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IGNORED

Brauche Gesetztestext


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mein Verein ist ein DSB Verein mit BDS Gruppe. Hab ich jetzt vom DSB die Erlaubniss zur Aufsicht darf ich auch alleine Schiessen. Aber dann nur Disziplinen des DSB, weil ich vom BDS keinen Schein habe??????Oder erkennen die Verbände das gegenseitig an ?? Nur Wirrwarr..................

Wirrwarr und Unverständnis.

Alleine schießen darf, wer zur Aufsichtsführung befähigt und allein am Stand ist. Punkt, Ende, Aus, mehr verlangt der Gesetzgeber nicht. Der Standbetreiber kann innerhalb des durch Gesetz und Verordnung gegebenen Rahmens verlangen was er will (geld, Papier, Kotau usw. usf.). Er kann auch an Schießübungen zulassen was er will. Wenn der Standbetreiber also einer Person die laut DSB-Bescheinigung zur Aufsichtsführung befähigt ist nicht alleine schießen lassen will, oder deren schießen nur auf DSB-Disziplinen beschränken will, dann kann der Standbetreiber - als Hausherr - das tun. Umgekehrt stehen Gesetz und Verordnung dem Schießen ohne Aufsicht der o.a. Person nicht im Wege, solange sie alleine am Stand ist.

Geschrieben

und du kannst lesen ?

Bisher hat es meist gereicht. Ich brauche im Normalfall keinen, der mir das SHB vorliest und erklärt, das kann ich selbst und die allermeisten um mich herum auch, weswegen ich diesen SL-Bohei auch für höchst unnötig bis überflüssig wie einen Kropf finde und man sich damit auf Dauer selbst ins Knie schießt. Solange Schütze Arsch bei einer eventuellen Bewerbteilnahme diesen richtig und ohne Verstöße bestreiten kann, wird er sein SHB wohl verstanden haben. Kann er das nicht, kann man ihn ja entsprechend sanktionieren (Verwarnung bis Disqualifikation stehen dafür bereit).

Geschrieben

Bisher hat es meist gereicht. Ich brauche im Normalfall keinen, der mir das SHB vorliest und erklärt, ....

Offensichtlich nicht, sonst wäre dir bewusst, was das SHB, z. B. des BDS, zu den Aufgaben eines Schießleiters aussagt (vgl. m. Teil A !

Aber lassen wir das - wieder einmal jemand der ..... aber selbst keine Verantwortung im Verein übernehmen will !

Geschrieben

wieder einmal jemand der ..... aber selbst keine Verantwortung im Verein übernehmen will !

Blablubb... da ich (noch) keinen Verein habe, muss ich auch nichts übernehmen... und was die Aufgaben eines SL angeht, diese haben früher die normalen + erfahrenen Alt-Mitglieder erfüllt (man wusste einfach, wer's drauf hat), wenn sie Neulinge an die Hand nahmen und bei Bewerben organisiert und die Aufsichten gestellt haben und man hat sich auch nicht gegenseitig erschossen. Ihr meint wohl, die Altvorderen kamen alle auf der dünnen Suppe daher geschwommen oder wie ? Es gab eine Welt vor der Verbandsbürokratie...

Geschrieben

Blablubb... da ich (noch) keinen Verein habe, muss ich auch nichts übernehmen... und was die Aufgaben eines SL angeht, ....

Sag ich doch, ehrenamtliche Funktionsträger kritisieren und selbst nichts für die Allgemeinheit leisten !

Geschrieben

Sag ich doch, ehrenamtliche Funktionsträger kritisieren und selbst nichts für die Allgemeinheit leisten !

Nun nimm doch bitte Dich und Deinen komischen Schein nicht so wichtig. So bist Du doch nur ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Schützen und ihre Vereine selbst überregulieren.

Geschrieben

Nun nimm doch bitte Dich und Deinen komischen Schein nicht so wichtig. So bist Du doch nur ein gutes Beispiel dafür, wie sich die Schützen und ihre Vereine selbst überregulieren.

Wenn du meinst!

Geschrieben

Das ist wieder falsch, so wie es da steht. Der Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV) hat mit dem Bayerischer Sportschützenbund e.V. (BSSB) eine gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen für "verantwortliche Aufsichtspersonen" (Schießaufsicht) und der jeweiligen Ausbildung zur Erlangung der Befähigung als solche vereinbart. Der BSSB gehört meines Wissens nach zum DSB.

Da für eine Aufsicht "nur" Sachkunde oder alternativ JSS notwendig sind, muss man da nichts gegenseitig anerkennen. Sofern diese Dokumente vorliegen kann man das Schiessen beaufsichtigen (Standaufsicht).

Geschrieben

Da für eine Aufsicht "nur" Sachkunde oder alternativ JSS notwendig sind, ....

Ganz so einfach ist das nicht!

  1. Ist ein Verein Schießstandbetreiber Satzungsrecht beachten (Mitbestimmung darüber wer welche Funktionen im Verein wahrnimmt).
  2. Die Aufsichtsperson ist schriftlich zu bestellen und muss Dokument mitführen.
  3. Vorherige Anzeige an die Erlaubnisbehörde.
  4. Evtl. Auflagen der Erlaubnis einhalten.
  5. Standordnung beachten usw.
Geschrieben

für die Allgemeinheit leisten !

Was leistet denn so ein Vereinsmeyer mit seinem Zettel so für die Allgemeinheit außer den Mitgliedern auf den Zeiger zu gehen ? Wir (die alten Hasen in der SLG) haben in den letzten zwei Dekaden genug Leute zur WBK gebracht, ganz ohne einen Zettel und ohne einen Verein und ohne irgendein Gedöns. Und weil man uns heute mit immer mehr Bürokratie auf den Nerv geht, vergeht uns halt langsam die Lust. Und deswegen schämen wir uns nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

... ehrenamtliche Funktionsträger kritisieren und selbst nichts für die Allgemeinheit leisten !

Ehrenamt sollte auch nicht vor jeglicher Kritik schützen. Das wäre zu einfach. Und Ehrenamt: Manche machen das aus Prestige und nichts anderem.

Ich habe keinen Posten im Verein, komme aber zum Arbeitsdienst.

... Es gab eine Welt vor der Verbandsbürokratie...

So ist es und die war sicher nicht schlechter. Habe sie leider nie miterlebt.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Da für eine Aufsicht "nur" Sachkunde oder alternativ JSS notwendig sind, muss man da nichts gegenseitig anerkennen. Sofern diese Dokumente vorliegen kann man das Schiessen beaufsichtigen (Standaufsicht).

Da liegst Du auch falsch. Der DJV ist der Ansicht, dass für den Inhaber eines Jagdscheins eine Belehrung nach Formblatt genügt, um die "erforderliche Sachkunde" für "verantwortliche Aufsichtspersonen" zu haben aber ohne Belehrung reicht es nicht (wird behördlicherseits inzwischen auch so gesehen). Damit hat sich der DJV von seiner früheren Aussage, der JJS genügt verabschiedet. Der BJV hält sogar sein 1 Tages-Seminar für Standaufsichten für erforderlich - der Besuch ist empfehlenswert. Der DSB hat sich seine Qualifizierungsrichtlinien im Sporthandbuch selbst gegeben. "Nur" Sachkunde also die Sachkunde für Sportschützen reicht regelmäßig nicht als "erforderliche Sachkunde". Schießsportliche- und jagdliche Vereinigungen dürfen ihre Aufsichten selbst benennen, müssen sich dabei aber an ihre selbstgemachten Regeln halten.

Nur weil man zur Standaufsicht befähigt wäre, darf man noch lange nicht Standaufsicht machen.

Geschrieben

Nur weil man zur Standaufsicht befähigt wäre, darf man noch lange nicht Standaufsicht machen.

Danke für den Beitrag. Ich war kurzzeitig echt irritiert, da wir im Verein wirklich nur die erforderlichen "Vorgaben" aus den Gesetzen bzw. des Verbandes (BDS bzw. BSSB) einhalten und auch nicht darüber hinaus gehen wollen. Weder führen wir eine "Liste der anwesenden Schützen" - dafür ist jeder selbst verantwortlich , noch gibt es andere Einschränkungen über die Gesetze / Verbandsvorgaben hinaus. Ein "Nachtragen" von alten Terminen gibt es nicht und daher hat jeder immer sein Schießbuch dabei. Beim Thema "Aufsichten" hat praktisch jeder Schütze auch eine "Aufsichentschulung" hinter sich. Ein paar ältere Mitglieder haben keine Schulung, aber alle "neuen" machen den Tag Schulung mit dem Erwerb der eigenen Waffe, allein schon, da wir den Stand 24/7 nutzen können.

Geschrieben (bearbeitet)

Da liegst Du auch falsch. Der DJV ist der Ansicht, dass für den Inhaber eines Jagdscheins eine Belehrung nach Formblatt genügt, um die "erforderliche Sachkunde" für "verantwortliche Aufsichtspersonen" zu haben aber ohne Belehrung reicht es nicht (wird behördlicherseits inzwischen auch so gesehen). Damit hat sich der DJV von seiner früheren Aussage, der JJS genügt verabschiedet. Der BJV hält sogar sein 1 Tages-Seminar für Standaufsichten für erforderlich - der Besuch ist empfehlenswert. Der DSB hat sich seine Qualifizierungsrichtlinien im Sporthandbuch selbst gegeben. "Nur" Sachkunde also die Sachkunde für Sportschützen reicht regelmäßig nicht als "erforderliche Sachkunde". Schießsportliche- und jagdliche Vereinigungen dürfen ihre Aufsichten selbst benennen, müssen sich dabei aber an ihre selbstgemachten Regeln halten.

Nur weil man zur Standaufsicht befähigt wäre, darf man noch lange nicht Standaufsicht machen.

Diese Auslegung zur Erforderlichkeit halte ich für falsch, denn im WaffG, der AWaffV und der WaffVwV taucht die Formulierung "erforderlich) ganz oft auch im Zusammenhang mit Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung, geistiger Reife, Kenntnissen, Lehrgängen, Lehrmitteln, Erlaubnis, Zustimmung etc. auf.

Das Wort "erforderlich" soll schlichtweg aussagen, dass bestimmte Personenkreises etwas wie z.B. eine Sachkunde nach § 7 WaffG unbedingt benötigen bzw. das unabdingbar ist. Eine andere Art der Sachkunde (durch Zusatzlehrgang, gesonderte Bestätigung o.ä.) ist damit aber nicht gemeint. Nirgends aus der Kommentierung oder mir bekannten Urteilen lässt sich herauslesen, dass es eine spezielle Sachkunde für die verantwortlichen Aufsichtspersonen gibt.

Als Beispiel (davon gibt's ne Menge anderer Fundstellen) dient Ziff. 7.2 WaffVwV2012:

Anderweitige Ausbildungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2

Buchstabe c AWaffV sind alle behördlich oder staatlich anerkannten

Ausbildungen, die mit einer Prüfung abschließen und

die ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der

beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde zu

vermitteln (z. B. im Polizeidienst, in der Regel nicht die Ableistung

des Wehrdienstes).

P.S.: schon in § 4 WaffG kommt das mehr als deutlich zum Ausdruck !

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Geschrieben

@Sachbearbeiter

Du kannst das sehen wie Du magst - ich auch.

Selbst der DJV hält nicht mehr daran fest, dass die Jägerprüfung allein zur Erlangung der für verantwortliche Aufsichtspersonen erforderlichen Sachkunde ausreichend sei. Er schreibt eine Belehrung nach Formblatt und eine Dokumentierung der Belehrung vor. Die Belehrung befasst sich dabei primär mit den Aufgaben der Aufsichtsperson und der wichtigsten Vorschriften dazu. Der BJV verlangt eine eintägige Schulung, die Verbände schreiben ihre Lehrgänge vor.

Eine normale Sportschützensachkunde - die einige Waffen ausläßt - oder gar eine "Ersatz-Sachkunde" ala Polizeidienst (wobei das - rufe ich mir den Umgang von Polizisten mit Langwaffen ins Gedächtnis - für absolut nichts reichen sollte) reicht meiner Ansicht nach nicht. Weiter führe ich das jetzt aber nicht aus.

Geschrieben

Wenn die Verbände intern eigene Spezialregelungen schaffen, ändert das nichts daran, dass eine Sachkunde generell den Anforderungen des § 7 WaffG i.V. mit §§ 1 bis 3 AWaffV genügen muss.

Differenzierungen erfolgen dort - sinnvollerweise - nur hinsichtlich verschiedener Bedürfnisse, bis auf die Möglichkeit der Einschränkung auf bestimmte Waffengattungen aber niemals innerhalb eines Bedürfnisses. In keiner Kommentierung habe ich eine Stelle gefunden, nach welcher verantwortliche Aufsichtspersonen Zusatzprüfungen absolvieren müssen. Und ich kenne auch keine Waffenbehörde, die das verlangt.

Dort findet sich lediglich folgende Begriffsbestimmung zur Sachkunde, die meines Erachtens sehr aufschlussreich ist:

"Der Begriff der Sachkunde wird weder im WaffG noch in der AWaffV definiert (vgl. Nr. 7.1 WaffVwV). Gleichwohl bedarf dieser unbestimmte Rechtsbegriff der Interpretation, die sich vornehmlich am Schutzzweck der Vorschrift zu orientieren hat. § 7 Abs. 1 WaffG setzt die Sachkunde nicht als Inbegriff aller waffenspezifischen Kenntnisse, sondern als rechtstechnischen Begriff mit einem klar konturierten Inhalt voraus. Dies ergibt sich aus der Verordnungsermächtigung in § 7 Abs. 2 WaffG, in der die dem Sachkundebegriff unterfallenden (materiell-rechtlichen) Gegenstände im Einzelnen bestimmt sind. Die waffenrechtliche Sachkunde erfasst danach das aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendige waffentechnische und waffenrechtliche Fachwissen unter Einbeziehung ausreichender Kenntnisse über die sichere Handhabung von Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, wie es in § 1 Abs. 1 AWaffV abschließend beschrieben wird. Allein darauf erstreckt sich die sachkundespezifische Nachweispflicht."

Welche zusätzlichen Kenntnisse zur "normalen" Sportschützen-Sachkunde nach § 7 WaffG sollte eine verantwortliche Aufsichtsperson auch draufhaben ? Die Spielregeln für diesen Personenkreis ergeben sich aus § 11 AWaffV. Alles weitere basiert auf Freiwilligkeit, ist aber nach WaffG nicht gefordert.

Geschrieben

Also ich sehe schon auch eine besondere Anforderung an eine Aufsicht. Soll heißen, nicht jeder der Sachkunde hat und mit seinen Waffen umgehen können soll, ist automatisch auch geeignet Aufsicht zu machen. Das Gesetz mag das nicht hergeben, aber der gesunde Menschenverstand sollte das doch schnell erkennen können.

Es ist schon gravierend wie oft ich sachkundigen Menschen die Welt erklären muss wenn ich Aufsicht mache. Und da sind auch alte Hasen bei.

Es ist eben auch eine Typfrage ob ich alles im Blick haben kann oder nicht.

Und, ob ich genügend Durchsetzungsvermögen habe Leute denen z.B. alles egal scheint, auch die gibt es hier und da, den Marsch zu blasen oder gar des Standes zu verweisen.

Das verbandstechnisch über die Pflicht eines Kurses zu dekorieren ist nicht die schlechteste Methode, mM.

So, nun an den Pranger mit mir ;)

Geschrieben

Moin,

ich bin in erster Linie Sportschütze. Mein Waffenbezitz gründet aber auf dem Bedürfnis des Jagdscheins.

Sportlich schieße ich monatlich einmal in der "Reservisten-Arbeitsgemeinschaft-Schießsport" auf einer Standortschießanlage...

Uns als Otto-Normal-Schütze wurde der Schießleiterlehrgang auch sehr anz Herz gelegt. Da wir meist so ca.10-12 Schützen sind, von denen neuerdings ich glaube SECHS von von uns "ihren SCHIESSLEITER" in der Tasche haben, habe ich dankend abgelehnt. Das hat nichts mit Egoismus zu tun. Wer es brauch, bitte gerne. Und wenn keiner da ist, auch lachs. Mir ist natürlich klar das bei der BW strenge Anforderungen bestehen. Ist auch immer ne Frage der Haftung im Falle des Falls.Verstehe ich ja auch. :s75:

Dann fahre ich zum Jägerstand... packe mein Gerödel aus und schieße meine 20-30 Schuß (Kugel) (.308 oder 6,5x55) auf dem Stand. Sind 2 Einschießbahnen...hinten mit Fenster... oft bin ich dort alleine und kein Schw.... interessiert sich für mich. :rotfl2: Ausser vielleicht wenns zuviel wird.

Bald dürfen Jäger auch nur noch mit Aufsicht ins Revier....ganz alleine Schießen in offener Landschaft? Das geht ja gar nicht.....

Geschrieben

Das ist wieder falsch, so wie es da steht. Der Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV) hat mit dem Bayerischer Sportschützenbund e.V. (BSSB) eine gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen für "verantwortliche Aufsichtspersonen" (Schießaufsicht) und der jeweiligen Ausbildung zur Erlangung der Befähigung als solche vereinbart. Der BSSB gehört meines Wissens nach zum DSB.

Es ist nicht falsch.

Der BSSB stellt sich hier gegen den DSB.

Der DSB selbst hat nirgends eine Anerkennung anderer Ausbildungen nieder geschrieben!

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