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IGNORED

WBK Voreintrag falsch!?


Bastman

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Hallo allerseits!

Mich beschäftigt aktuell ein kleines Problem bzw. ich bin mir nicht sicher, ob es eines ist.

Beantragt habe ich eine halbautomatische Büchse .223Rem zwecks Anschaffung einer OA15.

Nun steht im Voreintrag "Kat.C halbautomatische Büchse .223Rem".

Stein des Anstoßes ist die Bezeichnung " Kat.C" die genau genommen eine halbautomatische Büchse mit fest eingebautem Magazin <= 2 Patronen bezeichnet wenn man den XWaffe Katalog zu Rate zieht.

Habe direkt meinen SB angerufen, welcher mir sagte, dass es ein Fehler war und es im System nun geändert worden sei. Der Eintrag würde dann korrigiert wenn ich die Waffe eintragen lasse. Laut Aussage des SB sollte das beim Händler kein Problem darstellen.

Nun die Frage, ob ich damit nun wirklich eine OA15 beim Händler bekomme, er zur Not eine Behördenauskunft einholt, oder ich das jetzt erst einmal korrigieren lassen sollte bevor ich auf Einkaufstour gehe?

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung damit oder einer der Händler kann mir hier einen Tipp geben.

Besten Dank

Bastman

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Lass es ändern. Der SB macht "amtlich geändert" oder ähnlich drauf und gut ist.

Der BüMa kann dir guten Gewissens keine Kat.B auf einen Kat.C Eintrag verkaufen. Einziger Nachweis ist für ihn die WBK (wenn der Händler im Beritt der Behörde sitzt, kann man evtl was telefonisch regeln, man kennt sich ja)

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Für den Händler nicht erkenntlich!...

Natürlich ist das erkenntlich. Ein Jäger braucht keinen Vortrag, also schreib doch nicht so einen Mist.

Ggfls. ruft er den SB an und fragt alleine schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse nach.

Bearbeitet von coltdragoon
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Er hat eine *nachgewiesene* Erwerbserlaubnis für Kat C. Ende.

Seit wann müssen Händler oder Erwerbsberechtigte wissen was sich hinter Kat. A/B/C oder D verbirgt?

Steht das im WaffG/der AWaffV oder in der WaffVwV?

Ist das NWR neuerdings Bestandteil der Sachkundeausbildung?

Fragen über Fragen ...

CM :confused:

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Mit gesundem Menschenverstand würde ich den Händler auf die besondere Thematik ansprechen und ihn bitten mit dem SB vorab in Kontakt zu treten. Leider haben wir es mit dem WaffG zu tun und der Schuß kann nach hinten losgehen. Deshalb würde ich auch den Weg des "Umstempelns" der WBK vorziehen.

Gruß, Patrick

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WaffG Anlage 1 ganz unten stehen die Kategorien!

Der Abschnitt 3 der Anl. 1 zum WaffG, Kategorien A-D gem. EU-Waffenrichtlinie, wurde aber erst am 28.03.2008 als Ergänzung in das WaffG aufgenommen.

Wann wurde dies Bestandteil der Sachkundeausbildung und was ist mit den Erlaubnisinhabern, deren Sachkundeausbildung vor diesem Datum stattgefunden hat?

Haben die zuständigen Erlaubnisbehörden irgendwann kostenfreie Auffrischungslehrgänge angeboten?

Wurden irgendwann einmal entsprechende Merkblätter durch die Erlaubnisbehörden verschickt oder verteilt?

Der immer wieder gern zitierte Spruch, dass Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schütze, gilt übrigens nur sehr eingeschränkt.

CM

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Der immer wieder gern zitierte Spruch, dass Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schütze, gilt übrigens nur sehr eingeschränkt.

Eingeschränkt ja, das "sehr" würde ich streichen ;-) oder wie beurteilst Du das Thema im Bereich der STVO? Als Autofahrer ist der Satz "Aber als ich den Führerschein gemacht habe musste man sich noch nicht anschnallen." vor Gericht nur bedingt hilfreich.

PS: Hab auch noch nie von "kostenlosen Auffrischungslehrgängen zu Änderungen in der Straßenverkehrsordnung" gehört. ;-)

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Änderungen in der Straßenverkehrsordnung

Ganz schlechtes Beispiel.

Über Änderungen der StVO erfahre ich zwangsläufig durch entsprechende Ankündigungen in den Medien und Details kann ich i.d.R. lange vor dem Inkrafttreten in den Monatsblättern der Automobilclubs nachlesen. Die liegen sogar im Wartezimmer des HNO-Arztes aus.

Ältere Führerscheininhaber können auch freiwillig nachschulen, das könnte man natürlich als Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse auch.

Aber: wer machts denn?

CM

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Über Änderungen der StVO erfahre ich zwangsläufig durch entsprechende Ankündigungen in den Medien und Details kann ich i.d.R. lange vor dem Inkrafttreten in den Monatsblättern der Automobilclubs nachlesen. Die liegen sogar im Wartezimmer des HNO-Arztes aus.

Das mag jetzt nicht für alle gelten, aber ich erfahre Änderungen im Waffengesetz bzw. "Auslegungen" und "Fallstricke" in diesem Bereich, sehr viel schneller und besser als ähnliche Themen im Straßenverkehr. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass ich mich hier "aktiv" informiere und mein Auto bzw. Autofahren für mich nur ein "bringt mich von Punkt A nach Punkt B" ist.

Weist Du z.B., dass man, auch wenn die Sicht perfekt gegeben ist und nirgends ein anderes Fahrzeug in Sicht ist, der "neue" grüne Abbiegepfeil zum Rechts-Abbiegen verlangt, dass man komplett anhällt und alle vier Räder still stehen und nicht wie bei "Vorfahrt achten" auch gemäßigt (ohne Anhalten) in die Kreuzung gefahren werden darf?

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Was ist schlimmer als die deutsche Bürokratie?

10 Legalwaffenbesitzer mit 12 verschiedenen Meinungen!

Der SB hat auf Nachfrage bestätigt das er beim Voreintrag einen Fehler gemacht hat, der aber bei entgültigem Eintrag der Waffe korrigiert wird. Sollte der Waffenhändler, verständlicherweise, ohne Rückversicherung eine Waffe so nicht verkaufen wollen, reicht es völlig telefonisch bei dem SB nachzufragen - die Waffe verkaufen - der SB ändert bei der Eintragung diesen einen Buchstaben und fertig!!!!

.... aber NEIN, das ist ja viel zu einfach, das ist eine Denkweise für Bauernlümmel.

Der kultivierte, studierte, schlaue deutsche Michel braucht und macht das alles gern (unnötigerweise) viel komplizierter.

... und schießt sich dabei oft selbst ins Bein.

e034.gif

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Mir wäre eine telefonische Auskunft hier zu wenig, aber ich schreibe niemandem vor wie er in diesem Fall zu handeln hat (weder dem Händler, noch dem Erwerber).

Als ich mir nicht sicher war ob ein "Ersatzschloss" für meine P210 ein EWB-Teil ist oder nicht (aufgrund der Formulierung "...oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.") hat sogar mein Sachbearbeiter eine Rückfrage beim BKA eingeholt. Die Mail hat er mir dann freundlicherweise zur Verfügung gestellt damit ich keine Probleme bekomme, falls das mal jemand anders sehen sollte.

Bearbeitet von HBM
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