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IGNORED

Vereinswaffen verweigert


Hoschibert

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auch hier nochmal vielen Dank an carcano für die Unterstützung! :good:

Die Gesetzeslage ist eben nicht so eindeutig und man sollte sich nicht auf §10 Abs. 2 WaffG versteifen. ;)

Im Übrigen bin ich bisher wirklich sehr zufrieden mit meiner Behörde und bin noch guter Dinge das einvernehmlich klären zu können.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und ich bin gewillt den Weg zur Not auch gerichtlich zu bestreiten. Ich werde euch auf jeden Fall berichten wie es weiter, bzw. ausgegangen ist.

Geschrieben

Aber du scheinst da ja sehr eigene Vorstellungen zu haben...

... die ich nachvollziehen kann. Fachwissen kostet etwas, insbesondere wenn unterschwellige Hinweise im Forum überlesen werden.
Geschrieben

Waffengesetz u. Verwaltungsvorschrift:

10.7 Eine Vereins-WBK nach § 10 Absatz 2 Satz 2 kann
einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung
für Schusswaffen des Vereins oder der Vereinigung erteilt
werden, wenn er die Rechtsform einer juristischen Person
aufweist (z. B. eingetragener Verein, nicht ausreichend ist jedoch
die Organisation als nichtrechtsfähiger Verein oder als
Schießleistungs(sport)gruppe ohne Rechtspersönlichkeit).

Ohne e.V. keine Vereinswaffen.

Damit unterliegt man wieder der 2/6 Regelung und die Waffen werden demjenigen "angerechnet" der sie auf seine WBK nimmt.

Das Problem haben wir bei unseren RAG auch. Aus diesem Grunde müssen wohl auch alle neuen SLG eine e.v. SLG gründen.

Einige Behörden stellen immer noch WBK auf nicht eingetragene Vereine aus, das kann aber mal ein Problem werden, denn im NWR wird jedes Bedürnis festgehalten und irgendwann wird sich die Behörde "melden".

Geschrieben

@Carcano, Danke für den Hinweis

unser Verein ist im BDS und im BDMP.

@Hoschibert, Verständnis habe ich natürlich, da die Fragestellung aber über kurz- oder lang auch dich und deine Mannen betreffen wird, wenn ihr eine Vereins WBK beantragt denke ich hat das hier nicht geschadet und zum Thema passte es auch.

Viel Glück mit eurer Beantragung!

Christo

Geschrieben

Naja, es wäre wahrscheinlich hilfreich gewesen, den wesentlichen Inhalt vielleicht auch hier einmal kurz zusammenzufassen, um auch anderen mit ähnlichen Problemen ein Lösungsweg aufzuzeigen. Aber du scheinst da ja sehr eigene Vorstellungen zu haben...

Aber läuft das nicht dem Zweck eines solchen Forums zuwider?

Ganz im Gegenteil. Hier im Forum darf jeder schreiben, unabhängen von der Vorbildung. So etwas nennt man Stammtisch.

Willst Du nun eine BELASTBARE Aussage, darf diese auch einmal etwas kosten. Dafür gibt es tolle Rechtsschutzversicherungen.

Am Ende des Tages mußt Du Dich einfach fragen, ob Du eine Meinung von 0815 Leuten (wie ich es bin) willst, oder ob Dir die Sache wichtig ist und Du mehr/genauere Infos brauchst.

Geschrieben

ich dachte immer, dieses Forum ist dazu Meinungen auszutauschen und Rat und Hilfe von Gleichgesinnten oder auch Spezialisten zu bekommen. Offensichtlich hat sich der Sinn in der letzten Zeit aber wohl etwas geändert. Wenn man hier einen Rat braucht, soll man jetzt wohl dafür bezahlen?

Ich frage mich dann nur, warum die Fachleute hier überhaupt posten? Grundsätzlich müsste dann jeder Tip von einem Büma, Waffengutachter, Wiederlader ... kostenpflichtig sein!

Das kann doch wohl nicht euer Ernst sein oder?

Geschrieben

Nunja, Rechtsberatung und ein Tipp/Rat7Hinweis unterscheiden sich schon!

Es ist doch schon viel Wert dass jemand einen fachlichen Rat zur Verfügung stellen kann.

Heute kostet nun einmal alles etwas.

Habe zu Ostern farbliche Umschläge versendet, diese kosten 0,20 € mehr!

Frohe Ostern an alle!

Gruß

Uwe

Geschrieben

ich will ja keine Rechtsberatung! Eigentlich ging es hier konkret um ein kurze Zusammenfassung eines Urteils, das nicht allen im vollem Umfang bekannt ist.

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