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Schlüssel für Kurzwaffenschrank in einem kleinen Tresor aufbewahren


TaO

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich habe da mal eine theoretische Frage:

Wenn ich mir einen Kurzwaffenschrank B mit Innentresor für eine oder zwei Kurzwaffen zulege und dieser mit einem Schlüsselschloß ist, ist es dann Rechtlich OK, wenn ich diese zwei Schlüssel in einen Tresor mit Zahlenkombination verschließe??

Normal müsste ich ja den Schlüssel immer bei mir führen. Darauf hab ich aber keine Lust. Und ein Möbeltresor mit Zahlemkombinationsschloß wäre bereits vorhanden, jedoch kann ich zu dessen Schutzklasse nichts sagen!

Gruß und Dank

Tom

Geschrieben

Suchfunktion nutzen und durch die gefühlten 100.000 Beiträge lesen.

Fakt: Schlüssel muss so aufbewahrt werden, dass unberechtigte Dritte nicht ran kommen. Es gibt keine amtlichen Vorschriften darüber, wie das zu geschehen hat.

Selbst denken und Problem lösen, Käs gessa.

Geschrieben

Bewahre den Schlüssel so auf, dass kein Unberechtigter Zugriff hat. Das ist die Vorgabe. Wie du diese Vorgabe umsetzt, obliegt dir. Einen besseren Tipp kann dir niemand geben.

Ich persönlich bewahre die Schlüssel verschlossen (Zahlenkombi) auf ;)

Geschrieben

Ist normal, dass man hier gleich angepflaumt wird.

Nein das ist nicht normal - hat sich aber leider in den letzten Jahren so eingeschlichen. Jeder der älteren User sollte sich mal auf seine Anfangszeit in WO besinnen. Da gab es solche Antworten wie "benutze die Suchfunktion" nicht; zumal die Suchmaschine von IP-Board nicht gerade der Brüller ist. Vielleicht gibt es da ja einen brauchbaren Hook. Das werde ich mal beim Admin nachfragen. Als ich als kleiner 627PC vor Jahren in WO die ersten Fragen gestellt habe, bekam ich immer vernünftige Antworten.

Jetzt zur Fragestellung:

Hier gehen die Meinungen in der Tat gewaltig auseinander. Einmal wird die Meinung vertreten, der Schlüssel gehört in ein gleichwertiges Behältnis mit einer Schutzklasse wie der ursprüngliche Schrank - andere meinen es sei egal; der Schlüssel muss nur gegen Abhandenkommen oder unbefugten Zugriff gesichert werden. Ich persönlich kenne keine eindeutige Vorschrift. Am besten ist es die Sache mit dem Sachbearbeiter abzuklären, da dieser im Falle des Falles auch derjenige ist, der einem dann an den Ohren zieht.

@ all war doch gar nicht so schwer - oder?

Manfred

Geschrieben

Manfred hat es perfekt zusammen gefasst. Es gilt genaues weiß man nicht. Es gibt hier auch Leute die sagen die Schlüssel müssten in ein Behältnis gleicher Schutzstufe wie die der Waffen.

Ich frag mich dann immer: Was mache ich dann mit den Schlüsseln zu dem Behältnis indem ich die Schlüssel für den Waffenschrank aufbewahre...

*Duck und weg*

Geschrieben

Nein, der Zähler und Hauptschalter ist im Keller und jederzeit zugänglich, oben sind nur nochmal die Sicherungen für die einzelnen Räume der Etage... :tramp4:

Und das ist nicht politisch extrapfui oder hinterfragungswürdig!

Geschrieben
Werde nie verstehen,was an Schlüsseln so toll ist u. warum nicht schlüssellose Schlösser genommen werden.

Der Besitzer eines Schlüssels hat eine Chance, festzustellen, dass der Schlüssel entwendet wurde, während eine Zahlenkombination von aufmerksamen Beobachtern (eventuell mit technischen Hilfsmittelchen) ohne Wissen des Besitzers kopiert werden kann.

Geschrieben

Ch. aus S. war schneller, es geht ums merken, wenn was unkoscheres abgeht, da wo ich Sicherheit brauch, sind vorhandene, greifbare Schlüssel sicherer, eben weil ich sie jederzeit in die Hand nehmen kann und merke, wenn was fehlt.

@Pi9mm.

Klar sindse virtuell praktisch und wenig aufwändig, können aber auf elektronischem Weg oder durch Rumprobiererei mit allen möglichen Geburtsdaten, Autonummern, Pin-Nummern von meinetwegen Bankkarten, bekannten Paßwörtern etc. möglicherweise leicht rausbekommen werden, der Mensch ist faul und bequem.

Ich gebe zu, ich habe bei WO, meiner Email und bei Egun z.B. dasselbe Paßwort. Was aber sicher nicht lebenswichtig ist, weil sich das alles nie meines Einflusses entzieht oder lebenswichtig wird, da wo wichtig, bin ich verdammt kreativ oder halt mich konservativ an Hardware.

Geschrieben
Werde nie verstehen,was an Schlüsseln so toll ist u. warum nicht schlüssellose Schlösser genommen werden.

Ich würde auch zu was schlüssellosen greifen weil der Möbeltresor mit Zahlenschloss kann genau so geknackt werden.

Außerdem gibs für n paar Euros überall alte Android-Handys mit denen man super Überwachungsanlagen bauen kann.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 4

Geschrieben

Also meine Tresore sind in einem extra Raum, der nochmal abgesperrt ist. Den Schlüssel hierfür und die für die Tresore habe ich normalerweise auf der Arbeit dabei. Nix mit klingeln "dürften wir mal nachsehen...", obwohl meine Frau entsprechend von mir "geschult" ist, da käme keiner ran.

Zu Hause habe ich diverse Verstecke. Ist schon mal vorgekommen, daß ich vor dem Schießen die Schlüssel suchen mußte. . . zu gut versteckt.

Aber einen extra Tresor für die Schlüssel - halte ich nicht für notwendig. Es ist nur sicherzustellen, daß kein Unberechtigter Zugang zu Waffen und Munition erhält. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß, Markus.

Geschrieben

Was für die Beurteilung der Schlüsselaufbewahrung auch nötig ist:

- Bei Waffen ist bereits das Überlassen an Unberechtigte ein Vergehen, wobei es unwichtig ist ob der Unberechtigte die Waffe überhaupt (waffenrechtlich) erwerben will.

- Für einen Schlüssel gilt die Definition des Erwerbs aus dem WaffG NICHT, weil ein Schlüssel keine Waffe ist.

- Das heißt, daß den Schlüssel nur "erwirbt", wer:

> Weiß daß er existiert

> Zugriff darauf hat

> Ihn auch "erwerben" will

Paradoxerweise kann man eine Waffe "erwerben", ohne daß man weiß daß sie überhaupt existiert, und ohne daß man ein Interesse daran hätte. Bei Waffen reicht der unmittelbare Zugriff darauf aus. Bei allen anderen Gegenständen nicht.

Geschrieben

Will hier jemand gesetzlichen Regelungsbedarf suggerieren wo keiner besteht?

Bei mir zumindest entsteht dieser Eindruck, deshalb ist hier jetzt dicht.

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