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IGNORED

Weiterbildung Standaufsicht


Mopsi

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Hallo Kollegen,

gibt es eine gesetzliche Regelung wie oft man als Standaufseher an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen muß?

Kann jeder Verein das selbst festlegen?

Konkret: Verein bietet jährlich einen kostenlosen Weiterbildungslehrgang für Standaufsicht an.

Wer X Jahre nicht teilgenommen hat wird von der Liste der Standaufseher für den vereinseigenen Stand gestrichen.

Kann jeder Verein festlegen was "X" bedeutet?

Gruß

Mopsi

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Der Verein kann selber entscheiden, wen er als "Verantwortliche Aufsichtsperson" (VAP) (so heißt es im Gesetz/Verordnung) (sofern die Bedingungen stimmen) beruft und welche Bedingungen er da anlegt.

Das kann auch sein, dass man den Lehrgang macht und der Verein sagt "Dein Gesicht gefällt mir nicht, ich berufe dich nicht als VAP".

Bearbeitet von MarlboroMan
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Kann jeder Verein das selbst festlegen?

Der kann das, so dreht man sich selber die Luft ab. So werden aus vielen Standaufsichten halt wenige, mit entsprechend wenig Trainingszeit mit überlastete Aufsichten, die auch das Handtuch werfen.

An der Befähigung zur Standaufsicht ändert sich nichts.

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....als qualifizierte Standaufsicht könnte man sich diese Frage auch selbst beantworten....

... manche haben ja aber nur nen Stempel und ne Unterschrift auf nem Blatt Papier.... trotz jährlicher Auffrischungen....

OT....... juhuuuu ich muss keine Aufsicht mehr machen!!!!!!

Bearbeitet von alzi
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@Alzi:

juhuuuu ich muss keine Aufsicht mehr machen!!!!!!

Dachte ich auch erst.

Dummerweise bin ich Wiederlader u. baue mir schon mal außerhalb der normalen Öffnungszeiten die Geschwindigkeits-Meßanlage auf. Das kam oft vor als ich von Vitalkraft auf Lovex umgestiegen bin. Macht sich bei normalem Schießbetrieb nicht gut. Solche Freiheiten will man nicht mehr missen.

Gruß

Mopsi

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Ich frag mich ehrlich gesagt ob eine Standaufsicht einen Lehrgang des Verbandes besuchen muss ?

In der AWaffV steht ja:

Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken

und weiter:

Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes

Das der Verein die Standaufsichten registrieren muss ist unstrittig.

Frage 1

Muss man als Standaufsicht denn zwingend einen Lehrgang aufsuchen oder reicht die Waffensachkunde und Erfahrung ?

Frage 2. Darf der Verein selbst Aufsichten ausbilden ?

Gruß

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zu 1) und 2)

Hast du doch eindeutig geschrieben: "Qualifizierung zur Aufsichtsperson (...) Schießsportverbände".

Das Wort "Standaufsicht" gibt es so im Gesetz nicht, das ist die sog. "verantwortliche Aufsichtsperson" und das geht durch die Verbände, nicht durch den Verein.

Falls die Qualifizierung zur Aufsichtsperson in dem Sachkunde-Lehrgang enthalten ist, okay. Wüsste aber auf Anhieb nicht, dass das irgendwo der Fall ist.

Bearbeitet von MarlboroMan
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Falls die Qualifizierung zur Aufsichtsperson in dem Sachkunde-Lehrgang enthalten ist, okay. Wüsste aber auf Anhieb nicht, dass das irgendwo der Fall ist.

Bei uns im Saarland kann jeder der die Sachkunde über den Verband ablegt auch für einen Zuschlag von 10 Euro gleichzeitig die Standaufsicht mitmachen.

"Früher " reichte wohl hier die Sachkunde, heutzutage wollen die Verbände diesen Lehrgang. Das es bei 10 Euro nur ums Geld geht kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn ich dann dran denke das einer der vielleicht noch gar keine eigene WBK hat und neu im Verein ist aber schon Sachkunde UND Standaufsicht gemacht hat über die Standsicherheit wachen soll wird mir Angst und bange....obwohl......bei manchem langjährigem Schützen wird mir das auch...............

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tut es doch auch!!

nicht die Vereine schulen die Sachkunde, sondern von den Verbänden qualifizierte Personen.......

... beim WSV ( DSB) wird seit einigen Jahren die Befähigung zur Aufsichtsführung mit der Sachkunde zusammen geschult. ausserdem gibts Richtlinien zur Aufsichtenschulung im DSB die Bestandteil der Anerkennung als Schießsportverband ist.

die Sachkundelehrgänge finden größtenteils in und durch die Vereine statt, jedoch mit von den Verbänden qualifizierten Lehrgangsleitern, also rein formal durch die Verbände......

... sich da mal durchlesen..... dann wird das klarer!

Bearbeitet von alzi
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Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

Kann mir das jemand erklären. Also muss die Qualifizierung nicht durch den Verband erfolgen ? Les ich das so richtig ?

Kann das auch der Verein selbst ?

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Kann mir das jemand erklären. Also muss die Qualifizierung nicht durch den Verband erfolgen ? Les ich das so richtig ?

Bei der Standaufsicht kann ich jetzt keine sichere Auskunft geben, aber beim Thema "Kinder- und Jugendarbeit" reicht z.B. auch ein Nachweis über die Befähigung zur Ausbildung (z.B. AdA-Kurs oder ähnliches) und der Verband bestätigt diese "Ausbildung" nur noch. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob eine solche Bestätigung noch notwendig ist.

Beim Thema Aufsicht gibt es ja zum einen die Standaufsicht und zum anderen die (hoffentlich erinnere ich mich jetzt an den richtigen Begriff - im Moment bin ich zu faul zum nachlesen) "verantwortliche Person" auf dem Schießstand (oft der Betreiber).

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das hängt aber vom Verband ab, innerhalb des DSB gibts dafür nur die JuBaLi oder höherwertige Qualifikationen (Verbandsrichtlinien, Anerkennungsverfahren als Schießsportverband), was anderes wird nicht (mehr) anerkannt.... es gab da früher mal ne Anerkennungsphase für Altgediente (inkl. Verbandsbescheinigung)..... ist aber nun auch schon ne Weile her!

... was die jeweils zuständige Behörde als gleichwertig anerkennt steht wieder auf einem anderen Blatt....

Bearbeitet von alzi
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