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IGNORED

Gesetzliche Schießbuchpflicht?


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

@VP70Z

Ich schrieb, es wäre möglich!

Bescheissen kannst Du immer wenn Du willst. Oder willst Du sagen, dass bei Euch bevor das Schießbuch unterschrieben wird, derjenige erst auf das Deckblatt schaut wer vor ihm steht und sich noch den Perso zeigen lässt???

Bei uns beruht das auf vertrauen.

Zu Deiner zweiten Frage werde ich mich jetzt bewusst nicht äussern.;-)

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Oder willst Du sagen, dass bei Euch bevor das Schießbuch unterschrieben wird, derjenige erst auf das Deckblatt schaut wer vor ihm steht und sich noch den Perso zeigen lässt???

Zu Deiner zweiten Frage werde ich mich jetzt bewusst nicht äussern.;-)

ad 1.: Im Trainingsbetrieb komme ich in die Verlegenheit nur bei Leuten, die ich kenne. Aber mal einen Blick, ob das Schießbuch seines ist, werfe ich da schon mal drauf. Bei Wettkämpfen im BDS zeigen die Leute ihren Mitgliedsausweis bei der Registrierung vor, da ist ein Bildchen drin und ich habe es regelmäßig beobachtet, daß bei nicht persönlich bekannten Startern Beitragsmarke, Startberechtigung und eben das Bildchen angeschaut werden.

ad 2.: Deine Antwort verstehe ich jetzt nicht. Es ist jedenfalls kein Stasi - tum, Neuen zu erklären, wie lange und wie eifrig der nette Gesetzgeber sie im Verein wissen will und wie er das durchsetzt.

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@VP70Z

Ich schrieb, es wäre möglich!

Bescheissen kannst Du immer wenn Du willst. Oder willst Du sagen, dass bei Euch bevor das Schießbuch unterschrieben wird, derjenige erst auf das Deckblatt schaut wer vor ihm steht und sich noch den Perso zeigen lässt???

Bei uns beruht das auf vertrauen.

Zu Deiner zweiten Frage werde ich mich jetzt bewusst nicht äussern.;-)

Möglich ist vieles. Aber unwahrscheinlich und nicht realitätsnah.

1.Unterstellst du damit das andere Mitglieder das Verhalten aktiv unterstützen ( Schießbuch abgeben)

2. der Vorstand pennt und nicht mitbekommt wenn einer nie da ist und das Schießbuch voll ist,

3. das Rechtsempfinden ziemlich kaputt, kombiniert mit einer großen Portion Dummheit, Naivität oder krimineller Energie sein muss wenn die Person denkt so an eine WBK zu kommen.

Aber so Gedanken über meine Kameraden und Mitmenschen erspare ich mir, indem ich ein Din A4 Blatt auslege. Dort hat sich jeder einzutragen, der teilnimmt, auch Gäste.

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@HBM

Ihr Problem ist, dass in dem anderen Verein die Wartezeit auf 2 Jahre, einstimmig übrigens, erhöht wurde bevor man eine Waffe erwerben kann!

Eben um solche xxx auszuschließen. Das ist das letzte was man in einem Verein braucht.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Meiner Meinung nach sollte kein Verein, kein Verband und kein "Einzelner" die bestehenden Gesetze auch noch verschärfen bzw. verschärft auslegen. Wenn jemand eine Waffe, noch dazu im Erbfall, erhalten / behalten möchte, dann sollten eine Beurteilung der persönlichen Eignung, der Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis reichen. Ein Bedürfnis und laufende Schießtermine sind meiner Meinung nach nicht nötig. Die Wartezeit von einem Jahr auch nicht sinnvoll, eine Verlängerung auf 2 Jahre durch den Verein fast schon unverschämt. Was macht der Verein mit Schützen, die aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr zum schießen kommen? Die gesetzlichen Einschränkungen, vor allem das "Bedürfnis-Prinzip" an sich, sind mehr als ausreichend.

Das letzte, was wir Schützen brauchen sind Vereine, Verbände oder andere Organisationen die das Gesetz noch verschärfen. Ist aber natürlich nur meine Meinung und ich akzeptiere auch eine andere Sichtweise.

Aber, wie ich schon geschrieben habe, wenn nie bei Euch geschossen wurde, dann braucht/könnt Ihr auch nichts bestätigen. Ist doch alles klar, oder?

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... Eben um solche xxx auszuschließen...

Erhöht doch die Wartezeit auf 10 oder 20 Jahre. Stellt einen Antrag, dass in Zukunft nur noch Schützenvereine Waffen "besitzen" dürfen. Oder versucht nicht mit der Moralkeule zu kommen. Von diesen xxx geht absolut keine Gefahr aus und wenn sie auf ihr Bedürfnis abgeklopft werden, sind sie die Waffen wieder los.

Bearbeitet von Nakota
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Ich verstehe nicht, warum wir uns hier gegenseitig versuchen zu kontrollieren, und dabei auch noch gut fühlen sollen, weil wir der Weltin geholfen haben guterer zu werden. Wir werden doch schon von extern kontrolliert, und zwar mehr als genug. Wenn mir jemand sein Schießbuch hin hält zur Unterschrift, und derjenige war beim Training da, dann unterschreibe ich ihm das. Was hätte er denn davon mir das Buch eines anderen unterzujubeln? Ich muß mein Buch meist sogar selbst unterschreiben, weil auf dem Schießstand den ich fast ausschließlich nutze das niemand macht. Schießkladden gibt es dort auch nicht. Bin ich jetzt ein Betrüger?

Macht echt mal wieder halblang...

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Wartet mal ab, bis das Schießsbuch den Status einer "Urkunde" bekommt und die ersten ihre Zuverlässigkeit wegen "Urkundenfälschung" verlieren. Das ist mal ein klassisches Thema welches nicht in einem öffendlichen Forum diskutiert gehöhrt.

BTW: Mein "Schießbücher" sind meine BDS Ausweise in dem die Teilnahme an Wettbewerben eingetragen werden.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Die diskutierte "gesetzliche Schießbuchpflicht" wird es nur geben, wenn es dazu eine (neue) rechtliche Grundlage gibt. Fragen wir also, welche Anlässe denkbar sind, eine solche Grundlage zu schaffen.

Ich denke, es kann nur dann dazu kommen, wenn über die Thematik des Bedürfnisses (Nachweis von erstmaligem Bestehen und Fortbestand) andere als die bisherigen Regeln geplant und geschaffen werden. Dort spielt nach meiner Meinung die Musik.

Die Schützen sind derzeit in der Situation, dass der Staat den Organisationen (Vereinen und Verbänden) sein Vertrauen schenkt und deshalb - lediglich nochmals auf Plausibilität geprüfte - Tatsachen- und Bedürfnisbescheinigungen behördlich anerkennt. Hierzu gibt es eine mehrere sehr gute Ausarbeitungen von Frau Triebel (z.B. http://www.legalwaffen.de/resources/beduerfniskontrolle_2011.pdf ) Es gilt also - durch nachvollziehbar korrektes Verhalten der Verantwortlichen - dieses Vertrauen zu rechtfertigen und das dann aber auch mit Nachdruck in einem etwaigen Gesetzgebungsverfahren zu kommunizieren! Es liegt in unser aller ureigenstem Interesse, etwa erkannter "Schiess- und Bedürfnisnachweisschummelei" entgegen zu wirken. Wer hier bescheißt oder Beschiss als Verantwortlicher duldet, erweist allen LWB einen Bärendienst.

Bearbeitet von webnotar
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Die diskutierte "gesetzliche Schießbuchpflicht" wird es nur geben, wenn es dazu eine (neue) rechtliche Grundlage gibt. Fragen wir also, welche Anlässe denkbar sind, eine solche Grundlage zu schaffen.

Ich denke, es kann nur dann dazu kommen, wenn über die Thematik des Bedürfnisses (Nachweis von erstmaligem Bestehen und Fortbestand) andere als die bisherigen Regeln geplant und geschaffen werden. Dort spielt nach meiner Meinung die Musik.

Die Schützen sind derzeit in der Situation, dass der Staat den Organisationen (Vereinen und Verbänden) sein Vertrauen schenkt und deshalb - lediglich nochmals auf Plausibilität geprüfte - Tatsachen- und Bedürfnisbescheinigungen behördlich anerkennt. Hierzu gibt es eine mehrere sehr gute Ausarbeitungen von Frau Triebel (z.B. http://www.legalwaffen.de/resources/beduerfniskontrolle_2011.pdf ) Es gilt also - durch nachvollziehbar korrektes Verhalten der Verantwortlichen - dieses Vertrauen zu rechtfertigen und das dann aber auch mit Nachdruck in einem etwaigen Gesetzgebungsverfahren zu kommunizieren! Es liegt in unser aller ureigenstem Interesse, etwa erkannter "Schiess- und Bedürfnisnachweisschummelei" entgegen zu wirken. Wer hier bescheißt oder Beschiss als Verantwortlicher duldet, erweist allen LWB einen Bärendienst.

Also sonst kritisieren wir doch "Anlassgesetzgebung", oder? Ich glaube nicht, dass die Gun grapper unter den Politikern da einen Anlass dafür brauchen. Was aber meiner Meinung nach das andere Extrem wäre nun in den für die Schützen so typischen vorauseilenden Aktionismus zu verfallen. Das Schießbuch ist für mich solange glaubhaft, bis es stichhaltige Beweise des Gegenteils gibt. Es ist doch schon schlimm genug, dass die Verbände zwar die Waffen aus Bedürfnissen anderer Verbände bei ihrer Bewertung einfließen lassen, Wettbewerbe andere Verbände aber bei Bedürfnisanträgen über das Grundbedürfnis hinaus, nicht beachten wollen.

BBF

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Die diskutierte "gesetzliche Schießbuchpflicht" wird es nur geben, wenn ..... Fragen wir also, welche Anlässe denkbar sind, eine solche Grundlage zu schaffen.

....

Es liegt in unser aller ureigenstem Interesse, etwa erkannter "Schiess- und Bedürfnisnachweisschummelei" entgegen zu wirken. Wer hier bescheißt oder Beschiss als Verantwortlicher duldet, erweist allen LWB einen Bärendienst.

...und dann noch immer und immer wieder öffentlich draufrumreitet...........und damit Anlass gibt.....

die Antwort hast Du also selbst schon gegeben!

Edit: wer ist der schlimmste Feind der Sportschützen?

.... die Sportschützen!!!!!! (Adjektiv habe ich jetzt absichtlich weggelassen.....das gäbe Bonuspunkte)

Bearbeitet von alzi
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