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IGNORED

Vertrauenswürdig ?


Tobias89

Empfohlene Beiträge

hallo, ich habe da mal eine frage, gestern bei uns im schützenheim war eine diskusion bezüglich eines "mitglieds" das nach einem jahr regelmäßig schießen eine wbk beantragt hat. er hat diese aber nicht bekommen weil er nicht vertrauenswürdig ist. jetzt ist meine frage aus dem interesse raus mal ob es was mit einer eventuellen anzeige die wieder fallen gelassen wurde oder einem verfahren das geschlossen wurde aus mangel an beweisen zu tun haben könnte.

bei mir ist es nichts anderes, jemand hatte mich mal mit 15 jahren angeschwärzt für etwas was ich nicht getan habe, eine anzeige wurde gemacht und irgendwann kamm der brief von der staatsanwaltschaft das das verfahren oder die anzeige fallen gelassen wurde. (weil unschuldig bzw mangelnden beweisen). steht sowas dann eigentlich im polizeilichen fürhungszeugniss ? oder hat das auswirkung auf den erwerb der WBK ?

danke schonmal.

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schon sachkundig?

"vertrauenswürdig" gibts waffenrechtlich nicht!

es gibt aber die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit.... einfach mal nachlesen.....

die Suchfunktion dieses Forums ist auch nicht zu verachten, Fragen wie Deine, werden hier regelmäßig gestellt!

gruß alzi

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duerfte wohl alles spekulation sein solange es nicht um dich selbst geht...

da koenntest du mit sicherheit sagen welche verfahren es in der vergangenheit gab oder gibt...

jemand drittes wird dir kaum verraten das momentan gegen ihn ermittelt wird oder welche vergehen es in der vergangenheit gab...

bei der ueberpruefung durch die behoerde kommt das allerdings raus.

ich gehe mal davon aus das die ablehnung durch die behoerde erfolgte und nicht durch euren verein?!

auf stammtischgeschwaetz wuerde ich nix geben - abfrage fuehrungszeugnis schon...

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Wenn das tatsächlich so war wie Du sagst ist folgendes passiert:

Euer Mitglied hat also nach dem ganzen erforderlichen drumrum eine WBK bei der Behörde beantragt!

Die Behörde überpüft jeden Antragsteller mittels Bundeszentralregisterauszug. Hier stand dann offenbar irgendwas drin, was nach Meinung der Behörde erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers auslöste! Oder Euer Mitglied ist sogar vorbestraft... Was auch immer...

Darum verweigert im die Behörde eine WBK!

Das hat sicherlich nicht mit irgendeiner kleinen Jugendsünde zu tun! Muss schon was schwereres gewesen sein...

Das polizeiliche Führungszeugnis ist für WBK Beantragungen übrigens irrelevant - der Bundeszentralregisterauszug geht wesentlich tiefer!

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ich kenne ihn persönlich nicht, kenen auch seinen namen nicht. das war mal so eine frage weil wie gesagt bei mir selber mal etwas eingestellt wurde. da ich ende januar meine sachkundeprüfung mache und dann die wbk beantragen will, wollte ich nur wissen ob verfahren oder anzeigen die fallen gelassen wurden mir da in die quäre kommen können. mit 15 war ich mit 3 freunden unterwegs, und einer hatte 2 softair pistolen dabei von dennen ich nichts wuste, diese waren frei ab 14 jahren. die polizei hat diese bei einer kontrolle gefunden. und ich war dummerweise dabei. das ganze ist nie zu einer strafe gekommen. wie gesagt anzeige bzw verfahren eingestellt. im führungszeugniss oder bundeszentralregisterauszug sollte dies ja nicht erscheinen oder ?

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dann frag doch einfach mal bei Deiner Behörde nach.

die sollen schon mal ne Abfrage machen und Dir mitteilen, ob sie damit ein Problem ( zwecks WBK-erteilung ) hätten.

falls Zweifel auftreten, persönlich vorstellig werden.

... Du wärst da nicht der Erste....

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der kollege ist bei DIR im verein du kennst aber seinen namen nicht....

war doch nur Stammtischgeplapper und der Name wurde aus Datenschutzgründen nicht genannt, darum ergab sich auch nur eine Diskussion allgemeiner Natur.... logggggisch odda? ;)

.....alzi

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ich hatte mich an das forum gewand da ich eine frage hatte und diese gern halbwegs beantwortet haben will. klar kann keiner von euch hundert prozent auf seine aussage geben. aber wenigstens eine tendenz bzw seine erfahrung mitteilen... deshalb die frage zu punkt 6... wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte ohne seltsame aussagen loszulassen...

danke schonmal

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Gut, dann hat er zusätzlich einen kleinen Waffenschein. Wen er den aber nicht braucht, kann er auch die WBK beantragen und abwarten. Ist nicht viel teurer. Meiner Meinung nach Tobias, und wenn du uns alles gesagt hast zu eventuellen Konflikten mit den Gesetzen, gibt es keinen Grund sich Sorgen zu machen.

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Bei der Sache mit der Softair konnt es gar nicht zu einer Strafe kommen, da man die Spielzeuge, um die es sich hier handelt, 2004 ohne Erlaubnis führen durfte. Die fielen damals schon nicht unters Waffengesetz und den §42a gibts erst seit 2008. Da wird ein eifriger Polizist eine Anzeige wegen verstoß gegen das Waffengesetz geschrieben haben und der Staatsanwalt hat wegen nicht vorhandensein einer Straftat eingestellt.

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Wogegen?

Benutzen von Daten die eigentlich gelöscht sein müssten. Bsp. im BZRG gibt es keinen Eintrag, weil er gelöscht wurde aber anderer Stelle (Geheimregister?) taucht er wieder auf. Wie sollte das jetzt begründet werden? Und was soll mit dem StA sein, dass ist kein ominöses Geheimregister? Verurteilungen, die nach der Strafverfolgung ergehen, kommen ins BZRG und schon schliesst sich der Kreis.

Und, dass es Einträge in anderen "Datenbanken" gibt, die (noch) nicht im BZRG stehen, bezweifle ich ja gar nicht. Allerdings kann ein gelöschtes Ereignis im BZRG nicht mehr woanders auftauchen. Das ist der Sinn.

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