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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Null komma null ist null komma null, und nicht doch ein bisschen mehr, wenn es wo anders her kommt.

Das Messerverbot war auch für Jugendbanden auf dem Kiez gedacht, getroffen hat es aber Soldaten auf dem weg ins Wochenende.

Die Soldaten auf dem Heimweg (in Uniform mit dienstlichem Messer) haben nach wie vor kein Problem und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Das gleiche ist es mit dem Alkohol. Das funtioniert mit dem Apfelsaft genausowenig wie bei Hustensaft, Kefir, Sauerkraut oder Malaga Eis.

Das man alkoholisiert nicht im öffentlichen Raum schießt ist keine Frage der Seite, sondern des gesnden Menschenverstands.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Und auf so einige Arzneimittel verzichten musst... Waffenrecht steht über der Gesundheit

Sorry, dann habe ich dich falsch verstanden [emoji4]
Geschrieben

Das man alkoholisiert nicht im öffentlichen Raum schießt ist keine Frage der Seite, sondern des gesnden Menschenverstands.

Nicht nur im öffentlichen Raum, sondern überall und jederzeit.

Da frage ich, warum dann alle so vehemennt betroffen argumentieren.

Alkohol auf der Arbeitsstelle ist auch keine Frage: 0,0 Promille

Der Jäger hat Mist gemacht, warum schreien jetzt alle auf ?

Der Fauxpas des Jägers und seine Strafe wird gut geheissen, aber das Tatwerkzeug wird gelobt.

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht nur im öffentlichen Raum, sondern überall und jederzeit.

Mir geht es um "das zweierlei Maß". Wenn beim Schiessen nichts dann eben gar nichts. Politiker denken da aber gern an ihr Glas Wein und schon sind wir bei 0,3 Promille im Straßenverkehr.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben (bearbeitet)

Wo hast du den das her ?kein Proplem mit ich sag mal mitTaschenmessern? und zwar ganz gewaltige! da gabs vor etwas langer Zeit richtig Trubel...

Ach ja ,da gabs doch auch was das die Soldaten nicht in Flecktarn nach Feierabend raus gehen sollten? da gewisse Kreise dadurch nicht provoziert werden sollten?

Irgendwie hing das für uns mit den Messerchen zusammen :pissed: So eine Erbsenzählerei ist doch eigentlich zum K****n mit oder ohne Alkohol!

Nicht nur im öffentlichen Raum, sondern überall und jederzeit.

Da frage ich, warum dann alle so vehemennt betroffen argumentieren.

Alkohol auf der Arbeitsstelle ist auch keine Frage: 0,0 Promille

Der Jäger hat Mist gemacht, warum schreien jetzt alle auf ?
Der Fauxpas des Jägers und seine Strafe wird gut geheissen, aber das Tatwerkzeug wird gelobt.


Aber Autofahren ist unter den Umständen noch möglich? von wegen Waffe ? wo sind wir hier?

Bearbeitet von Blackhawk41
Geschrieben

Junger Padawan. Bitte einen Beleg zum Problem der Soldaten. Wenn du den gefunden hast benutzt du die Suche und liest dir meine Quellenbelege dazu durch.

Abseits davon ist das Alkoholverbot beim Schuss vollkommen richtig. Genau wie an der Fräse oder mit dem Schlagschrauber in der Hand. Wo wir sind erkläre ich dir auch gern: In Deutschland. Da wo an sämtlichen Arbeitsgeräten eine 0,0 Promillegrenze gilt. Alles andere ist unverantwortlich.

Bitte erarbeite dir ein wenig die Forenfunktion hinsichtlich der Ziterfunktion ;)

Geschrieben (bearbeitet)

...Aber Autofahren ist unter den Umständen noch möglich? von wegen Waffe ? wo sind wir hier?

Ich bin für 0,0 Promille beim Auto fahren.

Gibt es übrigens schon in anderen Ländern.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Wenn ich über 0,0 drin habe, aber tatsächlich Medis oder Appelsaft genommen habe, kein Alkohol, lässt sich das Beweisen, bzw. wer steht in der Beweispflicht?

Geschrieben (bearbeitet)

Auszug aus der eingängigen Begründung. Auch ist klar ersichtlich, dass es um den Gebrauch von Schusswaffen geht. Adaptionen auf andere Formen des Umgangs sind unsachlich. So auch zahlreiche Kommentierungen zum Urteil:

Nach der einschlägigen Vorschrift des Waffengesetzes besitzen Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen und Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen. Vorsichtig und sachgemäß geht mit Schusswaffen nur um, wer sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu Gefährdungen Dritter führen können. Bei der vom Kläger konsumierten Alkoholmenge waren solche Ausfallerscheinungen jedenfalls nicht hinreichend sicher ausgeschlossen. Diese war vielmehr geeignet, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zu mindern und enthemmend zu wirken. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei dem Kläger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, ist unerheblich. Unvorsichtig und unsachgemäß ist der Gebrauch von Schusswaffen bereits dann, wenn ein Waffenbesitzer hierbei das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingegangen ist. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit setzt die Fähigkeit und die Bereitschaft voraus, Risiken mit dem Potential der Schädigung Dritter strikt zu vermeiden, zumal wenn dies problemlos möglich ist. Dass der Kläger sich trotz dieser offenkundigen Risiken vom Schusswaffengebrauch nicht hat abhalten lassen, rechtfertigt die Prognose, dass er auch künftig mit Waffen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen wird. Wer das Risiko alkoholbedingt geminderter Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit oder alkoholbedingter Enthemmung auch nur in einem Fall des Schusswaffengebrauchs in Kauf genommen hat, verdient das Vertrauen nicht länger, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird.
BVerwG 6 C 30.13 - Urteil vom 22. Oktober 2014

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Soldaten auf dem Heimweg (in Uniform mit dienstlichem Messer) haben nach wie vor kein Problem und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Aber - rechtlich - erst, nachdem mit entsprechendem Erlass des Bundesverteidigungsministeriums ausdrücklich geregelt wurde, dass das Bw-Einhandmesser grundsätzlich Bestandteil des Feldanzuges und somit (wenn dieser auf dem Weg von und zum Dienst berechtigter Weise getragen wird) das Führen zulässig ist.

Davor hatte tatsächlich irgendjemand ein Problem daraus konstruiert.

Geschrieben

Ich bin für 0,0 Promille beim Auto fahren.

Wenn die Promillegrenze beim Autofahren auf Dauer anders geregelt werden sollte als die Promillegrenze bei der Handhabung von Schusswaffen (egal wie herum)... habe ich - verstärkt - Zweifel an diesem Rechtsstaat. Sachlich Gleiches wird gleich geregelt???

Mein persönlicher Alkoholkonsum liegt übrigens nahe Null (ein paar Gläser Wein zum Essen übers Jahr verteilt).

Aber angesichts diverser Sonder- und Ungleichbehandlungen in diesem Land scheint hier etwas grundsätzlich nicht mehr zu stimmen.

Geschrieben

Die Aussage war, Soldaten hätten mächtig Troubel gehabt. Das ist komplett falsch. Es gab werder ein Ordnungsgeld,noch dienstliche Maßnahmen.

Genaugenommen ist nichts passiert.

Rechtlich war das nebenher auch schon immer so. Es bedurfte auch keines Erlasses.


Wenn die Promillegrenze beim Autofahren auf Dauer anders geregelt werden sollte als die Promillegrenze bei der Handhabung von Schusswaffen (egal wie herum)... habe ich - verstärkt - Zweifel an diesem Rechtsstaat. Sachlich Gleiches wird gleich geregelt???

Es gibt tausend Bereiche in dem verschiedene Dinge unterschiedlich gereglt sind.Das ist vollkommen normal. So wie ich vom Bediener des Fahrzeugs mit der Abrissbirne auch 0,0 verlange und ihm zugestehe mit 0,3 nach Hause zu fahren.

Geschrieben

Es gibt tausend Bereiche in dem verschiedene Dinge unterschiedlich gereglt sind.Das ist vollkommen normal.

Dass in einem Rechtsstaat in Bezug auf Vorgaben/Eingriffe Gleiches nicht zumindest ähnlich geregelt ist, kann man zur Kenntnis nehmen.

Normal und akzeptabel muss es dadurch noch lange nicht sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier im Süden ist Alk am Arbeitsplatz Pflicht! Ein befreundeter Schreiner hat im Betrieb einen Bierautomaten in der Kantine stehen. Auf meine damals recht erstaunte Frage meinte er nur: " Zwei Halbe zur Brotzeit und zwei Halbe zum Mittag sind erlaubt. Saufereien dulde ich aber nicht!" :drinks:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wer kontrolliert die Gerichte (Richter) auf den Alkoholgehalt??? Schließlich ist deren Wahrnehmung maßgebend beim Richterspruch!!! Hier wird dann das Vertrauen des deutschen Volkes missbraucht mit welchen Folgen?!

Trifft auch auf Politiker zu, wenn verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen werden :grin:

Geschrieben

Ich hätte da gerne einmal ein Problem: Wie würde sich das Urteil jetzt eurer Meinung nach darauf auswirken, wenn ich nach stocknüchterner Jagd meine Waffe nicht zugriffsbereit verstaue (bspw. abgeschlossener Waffenkoffer/abgeschlossenes Futteral), den Jagderfolg hernach mit einer straßenverkehrsrechtlich nicht relevanten Menge Alkohol begieße und dann mit meiner weiterhin nicht zugriffsbereiten Waffe den Heimweg antrete. Also beträfe dieses Urtei den gesamten Zeitraum zwischen Entnahme der Waffe aus dem Schrank bis zum Wiedereinstellen der Waffe in den Selbigen? Das konnte ich so direkt aus der Urteilsbegründung nicht raus lesen.
Die Frage, ob man nun Alkohol oder andere Mittel, die "typischerweise zur Minderung von Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit sowie zu Enthemmungen, d.h. zu Ausfallerscheinungen, die beim Schusswaffengebrauch die Gefahr der Schädigung Dritter hervorrufen", zu sich nehmen soll/darf/kann, lasse ich einmal außen vor.

Geschrieben (bearbeitet)

... setzt die Fähigkeit und die Bereitschaft voraus, Risiken mit dem Potential der Schädigung Dritter strikt zu vermeiden, zumal wenn dies problemlos möglich ist. Dass der Kläger sich trotz dieser offenkundigen Risiken vom Kraftfahrzeuggebrauch nicht hat abhalten lassen, rechtfertigt die Prognose, dass er auch künftig mit Kraftfahrzeugen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen wird

Kann man so dann 1:1 aufs Kfz übertragen, heißt dann also, jeder der mit mehr als 0,00 gestoppt wird, wäre dann seinen Lappen UND sein Auto los, richtig ? Da kann man aber zugucken, wie sich die Protestler zusammenrotten vor den SVAn.

Aber wenn es nur die paar doofen von der bekloppten Ballerkopp-Minderheit trifft, ist das doch OK, die stellen sich ja dann auch noch hin und bejubeln den Arschtritt, den sie gerade bekommen haben.

Bearbeitet von BigMamma

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