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IGNORED

Beschränkung halbautomatischer Langwaffen als Jäger?


Triggerfummler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Manchmal kann man nur noch staunen, was hier so in unserem Land abgeht. Ein Fakt den auch die B&W Verwaltungsvorschrift nicht negieren kann ist, das im WaffG §13 nichts von einer Bedürfnisprüfung für den LW Waffenerwerb drin steht und es auch explizit nicht die Intention des Gesetzgebers war, hier etwas zu diesbezügliches einzuführen. Der Fall des VG Karlsruhe handelte meines Wissens v. einem Jäger der lt. Bericht wesentlich mehr als 100 LW hatte und auf Grund dessen hier das Bedürfnis hinterfragt wurde. Bundesrecht steht immer noch über Länderrecht und erst kürzlich wurde hier Ländern wie B&W eine "Klatsche" in Bezug auf die selbst erlassenen Bleigeschoss Verbote gegeben!

Ferner, auch in besagter Verwaltungsvorschrift ist keine explizite Obermengenangabe durchgeführt worden (wäre auch sehr schwierig), so das es hier auf jeden Fall auf einen Versuch des Widerstandes ankäme, sofern man für sich selbst real einschätzen kann:

- die Anzahl ist geringer als für den Fall in Karsruhe

- man benötigt die Waffe wirklich, z.B. für Drückjagd, Ansitz oder was auch immer, so das eine schlüssige Begründung, zur Not vor Gericht, dann auch gegeben ist

Es gibt gott sei dank auch noch Bundesländer, wo dieser Quatsch mit der 2 Schuß Begrenzung in der WBK kein Thema ist und dazu ist auch kein "Um die Ecke Denken" des §19 erforderlich, da dessen Aussage in der Hinsicht ziemlich klar formuliert wurde! Woher kommt hier neuerdings immer diese Negativ- und "Blos den Mundhalten" Stimmung?! Die führt dann letztlich genau zu der nicht beabsichtigten Rechtspraxis, weil es machen ja schon alle so freiwillig.

Geschrieben

Manchmal kann man nur noch staunen, was hier so in unserem Land abgeht. Ein Fakt den auch die B&W Verwaltungsvorschrift nicht negieren kann ist, das im WaffG §13 nichts von einer Bedürfnisprüfung für den LW Waffenerwerb drin steht und es auch explizit nicht die Intention des Gesetzgebers war, hier etwas zu diesbezügliches einzuführen.

Doch, genau das war die Intention des Gesetzgebers und das kommt durch die Verwendung des Wortes "benötigen" auch entsprechend zum Ausdruck.

Nochmal, der Gesetzgeber hat 2003 § 13 WaffG ganz bewusst so gefasst, dass Jäger im Zweifel oder in begründeten Fällen auch für den Erwerb einer Langwaffe ein Bedürfnis nachweisen (können) müssen. Genau das steht nämlich in der damaligen Gesetzesbegründung explizit so drin und wurde durch die Rechtsprechung (VG Karlsruhe, VG Braunschweig) auch bestätigt.

Die Vorstellung, dass Jäger Langwaffen kaufen können, bis der Schrank platzt, ist seit dem 01.04.2003 Geschichte.

Geschrieben

Tatsächlich füllen sich die Schränke immer mehr und mit allem was der Markt so hergibt.

Früher war eben alles überschaubarer.

Als jagdliche Selbstladebüchse in .223 (*hüstel*) gabs maximal ein per Holzschaft verunstaltetes SIG, auf DSB Sportschützenbedürfnis die 22er GSP sowie den 6`` S&W 686er mit 38er Wadcutter-Ladung. Niemand hatte irgendwelche Probleme mit überfüllten Tresoren.

Dann fiel der alte § 37 WaffG, ausgerechnet auch noch nach Erfurt, Großkaliberbedürfnisbeschaffungsverbände wurden populär und den gemeinen LWB & Jäger überkam der auf einmal vollkommen legal zu befriedigende Kaufrausch.

Da kann man ob verbliebener Restriktionen schonmal verwirrtes Zeug schreiben. ;)

Geschrieben

Früher war eben alles überschaubarer.

Als jagdliche Selbstladebüchse in .223 (*hüstel*) gabs maximal ein per Holzschaft verunstaltetes SIG, auf DSB Sportschützenbedürfnis die 22er GSP sowie den 6`` S&W 686er mit 38er Wadcutter-Ladung. Niemand hatte irgendwelche Probleme mit überfüllten Tresoren....

Sag doch sowas nicht! Man kann Schränke auch mit Repetieren und Kipplaufwaffen überfüllen, ja und dann noch die ganzen (bis zu 5) Kurzwaffen, die früher einem Jäger relativ problemlos zugestanden wurden...

Geschrieben

auch Jägern werden heutzutage nicht nur 2 oder "bis zu 5" KW zugestanden. ......solange er ein Bedürfnis dafür glaubhaft machen kann!

ist das selbe Prinzip wie bei den Sportschützen bei mehr als 2 KW (Mehrlader, Patronenmunition) und/oder 3 HA (Langwaffen). (Plicht zur Wettkampfteilnahme mal aussen vor gelassen).

wird bei Sportschützen bei Erwerb auf gelbe WBK und bei Jägern beim Erwerb von Langwaffen (auch hier in gewisser Hinsicht vergleichbare Situation) nach einem Bedürfnis gefragt und kann der Erwerber dieses nicht glaubhaft machen, wird er Besitz versagt.

was gibts da zu diskutieren oder zu streiten, so ist heutzutage die Lage Leute!

wer kein Bedürfnis für den Waffenerwerb glaubhaft machen kann hat Pech gehabt! da gibts dann auch nix zu meckern. is so!

alzi

Geschrieben

...wer kein Bedürfnis für den Waffenerwerb glaubhaft machen kann hat Pech gehabt! da gibts dann auch nix zu meckern. is so!

alzi

Klar, und was glaubhaft ist und was nicht, darüber einscheidet die Waffenbehörde. So ist das eben, wenn man entmündigt ist, dann entscheiden andere über deine Bedürfnisse.

Geschrieben

diese Entscheidung muß aber begründet werden und muß im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

ein einfaches "is nich" oder "Sie haben schon so viel, jetzt gibts nix mehr" ist das Beste was einem als Ablehnungsgrund passieren kann!

und nochmal, wer sein Bedürfnis nicht begründen und glaubhaft machen kann, der braucht die zusätzliche Waffe auch nicht!

dass das Bedürfnisprinzip abgeschafft gehört........ sind wir uns wohl ziemlich Alle hier einig, weil es einfach unnütz ist.

wieviele Waffen jemand besitzt muss nicht reglementiert werden (weil das einen möglichen Mißbrauch nicht verhindert), sondern nur wer Waffen besitzen darf ( wenn überhaupt!) und das ist bereits geregelt!

alzi

Geschrieben

diese Entscheidung muß aber begründet werden und muß im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

ein einfaches "is nich" oder "Sie haben schon so viel, jetzt gibts nix mehr" ist das Beste was einem als Ablehnungsgrund passieren kann!

und nochmal, wer sein Bedürfnis nicht begründen und glaubhaft machen kann, der braucht die zusätzliche Waffe auch nicht!...

Nichts ist leichter als eine Begründung zu schreiben. Sie muss ja nicht mal logisch oder plausibel sein.

Wer braucht denn eine WBK-pflichtige Schusswaffe, streng genommen? Der Sportschütze nicht, denn der kann auch mit dem Luftgewehr oder mit einer Vereinswaffe schießen und dem Jäger reicht letztlich eine einzige Büchsflinte oder ein Drilling für alles, was man bei uns schießen darf und vielleicht noch ein KK-Gewehr und eine Doppelflinte zum Üben, wenn man großzügig ist. Überhaupt überwiegt das öffentlich Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gegenüber den privaten Hobbyinteressen oder nicht?

Der plausibelste und zwingendste "Bedürfnisgrund" für Waffenbesitz überhaupt, der Selbstschutz, wird ja sowieso seit Inkrafttreten der letzten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz praktisch gar nicht mehr akzeptiert.

In der Realität herrscht Willkür, wenn es um die Möglichkeit der Ablehnung von Anträgen geht und massive Einschränkungen, wenn es um das Genehmigen geht.

Ich habe selbst schon erlebt, wie einfach es ist, einen Antrag abzulehnen und wie abenteuerlich die Begründung sein kann. Die Gerichte hierzulande tun sich sehr schwer damit, gegen eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden. Bis die Entscheidung kommt können außerdem Jahre vergehen. Wenn das Gericht aber gegen die Behörde entscheidet, hat das keinerlei Konsequenzen für den verantwortlichen Beamten.

Und wenn die Behörde damit nicht durchkommt, dann hat sie immer noch das Folterinstrument der "Auflagen" als Ass im Ärmel, mit dem sie jeden Normalsterblichen davon abhalten kann, sich auf legalem Wege zu bewaffnen.

Die Rechtslage ist leider gerade durch das Bedürfnisprinzip so gestrickt, dass wir denen ausgeliefert und von ihrem guten Willen abhängig sind. Das ist die traurige Realität.

Geschrieben

Nichts ist leichter als eine Begründung zu schreiben. Sie muss ja nicht mal logisch oder plausibel sein.

...

NOCH gibts im Rahmen der Bedürfnisprüfung auch Vorgaben für die zuständigen Behörden.

Auch gibts Spielräume für Entscheidungen aufgrund verschiedener Auslegung von Gesetz und Verordnungen.

Wer sich da aber willkürlich verhält als SB, oder diesen Rahmen verlässt, der bekommt das irgendwann mal vorgehalten, vorausgesetzt der Antragsteller hat den Arsch in der Hose und die Ausdauer das bis zum bitteren Ende durchzuziehen.

Auflagen müssen auch begründet werden und sind auch nur in einem bestimmten Rahmen möglich und statthaft.

Du hast natürlich recht, es geht momentan in eine bestimmte RIchtung....... aber dafür gibts ja z.B inzwischen für 10€ im Jahr eine Waffenrechtsschutzversicherung! Wer sowas heutzutage noch nicht hat und deswegen kneifen muss, ist doppelt ....... gekniffen!

alzi

Geschrieben

Auch künftige Verwaltungsvorschriften müssen im Einklang mit den ergangenen Urteilen sein. Es bleibt kein Raum für vollkommene Willkür. Die Rechtsprechung erfolgt auf Grund des Gesetzes, die Verwaltungsbestimmungen haben diesen zu folgen.

Ich betone nun schon seit einigen Jahren, dass der große Fehler darin liegt, dass man die Rechtsprechung amateurhaften Klageversuchen einzelner überlässt. Geht es um richtungweisende Urteile, muss dass zwingend professionell von einer Interessenvertretung unterstützt werden. Dazu müssen die Leute freilich begreifen, dass die Geldbörse zu öffnen ist. Proffessionelle Vertretung kostet.

Viel wurde schon verzapft, weil Karl Napf mittels schlechter Rechtsvertretung dümmliche Urteile herbeigeführt hat, die dann auch noch Einzug ins Verwaltungswesen gefunden haben.

Im bereich Jagd gibt es dazu Ansätze. Dort wird deutlich stärker unterstützt oder Grundaatzklagen angestrengt und begleitet. Von Zufriedenstellend ist das aber auch weit entfernt.

Die "Schützenbrüder" stellen sich aber weiter zu doof an, mit ihrer kleingeistigen "ICH" Mentalität.

Geschrieben

Auch künftige Verwaltungsvorschriften müssen im Einklang mit den ergangenen Urteilen sein. Es bleibt kein Raum für vollkommene Willkür. Die Rechtsprechung erfolgt auf Grund des Gesetzes, die Verwaltungsbestimmungen haben diesen zu folgen....

Die totale Willkür gibt es (noch) nicht, zumindest nicht von Seiten der Verwaltungsbehörden. Wenn ich von Willkür rede, dann schließe ich aber den Gesetzgeber und die Regierungen sowie die Verwaltungsgerichte mit ein. Die einen ermächtigen direkt oder indirekt zur Willkür und fordern aktiv eine "restriktive Auslegung", die anderen bestätigen das in den meisten Fällen.

Du musst Dir nur mal vor Augen halten, was früher alles an WBK´s für Sammler und zum Zwecke des Selbstschutzes genehmigungsfähig war und wie das heute aussieht. Ebenso wie die Daumenschraube der Auflagen seit dem Beginn der Verschärfungsspirale Anfang der 1970er-Jahre stetig angezogen wurde. Das meiste an "Verschärfungen" erfolgte auf dem Verordnungsweg sowie über eine veränderte und zunehmend restriktive Interpretation der Rechtslage durch die Innenministerien und die Verwaltung, die dann oft nachträglich von irgendwelchen Gerichten abgesegnet wurde.

Du kannst so gute Anwälte haben wie Du willst, wenn die Gerichte den Satz "so wenig Waffen wie möglich unter´s Volk" als obersten Grundsatz dse deutschen waffenrechts und "Willen des Gesetzgebers" anerkennen, dann können sie damit im Prinzip jede Schweinerei begründen und absegnen.

Geschrieben

"Geklonte" Halbautomaten & GK-Kurzwaffen in Anzahl und Vielfalt wie niemals zuvor ;)

Das ist aber schon ziemlich das einzige, was besser geworden ist mit der Einschränkung, dass man bei GK-Kurzwaffen schon früher alles haben durfte, was auf dem Markt verfügbar war, sogar ohne Kontingentierung und Lauflängenbegrenzung und bei Flinten Modelle nicht mehr erlaubt sind, die das früher noch waren!

Dafür haben wir nur jetzt nur noch einen temporärem Besitzanspruch (Stichwort Widerruf der WBK wegen Fortfall des Bedürfnisses) für alle Waffenbesitzer, Aushebeln des Erbrechts von Waffen, Erlaubnisvorbehalt schon für den Besitz von Munition, praktisch keine Möglichkeit mehr eine WBK aus Gründen des Selbstschutzes genehmigt zu bekommen, Entzug der WBK schon bei geringfügigen Anlässen, massiv verschärfte Aufbewahrungsauflagen, Kontingentregelungen, neue Altersgrenzen, sehr restriktives Vorgehen bei Genehmigungen von Waffensammlungen außerdem zur Abschreckung mit unverschämten Auflagen versehen, Genehmigungsvorbehalt für Sportordnungen, Verbandszwang und erforderliche staatliche Anerkennung von Verbänden, Messerfürverbote, massive Kostensteigerungen bei Gebühren, Aufbewahrungskontrollen u. v. m.

Aber Hauptsache das SLB darf jetzt ein wenig "militärisch" aussehen und die Plastik-MP darf ich in meiner Wohnung zusammenbauen ohne mich strafbar zu machen Dafür kommt aber u. U. schon das SEK, wenn Du bei offenenem Fenster mit einer Bohrmaschine hantierst!

Jeder kann sich überlegen wie das Ergebnis des Vergleichs unterm Strich aussieht.

Geschrieben

Das ist aber schon ziemlich das einzige, was besser geworden

Aber eben entscheidend. Denn wirklich "schlechter" geworden ist im Gegenzug für den weit überwiegenden Teil rechtlich und faktisch nichts Wesentliches. Die Empörungskultur in Foren schafft insoweit subjektiv natürlich eine andere Wirklichkeit ;)

Wer sich nur einmal 20 Jahre zurückerinnert (das dürfte für diejenigen mit einem historischen Gedächtnis beginnend mit dem Aufkommen von Nörgelforen im Internet indes problematisch werden) und reflektiert, was man damals auf den Ständen gesehen hat oder was über Kataloge oder beim kleinen Büchser um die Ecke erhältlich war, vermag die heutige Situation vielleicht einzuordnen. Man musste schon Jan Bogers ( :rolleyes: ) "Combat Digest" studieren um auch nur einen Bruchteil dessen, was heute im Frankonia-Katalog für Sportschützen (!) angeboten wird, zu bestaunen. Produziert und angeboten wird es heute (und damals nicht), weil all das heute eben problemlos in großer Anzahl über Erlaubnisse bewilligt wird.

Eine Government Gold Cup bei Sportschützen war ein echter Exot und Hingucker, alles andere als Bockdoppelflinten sowieso von vornherein obsolet. Wer seinerzeit Interesse hatte an IPSC oder ausschließlich "echtem" GK, also an allem über 32 S&W/.38 über den DSB, durfte lange suchen.

Im Bereich der Widerrufsregeln wurden lediglich Vollzugsdefizite abgebaut, das Bedürfnisprinzip sowie die entsprechende Widerrufsvorschrift existierten immer schon (was die Sache an sich selbstredend nicht besser macht). Die Aufbewahrungsregeln sind für 99% lediglich eine geringe finanzielle Belastung, wirklich einschränken muss sich dadurch niemand, der sich im Übrigen GK leisten kann. Allenfalls Waffensammler als Exoten (die sie indes schon immer waren) mussten Federn lassen.

Hinsichtlich der Anerkennung von Verbänden und Sportordnungen sollte man sich schlicht vergegenwärtigen, dass die derzeitigen Hemmnisse ärgerlich sind, im Vergleich zu "früher" sich die bestehende Situation aber dennoch um ein Vielfaches besser darstellt. Welche Möglichkeiten außerhalb des DSB Bedürfnisse bescheinigt zu erhalten (und wofür ;) ) gab es denn vor 20-25 Jahren oder gar noch davor?

Günstiger dürfte im Übrigen auch das Autofahren als Hobby nicht geworden sein.

Geschrieben

Aber eben entscheidend. Denn wirklich "schlechter" geworden ist im Gegenzug für den weit überwiegenden Teil rechtlich und faktisch nichts Wesentliches.

Das Erben von Waffen ist also nichts Wesentliches? Die anlasslosen und gebührenpflichtigen Kontrollen auch nicht, der Genehmigungsvorbehalt für Sportordnungen von Verbänden, die auch erst mal anerkannt werden müssen ebensowenig und Waffensammler und Leute, die Waffen aus Selbstschutzgründen haben wollen, gelten sowieso nicht.

Die zunehmende Bevormundung und Überwachung der Bürger durch den Staat ist auch halb so wild.

Es ist eben alles eine Frage der Ansichten und Prioritäten. Man kann es sich schönreden, wenn man will.

Wer sich nur einmal 20 Jahre zurückerinnert (das dürfte für diejenigen mit einem historischen Gedächtnis beginnend mit dem Aufkommen von Nörgelforen im Internet indes problematisch werden) und reflektiert, was man damals auf den Ständen gesehen hat oder was über Kataloge oder beim kleinen Büchser um die Ecke erhältlich war, vermag die heutige Situation vielleicht einzuordnen. Man musste schon Jan Bogers ( :rolleyes: ) "Combat Digest" studieren um auch nur einen Bruchteil dessen, was heute im Frankonia-Katalog für Sportschützen (!) angeboten wird, zu bestaunen. Produziert und angeboten wird es heute (und damals nicht), weil all das heute eben problemlos in großer Anzahl über Erlaubnisse bewilligt wird....

Ach so, Du meinst die Hersteller haben die vielen schönen Sachen nur auf den Markt gebracht weil die Deutschen das Waffenrecht "liberalisiert" haben und dass das Angebot früher begrenzt war, lag am deutschen Waffenrecht?

Klar wir sind bestimmt weltweit der Hauptabsatzmarkt für zivile Waffen, ganz bestimmt.

Wenn es damals anno 1972 und davor auf deutschen Ständen praktisch nur Luftgewehre und KK-Waffen gab, dann liegt das v. a. an den damaligen Vorstellungen des DSB und vieler Vereinsfunktionäre, nicht an Beschränkungen des damaligen Waffenrechts.

Man darf die Dinge nicht vermischen.

...das Bedürfnisprinzip sowie die entsprechende Widerrufsvorschrift existierten immer schon (was die Sache an sich selbstredend nicht besser macht). Die Aufbewahrungsregeln sind für 99% lediglich eine geringe finanzielle Belastung, wirklich einschränken muss sich dadurch niemand, der sich im Übrigen GK leisten kann. Allenfalls Waffensammler als Exoten (die sie indes schon immer waren) mussten Federn lassen.,...

Damals mussten die WBKs aber nicht widerrufen werden, wenn einer aus dem Verein austrat oder nicht mehr sportlich aktiv war, heute sind die Behörden angewiesen das so zu handhaben. Das ist eindeutig eine Verschärfung.

Die finanzielle Belastung ist nicht der einzige Aspekt an den Kontrollen, außerdem wer sagt Dir denn, dass diese Belastung so gering bleibt. Jede Behörde hat da ziemlich freie Hand.

Die Erben von Waffen sind natürlich auch nur Exoten und nicht der Rede wert.

Aber sind eigentlich auf die Gesamtbevölkerung bezogen nicht auch Jäger und Sportschützen Exoten?

....Im Bereich der Widerrufsregeln wurden lediglich Vollzugsdefizite abgebaut,...

Ja, ja, die Vollzugsdefizite, seit 1972 sind die pausenlos dabei, Vollzugsdefizite zu finden und abzubauen, immer schön im Sinne, so wenig waffen wie möglich unter´s Volk. Deiner Meinung nach handelt es sich natürlich um ein Vollzugsdefizit, wenn nicht die rechtlich maximal mögliche restriktivste Auslegung angewandt wird.

Hinsichtlich der Anerkennung von Verbänden und Sportordnungen sollte man sich schlicht vergegenwärtigen, dass die derzeitigen Hemmnisse ärgerlich sind, im Vergleich zu "früher" sich die bestehende Situation aber dennoch um ein Vielfaches besser darstellt. Welche Möglichkeiten außerhalb des DSB Bedürfnisse bescheinigt zu erhalten (und wofür ;) ) gab es denn vor 20-25 Jahren oder gar noch davor?...

Lag das am Waffenrecht? War es damals oder heute leichter einen neuen Verein zu gründen, in einem Verband zu organisieren oder auch nicht, neue Diszipinen zu schaffen und Bedürfnisse zu bescheinigen?

Gab es damals z. B. fürs Sportschießen gesetzlich geregelte Mindeslauflängen bei KW, Kontingentbeschränkungen u. s. w.?

Man muss schon beide Augen vor der Realität verschließen um zu meinen, die Entwicklungen im deutschen waffenrecht der letzten Jahrzehnte seien überwiegend positive.

Geschrieben

Das Erben von Waffen ist also nichts Wesentliches?

Worin liegt konkret das bzw, dein Problem?

Die anlasslosen und gebührenpflichtigen Kontrollen auch nicht

Schade fand ich lediglich, dass meine Sbinnen sich nicht ein mehr Zeit für ein wenig Geplauder genommen haben. Aber dafür, dass der Besuch kostenlos war, konnte ich das auch nicht zwingend erwarten ;)

er Genehmigungsvorbehalt für Sportordnungen von Verbänden,

Ein bürokratisches Ärgernis. Dennoch hat der LWB im Schnitt mehr Auswahl als jemals zuvor. Seltsam.

Waffen aus Selbstschutzgründen

Wann war es im Geltungsbereich des GG besser als heute? Zur Heimverteidigung iRd Notwehrrechts verfüge ich als Jäger oder Sportschütze quasi automatisch über Auswahl und Mittel wie niemals zuvor. Und auch vor 72 gabs den WS nicht einfach so. Was habe ich da von irgendeiner lumpigen LW von Quelle?

Wenn es damals anno 1972 und davor auf deutschen Ständen praktisch nur Luftgewehre und KK-Waffen gab, dann liegt das v. a. an den damaligen Vorstellungen des DSB und vieler Vereinsfunktionäre, nicht an Beschränkungen des damaligen Waffenrechts.

Schön, dass du die heutigen Möglichkeiten im Vergleich zu den damaligen anerkennst. Und das trotz all der heutigen Widrigkeiten.

eindeutig eine Verschärfung.

Isoliert betrachtet ja. Zugegeben. Aber ich käme auch nicht auf die Idee, "Sport"waffen zu erwerben, diese dann aber dauerhaft nicht mehr zu nutzen. Schließlich trainiere ich aus eigenem Antrieb häufiger, als es gesetzlich geboten ist. Vorübergehende Nichtausübung gestaltet sich sowieso unproblematisch.

War es damals oder heute leichter einen neuen Verein zu gründen, in einem Verband zu organisieren oder auch nicht, neue Diszipinen zu schaffen und Bedürfnisse zu bescheinigen

"Heute" habe ich im Vergleich ausreichend Auswahl, mithin auch Möglichkeiten, beinahe jede Waffe zu erwerben. Wie konnte es dazu nur kommen?

außerdem wer sagt Dir denn, dass diese Belastung so gering bleibt

Das wird sie sogar ganz bestimmt nicht. Ich rede allerdings die ganze Zeit über explizit vom Status quo im Vergleich zu den guten alten Zeiten. Und insoweit ging es dem überwiegenden Teil der LWB in der Gesamtschau niemals besser. Für WO muss das nicht unbedingt gelten...

Ich habe überdies den Eindruck, dass du die faktischen Verhältnisse von vor 20-25 Jahren nicht aus eigenem Erleben kennst ;)

Geschrieben

Wann war es im Geltungsbereich des GG besser als heute? Zur Heimverteidigung iRd Notwehrrechts verfüge ich als Jäger oder Sportschütze quasi automatisch über Auswahl und Mittel wie niemals zuvor. Und auch vor 72 gabs den WS nicht einfach so. Was habe ich da von irgendeiner lumpigen LW von Quelle?

Du denkst nur an dich als Jäger bzw. Sportschütze. Der gewöhnliche Bürger mit einem Selbstschutzinteresse guckt in die Röhre. Also für 95% aller Selbstschutzszenarios die in den eigenen 4 Wänden stattfinden reicht eine doppelläufige Schrotflinte im Regelfall aus.

also die Standard Quelle Ware.

Geschrieben

Worin liegt konkret das bzw, dein Problem?

...

Z. B. darin, dass meine Kinder, wenn ich irgendwann mal abtrete die meisten meiner Waffen nicht mehr legal in Besitz nehmen dürfen ohne eine Blockiereinrichtung anbringen zu lassen. Das ist ungefähr so wie wenn Du ein Haus erben würdest, die Eingangstür aber behördlich vernagelt wird weil der Staat sich auf den Standpunkt stellt, Du hättest kein Bedürfnis dafür. Alternativ könntest Du es innerhalb eines Monats an eine "bedürftige" Familie verkaufen oder abreißen lassen.

Wann war es im Geltungsbereich des GG besser als heute? Zur Heimverteidigung iRd Notwehrrechts verfüge ich als Jäger oder Sportschütze quasi automatisch über Auswahl und Mittel wie niemals zuvor. Und auch vor 72 gabs den WS nicht einfach so. Was habe ich da von irgendeiner lumpigen LW von Quelle?...

Bis 1972 konnte jeder 18-jährige alles an Langwaffen frei kaufen, was der Markt hergab und nicht unter das KWKG fiel, Kurzwaffen mit leicht zu bekommendem Erwerbschein. Munition war komplett frei ab 18. Auf dem eigenen Grundstück durfte man Schießen, solange man die Nachbarn nicht belästigte oder gefährdete. Selbst nach 1972 und noch bis in die 1980er-Jahre hinein war es durchaus möglich, eine WBK (nicht Waffenschein) mit dem Bedürfnisgrund Selbstschutz zu bekommen, wenn man z. B. in einer gefährlichen Gegend oder einfach abgelegen wohnte oder als Geschäftsmann regelmäßig größere Summen Geld im Hause hatte. Das ist heute praktisch ausgeschlossen. Auch einen Waffenschein zu bekommen war viel einfacher als derzeit. Ja, und vor 1972 war es in der Tat geradezu leicht einen Waffenschein zu erhalten. Dafür reichte i. d. R. ein sauberer Leumund und die Angabe eines halbwegs plausiblen Grundes. Außerdem hatte jeder Jäger schon automatisch die Berechtigung, alle Waffen zu führen, auch zum Selbstschutz und auch außerhalb der Jagd! Im eigenen Haushalt durften auch volljährige Angehörige auf die Waffen Zugriff haben, ja man konnte z. B. sogar einen solchen mit der Waffe zum Büchsenmacher schicken, etc (letzteres war noch bis 2003 so, ohne dass dies in der Praxis je zu Problemen geführt hätte).

Isoliert betrachtet ja. Zugegeben. Aber ich käme auch nicht auf die Idee, "Sport"waffen zu erwerben, diese dann aber dauerhaft nicht mehr zu nutzen. Schließlich trainiere ich aus eigenem Antrieb häufiger, als es gesetzlich geboten ist. Vorübergehende Nichtausübung gestaltet sich sowieso unproblematisch....

Was ist, wenn einer berufsbedingt für mehrere Jahre ins Ausland geht? Was ist, wenn einer alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr aktiv schießt? Das reicht heutzutage schon aus, um ihn zum Verkauf oder zur Verschrottung seines rechtmäßigen Eigentums zu zwingen, und das steht uns allen irgendwann bevor.

Aber Klar, wann war es je besser als heute? Nur wegen der Einführung des Bedürfnisprinzips und der Pflicht zur Waffenregistrierung haben wir heute so eine Vielfalt auf dem Waffenmarkt und die Vielfalt an sportliche Disziplinen sind eindeutig das Ergebnis der Genehmigungspflicht für Sportordnungen. Wir sollten vor unseren Politikern auf die Knie fallen und ihnen dafür danken!

Geschrieben

Diese abwesenheiten sind abgedeckt und ich bin froh, dass mein Nachbar nicht auf dem Grundstück Ballett.

Geschrieben

Autokorrektur ist was feines: Ich prangere keisewegs an, dass mein Nachbar nicht auf dem Hof neben mir schießen kann. Das wäre mir zu gefährlich.

Zum Thema Abwesenheiten steht doch explizit geschrieben, dass man dabei nichts zu befürchten hat. Daher geht diese Kritik (wie die meisten anderen) vollkommen ins Leere.

Geschrieben

Keine Panik: Es ist immer was los. Ein Haufen Leute kommen vorbei. Sanitäter, Bestatter, Polizei (?), Obduzent und dann noch die ganzen Tierchen, Fliegen, Würmer, Maden. Man ist also nach dem Tod nicht einsam ;)

Geschrieben

Ich prangere keisewegs an, dass mein Nachbar nicht auf dem Hof neben mir schießen kann. Das wäre mir zu gefährlich.

Ich prangere das auch nicht an, wenn es sich auf Sachverhalte bzw. Verhältnisse bezieht, wie sie in einem dichtbesiedelten Land eben herrschen.

Wenn die Verhältnisse allerdings andere sind (Platz, entsprechende Schutzvorkehrungen für alle drumherum), dann soll der Nachbar gerne schießen können... ob in USA, Mittelfrankreich oder in D...

Geschrieben

Dann kommt man zur normativen Macht des Faktischen. Es ist in Deutschland einfach nicht möglich und eine Aufregung über das Verbot nutzlos.

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