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IGNORED

Misslungener Abischerz


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Geschrieben

Wenn ich mir überlege, mit welch ziemlich hanebüchener Begründung Verwaltungsgerichte das "Setzen eines Anlasses für eine Verwaltungshandlung" im Fall der Waffen-Aufbewahrungskontrollen (Gebührenstreit) den Waffenbesitzern zugeordnet haben - allein wegen des Besitzes nämlich...

Das ist allerdings richtig, nur wie du weißt, vor dem Gesetz sind alle gleich und manche eben etwas gleicher.

Die Feuerwehr kommt und löscht, eine Rechnung gibt es nur dann, wenn du das Haus vorher selbst angesteckt hast, egal warum.

Geschrieben

Und immer der Satz mit den Kosten des Polizeieinsatzes ...

... zur Beruhigung des "Volkszorns".

Wenn die gleich noch ausführten, dass

  1. die Gemeinschaft der steuern- und abgabenzahlenden Bürger auf den Einsatzkosten sitzen bleiben wird, weil die Polizei von einem Dritten nach besten Wissen und Gewissen informiert wurde,
  2. die möglichen OWi-Verfahren wegen eines eventuellen unerlaubten Führens von Anscheinswaffen wegen fehlenden "Öffentlichen Interesse" und ggf. unsicherer Rechtslage (Abi-Ulk = Aufführung?!) nicht eingeleitet werden, und
  3. da die Schüler eh die Schule verlassen werden, auch keine schulrechtlichen Maßnahmen mehr ergriffen werden,

bekämen die 3 Tage lang das Thema nicht aus den Lokalmedien ;) und möglicherweise gingen dann da einigen doch noch ein Lichtlein zum effektiven Sinn unseres WaffR auf. :huh:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Wie VP70Z oben schon richtig anmerkte:

"Hauptsache", es werden wieder Gebührenbescheide wegen anlassloser und beanstandungsloser Aufbewahrungskontrollen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen etc. gepinselt... Ist ja auch so viel gerechter und sinnvoller.

Geschrieben

Gegen die Verfassung zu verstoßen, ist auch viel risikoärmer. (§ 36 Abs. 3 WaffG setzt nicht am Besitz der Erlaubnisse sondern am Besitz der Waffen und Munition an. Behörden die nicht nur zufällig oder in gelegendlichen Einzelfällen zur Kontrolle der Aufbewahrung vorbei schauen, müßten nach Art 3 GG auch anteilig jene Besitzer kontrollieren, die keine Erlaubnisse besitzen. :teu38: )

Geschrieben

Gegen die Verfassung zu verstoßen, ist auch viel risikoärmer. (§ 36 Abs. 3 WaffG setzt nicht am Besitz der Erlaubnisse sondern am Besitz der Waffen und Munition an. Behörden die nicht nur zufällig oder in gelegendlichen Einzelfällen zur Kontrolle der Aufbewahrung vorbei schauen, müßten nach Art 3 GG auch anteilig jene Besitzer kontrollieren, die keine Erlaubnisse besitzen. :teu38: )

Klingt logisch. Ich schlage deshalb vor, daß bei Tempokontrollen alle geblitzt werden und nicht nur die, die zu schnell fahren. :rofl:

Geschrieben (bearbeitet)

recht hat er der Mausbaer!

und der Vergleich von EBR hinkt gewaltig!..... sinniger wäre ALLE geblitzten Personen ausfindig zu machen und abzustrafen, AUCH die Rad- bzw. Motorradfahrer, selbst wenn die nur von vorne geblitzt werden! das passt dann schon eher als Vergleich.

nochmal zu Mausbaer. wir haben grundgesetzlich verankert einen Gleichbehandlungsgrundsatz! gegen diesen wird hier gröblich und vorsätzlich verstoßen, denn es wird nichtmal der Versuch unternommen, die Aufbewahrung der unerlaubt besessenen, erlaubnispflichtigen, Schußwaffen zu kontrollieren!!

die Antwort auf eine entsprechende Anfage an die entsprechenden Behörden und Regionalverwaltungen würde mich doch mal brennend interessieren!.....oder an das Bundes- bzw. die Landesinnenministerien!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Klingt logisch. Ich schlage deshalb vor, daß bei Tempokontrollen alle geblitzt werden und nicht nur die, die zu schnell fahren. :rofl:

Analogien scheinen nicht gerade Deine Stärke zu sein. :closedeyes:

Bei einer solchen Geschwindigkeitskontrolle, werden auch die die kontrolliert, die nicht die erfoderlichen Erlaubnisse besitzen, um mit dem jeweiligen Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen - analog hier also ohne Fahrerlaubnis und/oder mit einem widerrechtlich besessenen Fahrzeug unterwegs sind, wo die Geschwindigkeitskontrolle eben gerade stattfindet. :hi:

Wenn man völlig unabhängig vom Besitz der Erlaubnisse z.B. straßen- oder blockweise, entweder nach Zufall, mit System oder deutlich besser, gar nach Schwerpunkten, an denen Personen durch nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffen und Munition widerrechtlich zu Schaden kamen, die Aufbewahrung nach § 36 WaffG kontrollierte, wäre der Teil der Kontrollen nachhaltig GG-konformer :AZZANGEL: ... und hätte wohlmöglich auch noch positive Effekte auf die öffentliche Sicherheit. ;)

Dein

Mausebaer

Geschrieben

recht hat er der Mausbaer!

und der Vergleich von EBR hinkt gewaltig!..... sinniger wäre ALLE geblitzten Personen ausfindig zu machen und abzustrafen, ...

Falsch! Abstrafen kann man sie nicht! Aber man kann sie per Gebührenbescheid an den Kosten der Kontrolle beteidigen...

Geschrieben

Bringe die Kommunen doch nicht noch auf solche Gedanken! :secret:

Sonst muß künftig jeder, der an einem "Starenkasten" vorbeifuhr eine Gebühr für die Kontrolle seiner gefahrenen Geschwindigkeit entrichten. :shok:

Geschrieben

Analogien scheinen nicht gerade Deine Stärke zu sein. :closedeyes:

Nun ja, du spinnst meinen Faden ja fleißig weiter, sooo daneben scheint meine Analogie nun auch wieder nicht zu sein.

Geschrieben

Man hat im aufgeblasenen Beitrag keine Hintergründe erfahren.

Vielleicht war dieser "Streich" abgesprochen und bekannt. Und etwas Schauspielern darf doch noch erlaubt sein. Auch wenn es in Richtung schwarzer Humor geht.

Bei Dreharbeiten mit Film-Waffen soll es auch schon solche Mißverständnisse gegeben haben.

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