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IGNORED

"Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt"


Cormoran

Empfohlene Beiträge

Heletz, Du hast BEHAUPTET, ein Gesetz braucht grundsätzlich einen Stichtag. Mehrfach. Du kannst Dich mit Formalismen raus reden dass Du es nicht "gefordert" hast, aber felsenfest behauptet hast Du es. Trotzdem ist es falsch. Ein Gesetz braucht ein Datum zu dem es gültig wird, das ist aber ein anders Thema.

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Seitenlang? Pfff wir sind gerade mal bei 9 Seiten... das doch pillepalle auf WO!

Ja - leider ! Der Zugewinn an Informationen in Relation zur Anzahl der Beiträge ähnelt einer Gasdruckkurve in Relation zur Lauflänge von relativ schnell abbrennenden Pulvern in langen Läufen.

Auf Seite 2 ist in der Regel spätestens alles Wichtige gesagt.

Viele Grüße - sundance

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Hallooooooo ....

laßt es gut sein, jeder, der den Fred gelesen hast, erkennt sofort, daß helez Stichtagsregelungen für jedes Gesetz als zwingend ansieht. Wenn er das jetzt abstreitet ... man kann ihn weder zu einem Geständnis zwingen noch ihn als "überführt" verurteilen. Jeder weiß doch, wie schwer es ist, einen Fehler zuzugeben (weswegen die Anhörungsrüge in den Prozeßordnungen auch der größte anzunehmende Unfug ist, weil er voraussetzt, daß ein Richter, der per se von seiner Gottgleicheit überzeugt ist, eingestehen muß, das elementarste Verfahrens- und Grundrecht der Partei mißachtet, mit Füßen getreten zu haben ....), und jeder weiß auch, daß es ein typisches Verhalten ist, unter Druck erst recht an seiner Meinung festzuhalten, vielleicht sogar noch eher, wenn man längst geschlagen ist. Ich schlage vor, alle diesbezüglichen Kundgebungen künftig zu ignorieren, und wieder zur Sachfrage zurückzukehren.

Hierzu:

Mittlerweile habe ich herausgefunden, daß in der mit Einführung der WaffVO aufgehobenen ersten Verordnung zum WaffG von 1972 in § 1 (2) die gesuchten Regelungen enthalten sind (Nichtanwendung des WaffG für VL-Waffen), die aber hinsichtlich Perkussions-VL nur für Einschußausführungen (und) ab einer Länge von 60cm galt. Für alle HL sowie mehrschüssige VL und alle Perkussions-KW galt also das WaffG 1972. Ein Stichtag ist nicht genannt worden (;-)). In § 2 findet sich aber eine Regelung zum Waffenhandel; die dies betreffenden § 7 bis 12 des WaffG 1972 sollten nicht für Schußwaffen, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden war und die keine Patronenmunition (gem. Liste) verwenden, gelten. § 2 (5) Nr.4 wiederum stellt alle einschüssige VL-Perkussionswaffen von der Erlaubnis-/WBK-Pflicht des § 28 (1) WaffG 1972 und der Anmeldepflicht frei (wieder ohne Stichtag ;-)).

Leider blieb es aber nicht dabei. Anläßlich der Änderung und Neufassung des WaffG 1976 traf dieses Schicksal auch die 1. WaffVO: Aus § 1 (2) fielen die einschüssigen Perkussions-VL-LW heraus. Die Waffenhandelserleichterung in § 2 (1) erfaßte bei Beibehaltung des Stichtags (;-)) nur noch Zündnadel- und einläufige Einzellader-Perkussionswaffen. Die Befreiung von der Erlaubnis-, WBK- und Anmeldepflicht steht nun in § 2 (4) Nr.1 und bezieht sich auf die Waffen in § 2 (1) Nr.1, also Zündnadel- und einschüssige Perkussionswaffen, deren Modell vor dem 1.1.1871 entwickelt worden war (;-)). Offenbar sind von 1972 bis 1976 zahlreiche Metzeleien, Terrorakte und Revolutionsversuche mit einschüssigen Perkussionspistolen in "modernerem" Aussehen begangen worden, ohne daß dies in der Presse oder sonstwo irgendeinen dokumentarischen Niederschlag gefunden hat. Meine Güte, sind die Herrschenden paranoid geworden. Ich würde wirklich gerne den Grund für diese völlig absurde und unsinnige Verschärfung wissen; vielleicht lerne ich noch etwas dazu. Hat vielleicht jemand eine Idee, ob es dazu Materialien gibt?

Die Änderung der 1. WaffV 1979 blieb für die hier interessierenden Punkte ohne Auswirkung.

Die Neufassung 1987 brachte eine unglaubliche Erleichterung - die Nichtanwendung des WaffG sowie es hier interessiert in § 1 (2) wurde auf alle Waffe Lunten- und Funkenzündung ausgeweitet (bis dahin nur VL). Sicherlich ist ein Aufatmen der Erleichterung durch die Bevölkerung gegangen. Im übrigen blieb es bei den oben referierten Regelungen.

Leider habe ich von da an bis zu deren Außerkraftreten keine authentische Gesamtfassung der 1. WaffVO gefunden, lediglich auf der Homepage des DSB eine offenbar selbst erstellte Fassung, die aber in § 2 (1) Nr.1 und somit auch (4) Nr.1 erheblich abweicht, weil dort der Absatz zwischen der Regelung zu den einschüssigen Perkussionswaffen und der Stichtagsregelung (;-)) fehlt und letztere mit eingerückt ist, wodurch der Eindruck entsteht, daß diese Stichtagsregelung (;-)) nur für einschüssige Perkussionswaffen geht. Die in dieser "DSB-Version" aufgeführten Änderungen der 1. WaffVO haben zwar keine Änderung des § 2 zum Gegenstand ... gleichwohl: Hat jemand vielleicht eine Quelle, einen Link zu einer authentischen Fassung dieser 1. WaffVO bis zu deren Außerkrafttreten 2003?

Jetzt fehlt noch die Historie der diesbezüglichen Gesetzeslage von nach-1928 bis 1972.

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Hallooooooo ....

laßt es gut sein, jeder, der den Fred gelesen hast, erkennt sofort, daß helez Stichtagsregelungen für jedes Gesetz als zwingend ansieht. ...

Diese Behauptung entbehrt jeden Beweises.

Denn ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß es eine Vielzahl von Gesetzen gibt, die Stichtagsregelungen enthalten.

Das WaffG ist nur eines davon.

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Denn ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß es eine Vielzahl von Gesetzen gibt, die Stichtagsregelungen enthalten.

q.e.d:

In Gesetzen sind Stichtage unerläßlich.

Anders ist es nicht möglich, [...]

Also geht es nur mit dem Stichtag.

Stichtage sind niemals sinnfrei.

[...]

Stichtagsreglungen sind niemals sinnfrei.

[...]

Irgendeinen Tag muß man halt nehmen.

In Gesetzen sind Stichtage unerläßlich.

[...]

Weil man irgendeinen Stichtag brauchte.

[...]

Und das allein in diesem einen Thread...

Wenn Du nicht mehr weißt was Du selbst geschrieben hast, solltest Du nicht an der Lesekompetenz anderer zweifeln.

EDIT:

Hervorhebungen durch mich.

Bearbeitet von Fyodor
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