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IGNORED

Freund verstorben, was nun mit den Waffen?


Speedshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ein Freund und Schützenkamerad ist leider unerwartet verstorben.

Sein Bruder muß sich nun um die Waffen kümmern.

Er hat in Erwägung gezogen die Waffen an einen professionellen "Verwerter" weiterzugeben. Die bieten ja das komplette Sorglospaket an, Abholung, Barzahlung, Austragung aus WBK. Da gehe ich aber eher davon aus, dass da nicht viel hängenbleibt.

Es gäbe ja noch die Möglichkeit die Waffen über z.B. egun zu verkaufen. Wie läuft das da bei WBK-pflichtigen Waffen? Wie das theoretisch laufen muß ist mir schon klar. Nur wer hat da konkrete Erfahrungen damit? Ich würde z.B. nur Selbstabholung gegen Vorlage der Original-WBK mit vorherigem Anruf bei der zuständigen Behörde des Käufers zur Bestätigung vereinbaren, was natürlich das potenzielle Käuferfeld verringern würde.

Bei den Waffen handelt es sich um je eine H+K USP Expert in 9mm und .45 ACP, eine nagelneue fast ungeschossene Pardini SP2 mit elektronischem Abzug und ein S&W-Revolver mit 3,5"-Lauf.

Was würdet ihr raten, selbst verkaufen oder einem Verwerter übergeben. Die zweite Möglichkeit wäre wahrscheinlich für den Bruder die stressfreiere.

Gruß

Speedshooter

Geschrieben

Dritte Möglichkeit: An einen zum Waffenhandel berechtigten (Waffenhändler, eventuell auch Waffensachverständigen) weitergeben, mit der Zielvereinbarung des Waffenverkaufs.

Geschrieben

Als erstes darf und muss der Brunder oder wer nun auch immer die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausübt seine Anzeigepflicht gem. § 37 WaffG erfüllen. Wenn der entgültige Eigentümer feststeht (z.B. ein Erbschein vorliegt oder die Ausschlagungsfrist verstrichen ist), muss der neue Eigentümer eine WBK beantragen.

Am meisten Geld ist zu erzielen, wenn die Waffen ohne Zeitdruck direkt an Berechtigte verkauft werden.

Die zweitbeste Möglichkeit ist der Verkauf über einen Waffenhändler als Kommisionsware. Ein mir bekannter BüMa nimmt dafür 10% des Verkaufserlöses als Provision.

Rundumsorglospakete vom Verwerter sind monetär die schlechteste Option. Der Verkäufer kommt trotzdem nicht umhin die Erwerbserlaubnis des Käufers zu prüfen und persönlich seine Behörde zu informieren.

Die von Dir vorgeschlagenen Bedingungen bei Egun werden den Käuferkreis und den Preis arg schrumpfen lassen. Wer wirtschaftlich denkt, zieht nämlich die Reisekosten von seinem Höchstgebot ab.

Ich persönlich würde eine Preis-Wert-Ermittlung durchführen und die Waffen per Sofortkauf bei Egun anbieten. Natürlich auch per Versand mit einem entsprechenden Anbieter.

Geschrieben

War mal in ähnlicher Situation....

Da die Hinterbliebenen kein Interesse an den Waffen hatten - sehr wohl aber an einem möglichen fairen Erlös - bin ich zu unserem Sachbearbeiter bei der Behörde gegangen (hatten den gleichen) und hab die Sache besprochen.

Die Behörde war einverstanden, dass alle Waffen des Verstorbenen an mich zwecks Veräußerung überlassen wurden!

Die Behörde notierte sich wo die Waffen nun untergekommen sind, ich nahme die WBK's an mich und veräußerte nach und nach alle Waffen....

Erlös ging an die Hinterbliebenen, die irgendwann leeren WBK's blieben dann bei der Behörde - Fall abgeschlossen!

Also mein Tip - schnellstmöglich mit der Behörde Kontakt aufnehmen und die Sache bequatschen!

Geschrieben

War mal in ähnlicher Situation....

..................................

Also mein Tip - schnellstmöglich mit der Behörde Kontakt aufnehmen und die Sache bequatschen!

War ich ebenso, genau so verfahren wie Higgi, ging ohne Porbleme...........

Geschrieben

War mal in ähnlicher Situation....

Da die Hinterbliebenen kein Interesse an den Waffen hatten - sehr wohl aber an einem möglichen fairen Erlös - bin ich zu unserem Sachbearbeiter bei der Behörde gegangen (hatten den gleichen) und hab die Sache besprochen.

Die Behörde war einverstanden, dass alle Waffen des Verstorbenen an mich zwecks Veräußerung überlassen wurden!

Die Behörde notierte sich wo die Waffen nun untergekommen sind, ich nahme die WBK's an mich und veräußerte nach und nach alle Waffen....

Erlös ging an die Hinterbliebenen, die irgendwann leeren WBK's blieben dann bei der Behörde - Fall abgeschlossen!

Also mein Tip - schnellstmöglich mit der Behörde Kontakt aufnehmen und die Sache bequatschen!

Da werde ich mal mit dem Bruder diese Möglichkeit besprechen. Er hat an den Waffen kein Interesse und hatte mit der Behörde auch schon Kontakt. Leider ist dies eine andere als meine, wo man die Leute kennt und der Umgang sehr positiv ist. Ich weiß halt nicht wie die dort so sind.

Geschrieben

Als erstes darf und muss der Brunder oder wer nun auch immer die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausübt seine Anzeigepflicht gem. § 37 WaffG erfüllen. Wenn der entgültige Eigentümer feststeht (z.B. ein Erbschein vorliegt oder die Ausschlagungsfrist verstrichen ist), muss der neue Eigentümer eine WBK beantragen.

...

Ich persönlich würde eine Preis-Wert-Ermittlung durchführen und die Waffen per Sofortkauf bei Egun anbieten. Natürlich auch per Versand mit einem entsprechenden Anbieter.

Der Kontakt mit der Behörde ist schon aufgenommen und auch etwas vereinbart, was genau weiß ich jetzt nicht, muß ich mal nachfragen.

Egun wäre auch meine erste Wahl nur habe ich da leider bisher keine Erfahrung mit dem Verkauf von erwerbscheinpflichtigen Waffen. Natürlich möchte ich wegen meiner Hilfbereitschaft auch keine Probleme bekommen. Muß man die WBK im Original vorliegen haben oder reicht eine amtlich beglaubigte Kopie und ein Kontrollanruf bei der ausstellenden Behörde? Welcher Versand ist zu empfehlen? Wie führt man eine Preis-Wert-Ermittlung durch?

Sorry für die vielen Fragen, war eben noch nie in so einer Situation.

Geschrieben

Man kann die Waffen auch einem Waffenhändler übergeben, der sie in sein Waffenhandelsbuch einträgt (und somit auch auch der WBK austrägt) und auf einen Käufer wartet.

Meine Waffenbehörde, bzw. einem Vertreter davon, hat das zwar nicht gepasst, aber das geht. Ich denke jeder weiß wen ich meine!

Geschrieben

Der Kontakt mit der Behörde ist schon aufgenommen und auch etwas vereinbart, was genau weiß ich jetzt nicht, muß ich mal nachfragen.

Wenn man keine Erfahrung hat, sollte man auch auf diese Behörde vertrauen, oder eben einen langen Atem besitzen!

Schau doch erst einmal deren Empfehlung an, manchmal passt es doch auch!

Geschrieben

Mein Vorschlag wäre, dass sich der Erbe den geerbten Waffen annimmt. :dirol:

Danach Sachkundeschulung und im passenden Verein angemeldet.

Dann steht der Freude am neuen Hobby nichts mehr im Weg. :crazy:

Und nebenbei ist die Zukunft unseres Hobbys um einen weiteren Teilhaber

angewachsen, bzw. aufrechterhalten.

Gruß RNehring

Geschrieben

:good: hola amigo Speedshooter,

verkauf über eGun läuft so ab:

1. der Käufer sendet dem Verkäufer ein Kopie seiner WBK(NIX beglaubigt) mit Voreintrag und die Daten der zuständigen Behörde.

2. der Verkäufer macht das gleiche

3. der Verkäufer überprüft im www. ob die Daten der Behörde richtig sind, und ruf dort an um sich die Korrektheit des Voreintrags bestätigen zulassen.

4. der Käufer überweist das Geld.

5. der Verkäufer sendet die Waffe(n) mit Overnite "eigenhändig"

6. der Käufer meldet dem Empfang, und beide besprechen den ERWERBSDATUM.

7. Beide gehen zu ihre zuständige Behörde und melden den Kauf/Verkauf Erwerb/Überlassung innerhalb von 14 Tage .

So einfach ist das!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Man kann die Waffen auch einem Waffenhändler übergeben, der sie in sein Waffenhandelsbuch einträgt (und somit auch auch der WBK austrägt) und auf einen Käufer wartet.[...]

1. Kommisionswaffen müssen nicht in das Waffenhandelsbuch eingetragen werden und deshalb macht man (BüMa/Händler) das auch nicht. Gebrauchtwaffen-Ankauf macht man tunlichst auch nicht.

2. Sollte man die Waffen doch ins Handelsbuch übernehmen damit die Waffen aus der Erben-WBK oder der WBK des Erblassers ausgetragen werden, dann ist das eine Einbahnstraße ohne Wendemöglichkeit. Der Erbe kann die Waffen nicht zurückerhalten und bei Unzufriedenheit mit dem Händler/BüMa hat er ein Problem.

Geschrieben

:good: hola amigo Speedshooter,

v...

Vielen Dank Pancho,

das ist doch mal ein Handlungsleitfaden mit dem ich was anfangen kann. :good: So ähnlich habe ich mir das schon vorgestellt.

Gruß

Speedshooter

Mein Vorschlag wäre, dass sich der Erbe den geerbten Waffen annimmt. :dirol:

...

Gruß RNehring

Das wird wohl eher nicht geschehen. Das Interesse ist da nicht besonders groß.

Geschrieben
Mein Vorschlag wäre, dass sich der Erbe den geerbten Waffen annimmt. :dirol:[...]
Interesse wecken.....
Einige (damit sind nicht die zitierten gemeint) in diesem Forum werden es nie verstehen, denn es übersteigt ihren Horizont, aber es gibt wirklich Menschen die haben an Waffen so wenig Interesse wie andere an "Hallen-Halma". So wie man manchen nie für die Oper oder Ballett begeistern kann, so wenig kann man andere für Waffen oder Schießsport gewinnen. Nehmt es hin und freut euch an der Vielfalt.
Geschrieben
...das ist doch mal ein Handlungsleitfaden mit dem ich was anfangen kann...
Der Jäger bringt seinen gültigen Jagdschein mit und darf Gewehre und Flinten (HA mit zwei Schuss Magazin) damit erwerben. Diese werden dann auch auf eine grüne WBK eingetragen aber es gibt dafür keinen Voreintrag. KW darf der Jäger (leider) nur mit (grüner) WBK mit Voreintrag erwerben.

Dann gibt es da noch die Sammler mit roter WBK.

Geschrieben

Wo steht das der Jäger nur HA mit zwei Schuss ERWERBEN darf?

Nach meiner Auffassung kann er auch ohne ein Magazin oder mit 50 Stück 30 Schuss Magazinen erwerben. Nach Auffassung (meiner) der Behörde nur mit zwei Schuss Magazin. Frankonia Düsseldorf verkauft dir z.B. das Walther M4 nur mit abgeändertem Magazin und im Schacht fixiert. Ich habe dankend darauf verzichtet.

Transarms und andere Händler schreiben beim Erwerb die Waffe nur mit zwei Schussmagazin auf die Rechnung. Für gleichzeitig gekaufte Magazine mit mehr Kapazität wird eine zweite Rechnung gemacht.

Ich weiss es nicht mehr genau, aber meine das sie dir einen HA ohne Magazin gar nicht verkaufen.

Nicht umsonst klage ich gegen das Land NRW wegen dem Eintrag "2 Schussmagazin" in der WBK. Der zuständige SB drohte mir, wenn ich bei einer Kontrolle ein Magazin größerer Kapazität in der Waffe hätte mit Konsequenzen. Ich müsste als Jäger für meine HA immer das passende zwei Schuss Magazin haben. Völlig Irre. Ich darf meine HA auf dem Stand nur mit 2er Magazin betreiben. Leihe ich ihn meiner sportschießenden Frau darf sie das 10er dran machen.

Geschrieben

... Ich müsste als Jäger für meine HA immer das passende zwei Schuss Magazin haben. Völlig Irre. Ich darf meine HA auf dem Stand nur mit 2er Magazin betreiben....

Warum eigentlich?

Du kannst doch Deine HAs auch komplett ohne Magazin schießen/nutzen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Warum eigentlich?

Du kannst doch Deine HAs auch komplett ohne Magazin schießen/nutzen.

Ich denke weil der SB denkt das er Nero ist. Vielleicht kommt das beim Prozess wg. dem zwei Schuss Magazin auch noch zu Sprache.

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