Zum Inhalt springen
IGNORED

Darf man einen Waffenschrank und Munitionsschrank im selben Raum aufstellen?


Rohrzange

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Soll Deine Frage ein verspäteter Aprilscherz sein?

Nein, du siehst doch das ich neu hier bin, alles weitere steht in meinem ersten Posting, ich darf also auch die "dümmsten" Anfängerfragen stellen.

Geschrieben

Du darfst Waffen und Munition sogar im selben Schrank aufbewahren, wenn er ein abschließbares Innenfach hat oder die entsprechende Sicherheitsstufe erfüllt.

Die räumliche Anordnung verschiedener Verhältnisse ist nur bei Treibladungsmitteln wichtig.

Geschrieben

Naja, wenn Du Dich thematisch schon mit der Aufstellung von Waffen- und Munitionsschränken beschäftigst, könnte man zumindest annehmen, dass Du bereits sachkundig bist. Wenn nicht, wäre es zumindest dringend anzuraten, einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen - bevorzugt natürlich einen guten, in dem solche Themen auch beantwortet werden.

Mit den Gesetzen scheinst Du Dich ja schon zu beschäftigen, von Deiner Frage bezüglich des Munitionsbesitzes ausgehend.

Nachdem das gesagt ist:

Du darfst sogar Deinen Munitionsschrank in Deinem Waffenschrank aufstellen - und natürlich umgekehrt.

Das Gesetz fordert die Unterbringung in Sicherheitsbehältnissen der vorgeschriebenen Schutzniveaus sowie grundsätzlich eine Trennung von Waffen und Munition. Ab einem bestimmten Widerstandsgrad darfst Du Waffen und Munition aber sogar zusammen im gleichen Schrank lagern, geschweige denn in getrennten den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Behältnissen im gleichen Raum.

Geschrieben

Ich danke euch für eure Antworten.

Naja, wenn Du Dich thematisch schon mit der Aufstellung von Waffen- und Munitionsschränken beschäftigst, könnte man zumindest annehmen, dass Du bereits sachkundig bist. Wenn nicht, wäre es zumindest dringend anzuraten, einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen - bevorzugt natürlich einen guten, in dem solche Themen auch beantwortet werden.

Naja es ist so, bevor ich in einen Schützenverein eintrete und eine WBK beantrage, muss ich ja erstmal klären, wie und wo ich dann die Waffe und Munition aufbewahren kann, daher meine Frage. Nicht das mir hinterher der Platz dafür fehlt.

Das mit dem Munition im Innenfach eines Waffenschranks entsprechender Sicherheitsstufe habe ich schon im WaffenG gelesen, aber gerade beim Aufstellen des Munitionsschrank (Stahlbehältnis mit Schloss) zusammen mit dem Waffenschrank in einem Raum habe ich noch nichts darüber gefunden.

Auch klar ist, dass ich den Munitionsschrank nicht im Heizraum oder Flur aufstellen darf, wenn ich mich richtig erinnere oder stand das jetzt im SprengG für die § 27 Erlaubnis, da müsste ich wohl gleich nochmal nachsehen? ;)

Geschrieben

Mun muss nur einem Stahlblechschrank "mit Riegelschloss", oder verleichbar, aufbewahrt werden. Da gibt es keinen speziellen Anforderungen. Soweit ich weiß, braucht der nicht mal angeschraubt an einer Wand zu sein. Ist das Gleiche wie mit dem A-Langwaffenschrank, mit Innenfach(ohne Klassifizierung). Eine normale Munkiste von der BW mit Bügelschloss reicht eigentlich. Die stellst Du dann oben auf den A-Schrank.

Geschrieben

Naja es ist so, bevor ich in einen Schützenverein eintrete und eine WBK beantrage, muss ich ja erstmal klären, wie und wo ich dann die Waffe und Munition aufbewahren kann, daher meine Frage. Nicht das mir hinterher der Platz dafür fehlt.

Dann hab' ich erstmal eine wichtige Info für Dich:

Falls Du eigenen Waffenbesitz als Schütze anstrebst, dann wirst Du viel Zeit haben, Dir jede Menge Wissen anzueignen. Vor dem ersten Erwerb einer eigenen Waffe hat der Gesetzgeber eine Hürde von 1 Jahr Mitgliedschaft im Verein&Verband gesetzt. In dieser Zeit wirst Du Dir praktische Fähigkeiten im Umgang mit Waffen aneignen und einen staatlich anerkannten Sachkundekurs besuchen. Du musst in dieser Zeit wenigstens 18 Schießtermine mit erlaubnispflichtigen Waffen machen müssen und dann erst kannst Du die Verbandsbescheinigung beantragen. Sie belegt Dein Bedürfnis. Deine Sachkunde belegt Dein Prüfungszeugnis, Eignung ist im Wesentlichen durch Alter gegeben, die Zuverlässigkeit überprüft die Waffenbehörde.

Rechne mit deutlich mehr als 12 Monaten (eher 15-18) gerechnet vom Eintritt in den Verein. Die Entscheidung für einen Verein ist verbunden mit der Wahl eines Verbands, da kommt es auf folgende Faktoren an:

- passt der Verein zu Dir (Leute, Umgang, Preise)

- wird dort für Dich interessantes Schießen angeboten

- kannst Du viel ausprobieren

Such Dir erst mal den Verein, dazu gib mal Deinen Standort preis und sag schon mal an, was Du überhaupt vorhast. Gibt's schon 'ne Waffe, die Du schießen willst (bekannt aus Spielen, Film, Nachrichten, Wehrdienst?)

Geschrieben

Danke für deine Antwort. Das mit der Wartezeit ist ein wichtiger Hinweis, danke dafür. Allerdings habe ich es noch nicht eilig, es kann auch gut sein, dass ich erst in 2 Jahren mit dem zivilen Schießen anfange und in einen Verein eintrete.


Such Dir erst mal den Verein, dazu gib mal Deinen Standort preis und sag schon mal an, was Du überhaupt vorhast. Gibt's schon 'ne Waffe, die Du schießen willst (bekannt aus Spielen, Film, Nachrichten, Wehrdienst?)

Da ich in der BW durch den Wehrdienst am G3 und MG3, sowie der P1 ausgebildet wurde, würde ich gerne mit dem Kaliber .308 Winchester schießen, also der zivilen Version des Natokalibers 7,62mm.

Ob das im Rahmen des Schießsportes möglich ist oder man dafür schon Jäger sein muss, weiß ich allerdings nicht.

Als Schusswaffe wäre natürlich die zivile Version des G3 naheliegend, mit anderen kenne ich mich nicht aus, aber ich vermute mal, dass es zum sportlichen Schießen auch präzisere Waffen gibt und den Umgang mit denen kann man ja erlernen. Insofern habe ich mich da noch nicht festgelegt. Der Preis spielt natürlich sicher ebenfalls eine Rolle.

Geschrieben

Wenn Du in deinem Umfeld den richtigen Verein findest ist es problemlos möglich mit einem technisch angepaßten G 3, bzw. den diversen zivilen Nachbauten des G 3 sportlich zu schiessen, natürlich nur als Selbstlader ohne die Dauerfeuerfunktion die im zivilen Bereich ja absolut tabu ist.

Geschrieben

Wenn Du in deinem Umfeld den richtigen Verein findest ist es problemlos möglich mit einem technisch angepaßten G 3, bzw. den diversen zivilen Nachbauten des G 3 sportlich zu schiessen, natürlich nur als Selbstlader ohne die Dauerfeuerfunktion die im zivilen Bereich ja absolut tabu ist.

Okay, dann wäre das schonmal geklärt. Danke für die Information.

Da muss die BW Zeit ja auch schon eine Weile her sein....

Ja, wenn man bedenkt, wann das G3 durch das G36 in der BW abgelöst wurde ist das schon sehr lange her.

Sind grad irgendwo Ferien?

Was soll das?

Weißt du etwa nicht, wann das G36 in der BW eingeführt wurde oder wenigstens wann die Wehrpflicht ausgesetzt wurde?

Bei mir nennt man so etwas übrigens Urlaub.

Geschrieben

Wenn Du dir einen Verein suchst schau unbedingt, dass dieser im richtigen Verband ist.

BDS oder BDMP

Sonst kannst Du auf die von dir gewünschten Waffen unter Umständen lange bis ewig warten.

Lies dir mal die Sportordnungen der beiden oben genannten Verbände durch, das macht Lust auf mehr.

Und zur Ursprungsfrage. Großer Blechschrank mit Schwenkriegelschloß neben dem Waffenschrank macht sinn. Waffen sind "Rudeltiere" da ist genug Platz von Vorteil.

Geschrieben

Wenn Du dir einen Verein suchst schau unbedingt, dass dieser im richtigen Verband ist.

BDS oder BDMP

Sonst kannst Du auf die von dir gewünschten Waffen unter Umständen lange bis ewig warten.

Lies dir mal die Sportordnungen der beiden oben genannten Verbände durch, das macht Lust auf mehr.

Danke für den Tipp, das werde ich mir auf alle Fälle notieren.

Geschrieben

Hallo Rohrzange,

prinzipiell gibt es derzeit kein Problem, einen G3 Klon als Halbautomaten als Sportschütze zu benutzen. Habe selber einen ;-)

Was mich ein bisschen "ratlos?" macht ? Warum kannst / willst Du erst in evtl. 2 Jahren damit anfangen???

Bis dahin kann alles, was wir hier schreiben, schon wieder Makulatur sein......

Also machs JETZT !!! Have FUN :)

Geschrieben

Was mich ein bisschen "ratlos?" macht ? Warum kannst / willst Du erst in evtl. 2 Jahren damit anfangen???

Das hat momentan eher berufliche Gründe, ich wechsle zur Zeit beruflich bedingt ständig zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz.

Da ist es schwierig jederzeit am Vereinssport teilnehmen zu können, weil man eben halt auch mal an ein paar Wochenenden nicht am Hauptwohnsitz ist.

Bezüglich den Sportordnungen. Ich habe mir jetzt mal die Sportordnung des BDS angesehen und bin auf das Thema Kleiderordnung gestoßen.

Da steht z.B.:

L 2.09.3 Schießhose

Material und Dicke wie bei der Schießjacken-Beschreibung. Hosen dürfen

nicht höher sitzen als die normale Gürtellinie. Sie dürfen nur von einem nor-

malen Gürtel oder von elastischen Hosenträgern gehalten werden. Die Ho-

senbeine müssen so weit sein, dass die Hose bei geschlossenen Beinreiß-

verschlüssen über normale Schuhe angezogen werden kann.

Quelle: http://www.schuetzenverein-zang.de/wp-content/uploads/2010/04/BDS-Sporthandbuch-Langwaffe-2013.pdf

Hat das irgendeinen technischen Grund, dass die Hose nicht über die normale Gürtellinie gehen darf oder das Material und die Dicke bestimmte Eigenschaften aufweisen muss oder dass die Kleiderordnung generell solchen strengen Bedingungen unterliegt?

Das mit dem Verbot von Tarnkleidung kann ich noch nachvollziehen, aber die anderen Sachen wirken für mich als Außenstehender recht seltsam.

Also streng ist das auf alle Fälle.

Auch habe ich gelesen, dass in einigen Disziplinen der Gewehrriemen nicht erlaubt ist. Auch hier frage ich mich, was der Grund dafür sein könnte.

Spekulieren würde ich jetzt darauf, dass vielleicht der Schießleiter die Waffe des Schützen besser im Blick haben muss und da der Gewehrriemen vielleicht im Weg sein könnte, aber sonst?

Die Sportordnung des BDMP werde ich mir auch noch ansehen, ich bin mal gespannt, wie streng die Regeln dort sind. :)

EDIT:

Dann noch eine weitere Frage.

In welchen Disziplinen darf man mit so einem G3 Klon als Halbautomaten schießen?

Wenn ich die Disziplinen weiß, dann kann ich das besser einordnen.

Geschrieben
aber die anderen Sachen wirken für mich als Außenstehender recht seltsam.

Also streng ist das auf alle Fälle.

Auch habe ich gelesen, dass in einigen Disziplinen der Gewehrriemen nicht erlaubt ist.

In welchen Disziplinen darf man mit so einem G3 Klon als Halbautomaten schießen?

Wenn ich die Disziplinen weiß, dann kann ich das besser einordnen.

Die Vorschriften für die Kleidung sind streng, damit man sich keine unfairen Vorteile verschafft. Sie sind auch nur in wenigen Disziplinen zugelassen. Dasselbe gilt für den Riemen, bei den Ordonnanz-Disziplinen ist nur der Trageriemen erlaubt, nicht der einhakbare Gewehrriemen (Vorteil), beim aufgelegten Schießen kann man mit dem Riemen hängenbleiben, deshalb ist er da ganz verboten, beim DJV sind Riemen generell tabu, btw.

Ein G3-Klon gilt als "Sportgewehr Selbstlader über 6,5 mm". Damit darf man original schießen: 100m Intervall (3213), 100m Zeitserie (3313), 100m Fertigkeit (3413). Mit einer Optik drauf bieten sich weitere Disziplinen an, vor allem 100m/300m Präzisionsschießen.

Aber da das G3 tritt und nicht allzusehr präzise ist, ist es nicht so beliebt, im Moment sind wohl die HK MR308 die Spitzengewehre in dieser Klasse.

Geschrieben

Oder müssen die räumlich voneinander getrennt sein?

Ja, aber nur wenn der Raum nach VDB S1 zertifiziert ist. Die Zertifizierung geht nach EU-Norm 2014/4653751.

Ist neu, weiß kaum einer, deswegen ist es gut, dass du fragst!

Geschrieben

Ja, aber nur wenn der Raum nach VDB S1 zertifiziert ist. Die Zertifizierung geht nach EU-Norm 2014/4653751.

Ist neu, weiß kaum einer, deswegen ist es gut, dass du fragst!

Nomen est omen .... :bump:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.