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soviel zum Thema SV


didgeridoo

Empfohlene Beiträge

Die deutsche Rechtslage (bzw. entwickelte Rechtsprechung) zum Thema Notwehr/SV ist übrigens auch bezüglich dieses Themas vernünftig...

Demnach sind vorher ausgesprochene Warnungen/Warnschüsse dann nicht mehr vom Notwehrenden zu fordern, wenn die Situation
(Entwicklung des Angriffs, Ausstattung der Angreifer) so ist, dass er durch die Warnung Gefahr läuft, gravierende Nachteile (bezüglich weiterer Abwehrfähigkeit/Leib/Leben) zu erleiden.

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welche Meldung ist denn hier die Wichtige?

Die mit der alten Peruranerin, die mit dem Baby im Flugzeug oder doch eher die mit den zwei geschlossenen Burgerkings?

Oder ist das egal weil bei Bild eh das Blut unten aus dem Bildschirm läuft?

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