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Suche jemanden für Versand D -> AUT


Turbo

Empfohlene Beiträge

Guten Abend,

Ich suche für mein OA 15 einen Handschutz der Firma Samson 15" Länge und wurde im Egun fündig. Leider versendet der Verkäufer nicht nach Österreich.

Daher bräuchte ich eine Person aus Deutschland die den Handschutz kauft und mir nach Österreich weiter schickt. Ich bezahle natürlich alles im Voraus per Banküberweisung oder Paypal.

Ich hoffe ich finde hier jemanden der mir weiter helfen kann.

lg

Martin

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Da ich per PN gefragt wurde - ein Handschutz ist in Österreich kein waffenrechtlich relevantes Teil und frei verkäuflich. Genauso wie z.B. ein Griffstück einer KW. Ich würde niemals jemanden zu etwas illegalem anstiften.

Ich wurde durch einen Tipp bei einem anderen Händler fündig, danke für die Hilfe.

*erledigt*

Bearbeitet von Turbo
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jo, wenn du es besser weisst....

Das würde bedeuten das alle Waren, die aus den US and A nach Deutschland exportiert werden nicht innerhalb der EU weiterverkauft werden dürfen.

Das kann ich nicht richtig glauben......

Mich deucht, der Verkäufer will nicht, warum auch immer nach Ö versenden, was sein gutes Recht ist, aber Exportbestimmungen greifen nur INNERHALB des Ausfuhrlandes wenn ich nicht irre....

Ciao

Weissblau

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Ich könnte mir vorstellen, das es hierbei darum geht, den Generalimporteur des jeweiligen Landes nicht zu hintergehen.

Aber strafbar? Das weiterschicken? Wie sollte das nachweisbar sein?

Vor allem wenn der Händler nur sagt dass er die Ware nicht ins Ausland schickt, kann doch niemand wissen dass er es nicht darf...

Die deutsche Gesetzeslage hierfür ist klar, aber anscheindend meint CZM52 dass es im Land des Herstellers/ Großhändlers verboten ist. Soweit ich weiß gelten aber Gesetze aus irgend einem Teil der Welt bei uns nicht.

Also auch von mir die Frage:

Kannst du das belegen oder ist es Teil deiner Fantasie?

Bearbeitet von prassekoenig
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grob gesagt, wenn du was aus Amihausen mit Exportgenehmigung exportierst, unterschreibst du, das das Zeug in dem entspr. Bestimmungsland bleibt.

Wenn du es aus dem Bestimmungsland weiter exportierst, brauchst du genau genommen wieder eine Exportgenehmigung des State Dep.

Ansonsten verstößt du gegen das US-Gesetz, wenn du erwischt wirst, brauchst dich sicher nicht mehr um eine Exportgenehmigung bemühen...

.... und auch viel Spass bei der nächsten Einreise in die USA :grin:

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fassen wir zusammen: der Endverbraucher hat nichts unterschrieben. Gegen Österreich liegt kein Embargo vor - ich sehe hier keine Probleme.

Aber in dem seid ihr hier echt gut. Sachen aufbauschen und mit Behauptungen herum werfen.

Fazit: andere Händler verkaufen, die Sache ist für mich erledigt.

lg

Bearbeitet von Turbo
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fassen wir zusammen: der Endverbraucher hat nichts unterschrieben. Gegen Österreich liegt kein Embargo vor - ich sehe hier keine Probleme.

Aber in dem seid ihr hier echt gut. Sachen aufbauschen und mit Behauptungen herum werfen.

Fazit: andere Händler verkaufen, die Sache ist für mich erledigt.

lg

Darfst du nicht so eng sehen. Ein Forum ist wie eine Autobahn. Auch da fährt ieder (auch jeder Arsch). Der, der zügig vorankommen will, der Mittelspurschleicher, der Heizer und der Verkehrserzieher, der meint mit 105 die linke Spur zu blockieren, weil, hier ist ja nur 100 also hat keiner schneller als ich zu fahren.

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Amerikanisches Exportrecht ist schon ne ziemlich heftige Nummer.

Das geht sogar so weit, dass es schon gilt, wenn ein Amerikaner (der sein dafür spezifisches Wissen auch in den USA erlernt hat) dir hier in Deutschland eine Waffe konstruiert.

Wie weit das tatsächlich durchgesetzt wird steht natürlich auf einem vollkommen anderen Blatt. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem der "Weiterexport" durch private Folgen gehabt hat.

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Ein Privatexport ist auch völlig unproblematisch.

Wer vielleicht Sanktionen zu befürchten hat, ist Derjenige der aus den USA importiert und dann nach Österreich exportiert. Wenn ich als Privatmann in Deutschland beim Händler einkaufe und dann nach Österreich schicke... wer verbietet mir das? Vor allem weil ich ja nix bei der USA Behörde unterschrieben habe!

So wie ich das sehe gilt hier in Deutschland deutsches Recht. Sobald eine Ware in Deutschland eingetroffen und verzollt ist kann ich damit machen was ich will (innerhalb des deutschen gesetzlichen Rahmens).

Wäre ja noch schöner wenn ein USA Hersteller einen Zauberspruch über seine Ware legen könnte und der gilt dann in alle Ewigkeit.

Ich erinnere mich gerade an den Fall vor X Jahren wo VW den ausländischen Händlern verbieten wollte die Autos zurück nach Deutschland zu verkaufen...

Das wurde auch nichts.

Ansonsten verstößt du gegen das US-Gesetz, wenn du erwischt wirst, brauchst dich sicher nicht mehr um eine Exportgenehmigung bemühen...

.... und auch viel Spass bei der nächsten Einreise in die USA :grin:

Ja klar, das ist aber auch das einzige mit was sie drohen können.

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Vor allem weil ich ja nix bei der USA Behörde unterschrieben habe!

Bei manchen Produkten läßt Dich der toitsche Händler die Endverbleibserklärung der Amis unterschrieben (DSP83 oder so ähnlich). Wenn ich da endgültig nicht mehr hin reisen will oder kann - dann wird mir das auch am Arsch vorbei gehen, aber erst dann.

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Bei manchen Produkten läßt Dich der toitsche Händler die Endverbleibserklärung der Amis unterschrieben (DSP83 oder so ähnlich). Wenn ich da endgültig nicht mehr hin reisen will oder kann - dann wird mir das auch am Arsch vorbei gehen, aber erst dann.

OK das ist das eine, aber warum sollte sich der ein Dritter strafbar machen wenn er das Teil weiter schickt? Der Händler ist doch raus...

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Wäre ja noch schöner wenn ein USA Hersteller einen Zauberspruch über seine Ware legen könnte und der gilt dann in alle Ewigkeit.

Es ist nicht der Hersteller, sondern das Bureau of Industry & Security. Hier werden sie das nicht durchsetzen können, aber wenn sie dich in die Finger bekommen, viel Spaß :-)

[...]

So sehen die US-Bestimmungen nicht nur eine signifikant höhere Anzahl nationaler Genehmigungsvorbehalte vor; auch das Grundverständnis ist anders als das der Europäer, da von einer weltweiten Zuständigkeit amerikanischer Behörden für die Kontrolle amerikanischer Produkte und Technologien ausgegangen wird. Dies gilt selbst für US-Produkte, die als "integrated abroad into foreign-made products" angesehen werden, die also nur als Bestandteile in außerhalb der USA gefertigten Produkten enthalten sind oder die, ohne dass US-Bestandteile verwendet werden, unter Verwendung von amerikanischer Software oder Technologien erzeugt wurden ("foreign produced direct products") und die dann ihrerseits grenzüberschreitend gehandelt werden.

[...]

http://www.ihk-berlin.de/international/export/815594/Exportkontrolle_in_den_USA.html

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Ok ok, das sehe ich ein, aber wie kommen sie einem Drittversender der statt dem Verkäufer die Ware ins Ausland schickt bei? Und in wie fern macht sich dieser Mensch strafbar?

Nur um das ging es doch. Der Threadstarter soll angeblich jemanden anstiften sich strafbar zu machen... aber ein Drittversender macht sich doch gar nicht strafbar!

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