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IGNORED

Pistole 9mm + .22 Wechselsystem Munitionserwerb


PiffiPiffiPengi

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich hab als absoluter Anfänger ohne Sachkunde mal wieder eine Frage.

Angenommen ich kauf mir ne Pistole 9mm auf die grüne WBK.

Später kaufe ich mir ein Wechselsystem auf .22 dazu.

Dies sollte ja erlaubnisfrei gehen. (oder nicht?)

In der grünen WBK steht dann aber nur der Muniionserwerb für die 9x19 drinne.

Wie kann ich dann die .22 kaufen?

-Neuer Eintrag in die grüne?

Fänd ich blöd weil dann beide KW weg sind - dann lieber eine zweite Waffe

-irgendein kk billiggewehr auf die gelbe?

Ist das dann legal?

-Munitionserwerbsschein?

Überhaubt möglich?

Wie haltet ihr das? Welche Lösungen sind nach WaffG einwandfrei?

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mach endlich Deine Sachkunde, sammel und stell dann dort Deine Fragen.... sind die Leute dort kompetent, dann dürfte kaum noch was fürs Forum übrig bleiben!

Fragen, die auch ohne Sachkunde, aber mit 2 Sekunden Nachdenken zu beantworten sind, schenk Dir bitte!

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Ne ich geh immer spät ins Bett und bleib lange liegen. Weil der frühe Vogel kann mich mal!

Warum du störst:

Als erstes du machst du hier den gelangweilten Hauptschüler in den Sommerferien!

Zweitens, ist genau das Thema vor ein paar Tagen hier ellenlang durch diskutiert worden!!!!!!!!!!!!

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Fragen, die auch ohne Sachkunde, aber mit 2 Sekunden Nachdenken zu beantworten sind, schenk Dir bitte!

Ist das so? Ein Lauf ist ein wesentlicher Teil einer Waffe. Also ist das für mich nicht so ohne weiteres durhsichtig...

Zweitens, ist genau das Thema vor ein paar Tagen hier ellenlang durch diskutiert worden!!!!!!!!!!!!

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Hallo,

ich hab als absoluter Anfänger ohne Sachkunde mal wieder eine Frage.

Angenommen ich kauf mir ne Pistole 9mm auf die grüne WBK.

Später kaufe ich mir ein Wechselsystem auf .22 dazu.

Dies sollte ja erlaubnisfrei gehen. (oder nicht?)

In der grünen WBK steht dann aber nur der Muniionserwerb für die 9x19 drinne.

Wie kann ich dann die .22 kaufen?

-Neuer Eintrag in die grüne?

Fänd ich blöd weil dann beide KW weg sind - dann lieber eine zweite Waffe

-irgendein kk billiggewehr auf die gelbe?

Ist das dann legal?

-Munitionserwerbsschein?

Überhaubt möglich?

Wie haltet ihr das? Welche Lösungen sind nach WaffG einwandfrei?

Ein Wechselsystem im gleichen Kaliber oder kleineres Kaliber ist bedürfnisfrei (also ohne Verbandsbescheinigung) erwerbbar. Es muss aber in die WBK eingetragen werden da es sich um ein massgebliches Waffenteil handelt. Dabei kann man sich auch das Kaliber eintragen lassen (Eintrag + Mun.erwerb ca. 30 Euro). Die Verwaltungsvorschrift sagt hierzu aus, dass die Wechselsysteme nicht auf das Waffenkontingent und ebensowenig auf das Erwerbsstreckungsgebot (2 pro Halbjahr) anrechnen.

Ich selbst habe für meine 1911 ein Wechselsystem in .22 und 9x19, für meine CZ 75 eines in 9x19 ,6 Zoll sowie .22 lr Kadett :)

Alle ohne Kontingentsanrechnung und ich konnte trotzdem noch zwei Waffen pro halbjahr erwerben. ;P

Pass bei der Sachkunde gut auf und lies das WaffGes und die VerwVorschr. gut durch, so hast du nie Probleme bei der Argumentation beim Amt ;)

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Piffipiffipengi

Ich weiß, es ist nicht übermäßig originell,

ich weiß auch das ich kein alleinigen Anspruch auf dieses Bild habe,

trotzdem möchte ich Dich bitten, such Dir ein eigenes Bild.

Es war nicht dein Bild - ich hatte es horizontal und vertikal gespiegelt.

Gesehen hat man das an der Haarlocke oben am Kopf!

Bearbeitet von PiffiPiffiPengi
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Ein Wechselsystem im gleichen Kaliber oder kleineres Kaliber ist bedürfnisfrei (also ohne Verbandsbescheinigung) erwerbbar. Es muss aber in die WBK eingetragen werden da es sich um ein massgebliches Waffenteil handelt. Dabei kann man sich auch das Kaliber eintragen lassen (Eintrag + Mun.erwerb ca. 30 Euro). Die Verwaltungsvorschrift sagt hierzu aus, dass die Wechselsysteme nicht auf das Waffenkontingent und ebensowenig auf das Erwerbsstreckungsgebot (2 pro Halbjahr) anrechnen.

Vielen Dank für die gute und hilfreiche Antwort! Wenn nur alle in diesem Forum wären wie du.

Pass bei der Sachkunde gut auf und lies das WaffGes und die VerwVorschr. gut durch, so hast du nie Probleme bei der Argumentation beim Amt ;)

Danke den Tipp werde ich garantiert beherzigen :-)

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Vielen Dank für die gute und hilfreiche Antwort! Wenn nur alle in diesem Forum wären wie du.

...

hilfreich? gut? alle Antworten sollen so sein?............ wenn falsch?

warum?...... guggst Du:

Ein Wechselsystem im gleichen Kaliber oder kleineres Kaliber ist bedürfniserlaubnisfrei (also ohne Verbandsbescheinigung mit der WBK) erwerbbar. Es muss aber in die WBK eingetragen werden da es sich um ein massgebwesentliches Waffenteil handelt. ....

kleine Korrektur!

Bearbeitet von alzi
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manchmal muss man sich auf das Wesentliche beschränken, damit nich zu viel verloren geht......

Der Eintrag der Grundwaffe ist nicht wesentlich genug um erwähnt zu werden?

Ich bin ja der Ansicht, dass Wechselsysteme also Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses kaum oder sogar nicht am Markt angeboten werden.

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Das Wesentliche ist das jeder SB anders über den Munerwerb beim WS denkt.

Genau ! Und in 90% der Fälle geht es ja dann um 22 oder 9 mm para. Da findet man immer eine Lösung! Interessant wird es erst bei so Kalibern wie 38.super auto, 7.65 para oder 10mm auto

Bearbeitet von kulli
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Genau ! Und in 90% der Fälle geht es ja dann um 22 oder 9 mm para. Da findet man immer eine Lösung! Interessant wird es erst bei so Kalibern wie 38.super auto, 7.65 para oder 10mm auto

Bei 7,65 para "klinke ich mich jetzt mal ein" ;-)

Wieso ist es ein Unterschied ob ich ein Wechselsystem (bzw. in meinem Fall bei 7,65 para einen Wechsellauf) in .22 oder in 7,65 para zu meiner 9mm para SIG P210 eintragen lasse? War beides kein Problem und zusätzlich habe ich mir die Munitionserwerbsberechtigung für beide mit "abstempeln" lassen - ich glaube sogar ohne Mehrkosten, aber da bin ich mir nicht 100%ig sicher.

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