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soviel zum Thema SV


didgeridoo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die deutsche Rechtslage (bzw. entwickelte Rechtsprechung) zum Thema Notwehr/SV ist übrigens auch bezüglich dieses Themas vernünftig...

Demnach sind vorher ausgesprochene Warnungen/Warnschüsse dann nicht mehr vom Notwehrenden zu fordern, wenn die Situation
(Entwicklung des Angriffs, Ausstattung der Angreifer) so ist, dass er durch die Warnung Gefahr läuft, gravierende Nachteile (bezüglich weiterer Abwehrfähigkeit/Leib/Leben) zu erleiden.

Geschrieben

Ich kenn' die Sprüche auch.

..

Und die Sprüche waren auch nur Lustig weil es nie zum Ernstfall kam.. hätte es gekracht wäre den Beteiligten das Lachen sehr schnell vergangen!

Gruß

Hunter

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