen und tragen, wenn's ihm gefällt.

Ich habe dieses Jahr eine handvoll Treppchenplätze bei der LM Bayern mit nach Hause genommen und 8 Starts bei der DM gehabt - alles mit diesem Gehörschutzschutz :D - Farbe wie im Video, klar Camo Design: http://www.originalsoegear.com/products/peltor-headband-wrap - sehr bequem!!!

Es ist ein Problem, das es in der Praxis nicht gibt - keine der Aufsichten hat auch nur komisch geguckt auf meinen Gehörschützer.

Man sieht sich aufm Stand, oder?

Gruß

Bearbeitet von bleivorbei
Geschrieben (bearbeitet)

hi männers,

ich kann bleivorbei hier nur recht geben - hier wird um "pillipalle" diskutiert....... echt so nicht nötig, weil noch nie ein problem bei veranstaltungen des bds.

p.s. wenn bleivorbei mit dem gehörschutz und seinem "berufs - outfit" bei unseren gestrengen bayerischen aufsichten durchgeht, dann gibts für alle anderen nichts zu überlegen - gelle ? :drinks:

see you on stage

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Hallo,

spiele mit Gedanken mit den Ohrschutz von MSA zu holen. Nun bin ich mir nicht sicher ob die orange camofärbung verboten ist.

[...]

Wenn Du schwarze Schießpflaster draufklebst, sieht es aus wie ein Marienkäfer. Das ist dann nicht verboten.

:bump:

Geschrieben (bearbeitet)

Es IST Camo. Aber eben als Schutz vor Entdeckung durch Wildtiere, und gleichzeitiger guten Sichtbarkeit durch Menschen.

Ein extra grell gehaltenes Muster wird wohl niemand als verbotenen Tarndruck bezeichnen. Vor Menschen ist man damit nicht getarnt, im Gegenteil.

Es ist auch sinnvoll, weil so mancher Jägersmann schon Liebespaare, Treiber, usw, erschossen hat!

Hätten die einen orangenen Gehörschutz getragen, dann... :rotfl2:

Bearbeitet von sportschütze3007

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