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IGNORED

Revolver tauschen alt gegen neu


Aylin

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich habe einen KK- Revolver 8 Schuss auf grün. Ich möchte zum Händler gehen und mir einen neuen kaufen aber mit Picatinny Schiene damit ich ein Red Dot draufmachen kann oben und den alten beim Händler lassen oder vernichten.

Möchte nur einmal zum Amt gehen- wäre es grundsätzlich möglich das ich das telefonisch mit dem SB abkläre- ob ich tauschen darf und dann eintragen lasse ?

Normalerweise müsste ich ja nicht nochmal alles einreichen über den Verband etc. der Revolver ist ja grundsätzlich genehmigt. Würde das so gehen ?

Hätte ansonsten grundsätzlich der BÜMA die Möglichkeit eine Picatinny Schiene oben drauf zu kleben, schrauben etc. auf den alten Revolver ?

Ich möchte nur alt gegen neu tauschen quasi- bliebe alles beim alten nur eben ein anderes bessere Modell.

Danke.

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Ich hatte eine ähnliche Konstellation, meine alte Pistole war wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bin zum SB gegangen, der hat mir direkt (ohne Bedürfnisnachweis) einen neuen (also zusätzlichen) Voreintrag gegeben mit der Anweisung, die alte Pistole innerhalb von zwei Wochen vernichten zu lassen und ihm diesen Nachweis zukommen zu lassen.

Bei mir hat das geklappt. Aber, wie erwähnt, du hast da keinen Anspruch drauf.

Den neuen Voreintrag benötigst du aber definitiv, da der Händler dir die Waffe gar nicht verkaufen darf, außer du machst Seriennummerngleichen Tausch.

Bearbeitet von MarlboroMan
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Den neuen Voreintrag benötigst du aber definitiv, da der Händler dir die Waffe gar nicht verkaufen darf

stimmt definitiv NICHT!

da kaufen/erwerben und besitzen/tatsächliche gewalt ausüben zwei grundverschiedene sachen sind im waff.gesetz!!!

natürlich kann der händler dir den revolver auch ohne voreintrag verkaufen, mitnehmen wirst du ihn aber erst dürfen wenn ihn deine behörde auf der wbk "genehmigt" hat!!!

beispiel:

der händler macht in absprache mit dem sb alles fertig und du bezahlst.

du gehst zum sb, der trägt alles ein/aus (dabei bezahlst du sogar weniger!) und dann kannst zum händler abholen gehen!

Bearbeitet von HangMan69
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Der TE (HW7). Und für sportliche Zwecke ist der nicht mal so schlecht.

Mit Weihrauch-Revolvern wurde über sehr viele Jahre alles gewonnen

was man im DSB so schießen kann.

Erst die Hämmerli-Match-Pistolen konnten als ernsthafte Gegner die

Dominanz der Arminius-Revolver brechen.

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Eine gute Waffenbehörde unterscheidet den Sachverhalt dahingehend, ob

- der Erwerb der Waffe, die "getauscht" werden soll, bereits mit Bedürfnis über den Verband abgewickelt wurde (in diesem Fall besteht ja definitiv ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer solchen - in der Erwerbserlaubnis nur mit Art und Kaliber bezeichneten - Waffengattung) oder ob

- der Erwerb der Ursprungswaffe noch mit 0815-Bescheinigung des Vereins erfolgte (dann würde man bei einem Tausch den Verband quasi übergehen).

Im ersteren Fall eine neue Bedürfnisbescheinigung zu fordern, halte ich für unnötigen Papierkram, denn warum sollte sich der Verband selbst widersprechen ?

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