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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


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Geschrieben

zu A&C:

Wenn du nicht bereit bist den Thread dir durchzulesen, dann poste auch nicht was eigentlich gar nicht zum Thema gehört.

Das mit der Super Shorty scheitert alleine schon daran, das du wohl keine Disziplin nennen kannst in der mit einer Kurzwaffe im Kaliber 12 geschossen werden kann. Sprich es gibt wohl keine Sportordnung die so etwas hergibt. Da du aber für eine KW ja auf Grün einen Voreintrag brauchst ist die Sache hier wohl schon bei der Bedürfnisbescheinigung vom Verband gelaufen. Da hättest du aber eigentlich mit etwas logischen Denken auch selbst drauf kommen können, wenn du deinen konstruierten Fall wenigstens einmal komplett selbst durchgespielt hättest.

Es gibt selbstverständlich bei Remington VRB. Nur eben nicht bei den Flinten. Eine Vorderschaftrepetierbüchse mit gezogenem Lauf ist z.B. :

http://www.remington.com/products/firearms/centerfire/model-7600/model-7600-synthetic.aspx

zu B:Auch Büchsen müssen eine Mindestlauflänge haben. Nämlich die um laut WaffG als Langwaffe zu gelten.

Was soll ich mir 17 Seiten lang Anpampereien und Diskussionen durchlesen? Ich habe lediglich meine Gedanken zu dem Thema niedergeschrieben, ist das in diesem Forum verboten?

Zur Super Shorty: Bitte mal über den Tellerrand schauen. Es gibt auch Jäger, die ohne Bedürfnissnachweis 2 Kurzwaffen kaufen dürfen. Und Inhaber einer Roten WBK. So, da ist mein konstruierter Fall. Sogar Durchgespielt.

Aber um beim Thema zu bleiben: Am Beispiel Super Shorty ging es mir lediglich darum, das mit dem Thema "870 auf Gelb" Paragrafen zerpflückt werden um mit aller Gewalt Recht zu haben (Recht bekommen ist dann wieder ein anderes Thema). Warum macht das denn keiner mit einer Super Shorty, wenn doch alles so sauber ist?

Zur Remington HP: Lies meinen, von Dir sogar zitierten, Post richtig. Ich habe geschrieben, das ich nirgends eine 870 unter "Rifle" finde!

Natürlich gibt es VRB auf der HP aber eben keine 870 VRB.

Und zu deinem letzten Absatz: Du weißt genau was ich meine und damit sagen will. Dein Kommentar ist somit nur Korinthenkackerei.

Gruß

Geschrieben

Ich bin jetzt hier raus.

Meine VRF ist auf "Grün" eingetragen. Da keimt bei mir weder Neid noch Ärger wegen der "Umstände" auf.

Holt euch doch eine Gatling mit Kurbel auf "Gelb". Das ist doch auch nur ein Repetierer. Irgendwo findet sich auch ganz bestimmt eine passend verbiegbare Disziplin. Gatlings sind meines Wissens in keiner Sportordnung explizit ausgeschlossen.

Manfred

Um eine VRF mit gezogenem Lauf in einer Disziplin zu schießen muss man keine Disziplin verbiegen. Siehe Flintendisziplin DSU.

Aber wenn natürlich die Sportordnung lesen gleich verbiegen ist...

Geschrieben

Es ist hier immer noch der gleiche Unsinn der ewig Unbelehrbaren zu lesen.

Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf gibt es auf gelbe WBK.

War schon immer so und wird auch weiter so sein.

War noch nie so und einen Fehler den man macht wird dadurch nicht besser dass man ihn fortlaufend wiederholt!

Es steht so sogar in den Ausführungsbestimmungen des Waffenregisters. Kann aber sein, dass die WO-Prominenz schlauer ist als die gesetzliche Vorgabe. ....

Wenn du schon solche unrichtigen Behauptungen aufstellst, dann belege sie bitte auch mit der entsprechenden Quellenangabe: Ausgabe, Seite, Absatz und evtl. Ziffer!

Was Büchsen- und was Flintenmunition ist wird von der CIP festgelegt.

Aber auch das Jagdgesetz behandelt lediglich die Munition. Daraus könnte man zwar schließen, daß eine Langwaffe, die Flintenmunition verschießt wohl eine Flinte sein muß. Was eine Flinte ist, wird dort aber ebenfalls nicht definiert.

Ist aber sowieso egal, da das WaffG wiederum nicht den Erwerb von VR-Flinten verbietet. Sonst würde das nämlich so drin stehen. Oder zumindest "Langwaffen in Flintenkalibern". Aber auch die sind nicht eingeschränkt.

Wobei eine Langwaffe mit Sicherheit keine Büchse sein kann, wenn aus deren Lauf Flintenmunition verschossen wird!

.... Ich kann es nur nicht leiden, wenn Leute versuchen das Gesetz zu verbiegen, bis es endlich noch etwas mehr verbietet. ....

Trotzdem ist es nicht durch das Gesetz verboten, und das möchte ich richtig gestellt wissen.

Widersprüchlicher geht es wohl nicht! Gerade du bist doch einer von der Truppe hier sich hier "insbesondere" weigert die waffenrechtlichen Bestimmungen ganzheitlich zu betrachten und durch herauspicken einer Passage im WaffG und gleichzeitiger Ausblendung weiterer Rechtsquellen einen äußerst fragwürdigen Sachverhalt herstellt!

Um eine VRF mit gezogenem Lauf in einer Disziplin zu schießen muss man keine Disziplin verbiegen. Siehe Flintendisziplin DSU.

Aber wenn natürlich die Sportordnung lesen gleich verbiegen ist...

Auch diese Aussage ist mindestens nicht vollständig. Denn eine ausdrückliche Zulassung einer Vorderschaftrepetierflinte (Pumpgun) mit gezogenen Lauf enthält die Sportordnung der DSU nicht!

Und es kommt noch besser:

Ihr stellt darauf ab, dass im WaffG nicht zwischen Büchse und Flinte differenziert wird und führt ins Feld, deshalb komme es nur darauf an ob es eine Langwaffe mit gezogenen Lauf ist. Dumm an der Angelegenheit ist jedoch, dass in der Grundlage des Bedürfnisnachweises, das heißt in den behördlich genehmigten Sporthandbüchern, eine Differenzierung zwischen Büchsen und Flinten erfolgt. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, dass der Gesetzgeber Vorderschaftrepetierflinten von der Erleichterungen der Bedürfnisnachweises im Einzelfall ausgenommen hat und eine Vorderschaftrepetierflinte auch mit gezogenen Lauf eine Flinte bleibt!

Noch einmal, eine Langwaffe kann mit Sicherheit keine Büchse sein, wenn mit ihr Flintenmunition verschossen wird!

Und dies hat auch nicht mit Sportordnung verbiegen zu tuen. Die User die hier Texte verbiegen sind die, die Passagen aus dem WaffG herauspflücken und die übrigen zu betrachtenden Rechtsquellen ausblenden und damit versuchen einen rechtlichen Sachverhalt herzustellen, der sich beim besten Willen nicht herstellen lässt!

Was wollt ihr?

Verwirrung herstellen?

Nebelkerzen bezüglich bereits laufender Verfahren anzünden?

Den Markt für Flinten ankurbeln, die sich nicht verkaufen lassen?

Oder gibt es andere Gründe die ich gerade nicht auf dem Schirm habe?

Geschrieben

Weil mit einer Lauflänge < 60 cm alles gesagt ist und eine von dir herbei geredet Analogie nicht gegeben ist!

Na mit dem gezogenen Lauf ist doch auch alles gesagt. Warum soll in dem einen Fall alles technisch gesagt sein und im anderen nicht?

Weil diese Disziplin tatsächlich mit Flintenlaufgeschossen nicht geschossen wird; für wie dämlich haltet ihr die Sachbearbeiter und Richter?

Das ist vollkommen egal, ob jemand bisher eine Disziplin mit einem bestimmten Geschoss schießt. Wenn es in der SpoO nicht ausgeschlossen und im WaffG nicht verboten ist, kann man damit antreten oder einfach nur aus Spaß schießen. Wenn das die Verbände anders wollen, dann sollen sie es in die SpoO schreiben. Ist doch so einfach, wie ne grüne WBK für ne VRF zu beantragen, oder?

Nennt mir bitte nur einen DSB-Schießstand auf dem ich mit meiner auf grüner WBK erworbenen VRF "tatsächlich" diese Disziplin schießen kann; suche noch danach!

Bei uns im Verein sind FLG von der Standzulassung nicht ausgeschlossen. Bald sollten die 50 m Bahnen auch wieder betriebsbereit sein. Derzeit kann man nur auf 100 m. Es ist eh vollkommen hirnrissig, wenn man Leute keine FLG auf ihren Ständen sehen wollen, obwohl die Standzulassung diese nicht ausschließt und gleichzeitig VL mit ähnlichen Bleiklumpen dort schießen.

Ich Und auch dies ist Unsinn. Denn die Bestimmung der Munitionsbezeichnung erfolgt mit ihrer Einführung bzw. Entwicklung und wenn ich mich nicht irre, dann ist bei bezüglich der 12er Flinte zunächst die Schropatrone und danach erst das Brenneke Flintenlaufgeschoss entwickelt worden!

Ja, und? Trotzdem ist eine FLG-Patrone keine Schrotpatrone - weil damit eben kein Schrot abgeschossen wird. Es ist einfach eine Patrone, welche ein einzelnes Geschoß beinhaltet, welches man sowohl aus glatten als auch gezogenen Läufen verschießen kann. Ansonsten, wo steht denn im WaffG oder woanders eine genaue Definition zur Unterscheidung verschiedener LW-Patronen?

Mit dem feinen Unterschied, dass dich weder ein Sachbearbeiter noch ein Richter um eine entsprechende Expertise bitten wird!

Ja, und? Soll ich deswegen still sein, wenn ich sehe, daß etwas nicht stimmt?

Geschrieben

Weil's schon ein paar Mal hier angeklungen ist: Wie könnte man denn Flinten von Büchsen unterscheiden ?

Eigentlich ginge es recht einfach, wobei man wieder nicht zwischen Flinte und Büchse sondern nur zwischen Laufinnenprofilen unterscheiden könnte - einfach eine Unterscheidung zwischen Läufen mit einem kreisförmigen Querschnitt und Läufe mit einem vom Kreisquerschnitt abweichenden Querschnitt.

Aber am aller einfachsten: keine Bullshitpseudounterscheidungen in Gesetze schreiben!

Geschrieben

@Joe07

Es wird in der Sportordnung nach einer Kaliber 12 Flinte gefragt. Da steht nichts von Büchse, oder glatter Lauf.

Was soll denn dieser Schwachsinn das nur explizit erlaubt was nicht verboten ist. Dann wären Sportordnungen ca. 1000 Seiten lang oder aber es würde

nur mit 1 oder 2 Waffen geschossen werden.

Bei der Sportordnung des BDMP steht z.B. bei R1

RF 1:
Gesetzeskonforme Repetierflinten mit glattem Lauf im Kaliber 12.

SF1:

Gesetzeskonforme Halbautomatische Flinten mit glattem Lauf im
Kaliber 12.

Da ist aber nirgendwo von einer Waffe die Rede die gleichzeitig sowohl als VRF aber auch als SLF funktioniert.

Nach deiner Logik kann die M3 also gar nicht teilnehmen.

Hast du wirklich schon einmal über die Auslegung (bei einem Wettkampf) der technischen Spezifikationen einer Disziplin entscheiden müssen.

Du klingst wie ein reiner Theoretiker.

Geschrieben

Selbstverständlich weiß ich wovon ich schreibe; nur scheint es dir und einigen weiteren Usern bei euren Tricksereien zu stören!

Wer sind wir? Was sollen die besagten Tricksereien?

Die Aufforderungen, Vorderschaftreptierflinten auf Grundlage einer gelben WBK zu erwerben hören wohl erst auf, nachdem die zuständigen Stellen diesem Treiben ein Ende bereitet habern!

Die Aufforderung hat hier keiner getätigt. Es wurde lediglich beschrieben, daß das WaffG und die Sportordnungen dem nicht im Wege stehen.

Als Waffenbesitzer ist es mir im Übrigen äußerst wichtig von einem Sportschießer wie dir differenziert zu werden.

Denn schon im Fragenkatalog vom BVA erfolgt eine über die Begriffe des § 14 Abs. 4 WaffG hinausgehende Differenzierung von Büchsen und Flinten!

Ist das BVA nicht die Institution, die gerade neulich erst die Verfahren vor dem BVG bzgl. der Sportordnungen verloren hat? Da hatte das BVA ja auch etwas erfunden, was es im WaffG nicht gibt. Und das WaffG kennt eben keine Unterscheidung zwischen Büchsen und Flinten (mit einer Ausnahme) - insbesondere nicht im §14. Und die übrigen Gesetze in diese Richtung verwenden zwar die Begriffe frei heraus, aber definieren sie meines Wissens nicht.

Büchsenmunition und Flintenmunition ist m.M.n. über den § 19 BJG definiert.

Ja? Wie ist denn der Unterschied dort technisch sauber definiert?

Geschrieben (bearbeitet)

Dann ist nix mehr mit "Schweden" oder "K98" mit unterschiedlicher Herkunft oder Baujahren auf "Gelb".

So wie du Leuten eine grüne WBK für eine Repetier-LW mit gezogenem Lauf empfiehlst, obwohl dafür für Sportschießer und Sportschützen die gelbe WBK bei Vorhandensein einer entsprechenden SpoO vorgesehen ist, empfehle ich dir die rote WBK, wenn du sammeln möchtest!

Gefährde durch deine unbedachte, nicht genehmigte Waffensammlung auf die gelbe WBK nicht die Privilegien der gelben WBK für die übrigen. Menschen wie du sind sicherlich der Grund, weshalb die 2/6-Regelung auch die gelbe WBK Anwendung findet.

Ich finde es sehr bedenklich, daß du als Präsident einer angeblichen Legalwaffenbesitzerlobby hier offen deinen Tricksereien offenbarst, wo wir doch nach außen sicherlich als die gesetzestreuen Bürger auftreten wollen, die den Willen des Gesetzgebers im vorauseilenden Gehorsam erkennen und ungefragt vorab umsetzen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Insbesondere ärgert mich an diesem Thread, dass gerade die, die meinen waffenrechtliche Grenzen ausloten zu müssen generell zur Übernahme einer verantwortlichen Vorstandsfunktion nicht zu Verfügung stehen!

Warum sollte man sich beim Feind engagieren, der dem Waffenbesitz aus Gründen der Hobbyerhaltes immer und immer wieder in den Rücken fällt?

Geschrieben

Geht man auf die Seite von Remington finded man nirgendwo im Menüpunkt "Rifle" eine 870. Die gibt es nur unter dem Menüpunkt "Shotgun". Der Hersteller verkauft das Teil also offiziel als Flinte. Ich denke, das dieser Punkt im Streitfall auch herangezogen wird. Ganz egal, ob der Hersteller im deutschen Verwaltunggebiet sitz oder nicht.

Dies liegt an der Besonderheit der US-Gesetzgebung und technischen Definition durch das BATF. In den USA gelten Schusswaffen mit gezogenem Lauf und einem Kaliber > .50 als destructive device. Davon wären eigentlich auch entsprechende Waffen in z.B. 12/xx mit gezogenen Läufen betroffen. In einigen Bundesstaaten sind aber nur Flinten und solche Waffen zur Jagd mit Schusswaffen mit Patronenmunition zugelassen. Daher hat das BATF definiert, daß solche Waffen wie Schrotflinten behandelt werden, obwohl sie keine sind.

Der Punkt wurde auf den vergangenen 17 Seiten bereits zwei Mal erwähnt. Hätte man ja mal lesen können - ach ne, man war ja zu faul.

Geschrieben

So wie du Leuten eine grüne WBK für eine Repetier-LW mit gezogenem Lauf empfiehlst, obwohl dafür für Sportschießer und Sportschützen die gelbe WBK bei Vorhandensein einer entsprechenden SpoO vorgesehen ist, empfehle ich dir die rote WBK, wenn du sammeln möchtest!

Gefährde durch deine unbedachte, nicht genehmigte Waffensammlung auf die gelbe WBK nicht die Privilegien der gelben WBK für die übrigen. Menschen wie du sind sicherlich der Grund, weshalb die 2/6-Regelung auch die gelbe WBK Anwendung findet.

Ich finde es sehr bedenklich, daß du als Präsident einer angeblichen Legalwaffenbesitzerlobby hier offen deinen Tricksereien offenbarst, wo wir doch nach außen sicherlich als die gesetzestreuen Bürger auftreten wollen, die den Willen des Gesetzgebers im vorauseilenden Gehorsam erkennen und ungefragt vorab umsetzen.

Junge, Junge. Es ist schon erstaunlich, welche haltlosen Unterstellungen du aus meinem Beitrag herauslesen kannst. Ich betreibe keine Sammlung der gennanten Waffenarten auf "Gelb". Warum? Weil mich diese Waffen nicht interessieren. Andernfalls hätte ich längst eine "Rote".

Eins noch. Beim nächsten haltlosen Angriff gegen meine Person in dieser Art ist der User "Gebuesch1" in WO Geschichte. Warum? Weil ich es kann.

Manfred

Geschrieben (bearbeitet)

Und wieder einmal zeigt sich deutlich, warum wir in Deutschland NIEMALS eine funktionierende Waffenlobby auf die Beine stellen werden!

Korinthenkacker, Erbsenzähler, Tüpfelscheisser etc....

Anstatt sich gegenseitich zu unterstützen wird hier ganz offen mit Denunziation gedroht!

Und das auch noch von einem BDSler! :peinlich:

Man bedenke, der BDS ist seinerseits gegründet worden, um aus dem olypischen KK-Korsett des DSB auszubrechen! Jetzt machen sich die oberigkeitshörigen Kleingeister auch dort breit.

Schreibt euch mal eines hinter die Ohren: DER STAAT IST UNSER FEIND!!! Wenn es nach ihm ginge, gäbe es gar keinen Waffenbesitz in Deuschland!

Weder legal noch illegal! Deshalb sollte man zusammenhalten, alle Möglichkeiten zum Waffenbesitz nutzen und den rechtlichen Rahmen ausschöpfen so tief wie es irgend geht!

Und überigens: "Spass haben", "haben wollen", "ballern wollen" und Selbstverteidigung sind in meinen Augen durchaus legitime Bedürfnisgründe!

Auch wenn der Staat und einige oberigkeitshörige Büttel hier das anders sehen!!!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

"Der Staat" ist doch nicht unser Feind! "l'état, c'est moi"

Gewisse Elemente der gesetzgebenden Versammlung - da sieht es schon anders aus.

Egal. Jedenfalls ist deutlich geworden, dass es Leute gibt, die die Mitarbeiter der fachlichen Leitstelle des NWR für Hanswürste halten, die keine Ahnung von Recht und Gesetz haben.

Das muss man akteptieren, es darf ja jeder seine Meinung haben. Ich würde auch jederzeit dessen Leben geben, damit er sie äußern kann :-)

(http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_rene_descartes_thema_freiheit_zitat_8231.html)

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

.... Und das auch noch von einem BDSler! ....

.... Jedenfalls ist deutlich geworden, dass es Leute gibt, die die Mitarbeiter der fachlichen Leitstelle des NWR für Hanswürste halten, die keine Ahnung von Recht und Gesetz haben. ....

Der BDS ist nicht dazu gegründet worden, die gängige Verwaltungspraxis im Waffenrecht;

Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Sportordnungen (Bedürfnisbescheinigungen)

gänzlich in Frage zu stellen!

Mehr noch, er hat in der Vergangenheit maßgeblich daran mitgewirkt! Ihr torpediert hier die Lobbyarbeit vom Gepperth und Keusgen!

Denn die Konsequenzen aus eurer Darstellung

(nur der Halbsatz in § 14 Abs. 4 WaffG ist von Bedeutung und die übrigen Rechstquellen sind belanglos)

sind, dass bei der zu erwartenden Evaluierung des WaffG eine völlig neue Definition der Waffenarten bzw. deren Erwerbsberechtigungen!

Und dies nur deshalb, weil es Sportschützen gibt, die die beim BDS angebotenen Disziplinen nicht schießen wollen bzw. dort eine Bedürfnisbescheinigung nicht beantragen wollen!

Nur hilft dir deine Meinung hier nicht weiter, da du offensichtlich nicht über die Kompetenzen verfügst, darüber zu entscheiden, ob die Sachbearbeiter im behördlichen Waffenwesen die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen oder nicht!

Geschrieben

Eigentlich ginge es recht einfach, wobei man wieder nicht zwischen Flinte und Büchse sondern nur zwischen Laufinnenprofilen unterscheiden könnte - einfach eine Unterscheidung zwischen Läufen mit einem kreisförmigen Querschnitt und Läufe mit einem vom Kreisquerschnitt abweichenden Querschnitt.

Aber am aller einfachsten: keine Bullshitpseudounterscheidungen in Gesetze schreiben!

Ich bin da voll bei Dir, halte auch die Aufteilung von "guten" (nicht deliktrelevanten) und "bösen" Waffen für großen Humbug. Die napoleonischen Kriege und der dreißigjährige Krieg sind mit Vorderlader-Waffen ausgetragen worden, wenn man sich das mal an der heutigen Stellung dieser Waffen spiegelt, dann hat das Verbieten von Gegenständen wie im WaffG überhaupt keinen Sinn. Fundamental kann man nur feststellen, daß solche Regulierungsgesetze zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erstens unwirksam sind und zweitens den Staatsapparat und die Bürgergängelung unnötig aufblähen. Menschen zu verletzen und zu töten ist genauso verboten wie Diebstahl, aber Hände werden nicht verboten um vorbeugend die Wegnahme von Gegenständen zu verhindern.

Daß wir überhaupt über das mikroskopische Detail der Slug Gun und ihrer Erwerbsgrundlage nach deutschem WaffG diskutieren ist doch der realpolitischen Erkenntnis geschuldet, daß wir auf vielfachen Wunsch der Staatsdiener nun solch ein Gesetz haben.

Falls man jedoch eine Unterscheidung nach technischen Gesichtspunkten von Gegenständen macht, dann sollte sie in einem Gesetz zumindest klar geregelt sein. Je mehr man sich aber bei der Technik aus dem Fenster lehnt und spezifiziert, desto interessanter wird es, mit Technik die Regelungen zu umgehen. Insofern kommt von mir der Vorschlag sich auf eine unabhängige Stelle wie die CIP zu stützen. Das ist zwar auch wieder "Gerechtigkeit durch Verfahren" statt durch objektivierbare Tatbestände, aber anders kommt man nicht aus der Nummer raus, daß es in der Waffentechnik eigentlich alles gibt.

Wegen mir könnten alle Repetierer - LW auf Gelb erworben werden. Wahrscheinlich wird dann, wenn solch eine Erleichterung genehmigt wird, das Dauerbrenner-Thema der verlängerte SA-Buntline-Revolver sein, der die Langwaffen-Kriterien erfüllt, ähnlich wie in England.

Immer wenn man sich möglichst eng an die Grenzen von Gesetzen anschmiegt, um seine Interessen durchzusetzen, ist Ärger vorprogrammiert, das liegt einfach in der Natur der Sache. Das Problem in diesem Diskussionsfaden bleibt dieses ungebrochen Streben der Diskutanten nach der alleingültigen, unumstößlichen, absoluten und über jeden Zweifel erhabenen Wahrheit, die dann das RECHT auf ihre Sicht der Dinge belegt.

Ich würd' mir wünschen, daß man auf jeder Seite anerkennen könnte, daß ein "Sieg" mit klarer Regel für alle Fälle nicht errungen werden kann. Wer die "Slug Gun auf Gelb" haben will, der soll es doch bitte probieren, ob es in seiner Konstellation (Händler, SB) funktioniert. Falls es funktioniert, dann vielleicht nicht für "Immer", in solch einer streitbaren Grauzone werden Anwälte reich, und die Behörden bezahlen mit Bürger-Geld.

Meine Meinung zum Thema hab' ich dargelegt, auch schon öfter.

Geschrieben

Es wäre alles so einfach, wenn wir statt verschieden bunter WBKs nur noch einen "Waffenbefähigungsschein" hätten, der auf Antrag ausgestellt wird, sofern der Antragsteller keine Vorstrafen hat und mündig ist, und dann viel Spaß!

Aber nein, es muß ja alles bis ins Kleinste geregelt und beschränkt sein... :(

Geschrieben (bearbeitet)

"Nur hilft dir deine Meinung hier nicht weiter, da du offensichtlich nicht über die Kompetenzen verfügst, darüber zu entscheiden, ob die Sachbearbeiter im behördlichen Waffenwesen die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügen oder nicht!"

Aber Du verfügst über die Kompetenz eine Entscheidung der REGIERUNG DER OBERPFALZ anzuzweifeln? :rofl: Das Originalschreiben, auf das sich mein LRA beruft stammt nämlich von dort und ging als Anweisung an ALLE LRAs der Oberpfalz!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die fachliche Leitstelle NWR ist übrigens der Ansprechpartner für alle Ortsbehörden zur einheitlichen "Befüllung" des Registers. Bundesweit.

Da geht man als bürgerliches Ein-Mann-Inkompetenzzentrum schon davon aus, dass die dort vertretenen Ansichten abgestimmt sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Lass doch. In der Wut stampft man einfach weiter. Die Fakten (siehe Zitat) interessieren nicht. Es steht klar in der angefragten (obwohl von mir zuvor benannten) Quelle, dass auf Gelb eingetragen wird.

Ab diesem Zeitpunkt kann man dann nur noch über andere Behauptungen lachen :D

Nachdem nun das Drohgewitter NWR weggebrochen ist, sucht man sich schnell neue Phantasiebedrohungen (Evaluierung-->Verbote).

Jeder blamiert sich, so gut er eben kann.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Lass doch. In der Wut stampft man einfach weiter. Die Fakten (siehe Zitat) interessieren nicht. ...

Jeder blamiert sich, so gut er eben kann.

Du hast eine positive Stelle also "Für" den Eintrag der Slug-Gun gefunden. Wie positionierst Du Dich zu den ebenso zitierten negativen Fundstellen ? Alle keine Ahnung außer Dir ?

Die Blamage besteht hier darin, dieses Detail als "klar geregelt" zu bezeichnen. Das ist eben nicht der Fall.

Wer eine VR-Flinte (und darum geht es) "will" dem stehen als Sportschütze zwei Wege offen: Einmal der völlig unaufgeregte Erwerb mit Voreintrag, der dann eine Verbandsbescheinigung erfordert oder der Erwerb auf 14.4, mit dem man sich in einen Graubereich begibt, in dem Rechtssicherheit nicht gegeben ist.

Solange die zuständige Waffenbehörde mitspielt, ist ja alles gut, auch wenn ich die Wettkampf-Verwendung einer Slug Gun als "komisch" empfinde. Ich gönne das Jedem, der hier Erfolg für sich hat und werde den Teufel tun, das als "falsch" zu bezeichnen, auch wenn ich eben anderer Meinung bin, wie eine Slug Gun zu bewerten ist.

Trotz aller Argumente "Für" einen entspannten Umgang mit Slide-Action Flinten bleibt aber das Risiko, in einen Konflikt mit der Waffenbehörde zu geraten. Und in diesem Konflikt hat auch die Gegenseite gute Argumente (Historie des Entwurfs wie von F.Geppert berichtet, Schreiben LKA NRW, Anweisung an LRA R-P, VwV).

Der Diskussionssieg auf WO hat keinerlei Nährwert vor Gericht, da kann es nämlich auch anders ausgehen. Insofern stünde Dir eine Verbesserung des Umgangstons mit Deinen Opponenten gut zu Gesicht. Wobei ja auch das ständige Abschweifen auf die Drohkulisse der WaffG-Verschärfung nervt.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben

Lies einfach meinen Beitrag dazu. Da erwähne ich die Ausführungsbestimmungen des NWR. Ich zitiere daraus zum Eintrag von Langwaffen mit gezogenen Läufen (Spezialfall VFR mit gezogenem Lauf). Diese kann nach den Bestimmungen des NWR in GELB eingetragen werden.

Es ist eindeutig und mit konkreter Erläuterung aufgeführt.

Ausnahmefälle sind ausschließlich auf WO konstruiert worden. Eventuell haben vereinzelt Sachbearbeiter in diesem sehr seltenen Fall falsch gehandelt.

Der Fehler liegt hier im Forum

Geschrieben (bearbeitet)

Da muss ich aber jetzt widersprechen ;)Auf grün kannst du immer eintragen lassen, indem du dir vorher einen Voreintrag holst. Alles was auf gelb geht, geht auch auf grün, nur das Verfahren ist komplizierter, weil erst der Voreintrag her muss.

bye knight

Böse Falle....

Laut Sacharbeiter dürfte eine Vorderschaftrepetier (Flinte/Büchse) mit gezogenem Lauf auch nicht auf eine grüne WBK, wenn es dafür keine Diszipin gibt.. Der Verband muss zwar das Bedürfnis bestätigen, dies kann er aber nur für Waffen, welche irgendwo in einer Disziplin des Verbandes aufgeführt sind. Stellt er trotz fehlender Disziplin das Bedürfnis aus... kann es mächtig Ärger geben. Spich Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitet von mutzmutz

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