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IGNORED

Waffenversand & Zustellung: Wer ist verantwortlich für was?


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Geschrieben

Moin,

ich frage hier vorab, falls ich morgen "gewappnet" sein muss ;)

Situation:

Waffe bei egun ersteigert. Benutzer ist als gewerblicher Nutzer dort gemeldet.

Scan von WBK und Anschrift der Behörde hingeschickt.

Waffenhändler gefragt, ob die Waffe zu ihm gesendet werden kann. Er sagte ja, aber das Paket muss zu meinen Händen addressiert sein (zwecks Zuordnung) und das Paket muss ich verschlossen dort abholen. Die Waffe läuft ausdrücklich nicht über das Waffenbuch des Händlers.

Verkäufer das gesagt. Verkäufer sagte "Wir schicken die Waffe zu dem Empfänger an jeder Adresse, die sie uns nennen" - fand ich schonmal sehr unvorsichtig, aber egal. Sie sollte ja zu keinem Nichtberechtigten sondern zu einem Waffenhändler.

Adresse vom Waffenhändler angegeben. Verkäufer fragte, ob er dann "eigenhändige Zustellung" weglassen solle - habe das bejaht, weil ansonsten ja der Händler die Waffe nicht annehmen kann, wenn mein Name mit drauf steht.

Montag soll die Waffe verschickt worden sein. Versandkosten waren 29,50€ - also mehr als ein normales Paket.

Heute war ich im Laden - noch keine Waffe da. Verkäuferin sagte, ich solle sofort da nachfragen, nicht das die woanders gelandet ist und machte mich mit ihrer Art dann auch ziemlich verrückt.

Nebenan ist ein Messer-Geschäft mit exakt demselben Namen. Unter der Adresse (gibt zwei, weil zwei Eingänge) ist auch ein Computer-Laden.

Beide sollten doch aber ein Paket entsprechend zuordnen können - der Laden is da seit über 100 Jahren.

Jetzt meine Frage, wenn da was schief gegangen ist - Waffe bei einem Nichtberechtigten, der evtl. noch das Paket geöffnet hat oder wurde laut Versender ausgestellt aber keiner weiß wo:

Wer ist in der Verantwortung?

Nach §12 hat der Verkäufer ja mit Absendung direkt an den "Dritten" also Empfänger überlassen. Stehe ich mit in der Verantwortung weil ich ihn angewiesen habe, woanders hinzuschicken oder allein er - der die EWB des Empfängers zu prüfen hat?

Er scheint bei egun gewerblich zu handeln, da er einiges an Waffen verkauft.

Ich habe ihn heute angerufen aber er hatte gerade die Tracking-Nummer nicht. Morgen früh soll ich nochmal anrufen, dann gibt er mir die Tracking-Nummer und dann weiß ich auch womit er versendet hat (mein Bauch sagt mir DHL... bei egun und sonstwo steht nichts dazu!)

Wenn ich morgen rausfinde, dass die Waffe ausgeliefert wurde aber nicht beim Händler ankam - was machen? Bei der Polizei melden? Behörde melden? Verkäufer melden?

Bin da grad etwas nervös - entschuldigt. Daher bitte sachliche Antworten.

Geschrieben

Mache dir keine Gedanken!

Gehört die Waffe schon dir..?...nein.

Wer ist verantwortlich für seine Waffe..?..der Eigentümer.

Wenn er damit einverstanden ist, die Waffe "sonst wo hin" zu versenden, ist auch er dafür verantwortlich das dass sie auch dort ankommt!

Nerven behalten!

Geschrieben (bearbeitet)

Also ganz sachlich:

1. Rechtlich in der Verantwortung ist hier bei dieser Konstellation erst einmal der Beförderungsunternehmer bzw. seine Mitarbeiter.

2. Der Käufer hat nichts falsch gemacht.

3. Sein Waffenhändler auch nicht.

4. Am Donnerstag gibt es sicherlich die Tracking-Nummer vom Verkäufer und den Namen des Beförderungsunternehmens (ganz liebenswürdig und un-nervös nachfragen, entspannt wirken). Wenn nicht, dann kommt sie im Laufe des Donnerstages bis zum Abend. :-) Wenn immer noch nicht --> Staatsanwaltschaft, und der Verkäufer ist bald nicht mehr tätig. Die nähere Erklärung wäre anwaltliche Beratung im Einzelfall, spare ich mir daher. :-*

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

Gehört die Waffe schon dir..?...nein.

Wenn er sie schon bezahlt hat, dann ist er der rechtmäßige Eigentümer.

Wer ist verantwortlich für seine Waffe..?..der Eigentümer.

Nein, nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer.

Wenn er damit einverstanden ist, die Waffe "sonst wo hin" zu versenden, ist auch er dafür verantwortlich das dass sie auch dort ankommt!

Wieder falsch.

Mit der nachweislichen (Einlieferungsschein) Übergabe an den Transporteur/das Versandunternehmen geht die Verantwortung für den Transportgegenstand auf diesen über und dieser ist für den ordnungsgemäßen Transport und die korrekte Zustellung an den ausgewiesenen Empfänger zuständig. Er ist dann auch regresspflichtig, wenn der Versandgegenstand im Zuge des Versandes beschädigt wird oder abhanden kommt.

Nerven behalten!

Unbedingt zu empfehlen.

CM

Geschrieben

So, gestern kam die Waffe und ich konnte sie abholen.

Sie wurde mit DPD als normales Paket verschickt, daher die lange Laufzeit.

Scheint etwas in Mode zu sein. Hab schonmal ewb-pflichtiges per DPD bekommen - das lag dann nachmittags im Hausflur. War auch ein Händler.

Etwas ärgerlich dass er dafür dann 30€ Versand nimmt aber das is mir nu au wurscht.

Geschrieben

Wenn er sie schon bezahlt hat, dann ist er der rechtmäßige Eigentümer.

Nein, die Bezahlung ist für den Eigentumsübergang völlig irrelevant.

Wer ist verantwortlich für seine Waffe..?..der Eigentümer.

Nein, nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer.

Ganz so einfach ist es nicht. Erfolgt der Versand auf Verlangen des Käufers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache grundsätzlich mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Anders ist es jedoch, wenn der Verkäufer - so wie hier - Unternehmer ist; hier trägt grundsätzlich er das Risiko bis zur Übergabe an den Käufer.

Geschrieben (bearbeitet)

... das volle Risiko trägt daas die Waffe nur an einen Berechtigten geht.

der Berechtigte in dem Fall ist das Versandunternehmen. Allerdings eher nicht, wenn man die Waffe normal verschickt und nicht nach den Waffen Versende Richtlinien des Versandunternehmens.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Nö.

Das Versandunternehmen wird niemals zum Berechtigten.

Wenn ein Überlasser die Waffe zum Transport an ein Gewerbe übergibt, übergibt er in dem Moment die Waffe an den Dritten, der sie empfangen soll.

Geschrieben (bearbeitet)

Immerhin "erwirbt" das Transportunternehmen:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem
Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur
gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder
ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

Aber wegen mir aus gerne kein Berechtigter.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Hab schonmal ewb-pflichtiges per DPD bekommen - das lag dann nachmittags im Hausflur. War auch ein Händler.

Etwas ärgerlich dass er dafür dann 30€ Versand nimmt aber das is mir nu au wurscht.

Mir wärs nicht egal.

Versandpreis hin, oder her; erwarte nichts Anderes als persönliche Zustellung.

Beim Nachbarn, oder gar ABLEGEN ? Näääh !

Ist es ein Kurier (wie es ja gesetzlich sein sollte), hole ich es auch gleich bei einmaligem Nichtantreffen bei Ihm / berechtigtes Partnerunternehmen ab.

Oder Abholung bei Post, wenns nicht auszurotten ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso verschickt ihr nicht mit Waffenkurier-Neu für nen Zwanni statt so einen Hickhack zu veranstalten oder die Möchtegern-Monopolisten von Overnite fettzufüttern?

Bearbeitet von tar

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