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IGNORED

Aufbewahrung in der Urlaubszeit


sniper-k98

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Guten Morgen,

ich fliege bald in den Urlaub und überlege wie ich meine Waffe hier im Haus noch besser sichern kann. Ist nen Haus in der Stadt aber die Einbrüche nehmen zu, wenn man den Zeitungen glauben darf. Ich besitze nur einen A-Schrank mit B-Innenfach.Mein Vater ist ebenfalls LWB. Ich hatte mir überlegt, ob es evtl Sinn macht die beiden KW und die Verschlüsse der LW bei Ihm einzulagern. Ist das Rechtlich zulässig oder zu nett von mir gedacht? ich mache mir deshalb sorgen, weil der Tresor steht in meiner Hobbywerkstatt und die "Universalschlüssel" in Form von Flex und Werkzeug befinden sich auch im Haus :( ... und Waffen ohne Verschlüsse sind für einen Dieb erstmal unbrauchbar... Versichert ist eh alles...

Danke & Gruß

Dan

Bearbeitet von sniper-k98
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Mach Dir keine Sorgen... ein normaler Gelegenheitseinbrecher will die Waffen gar nicht, sondern möglichst schnell mit möglichst wertvollem und gut zu verkaufendem Krempel wieder raus.

Und der Profi, der zielsicher die Waffen haben will, der hat sein eigenes Werkzeug dabei, und kommt zur Not auch wenn ihr da seid.

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Man sollte parallel auch die Kirche im Dorf lassen.

Du kommst deiner Aufbewahrungspflicht nach und Ende im Gelände.

Oder was macht die Aufbewahrung bei deinem Vater sicherer ?

( sitzt er 24 Std. vor dem Tresor ?)

:victory:

Daher ab in den Urlaub ! :grin:

Recht hast du. Aber das war ja nicht seine Frage. Wenn er so nen besseres Gefühl hat......

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[...]Ich hatte mir überlegt, ob es evtl Sinn macht die beiden KW und die Verschlüsse der LW bei Ihm einzulagern. [...]

Wenn der Vater Inhaber einer gültigen WBK ist und eine rechtskonforme Möglichkeit zur Aufbewahrung der Waffen hat, dann dürfen die Waffen und/oder deren Verschlüsse beim Vater vorübergehend aufbewahrt werden.

An eine Monatsfrist ist man dabei nicht gebunden solange der Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrung vorher schon feststeht. Also wenn der Urlaub sechs Wochen dauert ist das auch kein Problem. Wenn die Waffen vom TS zum Vater gebracht und dort wieder abgeholt werden, braucht es auch keinerlei Papier - von wegen Leihschein oder ähnlichem.

Nachlesen kann man in den §§ 12 und 38 WaffG.

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Guten Morgen,

Mein Vater ist ebenfalls LWB. Ich hatte mir überlegt, ob es evtl Sinn macht die beiden KW und die Verschlüsse der LW bei Ihm einzulagern.

Und warum nur die Verschlüsse? Wenn Dein Vater einen entsprechenden Schrank hat, was spricht dagegen, ihm die komplette(n) Waffe(n) zur vorübergehenden Aufbewahrung zu geben?

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Und warum nur die Verschlüsse? Wenn Dein Vater einen entsprechenden Schrank hat, was spricht dagegen, ihm die komplette(n) Waffe(n) zur vorübergehenden Aufbewahrung zu geben?

zu großer logistischer Aufwand, so viel Taschen habe ich gar nicht!

Bearbeitet von sniper-k98
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Die Zerlegung der Waffen hat möglicherweise auch den Vorteil, daß die Höchstmengen von Waffen in einem Tresor (10LW in A, 5KW in B unter, 10 KW in B über 200kg) nicht überschritten werden, so meine Meinung.

Generell ehrt Dich die Absicht, aber legal ist dadurch nichts gewonnen. Die Aufbewahrung bei Deinem Vater ist nämlich nicht "besser" oder "sicherer" als bei Dir selbst zu Hause. Der einzige Vorteil wäre eben, daß nicht komplette Schusswaffen entwendet werden könnten, sondern nur Teile, was vielleicht für die ÖSiO gut ist, waffenrechtlich aber keinen Unterschied macht.

Ein Fehler, der hier gemacht werden kann ist, den Schlüssel zum Waffenschrank jemand Anderem zu übergeben, der dadurch Zugang zu Waffen hätte, die er sonst nicht haben darf.

Wenn Du wirklich besser schläfst: mach es !

Mein Rat wäre aber, alles so zu lassen, wie es jetzt ist.

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Ein Fehler, der hier gemacht werden kann ist, den Schlüssel zum Waffenschrank jemand Anderem zu übergeben, der dadurch Zugang zu Waffen hätte, die er sonst nicht haben darf.

Die Schlüssen werden sich in der Zeit außerhalb Europas befinden ;)

Mir geht es nur darum, dass bei einem Einbruch keine funktionsfähigen Waffen entwendet werden können. Die Sachen sind alle versichert und wieder beschaffbar... Ich habe meine Pflicht der sicheren Aufbewahrung genüge getan, bzw. mehr getan als ich müsste. Das man in einem solchen Fall Stress mit der Behörde hat ist nachvollziehbar..aber ich denke man wird mir nichts vorwerfen können...

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.aber ich denke man wird mir nichts vorwerfen können...

Da denkst Du zu vertrauensselig, mMn. Alle Vorkehrungen, die Du zur AUfbewahrung triffst, müssen MINDESTENS dem Gesetz genügen. Wird aber etwas gestohlen, haben ja alle Deine Vorkehrungen offenbar nichts genutzt, bzw. sie waren nicht ausreichend.

Daraus kann man Dir sehr wohl einen Strick drehen, auch wenn es nicht wahrscheinlich ist, daß besagter Strick dann hält. Wichtig ist, daß Du wirklich nachweisbar Vorkehrungen getroffen hast und das dann mit einem aufgebrochenen Schrank in entsprechender Klasse, Einbruchspuren an der Türe etc. belegbar ist.

Der schlimmste Fall für den WB wäre vermutlich der Diebstahl aus dem Umfeld des WB, der z.B. mit einem nachgemachten Schlüssel oder ergaunerter Kombination erfolgt. Keine Spuren, Waffen weg, Behörde sauer.

Wird aber langsam OT.

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Der Papierkram ist der gleiche. Ich dachte um den geht es Dir?

Es bricht niemand bei Dir ein, und klaut Deine Waffen. Wer das ganz gezielt vor hat, der liest auch hier mit und weiß wo er noch hin muß. Gelegenheitseinbrecher klauen normalerweise keine Waffen, weil sie diese weder benutzen noch zu Geld machen können.

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