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IGNORED

Japanische Waffen, Hausdurchsuchung, Verstoss WaffG


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bitte Kapitel14, ab Seite 229 lesen.

http://uni-leipzig.d...hungsskript.pdf

14. Japanische Waffen

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 26. Oktober 2011,

Aktenzeichen: 2 BvR 1774/10, Fundstelle: –

Unverletzlichkeit der Wohnung, Durchsuchung, Waffengesetz, Verhältnismäßigkeit

Leitsatz

1a. Eine Wohnungsdurchsuchung stellt einen schwerwiegenden EingriU in das Grundrecht

aus Art 13 Abs 1 GG dar. Das Gewicht dieses Eingriffs erfordert Verdachtsgründe, die über

vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (vgl BVerfG, 10.11.1981, 2 BvR

1118/80, BVerfGE 59, 95 <97>). Zu den Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschluss

vgl auch BVerfG, 05.05.2008, 2 BvR 1801/06, BVerfGK 13, 482 <485>. usw usw

Geschrieben

Für die verdachtungsabhängigen Kontrollen kann man daraus nichts ziehen. Da werde die Gerichte ja nicht müde zu betonen, dass man die Kontrolleure freiwillig reinlasse und deshalb bereits kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung vorläge. Deshalb kommt es auf eine etwaige Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs nicht mehr an.

Zu der BVerfG-Entscheidung sei noch angemerkt, dass im Nachgang der Hessische VGH die streitgegenständlichen Kyoketsu-Shogei-Trainigsgeräte mit Sollbruchstellen entgegen dem VG Wiesbaden als verbotene Waffen eingestuft und die Revision nicht zugelassen hat (Urt. v. 13.09.2012, Az. 4 A 1170/11).

Geschrieben

Für die verdachtungsabhängigen Kontrollen kann man daraus nichts ziehen. ...

Eben.

Des es handelt sich ja um eine Kontrolle, die nur in dem Raum der Waffenverwahrung stattfindet und nicht um eine Durchsuchung, die die gesamte Wohnung betrifft.

Geschrieben

Mir ist jetzt grad unklar, was Du uns damit sagen willst ...

Ich stelle ein interessantes Thema ein, welches auch das WaffG berührt. Es dient unserer allgemeinen Information.
Geschrieben

Ja?

Der Typ hat ja zugegeben, dass er öffentlich plante, verbotene Gegenstände herzustellen. Diese wollte er dann auf dem "Kleinen Waffenschein", der bekanntlich "Schreckschusswaffen" (von mir aus auch PTB oder wie ihr das nennen wollt) vorbehalten ist, eintragen lassen und führen.

Das ist reichlich IRRE und zudem ist der Typ auch völlig ahnungsfrei.

Gerade im Fernost-Kampfsport wird ganz gerne mal fern des Waffenrechtes gelebt, da bekommt man im Budo-Shop auch mal Schlagringe aus tropischen Hartholz angeboten und ähnlichen Kram.

Ein verbotener Gegenstand ist aber ein verbotener Gegenstand, der bloße Besitz ist ein Verbrechen.

Ob man es jetzt sinnvoll findet, dass dieser ganze reichlich alberne Krempel aus "Karate Opa Teil 3798" verboten ist, mag diskutabel sein.

Das der Kram verboten ist, aber nicht - und deswegen war auch die Durchsuchung offensichtlich berechtigt.

Oder etwa nicht?!

Geschrieben
...Oder etwa nicht?!...
Ja, zumal das Wurfspeerreissdranding mit Sollbruchstelle als verboten bestätigt wurde siehe #3 Das ist einfach eine interessante Sammlung von Fallbeispielen.
Geschrieben

Dieses Wurfspeerreisdrandings muss aber auch wirklich verboten sein.

Da ist immerhin 2738 vor Christus in der Nordchinesischen Provinz Sackreisumfall mal der 27. Kaiser der Ächz-Dynastie drüber gestolpert.

Danke, BKA das ihr uns vor solchen Massenvernichtungswaffen beschuetzt!

Geschrieben

[...]

Zu der BVerfG-Entscheidung sei noch angemerkt, dass im Nachgang der Hessische VGH die streitgegenständlichen Kyoketsu-Shogei-Trainigsgeräte mit Sollbruchstellen entgegen dem VG Wiesbaden als verbotene Waffen eingestuft und die Revision nicht zugelassen hat (Urt. v. 13.09.2012, Az. 4 A 1170/11).

Sehr interessant!

Der weitere verwaltungsgerichtliche Verfahrensgang hat mich nach dem BVerfG-Beschluss jetzt doch brennend interessiert. Hast du zufällig eine Quelle für einen Zusammenfassung oder den Volltext der Entscheidung?

Geschrieben

Sehr interessant!

Der weitere verwaltungsgerichtliche Verfahrensgang hat mich nach dem BVerfG-Beschluss jetzt doch brennend interessiert. Hast du zufällig eine Quelle für einen Zusammenfassung oder den Volltext der Entscheidung?

Leider nein. Die Entscheidung wurde nicht veröffentlicht. Ich habe dazu nur eine inhaltlich wenig aussagekräftige Meldung vom dapd Basisdienst.

Man kann die Entscheidung aber bei dem Gericht anfordern, wenn man kurz sein Interesse an der Entscheidung begründet. Die verschicken das auch per E-Mail.

Mehr Infos dazu hier:

http://www.vgh-kasse...9afecdb1a3177c7

Geschrieben

NRW Urteile sind alle online abrufbar, Die Bundesurteile auch, ausser die zu alt sind und nicht mit einer Software erstellt wurden.

Geschrieben

Leider nein. Die Entscheidung wurde nicht veröffentlicht. Ich habe dazu nur eine inhaltlich wenig aussagekräftige Meldung vom dapd Basisdienst.

Man kann die Entscheidung aber bei dem Gericht anfordern, wenn man kurz sein Interesse an der Entscheidung begründet. Die verschicken das auch per E-Mail.

Mehr Infos dazu hier:

http://www.vgh-kasse...9afecdb1a3177c7

Schade, aber trotzdem danke. Vermutlich fordere ich das dann mal an. Hatte ich bereits gesehen, aber das kostet halt. :-/

NRW Urteile sind alle online abrufbar, Die Bundesurteile auch, ausser die zu alt sind und nicht mit einer Software erstellt wurden.

Hier geht es aber um Hessen. ;) Und auch bei Urteilen von Bundesgerichten würde es mich wundern, wenn alle veröffentlicht würden. Das wäre viel zu viel Aufwand. Meistens sind das nur ausgewählte Entscheidungen, die speziellere Rechtsfragen als den tausendsten Mietstreit behandeln.

Geschrieben
Ein verbotener Gegenstand ist aber ein verbotener Gegenstand, der bloße Besitz ist ein Verbrechen.

Ob man es jetzt sinnvoll findet, dass dieser ganze reichlich alberne Krempel aus "Karate Opa Teil 3798" verboten ist, mag diskutabel sein.

Das der Kram verboten ist, aber nicht - und deswegen war auch die Durchsuchung offensichtlich berechtigt.

Oder etwa nicht?!

Juden war der Waffenbesitz verboten, der bloße Besitz war ein Verbrechen.

Ob man es jetzt sinnvoll findet, dass Juden sogar der Besitz von Säbeln und Bajonetten als Andenken an den 1. WK verboten war, mag diskutabel sein.

Das der Besitz verboten war, aber nicht - und deswegen waren auch die Durchsuchungen jüdischer Haushalte durch die Nazis bei Verdacht auf Waffenbesitz offensichtlich berechtigt.

Oder etwa nicht, Herr Filbinger?!

Geschrieben

Man kann sich nur wundern.Da stärkt das BVerfG die Rechte eines Bürgers im Bereich Waffengesetz und hier wird noch von Forenten einer draufgelegt. Wie war das noch? Einfaches Anschwärzen durch missgünstige Nachbarn reichte für eine Durchsuchung aus? Ich jedenfalls bin froh, dass wenigstens ein Rest von Rechtsstaatlichkeit noch zu funktionieren scheint.

Geschrieben

Man kann sich nur wundern.Da stärkt das BVerfG die Rechte eines Bürgers im Bereich Waffengesetz und hier wird noch von Forenten einer draufgelegt. Wie war das noch? Einfaches Anschwärzen durch missgünstige Nachbarn reichte für eine Durchsuchung aus? Ich jedenfalls bin froh, dass wenigstens ein Rest von Rechtsstaatlichkeit noch zu funktionieren scheint.

Wo denn? Also wo legt jemand noch was drauf?

Und wo stärkt das BVerfG die "Rechte eines Bürgers im Bereich Waffengesetz"? In dem BVerfG-Beschluss geht es um strafprozesszuale Maßnahmen.

Geschrieben

In dem BVerfG-Beschluss geht es um strafprozesszuale Maßnahmen.

Du sagst es. Und das Urteil wendet sich eben genau gegen dies vorschnellen, überzogenen Maßnahmen wie sie immer wieder berichtet werden.
Geschrieben

Bei dem BVerfG-Beschluss ist es relativ unwichtig, dass es um eine waffenrechtliche Frage ging. Die Lage des Beschwerdeführers hätte genauso gut so aussehen können: Er streitet sich vor dem Verwaltungsgericht mit der zuständigen Behörde um eine Erlaubnis zum Umgang mit BtM (nur mal als Beispiel). Polizei bzw. Staatsanwaltschaft bekommt das mit und unterstellt, er wolle die Mittel später dem behördlichen Zugriff entziehen und erwirkt deswegen einen Durchsuchungsbeschluss.

Im konkreten Fall hat das BVerfG nur nochmal (wie auch bei sonstigen Entscheidungen) den Sachverhalt zusammengefasst, ohne sich mit der Frage zu beschäftigen, das waffenrechtlich so in Ordnung ist.

Geschrieben

Ja?

Ein verbotener Gegenstand ist aber ein verbotener Gegenstand, der bloße Besitz ist ein Verbrechen.

Klar das ist Staatsdoktrin, hat aber nichts mit gesunden Menschenverstand zu tun, wem in aller Welt wird denn

ein Schaden durch den -bloßen-Besitz zugefügt?!

Solche Gesetze sind nichts anderes als Obrigkeitsstaatlich bis totalitär!

Auch das bloße sagen der Meinung galt schon mal als -Verbrechen- !

Eine Vergewaltigung ist ein Verbrechen aber nicht der Besitz eines Butterflymessers!

Und mir soll jetzt keiner sagen ist halt so das hat mit Verhältnismäßigkeit der Mittel nichts mehr zu tun!

Die Polizei täte gut daran sich die wahren Verbrecher wie Kinderschänder oder Vergewaltiger oder Räuber zu

schnappen da versagt sie letztendlich kläglich also braucht man eher Pseudostraftaten.

Die man letztendlich mit Gesetzesverschärfungen beibringt.

Die Richter sagen dann immer wir müssen so handeln, ja,ja das sagten die von vor 1945 in den Nürnbergerprozessen

auch, wehret den Anfängen sonst kommt diese Zeit ganz schnell wieder!

  • 3 Wochen später...

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