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IGNORED

Neue Waffe - Kaufvertrag heute - Lieferung in 2 Wochen - 14 Tagesfrist ab wann?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

In meiner Sachkunde kam z.B. nicht vor das der Händler die Waffe einträgt und ist auch noch nie passiert.

Zwei Waffen von Privat habe ich direkt vom Rathaus der Stadt (waren dort nach einem Erbe eingelagert, WBK war weg) in die 150m entfernte Amtsstube des Landkreises getragen. Die Daten für den WBK Antrag habe ich dann von den Waffen abgelesen.

Zwei Waffen vom Händler. Die Händler haben meine WBK nur als scan per mail bekommen. So weit ich weiß haben diese Händler sich dann mit der Behörde kurzgeschlossen und mir die Waffe in die Post getan.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Die Postlaufzeit (in den meisten Fällen eh nur 1 Tag) wird in der Regel aber nicht berücksichtigt.

Du hast natürlich Recht.

Das Überlassungsdatum in der WBK des Käufers muss mit dem Datum des Austrages aus dem Waffenhandelsbuch übereinstimmen. Das wird der Händler, schon im eigenen Interesse, zeitgleich mit dem Versand der Waffe machen. Vordatieren ist hier nicht möglich. Er hätte nämlich anderweitig bei einem unerwarteten Abgleich des Waffenhandelsbuches mit dem Waffenbestand ein recht großes Problem mit seiner Waffenbehörde.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Um die Fundstelle im Gesetz mal zu benennen, woraus sich dann auch ergibt, dass der Versandbeleg des Transportdienstleisters die entscheidende und damit einzutragende Information enthält: § 34 Absatz 1 Satz 5 WaffG "Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

Insofern haben Händler in der Regel keinen Ermessensspielraum.

Bearbeitet von zum_zweiten
Geschrieben (bearbeitet)

Und in den 5 Stunden kann halt nicht alles gelehrt werden !

Egal wie lange Sachkunde dauert: Lesen von WaffG und WaffVwV ist sowieso ein Muss. Und das ganze relevante WaffG kann dir auch in 2 Tagen nicht vermittelt werden. Und dann kommt sowieso ein leben langes dazulernen.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Moin,

es ist schon eigenartig, dass es nicht möglich ist, hier eine Frage zu stellen, ohne dass sich einige übelgelaunte Alles-/Besserwisser zu Wort melden. Klar, es gibt eine Suchfunktion - es steht irgendwo fast alles geschrieben- so what? Wenn es mir zu banal ist, was andere wissen oder diskutieren wollen, dann halte ich mich raus und ver(sch)wende meine Zeit anders und gehe Falschparker aufschreiben. Eine Verpflichtung, seinen Senf dazu zu geben, habe ich in den Regeln dieses Forums jedenfalls nicht erkennen können (aber ich habe hiefür auch noch nicht die SuFu genutzt)

S+R

Geschrieben

es soll sogar Waffenbesitzer in Deutschland geben, die nie einen Sachkundekurs besucht haben und sich trotzdem auskennen!

....ist wie bei den Verkehrsregeln: hat man den Führerschein, dan hat man sich auch selbständig auf dem aktuellen Stand zu halten!

nur weil man nen Stempel auf nem Papier hat, mit ganz groß "Sachkunde...." oben drüber, ist das nicht gegessen.

wie war das noch mit der Wiederladeerlaubnis?...was lernt man da noch gleich im Kurs und was hat man danach zu tun?

man KANN es wissen, man SOLLTE es wissen.... wers nicht weiß, zeigt nur dass er eigentlich nicht sachkundig ist!

ein Waffenbesitzer, der eine Waffe erwirbt HAT DAS ZU WISSEN!....

... es soll sogar Bücher oder Internetseiten geben, auf denen man das SELBST nachlesen kann.

wenn mans als sach-/fachkundige Person schon nicht weiß, dann sollte man MINDESTENS wissen, wo man es nachlesen kann!!!!

... aber wer kann das heutzutage noch... oder will es überhaupt noch können....

Geschrieben

Egal wie lange Sachkunde dauert: Lesen von WaffG und WaffVwV ist sowieso ein Muss. Und das ganze relevante WaffG kann dir auch in 2 Tagen nicht vermittelt werden. Und dann kommt sowieso ein leben langes dazulernen.

Da selbst einige Richter, vorwiegend in den unteren Instanzen, Probleme haben das Gesetzt zu lesen bilde ich mir nicht ein immer und sofort den passenden Paragraphen in diesem Machwerk zu finden.

Geschrieben (bearbeitet)

.... nach den aktuellen Vorgaben in Gesetz und Verordnungen wohl kaum.

Wie lange die Sachkunde zu dauern hat steht da nicht. Lass mich aber belehren.

@Bumm,

man soll sich ein Bild vom WaffG machen und seiner "Komplexität". Das schärft den Verstand und macht hellhörig. Der Lerneffekt ist, dass man eben Fragen stellt auch wenn noch so "Dumm". Immer noch besser als die Karte abgeben zu müssen.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

@Bumm,

man soll sich ein Bild vom WaffG machen und seiner "Komplexität". Das schärft den Verstand und macht hellhörig. Der Lerneffekt ist, dass man eben Fragen stellt auch wenn noch so "Dumm". Immer noch besser als die Karte abgeben zu müssen.

So unterschreibe ich das gern nur liest sich dieser Faden mal wieder eher wie "Wie kann man nur so dumm sein das nicht zu wissen". Zu wissen ich habe eine 14tagesfrist und zu fragen wann diese genau beginnt finde ich völlig i.O.

Geschrieben

Oh, ich hätte nicht gedacht dass meine Frage so eine Diskussion entfacht. Ich hätte allerdings auch nicht damit gerechnet das meine Sachkunde in Frage gestellt wird nur weil ich nicht genau wusste wann die 14 Tagesfrist beginnt. Jetzt bin ich zumindest schlauer, im Zweifelsfall zählt also das Datum welches der Händler in meine WBK einträgt.

Mir ist übrigens sehr wohl bewusst was "erwerben" im Sinne des Waffennrechts bedeutet, es ging mir jedoch um die Nachweisbarkeit gegenüber der Behörde. Und da zählt bekanntlich nur schwarz auf weiß.

Meine Sachkundelehrgang ging übrigens über vier Wochenenden und wahr sehr gründlich. Nur manche Sachen lernt man halt nur durch die Praxis....und indem man fragt. Was kann daran falsch sein? Ich bedanke mich auf jeden Fall bei Allen die hier konstruktive Antworten gegeben haben!

Geschrieben

... "Wie kann man nur so dumm sein das nicht zu wissen"...

Dann hast du was falsch verstanden. War ein Ratschlag von mir sich das WaffG zur Brust zu nehmen. Und ich habe ja "dumme Fragen" explizit aus geschlossen.

Geschrieben

Jetzt bin ich zumindest schlauer, im Zweifelsfall zählt also das Datum welches der Händler in meine WBK einträgt.

Mir ist übrigens sehr wohl bewusst was "erwerben" im Sinne des Waffennrechts bedeutet, es ging mir jedoch um die Nachweisbarkeit gegenüber der Behörde. Und da zählt bekanntlich nur schwarz auf weiß.

Es zählt der Moment, an dem Du die Waffe in Händen hälst, kein anderer.

Der Händler überlässt dem Postboten und nicht Dir. Der Postbote überlässt dann wieder dir. Allerdings ist es nicht vorgesenen, das dieser Vorgang so in der WBK dokumentiert wird...

Mein SB hat sich noch nie an abweichenden Daten gestört. Auch Ihm ist bekannt, dass eine Waffe mit der Post oder Bote geschickt wird und nicht gebeamt wird. Natürlich sollten die Verkehrszeiten plausibel sein.

Geschrieben

[...] im Zweifelsfall zählt also das Datum welches der Händler in meine WBK einträgt.

[...] es ging mir jedoch um die Nachweisbarkeit gegenüber der Behörde. Und da zählt bekanntlich nur schwarz auf weiß.

[...]

:bump::traurig_16::crying::help::bump:

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