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IGNORED

Leuchtpistole auf gelber WBK legal?


bdsschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nach aktuell gültigem Recht dürfen auf die gelbe WBK nur Waffen gekauft werden, welche nach einer Sportordnung zu Wettkämpfen eingesetzt werden können. Vor einiger Zeit habe ich einmal gesehen, dass jemand eine Einzelladerpistole Kal. 4 auf seiner neuen gelben WBK eingetragen hatte. Weiss hier jemand, ob die Verwaltungsvorschrift mit der Bindung an eine Sportordnung von Anfang an für die neue gelbe WBK gültig war oder es vielleicht kuze Zeit legal war eine sportlich ungeeignete Waffe auf die neue gelbe zu kaufen und heute noch zu besitzen?

Vielen Dank im Voraus für fachkundige Informationen

Geschrieben

Vielleicht in Verbindung mit einem Sportbootführerschein Küste und Besitznachweis für ein Boot?

Geschrieben

Solange nicht irgendein Dachverband eine Disziplin "Sportleuchten" oder "Dynamisches Farbenspiel am Himmel"

abgesegnet bekommt, ists mit der SigPi auf die Gelbe Essig.

Einzige Alternative:

Einen BüMa finden, der in die Leuchtpistole ein Seelenrohr .22 oder vielleicht 9x19 reinbrät + Beschuss.

Dann gibt es einen Wolpertinger, auf den sicherlich eine genehmigte Disziplin passt.

Gruß

oswald

P.S.: Oder auf Traumschiffkapiän (aber bitte nicht Schettino) oder Alpenkraxler (aber bittte nicht Reinhold Messner) machen

Geschrieben

Hatte das Thema mal (rein theoretisch) mit meinem SB, er würd mir das Teil nur eintragen, wenn ich n Schiff fürs Meer hab (und auch tatsächlich nutze). Für im Wald spazierengehen oder Binnenseeschifffahrt solle ich ein frei verkäufliches Signalmittel nutzen. Wie gesagt, nur mal drüber geredet ohne konkrete Nennung von Vorschriften...

Fakt ist, du kannst sie erstmal auf Gelb kaufen. Ob du sie eingetragen bekommst (und damit verbundene Eierei, das Teil im Fall der Fälle wieder legal loszuwerden), ist was anderes. Frag deinen SB vorm Kauf...

Geschrieben

1. Ich glaube diese Geschichte nicht

2. Kein Waffenhaendler wird dir eine Sigpi auf Gelb alt/neu verkaufen, weil er weiss was spaeter auf ihn zukommt und die Behoerde ihn hinterher fragen wird ob er noch klar im Kopf ist.

3. Du schreibst ja nicht Sigpi, sondern EL-Pistole Kal.4. Kennt wer eine solche Waffe ueberhaupt ?

Geschrieben

bdsschütze, Du kannst Einzelladerpistolen auf Neue Gelbe in allen gängigen Kalibern kaufen......sofern sie einen gezogenen Lauf haben. Wenn Du eine SigPi mit gezogenem Lauf kaufst, bekommst Du und der Händler Besuch wegen KWKG.

Gruß, Wuni

Geschrieben

bdsschütze, Du kannst Einzelladerpistolen auf Neue Gelbe in allen gängigen Kalibern kaufen......sofern

... es dafür in der SpoO eines anerkannten Verbandes eine Disziplin dafür gibt.

welche Disziplin geht bis Kal. 4 ?

auf alte Gelbe ging die nie, weil da nur LW!

Geschrieben
Weiss hier jemand, ob die Verwaltungsvorschrift mit der Bindung an eine Sportordnung von Anfang an für die neue gelbe WBK gültig war oder es vielleicht kuze Zeit legal war eine sportlich ungeeignete Waffe auf die neue gelbe zu kaufen und heute noch zu besitzen?

Die Einschränkung, dass die Waffen einer gelben WBK in eine Sportordnung passen müssen, stand bereits 2001/02 in der Begründung zu § 14 des neuen WaffG. Das wurde dann 2012 lediglich noch mal in die Verwaltungsvorschrift übernommen.

Hatte das Thema mal (rein theoretisch) mit meinem SB, er würd mir das Teil nur eintragen, wenn ich n Schiff fürs Meer hab (und auch tatsächlich nutze).

Dann muss er Dir vorher in Deine grüne WBK einen Voreintrag machen. Die Auskunft, dass er Dir eine Leuchtpistole auf gelb eintragen würde, ist :ridiculous: .

Geschrieben

Ich hatte mir die Frage auch schon gestellt.

Ist es denn zwingend so, dass (1.) die Waffe bereits in der Grundausstattung für eine Disziplin geeignet sein muss oder (2.) würde es genügen, wenn man die zusammen mit einem KK-Einstecklauf erwirbt und die dann in dieser Form für eine Disziplin zugelassen ist?

Würde ersteres gelten, könnte auch der dauerhafte Umbau auf .22 lfb möglicherweise nicht helfen. Denn wegen dem LEP-Paragraphen gelten für gekorene Waffen ja nach wie vor die Erlaubnisvoraussetzungen der geborenen Waffe (WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 3). Und wenn die geborene Waffe nicht auf gelb ging, geht die gekorene auch nicht auf gelb.

Schade, dass die Verbände da keine Disziplinen für anbieten. Es wäre doch z.B. möglich eine Disziplin zu machen, wo man eine Signalrakete mit Fallschirm in den Himmel schießt und zwar möglichst so, dass die dann innerhalb eines markierten Bereichs landet. Dafür gäbe es dann die Ringe. Das wäre sicher anspruchsvoll, da man die Flugbahn mit Wind usw. abschätzen müsste.

Geschrieben
[...]Wenn Du eine SigPi mit gezogenem Lauf kaufst, bekommst Du und der Händler Besuch wegen KWKG.[...]

Wirklich? Warum?

Geschrieben

Dass wäre dann eine sog. Granatpistole, die unstreitig unters KWKG fällt.

Ganz unerheblich, dass die Dinger alte Klamotten aus dem WK II sind und

kein Mensch mehr gebrauchstüchtige Murmeln dafür hat.

Viele Grüße und einen guten Rutsch

oswald

Geschrieben
Dass wäre dann eine sog. Granatpistole, die unstreitig unters KWKG fällt.[...]

Eine geborene Signalpistole mit gezogenem Lauf wird durch was zur Granatpistole?

Die Granatpistole die ich kannte hatte eine Visiereinrichtung, die Signalpistolen die ich kannte nicht. Vermutlich bestehen auch Unterschiede im Patronenlager und im höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck.

Und ganz nebenbei fallen weder Signalpistolen noch Granatpistolen unter das KWKG.

Geschrieben
... noch Granatpistolen unter das KWKG...
Granatpistolen werden als Granat- werfer, -moerser, -gewehre angesehen.

Schon der Lauf dazu faellt unter das KWKG und auch die Munition dafuer.

Schau dir die Kriegswaffenliste und die Erlaeuterungen zur KWL an.

Geschrieben
[...]Schon der Lauf dazu faellt unter das KWKG und auch die Munition dafuer.[...]
Laut Juris nicht.
Geschrieben

@2nd_Amendment

Ich zweifle nicht daran, dass Granatpistolen in der Kriegswaffenliste stehen.

Ich habe aber Zweifel dass geborene Signalpistolen als Granatpistolen zu klassifizieren sind, nur weil sie einen gezogenen Lauf haben.

Und ich bestreite mit Nachdruck, dass Signalpistolen oder Granatpistolen egal ob gekoren oder geboren dem KWKG unterliegen. ;)

P.S. Und wenn Du Dir Deine Fundstelle ansiehst kommst du noch drauf warum.

Geschrieben

Dann muss er Dir vorher in Deine grüne WBK einen Voreintrag machen. Die Auskunft, dass er Dir eine Leuchtpistole auf gelb eintragen würde, ist :ridiculous: .

Hab mich nicht ganz korrekt ausgedrückt...In der Gelben muss nach Erwerb auch noch das Dienstsiegel in die ganz rechte Spalte rein und der ganze Spaß in die Akte. Das meinte ich mit eintragen. Außerdem wird (zumindest auf meiner Gelben) ein möglicher Widerruf der Erlaubnis bei Erwerb einer Waffe ohne passende SpO angedroht...

Geschrieben

Warum soll ein SB nicht eine Signalpistole in eine gelbe WBK eintragen und abstempeln?

Der TS gibt an, er hat so einen Eintrag gesehen. Unterstellt der TS irrt nicht, sagt das nicht das geringste über die Art des Erwerbs aus. So wie manche Waffe in eine grüne WBK wandert, ohne dass noch ein Stempel bei "Erwerbserlaubnis" gemacht wird, so kann auch eine Signalpistole in eine gelbe WBK kommen. Es steht nirgends, dass die Waffenbesitzkarte mit der die Besitzerlaubnis für eine Signalpistole erteilt wird eine bestimmte Farbe haben muss.

Geschrieben

Warum soll ein SB nicht eine Signalpistole in eine gelbe WBK eintragen und abstempeln? ....

Eine der möglichen Antworten wäre: Er hat nicht so recht gewußt, was er getan hat.

550 untere Waffenbehörden in Deutschland können sehr unterschiedlich kompetent sein.

Geschrieben

Hab mich nicht ganz korrekt ausgedrückt...In der Gelben muss nach Erwerb auch noch das Dienstsiegel in die ganz rechte Spalte rein und der ganze Spaß in die Akte. Das meinte ich mit eintragen.

Habe ich auch so verstanden.

Außerdem wird (zumindest auf meiner Gelben) ein möglicher Widerruf der Erlaubnis bei Erwerb einer Waffe ohne passende SpO angedroht...

Dann macht seine Aussage, er würde Dir die Waffe eintragen, wenn Du ein Boot besitzt, noch viel weniger Sinn. Oder versteht der seine eigenen Auflagen nicht?

Es steht nirgends, dass die Waffenbesitzkarte mit der die Besitzerlaubnis für eine Signalpistole erteilt wird eine bestimmte Farbe haben muss.

Ein Stück weit schon, denn da die gelbe WBK zwingend an ein Bedürfnis nach § 14 WaffG als Sportschütze gekoppelt und eine Signalpistole nun mal sportlich nicht nutzbar ist, kann der Erwerb und Besitz folglich nur über eine grüne oder rote WBK erfolgen.

Geschrieben
Erwähnenswert finde ich auch Beitrag 44: "Signalpistolen gibt es auch auf Jagdschein, Bedürftnis als Signalmittel z.B bei einer Treibjagd!"

Da eine Signalpistole eine Kurzwaffe ist, ist der Erwerb "auf Jagdschein" schon mal gar nicht möglich. Auch beim Jäger ginge es nur mit Voreintrag in der grünen WBK.

Geschrieben

Da eine Signalpistole eine Kurzwaffe ist, ist der Erwerb "auf Jagdschein" schon mal gar nicht möglich. Auch beim Jäger ginge es nur mit Voreintrag in der grünen WBK.

Das heißt dann leider auch, dass man entweder einen seiner Kontingentplätze verbraucht oder wie jeder andere auch ein Bedürfnis nachweisen muss. In manchen Bundesländern ist man mit dem Bedürfnisnachweis zum Glück noch großzügig. Andererseits gibt leider auch einige Gerichtsentscheidungen, wonach ein Jäger, der für die Jagd eine weitere Kurzwaffe in einem anderen Kaliber braucht, auf den Einsatz von Wechsel- bzw. Einsteckläufen oder Reduzierhülsen für seine vorhandenen Kurzwaffen verwiesen wird. Bei den Signalpistolen könnte die Behörde m.E. nicht auf solche anderen Möglichkeiten verweisen. Denn sowohl die freien Signalmittel als auch die Leucht- und Signalpatronen für Flinten haben keine ausreichende Steighöhe, dass man die oberhalb der Kronendecke noch sehen kann. Insoweit könnte schon ein Bedürfnis bestehen, wenn man alleine jagen geht, dass man in einem Notfall Hilfe herbeirufen kann, zumal Mobiltelefone auch nicht immer zuverlässig funktionieren (technischer Defekt, Funkloch, Akku leer, etc.).

Hat das schon mal ein Jäger versucht? Wie ist die Position des DJV dazu?

Geschrieben

Laut Juris nicht.

Hi Godix,

ich würde mir an deiner Stelle einen Voreintrag für eine SigPi Kaliber 4 + Verbringungerlaubnis

für Ösiland besorgen. Dort kannste dich dann mit einer "gezogenen" SigPi eindecken.

Sauteuer, aber problemlos, denn dort sind die Dinger immer noch frei.

Und wenn du dann einen wegen KWKG verbraten bekommst, kannste dich bei Juris beschweren.

Viele Grüße

oswald

Geschrieben
[...]

Ein Stück weit schon, denn da die gelbe WBK zwingend an ein Bedürfnis nach § 14 WaffG als Sportschütze gekoppelt und eine Signalpistole nun mal sportlich nicht nutzbar ist, kann der Erwerb und Besitz folglich nur über eine grüne oder rote WBK erfolgen.

Die Erteilung einer gelben WBK, die ja auch eine Erwerbserlaubnis beinhaltet ist an ein Bedürfnis als Sportschütze gebunden. Soweit stimme ich Dir zu. Nur gibt es keine Vorschrift, die die Behörde hindern würde eine Signalpistole als Einzelladerkurzwaffe in eine bereits erteilte gelbe WBK einzutragen.

Beispiel:

Hein Blöd ist Sportschütze und im Besitz einer gelben WBK. Nun erbt er ein Boot zu dessen Ausrüstung auch eine Signalpistole gehört und wendet sich in der Angelegenheit an die Behörde. Der Sachbearbeiter Blaubär handelt pragmatisch und trägt die Signalpistole in die gelbe WBK von Hein Blöd ein. Dem gerne Gebührentatbestände schaffenden Stuttgarter Sachbearbeiter mag dieses kostengünstige Vorgehen nicht einfallen aber es soll noch ca. 549 andere SB in Deutschland geben.

Weder enthält das Gesetz eine Bestimmung die obiges Vorgehen untersagt, noch enthält der amtliche Vordruck der neuen WBK für Sportschützen eine Formulierung die das nicht zulassen würde.

Der Erwerb eine Signalpistole "auf gelbe WBK" dürfte mangels sportlicher Disziplin für Signalpistolen "schwierig" werden, völlig ausgeschlossen ist er nicht.

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