Zum Inhalt springen
IGNORED

2/6 Regel pro WBK oder Insgesamt ?


sebig

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich möchte mich nun mal vorstellen.

Ich bin hier zwar schon eine weile angemeldet aber habe immer nur mitgelesen.

Ich bin 20 Jahre alt und schieße seit ich 14 bin mit meinem Vater .

Ich Wohne in Hessen bei Hanau, bin aktiv im DSB und BDS.

nun zu meiner eigentlichen Frage.

Gilt die 2/6 Regel pro WBK also gelb und grün oder für alle zusammen?

Falls die Frage schon mal gestellt wurde bitte ich um Verzeihung.

Gruß Sebastian :drinks:

Geschrieben

Hier haben wir jetzt die Theorie wiedergegeben. Es ist eine "Regel", bei der Dein für Dich zuständiger und mit DeinemEinzelfall vertraute SB einen gewissen Spielraum nutzen darf. Wenn es einen plausiblen Grund gibt (z.B.: Ein Schützenkamerad ist gestorben, aus dem Nachlass kann jetzt direkt 3 Waffen erworben werden, oder ich will Western-Schießen und brauche jetzt 4 Waffen "auf einen Schlag") dann kann der SB vom Regelfall eine Ausnahme machen.

Fragen kostet nur wenig und vielleicht ist Dein SB auch kundenorientiert.

Es gibt noch einen Interpretationsfall: Auf die alte Sportchützen-WBK (nur EL-Langwaffen) wurde seinerzeit (natürlich, weils das 2/6 nicht gab) das Erwerbsstreckungsgebot nicht angewandt. diese WBK's sind ja immer noch gültig, Mancher argumentiert nun, daß deshalb hier 2/6 nicht anzuwenden sei. (Ich seh' das anders, aber egal)

Arbeit mit Gesetzen dient immer dazu, die eigenen Interessen durchzusetzen. SB's haben zwar eigentlich keine, aber häufig fühlt sich deren Tätigkeit si an, als hätten sie etwas gegen private WB.

Geschrieben

... und es gibt SB die vorher etwas anderes gemacht haben und dankbar über jede Hilfe von in im WaffG beschlagenen Waffenbesitzern sind. Alles schon da gewesen und live erlebt. Die Leute machen auch nur ihren Job.

Geschrieben

Der Erwerb von Waffen und Munition von Jägern ist ja sehr einfach geregelt.

Aber die Sache mit den Sport- und Brauchtumsschützen ist sehr unübersichtlich geregelt.
Dazu habe ich dann auch einige Fragen.

Ist der Sportschütze selber dafür verantwortlich, dass er nur 2 Waffen pro Halbjahr kauft?
Oder ist der Waffenhändler in der Pflicht, das zu kontrollieren ?

Brauchen Sportschützen für die gelbe WBK keinen Voreintrag ?

Kann ein Sportschütze auf WBK grün einen Repetierer oder Einzellader ohne Voreintrag erwerben,
oder geht das nur auf gelb ?

Ist es richtig, dass Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen immer einen Voreintrag brauchen ?

Wenn ein Sportschütze eine Kurzwaffe kauft, die in keine Verbandsdisziplin passt, ob wohl er nur das darf,
ist der Händler dafür verantwortlich zu machen, oder ist das Sache des Sportschützen ?

Was ist mit den Brauchtumsschützen, was dürden die, wie ist da was geregelt ?

Wenn ein Waffensammler, außerhalb seines Sammlergebiets eine Waffe beim Händler erwirbt,
ist der Händler dafür haftbar zu machen, oder ist das Sache des Sammlers ?

Geschrieben

Zu deiner Frage, JA gilt für beide.

Aber wie schon andere hier gesagt haben es heisst ErwerbsstreckungsGEBOT und nicht -VERBOT, mit einer Bestätigung deines Verbandes, dass du mehr als 2 Waffen pro Halbjahr benötigst kannst du beim SB bewirken, dass du mehr kaufen kannst. Hat bei mir schon zweimal geklappt. Die Begründung deines Verbandes sollte aber plausible sein und nicht irgend was wischi waschi mäßiges.

Geschrieben

Ist der Sportschütze selber dafür verantwortlich, dass er nur 2 Waffen pro Halbjahr kauft?

Oder ist der Waffenhändler in der Pflicht, das zu kontrollieren ?

Ist er selber, weil er dann auch beim SB dafür gerade stehen muss, dem Händler kann dass egal sein.

Brauchen Sportschützen für die gelbe WBK keinen Voreintrag ?

Nein

Ist es richtig, dass Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen immer einen Voreintrag brauchen ?

Nein Einzelladerkurzwaffen benötigen keinen Voreintrag.

Wenn ein Sportschütze eine Kurzwaffe kauft, die in keine Verbandsdisziplin passt, ob wohl er nur das darf,

ist der Händler dafür verantwortlich zu machen, oder ist das Sache des Sportschützen ?

Der Schütze, oder erwartest du dass dein Händler alle SpoOs dieser Republik kennt??? ICH nicht!

Wenn ich falsch liege berichtigt mich, auf die anderen Fragen hab ich dir keine Antworten, oder sie sind selbsterklärend.

Geschrieben
...

....

Ist der Sportschütze selber dafür verantwortlich, dass er nur 2 Waffen pro Halbjahr kauft?

Oder ist der Waffenhändler in der Pflicht, das zu kontrollieren ?...

Der Waffenhändler kann das gar nicht kontrollieren, der bekommt ja nicht alle WBKs vorgelegt sonder nur die eine relevante.

Geschrieben

Ist der Sportschütze selber dafür verantwortlich, dass er nur 2 Waffen pro Halbjahr kauft?

Oder ist der Waffenhändler in der Pflicht, das zu kontrollieren ?

Natürlich ist er selber verantwortlich. Der Händler/Verkäufer weiß ja gar nicht, auf welche anderen Karten schon gekauft wurde, eingetragen wurde oder ob solche anderen Karten überhaupt existieren. Im Zweifel kann der Schütze ja auch mehr als 2 Waffen im Halbjahr kaufen und Entsprechendes mit seinem SB geklärt haben. Das kann der Verkäufer dann aber auch nicht wissen.

Geschrieben

... sachlich-korrekte Erfahrungen.

Es gibt diesen "Ermessensspielraum". Da kommt es dann schon darauf an an wen man gerät. Desweiteren gibt es Freundlichkeit oder aber auch nicht. Dann ist man als LWB nicht überall willkommen, manche SB lassen einen das schon spüren.

Geschrieben

Ganz genau! Hab das Thema neulich mit dem SB gehabt. Echt blöde, wenn man Anfänger ist..

Glaub mir, das ist auch blöde, wenn man kein Anfänger ist <_<

Der einzige Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dem Sportschützen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Als ob Deutschland sicherer wäre, wenn einer nur 2 statt 5 Waffen hat.

bye knight

Geschrieben

Danke für die Auskunft werde mich mal bei meinen Sachbearbeiter informieren

und wozu dann der ganze Aufriss HIER?..... die richtigen Antworten hast doch jetzt schon bekommen und die Leute damit beschäftigt...

.... sorry meine Schuld..... was such ich auch nach einem Sinn..... oder Logik...

Geschrieben

und wozu dann der ganze Aufriss HIER?.....

Wahrscheinlich hat er geglaubt, hier unter anderen Waffen-Begeisterten Unterstützung zu finden. Bis zu Dir hat's ja auch ganz gut geklappt...

Wir reden hier in jedem Frage-Thread erstmal nur Theorie. Das funktioniert auch nach dem GiGo Prinzip, wenn Informationen fehlen. Wenn unser TE nun den ihm hier erteilten Rat befolgt, und sein Anliegen aus dem Internet in die Realität zurückträgt, ist das für mich voll OK, und ich kann wirklich nicht nachvollziehen, weshalb Du Dich darüber aufregst. Er ist doch nun mit reichlich Fakten und Hinweisen versorgt, jetzt ist wirklich Zeit für den Realitäts-Check.

Ich hoffe, er berichtet hier, wie's gelaufen ist.

Edith sagt: ich kann keine Rechtsschreibung.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

du darfst 2 WBK pflichtige waffen Pro halbjahr kaufen egal wo drauf...... (gelb oder grün...)

Das ist falsch.

Siehe § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG:

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

:boese040:

:rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.