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IGNORED

Zeigen und kurzzeitiges Überlassen von Waffen in der eigenen Wohnung?


Qnkel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich geh ja zum Lachen auch nicht in den Keller und konnte mir ein Schmunzeln bei dem Thread nicht verkneifen. Aber mit Waffenrecht hat das jetzt gar nichts mehr zu tun. Deshalb ist hier jetzt dicht. Sollte es noch Beiträge zum Thema geben, schickt mir bitte eine PM.

Ja, nu`mach`halt endlich dicht !

Dieser Fred ist so dermassen an den Haaren herbeigezogen.

Vielleicht fragt demnächst noch jemand, ob er einem Kumpel erzählen DüRFE, dass er hobbymässig schiesst, weil das könnte ja gegen Par. 4711, Abs. 13, Satz 8,5 des Kaninchenzuchtgesetzes in der Fassung vom 1. April 1899 verstossen.

Geschrieben

Botak, der thread ist immer noch gut für ein paar männermäßigen Blödeleien. Die sind nämlich das Salz in der Suppe. Wenn ich sehe, wie in andern threads rumgegiftet wird und intellektuelle Masturbation vorherrscht dann ist für mich unverständliche, das der Mod einen thread, der humoristisch auf hohem Niveau aus dem Ruder läuft, dicht machen will.

Geschrieben

Ja, darf man das denn??

Nein, auf gar keinen Fall.

Die Offenbarung von Schusswaffenbesitz und der Tatsache, dass man mit den besessenen Schusswaffen auch noch schießt, verursacht beim Gegenüber ein schweres psychologisches Trauma, welches sich beim "Kumpel" in starken Beklemmungen, einem ausgeprägten Bedrohungsgefühl verbunden mit progressiver Aversion bis hin zu einer hasserfüllten totalen Ablehnung manifestiert.

Kurz gesagt: das Ende aller Freundschaft!

Will man dieses Risiko einer unaufhaltsamen Vereinsamung und sozialer Isolation wirklich auf sich nehmen?

Schliess Dich nicht aus - werde hoplophob!

CM

Geschrieben

Im wesentlichen darf man in seiner Wohnung fast alles, aber eben nicht immer alles.

Klar darfst Du nackig rumlaufen, aber wenn sich jemand daran stört? :help:

Klar darf ich auf meiner Terrasse meine Waffen reinigen und sie auch dem Nachbarn zeigen, wenn er sie denn sehen will!

Muss dann nur aufpassen dass kein anderer Nachbar das sieht, der sich kürzlich über meinen Grilllärm, oder -rauch beschwerte, bzw. aufregte! :crazy:

Schießt jemand aus seinem Fenster hat er selber Schuld, egal ob "Luftpumpe", SRS oder "Softi"!

Wird das beanzeigt, geht per Funk der Einsatzbefehl an die eingesetzten Kräfte: "Verdacht einer Straftat, Achtung Schusswaffe, Eigensicherung!" :ninja:

Am Telefon wird nicht geprüft um was für eine Waffe es sich handeln könnte. Auch wenn 0,5 Joule draufstehen, wer sagt denn dass die Energie nicht verändert wurde?

:acute:

Die Trainingsstandards werden langsam vereinheitlicht, da laufen dann nur noch Einsatzkräfte aufrecht durch den Einsatzraum! :bump:

Man sollte nicht alles tun was erlaubt ist, man sollte vorher sein Gehirn einschalten!

Geschrieben

Auf wessen Seite stehst Du eigentlich? U-Boot? Gutmensch?

Ich stehe auf neutraler Seite!

Wenn das die Behörden lesen und eine allgemeine Gehirnpflicht für LWBs einführen?! Oh mann.

Warum eigentlich nur für LWB? :confused:

Geschrieben

Das aber nur bei Vorlage einer Gehirn-Erwerbs- und Besitzkarte!

Michael

Die kriegts du aber nur wenn du nachweisen kannst, über das allgemein übliche Niveau hinaus geistig gefordert zu sein, sprich: Als Bürger nie...

Nie vergessen, Gedanken sind für "die" gefährlicher als Gewehre. Wo hab ich nur meinen Aluhut?

Archiviert

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