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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Quatsch... wenn es eine Disziplin gibt, bei der die Flinte mit gezogenem Lauf nicht ausgeschlossen ist, dann darf sie dort auch verwendet werden. Wie sinnvoll das ist geht weder den Verband noch den SB was an. Auf grün bekommst Du die selbstverständlich. Die Frage war doch ob es auf gelb geht.

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Die Frage stellt sich nicht und hat sich nie gestellt.

Andere Boards haben das übrigens schon lange erfasst. Hier wurde trotz explizierter Klarstellung (mit expliziter rechtlicher Herleitung) verschiedener Member jahrelang Falschbehauptungen als Tatsache verkauft-leider kein Einzelfall.

6. Kategorisierung Langwaffen / Erfassung / Zuordnung; Büchsen / Doppelbüchsen / Bergstutzen / …; Flinten / Doppelflinten /
… Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen erfasst?

​Das Waffenrecht verwendet in der EU-WaffenRL und dem WaffG die Bezeichnungen "Waffe mit glattem Lauf" und "Waffe mit gezogenem Lauf".
Im WaffG wird der Begriff "Flinte" nur bei den Verbotenen Waffen der Anlage 2 in Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 "Vorderschaftrepetierflinten, bei denen …" verwendet.
Der Standard XWaffe musste so angelegt werden, dass er mit allen Rechtsvorschriften harmoniert (soweit dies überhaupt möglich ist).
Daher wurden hier die sprachlich gebräuchlichen Begriffe "Büchse" und "Flinte" verwendet.
Büchsen sind Waffen, die zum Verschießen eines Einzelgeschosses bestimmt sind. Sie haben in der Regel gezogene Läufe.
Flinten sind Waffen, die zum Verschießen von Schroten bestimmt sind. Sie haben in der Regel glatte Läufe. Hat eine Waffe in einem klassischen Schrotkaliber (z.B. 12/70) einem auf voller Länge mit Zügen und Feldern versehenen Lauf, so handelt es sich um einen "gezogenen Lauf" im Sinne der Waffentechnik. Er ist zum Verschießen von Einzelgeschossen bestimmt (in diesem Fall von Flintenlaufgeschossen). Folglich müssen wir in der Nomenklatur von XWaffe auch dann von einer Büchse sprechen, auch wenn diese Büchse Flintenmunition verschießen kann.

Gemäß §14 Abs. 4 WaffG können mit einer Sportschützen-WBK (gelb-neu) auch Repetierwaffen mit gezogenen Läufen erworben werden. Die Begriffe Büchse und Flinte werden hier nicht verwendet. Die XWaffe-Einstufung ist hier nicht von Bedeutung. Waffentechnisch gilt es hier festzustellen, ob die betreffende Waffe eine Repetierwaffe ist und der Lauf gezogen ist. Regelungen, die den Erwerb von gezogenen Repetierflinten explizit ausschließen sind weder im WaffG, der AWaffV, noch in der WaffVwV zu finden. Ggf. sind Weisungen auf Landesebene erlassen worden, fragen Sie hierzu bitte bei Ihrem Waffenrechtsreferenten nach.
Aber Achtung: Vorderschaftrepetierwaffen in einem Flintenkaliber (z.B. 12/76; 12/70; 16/70; …), bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95cm oder die Lauflänge weniger als 45cm beträgt sind verbotene Waffen. Dies ergibt sich hier aus dem Begriff „Flinte“ im Gesetz. Es wird nicht von glatten oder gezogenen Läufen gesprochen. Flinten verschießen Flintenmunition (gemäß amtl. Anzeiger, bzw. C.I.P.), unabhängig der Laufkonstruktion. Hier tritt die XWaffe-Nomenklatur zurück, da sie keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Bearbeitet von Gast
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Das ist genauso hier immer wieder dargelegt worden.

Es wollten nur einige besser wissen und haben über Flinten und Büchsen, Munition/CIP, Läufe mit Sonderprofilen und sonstigem Unsinn argumentiert.

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Das ist zumindest eine in sich schlüssige und logische Argumentation.

Aber: Die Bedienungsanleitung für ein Software-Programm ist jetzt nicht mit dem gesetzlichen Stellenwert einer Verordnung ausgestattet. Deshalb verstehe ich auch @schiiter's Insistieren nicht. Ich stelle mich mal der Diskussion willens auf die "Verbieter"-Seite und versuche, seine Textstelle zu knacken:

Waffentechnisch gilt es hier festzustellen, ob die betreffende Waffe eine Repetierwaffe ist und der Lauf gezogen ist.

Repetierwaffe: Check

Langwaffe: Check

Slug-Lauf: Sonderprofil des Flintenlaufs.... wie in VwV:

Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3

Dem Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3 unterliegt

z. B. Munition mit Treibspiegelgeschossen wie Nadelgeschosse

und Accelerator-Geschosse. Flinten mit speziellen

Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen

Läufen im Sinne der Definition nach Anlage 2 Abschnitt 2

Nummer 1.5.3

Jetzt kann man sich Hin und Her fetzen, ob denn diese Definition des Sonderprofils nur in Bezug auf unterkalibrige Munition gilt oder generell Flintenläufe, die ja bauartgemäß für mehrere Arten Geschoss geeignet sind allesamt als "glatt" gelten, womit wir wieder dabei sind, was denn nun eine Flinte ist...

Der Drops ist nicht gelutscht, es bleibt einfach der Pro und Contra Fraktion jeweils ausreichend Argumente. Das ist wie im Steuerrecht, da wird von einer Investment-Gesellschaft ein Veräußerungsgewinn (nach Leasing) als außerordentlicher Gewinn deklariert und die Finanzverwaltung sieht es als einen vorauszusehenden Geschäftsvorgang, mit entsprechend schlechterer Bewertung (für die Gesellschaft)

Der Interpretations-Spielraum ist mE nicht weg, auch wenn das vielleicht schön wäre.

Stellt das Ansinnen an Euren SB, legt ihm die Argumente auf den Tisch, die Euch unterstützen und hofft auf einen günstigen Entscheid. Den Blutdruck anzuheben, wenn es nicht klappt, zeugt aber mMn von geistiger Unreife. Erst recht lohnt es sich nicht, sich in einer akademischen Debatte zu ereifern. Seht's locker. OK, mir fällt das auch schwer, jemand konträrem das letzte Wort zu überlassen....Asche auf mein Haupt.

:keulebaeh:

Du setzt das spezielle Laufprofil fehlerhaft um. Nein

Die SB setzen jedenfalls das rechtskonform umgestzte Nwr um . Sie tragen auf gelb ein. so wie auch in der Vergangenheit. Diese Behauptung kann ich durch Anekdote widerlegen. Natürlich auch bestätigen.

Dem SB war und bleibt es Wurst, ob ein Forum eine andere Auffassung als seine Arbeitsanweisung hat. Korrekt. Bei abweichender eigener Meinung des SB gilt das reziprok.

Nächste Runde Ja/Nein/Doch/Ahhh Karussell fahren...

Bearbeitet von Tyr13
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Du setzt das spezielle Laufprofil fehlerhaft um. Das bezeichnet keinen gezogenen Lauf. Die vorschrift bildet somit auch keinen Widerspruch

Die SB setzen jedenfalls das rechtskonform umgestzte Nwr um . Sie tragen auf gelb ein. so wie auch in der Vergangenheit.

Dem SB war und bleibt es Wurst, ob ein Forum eine andere Auffassung als seine Arbeitsanweisung hat.

Bearbeitet von Gast
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Ich kann nur noch müde lächelnd abwinken.

Niemand zwingt dich auf gelb einzutragen. Wer mag tut trotzdem einfach das hier unfassbare.

Versuche doch bitte spezielles Laufprofil als gezogenen lauf zu definieren.

Ein gezogener lauf ist kein spezielles laufprofil, ein glatter lauf ist kein spezielles laufprofil.

Bearbeitet von Gast
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Was meinst Du, warum ich eben da oben antwortete, damit Du jetzt endlich das letzte Wort hättest ahben können...:D

Ich kann nur noch müde lächelnd abwinken.

Wenn's ja nur um Dich ginge, hätten wir das schon gaaanz viel früher getan. Das Problem ist halt, daß Du der Meinung bist, daß Dein Nachdenken verbindlich wäre.

Mir ist es Wurst, wer wie seine Pumpe kriegt, wenn es klappt.

Daß es jedoch auch entgegen Deiner Auffassung Ärger mit der Behörde geben kann, sollte man nicht außer Acht lassen oder hinfortwedeln mit großer Geste, wie Du es im Moment darstellst. Deshalb werbe ich für den unstrittigen Weg mit Voreintrag und Verbandsbescheinigung. Und ich erachte immer noch die Eintragung "Slug Gun auf Gelb" als Umgehung. Umgehung einer sinnlosen Erschwernis durch einen sportlich fragwürdigen Winkelzug. "Falsch" ist das vielleicht nicht, aber es ist die Ausnutzung einer Grauzone und kann eben zum Streit führen. Die Behörde hat dabei nichts zu verlieren, für den Erwerber steht der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz' im Raum.

Wenn man es tut, dann aber bitte mit Vorsicht, nehmt die Waffe erst in Besitz, wenn die Eintragung erfolgt ist. Zumindest so viel Sicherheitsnetz würd' ich einbauen, aber wahrscheinlich bin ich ein Schisser.

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Wie sollte es denn Ärger mit der Behörde geben? Die haben Weisung auf gelb einzutragen.

Du bist das spezielle laufprofil noch schuldig. Es war dein "Argument".

Ich stelle hier nicht meine Meinung dar, sondern die tatsächliche Rechtsauslegung des Waffg durch die Behörden. Sie ist weiterhin im Zitat nachlesbar.

Bearbeitet von Gast
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Wie sollte es denn Ärger mit der Behörde geben? Die haben Weisung auf gelb einzutragen.

....

Ich stelle hier nicht meine Meinung dar, sondern die tatsächliche Rechtsauslegung des Waffg durch die Behörden. Sie ist weiterhin im Zitat nachlesbar.

Den Erlass möchte ich gerne sehen; wenn es denn einen gibt!

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Die haben Weisung auf gelb einzutragen.

sondern die tatsächliche Rechtsauslegung des Waffg durch die Behörden. Sie ist weiterhin im Zitat nachlesbar.

Es gibt die Leitstelle NWR. Die hat was gesagt in ihrer "Bedienungsanleitung".

Umgekehrte Aussage hatten wir in der Stellungnahme des LKA NRW.

Beides ist nicht für den SB bindend, anders als die VwV, AWaffV und WaffG. Klar ist auch, daß Repetierflinten weder von den Politikos noch von den Ministerialräten gewollt waren, da hat @Joe07 durchaus recht, daher vermute ich eben in den restriktiven Waffenbehörden durchaus einen Willen, hier sich über die Leitstelle NWR hinwegzusetzen, vielleicht sogar mit der von mir angedachten Argumentationskette.

Und selbst wenn sich diese Praxis durchsetzt: Das klärt allerhöchstens die verwaltungsrechtliche Seite. Damit kann dann der Sportschütze eine Pumpgun kaufen, die in der Schussleistung mit Schrot den "normalen" Flinten unterlegen ist, nur in 1 GK-Verband zu Wettkämpfen genutzt werden kann, und ansonsten ein Schatten-Dasein zwischen Schrank und "Psst"-Schießstand fristet. Ist damit etwas gewonnen ? Wie gesagt: ich gönn's ja allen, die das schaffen. Ich wundere mich nur über Dich, der sonst so Risiko-Bewusst ist und strittige Rechtsauslegungen eher vorsichtig angeht.

Hier bleibt Zündstoff, und wer das Gegenteil behauptet, kennt die Opposition in den Behörden schlecht. Die Ausnahme bestätigt dabei die Regel.

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Das Gesetz ist bindend. Es ist alles gesagt.

Auch das Gesetz ist wie gewollt umgesetzt worden. Auch das hatte ich umfangreich belegt. Nur wer Begriffe fehlerhaft deutet, du "spezielle Laufprofile", joe "Pumpgun" kommt zu fehlerhaften Schlüssen.

Alle bekannten Anfragen bei übergeordneten Behörden oder LKA s bestätigen Eintrag auf gelb

Nun kannst du gern tausend letzte Worte haben.

Bearbeitet von Gast
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@ schiiter

Auch wenn du es noch Tausend mal wiederholst,

Es gibt für Repetierbüchsen im Kal.12 keine Disziplinen.

Kein Verband wird für solch eine Büchse eine Befürwortung in WBK Grün ausstellen.

Da Repetierer aber alle auf Gelb gehen,bis auf VRF,brauche ich dafür keine Verbandsbescheinigung.

Im Antrag für einen gelben Eintrag,so ist es zumindest in NRW,muss ich eine Disziplin von einem Verband angeben,und da beißt der Hund sich wieder in den Schwanz,es gibt sie nicht.

Auf der Waffenkontrolle DM in Phillipsburg war das es erste was gemacht wurde,in den Lauf schauen ob er Züge hat,weil mit diesem Gerät keiner antreten brauchte.

Denk mal darüber nach,ob das alles so felsenfest ist, wie du denkst.

mfg

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Auf der Waffenkontrolle DM in Phillipsburg war das es erste was gemacht wurde,in den Lauf schauen ob er Züge hat,weil mit diesem Gerät keiner antreten brauchte.

Denk mal darüber nach,ob das alles so felsenfest ist, wie du denkst.

mfg

Vom BDS denke ich mal - da wo gezogen direkt ausgeschlossen ist. Bei der DSU hat da keiner reingeschaut. Denk mal drüber nach.

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Kann sein ,das bei der DSU keiner reingeschaut hat, da ist bei Kaliber 460 Ende.

Denk mal darüber nach.

Zur bssv finde ich keine Sportordnung.

mfg

Die Flintendisziplinen der DSI können mit gezogenen Läufen geschossen werden.

Ich weiß nicht warum immer wieder dieses Lügenmärchen über "keine Disziplin" für VRF mit gezogenem Lauf erzählt wird.

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Guten Abend,

gezogene Läufe bei Flinten machen ja nur Sinn mit FLG. Wenn ich mich nicht irren sollte. Falls es solch eine Disz. in DE geben würde, wäre das sehr reizvoll finde ich. Egal ob VRepFl oder vielleicht sogar Automat...

Die WBK gibt aber eh keine Auskunft über die Laufbeschaffenheit. da wird Hersteller, Waffenart, Kaliber, Waffennummer angegeben.

Ich als Hobby-Jäger brauche sicher keine FLINTE mit gezogenem Lauf.

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@ stefan 0303

VORDERSCHAFTSREPETIERBÜCHSE , du kommst jetzt mit einer VRF,na klar kannst du das.

Das war doch aber nicht die Frage.

Der BSSB schließt das nicht aus, das ist richtig .So lange würde es eine Möglichkeit geben.

Bei 1.92.16 hat man bestimmt an die VRB Schützen mit Zielfernrohr liegend in 12-76 gedacht.

19.0.1 und 19.0.3 ,sowie beim Trap sind VR ausgeschlossen, na ja ,wie auch immer, denn versuch ist es wert.

Jetzt kann man ja nur hoffen, das alle die hier so gekämpft haben dem DSB angehören,spez. dem BSSB, da habe ich bei RSB ja schlechte Aussichten.

mfg

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@ Matthias308

Eigentlich bist du mit Jagdschein der einzige, der so eine Flinte erwerben kann.

Wenn es dich interessiert ,BDS hat mit Speed und Fallplatte, beim BDMP gibt es ähnliche Disziplinen, die können süchtig machen.

Vielleicht gibt es in deiner Nähe einen der Verbände, der so etwas anbietet.

mfg

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