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IGNORED

Waffennarren in der FDP? - "Schießsport ist Freiheit"


Gast

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Geschrieben

Kann man eigentlich noch dämlicher argumentieren?

Selbstverständlich muß der Waffenbesitz eingeschränkt werden!

Du hast es nicht verstanden. Insofern solltest du die Frage mit der Dämlichkeit jemand anderem stellen.

Wer voraussichtlich mit Waffen und/oder Munition nicht verantwortungsbewußt umgehen wird, der gehört vom Schußwaffenbesitz ausgeschlossen.

Komisch. Ich erlebe immer wieder Sportschützen, die genau dies tun und trotzdem Schußwaffenbesitzer sind. Scheint ja recht effektiv zu sein, das Waffengesetz.
Geschrieben

..Richtig muß es heißen: "Uneingeschränkter privater Waffenbesitz ist Freiheit"

Das bedeutet aber auch dass z. Bsp. ein 5 jähriges Kind eine voll einsatzfähige und aufmunitionierte Waffe sein Eigen nennen darf.

Würde jeder der hier so laut nach völliger Deregulierung schreit seinen kleinen Kindern scharfen Waffen zum spielen in die Hände geben?

Ich nicht.

Und damit fängt die Einschränkungskette an.

Die für die Realität eher wichtige Frage ist doch: Wo sollte die Regulierung aufhören?

GKBubi

Geschrieben
Die für die Realität eher wichtige Frage ist doch: Wo sollte die Regulierung aufhören?

Wir können uns auch gerne erst mal über Fälle unterhalten, die auch nach der Argumentation derer, die sich vor Waffen in "ungeeigneten" Händen fürchten, unstrittig sein sollten. Erster Kandidat wäre hier das sogenannte Bedürfnis. Das sofort abzuschaffen wäre die Minimalforderung an eine freiheitliche Partei.

Geschrieben

... Erster Kandidat wäre hier das sogenannte Bedürfnis. Das sofort abzuschaffen wäre die Minimalforderung an eine freiheitliche Partei.

Mir würde schon reichen wenn für den Anfang „das Bedürfnis“ um den Punkt „Häusliche Selbstverteidigung“ erweitert werden würde.

Damit wäre für mich ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung getan.

GKBubi

Geschrieben

Das bedeutet aber auch dass z. Bsp. ein 5 jähriges Kind eine voll einsatzfähige und aufmunitionierte Waffe sein Eigen nennen darf.

Du weisst das auch hierzulande die Volljährigkeit und vor allem die GESCHÄFTSFÄHIGKEIT erst mit dem vollendetem 18ten Lebensjahr beginnt. Vorher geht kein Kind zum Amt oder in einen Laden und kauft irgendwas. Also immer schön in der Realität bleiben und bitte aufhören, hier irgendwelche Horrorvisionen an die Wand zu werfen.

Geschrieben

Wer ohne Erlaubnis Schußwaffen illegal besitzt, wird mit einer Strafe belegt, wenn der Staat davon erfährt.

Es kann überhaupt nicht Aufgabe, der LWB zu sein, Schußwaffenbesitz für Jedermann zu fordern!

Bestimmten Leuten muß es soweit als möglich erschwert bis unmöglich gemacht werden.

Und wer legt fest, was illegal ist ? Du ? Der Staat ? Oder doch der Verwender, der sie illegal (für eine Straftat) oder legal (ohne Schaden für seine Mitbürger) einsetzt ? Deine Vorstellungen wirken auf mich mehr als befremdlich und auch wirklichkeitsfern und nicht wirklich pro-LWB.

Geschrieben

Ich finde es selbstbewußt und mutig. Wir brauchen mehr Legalwaffenbesitzer (auch in der Politik), die öffentlich zu Ihrem Hobby stehen, anstatt sich zu verstecken.

Ja, das ist eine gute Aktion von FDP-Politiker Dr. Rehmet. Ohne Wenn und Aber unterstützenswert.

Jetzt kann man ja bereits gewohnheitsmäßig erwarten, dass er eben von der Gegenseite, den Waffenhassern, ordentlich "Feuer" bekommt.

Aber nein, nicht nur das. Einige aus unseren Reihen haben auch nichts besseres zu tun, als dem Träger dieser Initiative von hinten ins Knie zu treten. Leute, ich fasse es einfach nicht.

Mein Trost ist allerdings, dass es sich bei den Internen Herummaulern/Kritikern um eine sehr kleine Minderheit handelt.

Geschrieben

Der Slogan "Schießsport ist Freiheit." ist recht nett.

Allerdings kenne ich keine Partei die den Schießsport abschaffen will.

Ach...tatsächlich...

Du kannst dir sicher sein, es gibt (zumeist auf der grün-/linken Seite) genügend politische Kräfte,

die den Schießsport, so wie wir (und auch H. Rehmet/FDP) ihn kennen, abschaffen wollen. Definitiv.

Bitte aufwachen.

Geschrieben

Du weisst das auch hierzulande die Volljährigkeit und vor allem die GESCHÄFTSFÄHIGKEIT erst mit dem vollendetem 18ten Lebensjahr beginnt. Vorher geht kein Kind zum Amt oder in einen Laden und kauft irgendwas. Also immer schön in der Realität bleiben und bitte aufhören, hier irgendwelche Horrorvisionen an die Wand zu werfen.

Deine Antwort zeigt sehr schön das, zumindest in deinem Kopf (und in anderen auch), Einschränkungen zum Waffenbesitz schon vorhanden sind.

Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit.

Und damit ist die Forderung nach „uneingeschränktem Waffenbesitz“ schon ad absurdum geführt.

Lese mal nach was „Uneingeschränkt“ bedeutet.

Wenn man als Vorgabe die Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit voraussetzt würde ich noch die geistige

Gesundheit und die Unbescholtenheit hinzufügen.

Andere haben wahrscheinlich noch weitere Vorgaben im Kopf.

So. und damit sind wir bei der (auch bei uns im Gesetz verankerten) „Eignung“.

Per se also nichts Schlechtes, ist aber, wie vieles im Leben, abhängig von der Auslegung.

GKBubi

Geschrieben

Einigen wir uns darauf, dass das WaffG einen berechtigten Regelungscharakter haben kann. (so wie es im Strassenverkehr eben auch Regeln braucht, damit es kein Chaos gibt).

Im Moment hat das WaffG aber eher - und da stimme ich zu - einen Verhinderungscharakter. Es soll möglichst viele vom Besitz und der Verwendung - auch wenn diese legitim ist - abhalten ("So wenig Waffen wie möglich ins Volk") und diese auf das absolut notwendige beschränken. So oder ähnlich lenkt der Gesetzgeber in Deutschland viele Bedürfnisse der Menschen (siehe div. Sondersteuern)

Unsere Möglichkeiten sind da leider sehr begrenzt.

Das Verfassungsgericht erklärte sich bereits mehrfach für "nicht zuständig", da es die Gestaltung des Gesetzes weitestgehend dem Gesetzgeber überlässt. Hier haben wir das Problem, dass das Recht auf Waffenbesitz eben kein verfassungsmässiges Grundrecht wie in den USA ist.

Für eine Änderung der Verfassung werden wir wohl auf unabsehbare Zeit keine Mehrheiten zusammen bekommen, uns bleibt also nur der eine Weg, indem wir über unsere Masse mitbestimmen, welche Strömung sich in der Politik letztendlich durchsetzen kann.

Das das alles nur "Krücken" sind, mit denen wir uns zur Zeit über die Runden behelfen, ist mir klar. Aber da der "grosse Wurf" im Moment nicht in Sicht ist, müssen wir aus der jetzigen Situation versuchen das Beste zu machen.

Jedes "Outing" (und zwar von JEDEM!) erzeugt jedenfalls etwas mehr an gesellschaftlicher Akzeptanz, auf dem man dann etwas aufbauen kann. Ohne so ein "Fundament" wird man hier nichts erreichen können.

Ich bin auch für ein Verfassungsrecht auf Waffenbesitz - nur um da hin zu kommen, müssen wir überhaupt erstmal wieder "schwimmen" lernen.

Geschrieben

Du weisst das auch hierzulande die Volljährigkeit und vor allem die GESCHÄFTSFÄHIGKEIT erst mit dem vollendetem 18ten Lebensjahr beginnt. Vorher geht kein Kind zum Amt oder in einen Laden und kauft irgendwas. Also immer schön in der Realität bleiben und bitte aufhören, hier irgendwelche Horrorvisionen an die Wand zu werfen.

Sie beginnt viel früher -> §106 BGB. Sogar ein vollähriger Geschäftsunfähiger kann wirksam Rechtsgeschäfte tätigen. Kleine Kinder (ab 7 ) gehen in Läden und kaufen sich Sachen mit Taschen- oder geschenktem Geld - und nicht einmal die Eltern können widersprechen.

Geschrieben

@Todesfrieden: man weiß nicht wirklich, was Du möchtest.

Meinst Du nur einen oder beide Posts von mir?

Ansonsten hat JDHarris es schön auf de Punkt gebracht, dem kann ich mich anschließen.

Geschrieben
Es kann überhaupt nicht Aufgabe, der LWB zu sein, Schußwaffenbesitz für Jedermann zu fordern!

na dann danke für die Erklärung, warum es immer weniger LWBs gibt... wenn sich die LWBs nicht darum bemühen, dass sie nicht ausgerottet (weil aussterben ist noch zu langsam für den Staat) werden, muss man sich ja nicht wundern, wenn hier am Ende der einzige LWB der Staat selber ist und die Bürgerschaft (mit dir inklusive) nur noch aus staatlich so benannten Illegalwaffenbesitzern besteht...

aber das Problem ist wahrscheinlich, obwohl wir es hier schon so häufig erklärt haben, dass es eigentlich auch der Letzte kapiert hat, dass du keine Ahnung hast was eigentlich ein Legalwaffenbesitzer ist, für den du dich selber hälst...

statt die Wirklichkeit, die die Politik zu Gesetz gebracht hat, redest du dir ein, dass du eines der Tiere auf dem Hof bist, was gleicher als gleich ist... dein Zustand eines LWB ist ja für dich gottgewollt und unabänderlich...

die Wirklichkeit jedoch ist, dass du von heute auf morgen ein Illegaler sein kannst, wenn der Staat das so will... und da ist es egal ob du dich für den größten und besten und zuverlässigsten LWB hälst... das interessiert keine Sau (auch nicht die gleicher als gleichen) und erst recht nicht den Staat, wenn er dich für eine Gefahr hält und entwaffnet sehen will...

die einzige Frage ist nur, wirst du in deiner LWB-Phantasie dann so konsequent sein und dich selber als vom Staat so erklärte schlechten Menschen selber hassen...? weil du lehnst ja jeden Illegalen ab... der du dann ja bist...

PS: eine kleine Frage habe ich noch an dich zu der mich deine Meinung als LWB interessiert...:

nehmen wir an jemand ist nach WaffG zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig...

was macht diese Person ohne Bedürfnis gefährlicher als dich der (noch) ein Bedürfnis hat...?

und wenn man dir endlich das Bedürfnis aberkennt - du also auch illegal wirst - was macht dich dann zu einem schießwütigen Verbrecher...?

kannst du mir dazu deine Meinung begründen...?!?!

Geschrieben

Das Verfassungsgericht erklärte sich bereits mehrfach für "nicht zuständig", da es die Gestaltung des Gesetzes weitestgehend dem Gesetzgeber überlässt.

Wobei diese Auslegung zumindest in Einzelfällen auch ihre Vorteile haben kann. Erinnern wir uns doch an die Gräfe'sche "SportMord"-Verfassungsklage. Diese wurde mit eben dieser Begründung zurückgewiesen (weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; verbunden damit, dass nichts für eine mangelnde Verfassungskonformität der gesetzl. Ausgestaltung des WaffG spricht).

Ich gebe dir aber natürlich recht, dass bezüglich Waffenbesitz unsere Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht mal annhähernd die (relative) Sicherheit des amerikanischen 2nd Amendment bietet.

Geschrieben

Jetzt kann man ja bereits gewohnheitsmäßig erwarten, dass er eben von der Gegenseite, den Waffenhassern, ordentlich "Feuer" bekommt.

Wie sollte er, wenn er das Plakat nur in einer geschlossenen FB-Gruppe veröffentlicht ? Oder hängt der Zettel auch öffentlich an der Strasse aus und selbst wenn, auch die Grünen und Roten sagen immer, sie hätte nichts gegen Sportschiesser und Schiessport. Und der ist, wie wir aus der DDR bereits wissen, nicht zwingend an privaten Waffenbesitz gekoppelt, ja selbst in der UDSSR gab es Schiesssportler. Daher haben sie alle nur etwas gegen den PRIVATEN Waffenbesitz, auf das es dem Bürger verwehrt wird, sich zu bewehren, alles altbekannt. Und ihr unterstützt diese Denke mit euren, nicht jeder sollte das haben dürfen, diese Privileg von Staats wegen, was mich so tolle aussehen lässt.

Und wenn es sich irgendwo um eine Minderheit handelt, dann sind es die Anti-LWB, aka Hobby-Lobby, unter den LWB, die Mehrheit der Sportschiesser ist maximal desinteressiert, wie man auch schön an den Mitgliederzahlen von FWR, GRA und den ganzen Hobby-Lobbies sehen kann.

Geschrieben
Auch vielen anderen Menschen wird auf diese Weise die Beschaffung illegaler Waffen praktisch unmöglich gemacht.

kannst du mal bitte erklären was eine "illegale" Waffe ist und wie man die von einer dann wohl sozusagen "legalen" Waffe unterscheiden kann...

weil weder ich, noch der Staat, noch seine Gesetze kennen soetwas wie eine "illegale" Waffe bzw eine "legale" Waffe...

Allein aus Präventionsgründen dürfen bestimmte Leute einfach nicht in Schußwaffenbesitz kommen.

hat das dann was mit (Waffen)Gesetzen des Staates oder doch mit den Rechten der Bürger zu tun, die nicht wollen das Rechtsbrecher keine Waffen wiederholt gegen die Bürger verwenden...?

weil dann braucht man kein Gesetz des Staates um diesen Leuten die Mittel für ihr unrechtmäßiges Handeln zu verbieten... das machen die Bürger als Gesellschaft dann ganz alleine untereinander und effektiver aus...

Geschrieben

Kleine Kinder (ab 7 ) gehen in Läden und kaufen sich Sachen mit Taschen- oder geschenktem Geld - und nicht einmal die Eltern können widersprechen.

Dann schicke mal so einen 7-jährigen bitte zum Autohändler um die Ecke und lasse ihn eine verbindl. Bestellung inklu. KV für zB einen Phaeton aufgeben/machen, dito mit einer Immobilie, dito mit einem Mietvertrag usw. Bitte in der Wirklichkeit bleiben, wir reden nicht von einer Schribbe beim Bäcker um die Ecke oder einem Kaugummi beim Edeka.

Geschrieben

Nicht umsonst wird Werbung speziell für 13 bis 17jährige gemacht.

Die dann nicht mal ohne Zustimmung der Eltern einen Ausbildungsvertrag schliessen dürfen. Der 13-jährige hat ja noch nicht mal einen Perso, um sich legithimieren zu können bei einem solchen Kauf/Geschäft. Leider braucht man das aber beim Erstellen schriftlicher Verträge und ich kenne keinen Büxer, der Kanonen per mündlichem Vertrag und Handschlag verkauft.

Auch du, aufwachen, hier geht es nicht um Trivialgeschäfte mit mündlichen Kaufverträgen für ein Eis an der Ecke.

Geschrieben

Dann schicke mal so einen 7-jährigen bitte zum Autohändler um die Ecke und lasse ihn eine verbindl. Bestellung inklu. KV für zB einen Phaeton aufgeben/machen, dito mit einer Immobilie, dito mit einem Mietvertrag usw. Bitte in der Wirklichkeit bleiben, wir reden nicht von einer Schribbe beim Bäcker um die Ecke oder einem Kaugummi beim Edeka.

Wir reden jetzt über Autos?

Auch du, aufwachen, hier geht es nicht um Trivialgeschäfte mit mündlichen Kaufverträgen für ein Eis an der Ecke.

Bis auf Grundstücke kannst Du (fast) alles mit mündl. Vertrag "kaufen".

Der 13-jährige hat ja noch nicht mal einen Perso, um sich legithimieren zu können bei einem solchen Kauf/Geschäft. Leider braucht man das aber beim Erstellen schriftlicher Verträge und ich kenne keinen Büxer, der Kanonen per mündlichem Vertrag und Handschlag verkauft.

1. Wieso sollte man sich mittels BPA legitimieren MÜSSEN?

2. Ich kenne Händler, bei denen der KV tatsächlich mündlich erfolgen kann. So kaufe ich regelmäßig Munition. Dass man hinterher vielleicht schriftlich fixierte Daten austauscht, hat doch mit dem KV nichts zu tun.

Ich erahne, was Du eigentlich willst aber wer sich in rechtlichen Fragen so missverständlich und unpräzise ausdrückt wie Du, muss mit Richtigstellung rechnen.

Geschrieben
Es gibt immer einen Bodensatz von Irren und Kriminellen, deren Taten lassen sich (logischerweise) nicht mit einem Gesetz bekämpfen. Nur wären die Folgen ihrer Taten vielleicht nicht so schrecklich, wenn die restlichen Bürger nicht unter dem Vorwand der Prävention wehrlos gemacht worden wären.

dazu passend:

http://koriath.jura.uni-saarland.de/textsammlung/pmwiki.php?n=BeccariaVonVerbrechenUndStrafen.Start

Beccaria, Cesare:

Von Verbrechen und Strafen

§ XL.

Falsche Begriffe, die die Menschen von gewissen eingebildeten Vorteilen haben

Eine Hauptrolle vieler Irrtümer und Ungerechtigkeiten, ja sogar unverantwortlicher Grausamkeiten, wovon die Gesetze wimmeln, sind die falschen Begriffe, welche sich die Gesetzgeber von gewissen eingebildeten Vorteilen machen. Derjenige hat falsche Begriffe vom Nützlichen, der das besondere Übel über das Allgemeine setzt; der über die Empfindungen gebieten und zum Verstande sagen will: Sei Sklav!

Derjenige hat einen falschen Begriff vom Nützlichen, welcher tausend wirkliche Vorteile einem eingebildeten oder wenig bedeutenden Übel aufopfert. Derjenige, welcher den Menschen gerne das Feuer nehmen möchte, weil es an Feuersbrünsten und das Wasser, weil es am Ersaufen schuld ist. Auch derjenige, welcher dem Übel nicht anders vorzubauen weiß, als durch völliges Niederreißen, hat falsche Begriffe vom Nützlichen.

In dieser Reihe stehen z. E. die Gesetze, welche verbieten, Gewehr zu tragen, weil sie doch niemanden als diejenigen entwaffnen, welche zum Verbrechen geneigt, noch genugsam dazu entschlossen sind; denn wie werden diejenigen, welche die geheiligsten Gesetze der Menschlichkeit und die teuersten Vorschriften des Gesetzbuches verletzen, die unwichtigere und willkürliche Gebote verehren, deren Übertretung, weil sie allzu leicht, unbestraft bleiben sollte, und deren gar zu genaue Befolgung alle persönliche Freiheit benehmen würde; eine Freiheit, die dem Menschen lieb und selbst einem Gesetzgeber von erhabener Einsicht angenehm sein muß.

O traurige Verbote, welche Unschuldige schrecklichen Mißhandlungen aussetzen, die nur Verbrechern gebühren.

Dergleichen Gesetze verschlimmern das Schicksal der überfallenen Beleidigten und verbessern das Schicksal der Beleidiger und Überfallenden, sie tragen nichts zur Minderung, sondern zur Vermehrung der Mordtaten bei, weil Waffenlose mit mehr Zuversicht überfallen werden, als die, welche mit Gewehren versehen sind.

Seht da Gesetze, die dem Verbrechen nicht zuvorkommen, sondern sich vor dem Verbrecher fürchten; die aus dem überraschenden Eindrucke einiger einzelner besonderer Vorfälle entstanden, und sogleich zur gemeinen Regel gemacht worden sind. Man muß nicht allzu behende bei einzelnen Vorfällen ein neues Gesetz aushecken, sondern das Ganze übersehen, damit die Gesetze keine Mißgeburten, sondern Früchte einer reifen Überlegung sein mögen, nicht dessen, was in einzelnen Fällen, sondern was im Ganzen nützlich ist. ...

wie man sieht war man zur Zeit der Aufklärung aufgeklärter als heute, nachdem der Staat sich über das Volk gestellt hat...

die Wahrheit und Realität hat sich nie verändert...

die Einbildung durch staatliche Erziehung weg von jeglicher Vernunft hat jedoch die Realität überstrahlt...

besser ist es dadurch nicht geworden... außer, wie die Wahrheit im Text uns sagt, dass die Entwaffnung der rechtstreuen Bürger nur denen hilft die sich eh nicht an diese Gesetze halten um ihre Machenschaften voranzutreiben...

der Staat und andere Verbrecher, die nicht auf die Idee kommen sich selber wehrlos zu stellen, aber wehrlose Opfer bevorzugen...

Geschrieben
Darüberhinaus hat der Staat eine Schutzfunktion für seine Bürger.

nein hat er nicht... und wenn du ihn fragst wird er dir das auch verneinen...

frag doch mal einen Staatsgesetzdurchsetzer (aka Polis) ob er zum Schutz der Bürger da ist und er wird dir sagen nein...

der Staat hat sich nur erdreißtet jegliche andere vorhandenen Schutzmöglichkeiten des Bürgers zu entfernen, damit er bei seiner Regentschaft mit keiner effektiven Gegenwehr zu rechnen hat...

oder glaubst du das Diktaturen ihr Volk entwaffnen um das zu schützen... wurden die Juden in Nazi-Deutschland auch zum Schutz per Gesetz entwaffnet, damit der Staat sie besser schützen konnte oder sie leichter in "Schutzhaft" nehmen konnte...?!?!

du erliegst deinen dir anerzogenen Logikfehlern deines staatlichen NeuSprech...

Wer voraussichtlich mit Waffen und/oder Munition nicht verantwortungsbewußt umgehen wird, der gehört vom Schußwaffenbesitz ausgeschlossen.

also sollte der Staat entwaffnet werden, da dieser nachweislich die meisten Bürger durch Schusswaffenmissbrauch auf dem Gewissen hat...?!?!

Das ist derzeit dadurch, daß jeder, der das Mindestalter erreicht hat und zuverlässig ist, sich als Sammler, Jäger oder Sportschütze betätigen kann, für die allermeisten Menschen in der BRD gegeben.

noch gegeben... vergessen wir nicht, dass dies nur temporäre Ausnahmen sind in unserem Totalentwaffnungsgesetz... der Staat braucht nur die Bedürfnisse nicht mehr anzuerkennen und schon gibt es hier nur noch den Staat der "legaler" Waffenbesitzer ist, wohingegen jeglicher bürgerlicher Waffenbesitz illegal ist...

eine kleine Gruppe von Ausnahemtatbeständen, die man öffentlich für Amokläufer dem Volk verkauft als "jeder kann hier Waffen haben" wenn er nur will sich zur Gruppe der Amokläufer zu gesellen, ist eine Selbstbelügung deinerseits ob der Wirklichkeit...

aber du kannst uns ja sicher erklären, warum der Staat das Sportschießen als Bedürfnis erhalten sollte...? du weißt schon... warum ist das Bedürfnis zum Sportschießen nochmal wichtiger als tote Schulkinder...? das kannst du uns doch sicher sagen...

ich meine Waffenbesitz zum Selbstschutz gegen Verbrecher ist ja deiner Meinung nicht so erhaltenswert... weil Recht auf Leben ja für dich nicht so wichtig ist wie nutzlos Löcher in Papier zu stanzen...

bedenke auch, dass der Staat nie das Sportschießen oder das Jagen verbieten wird...

er wird einfach feststellen das du kein Bedürfnis - wie das Sportschießen - nachweisen kannst... dann gibt es immer noch Sportschießen... nur du bist dann keiner mehr... sondern illegal...

Daher bedarf es dahingehend keiner Änderung des Waffengesetzes.

richtig... das WaffG ist als Volksentwaffnungsgesetz etabliert... man muss nur noch die Bedürfnisanerkennung auf Null setzen - was der Staat ja jederzeit willkürlich machen kann - und schon gibt es keinen "legalen" Bürger der noch Waffen besitzt... nicht einmal dich...

das WaffG ist das Damoklesschwert auch über deinem Kopf, welches jederzeit auf dich runter geschlagen werden kann... wenn du meinst das dies nicht geändert werden muss, dann bist du wie die Kuh im Schlachthof, welcher der Bolzenschießer aufgesetzt werden... alles kein Problem für dich, solange der Metzger nicht den Abzug zieht...

es stört dich dabei auch nicht so sehr, dass der Metzger ständig erzählt das er abdrücken will... da du dir ja den gelben MEtzger ausgesucht hast, gehst du weiter davon aus, dass er dir das nie antun würde... und hoffentlich löst ihn der grüne Metzger nicht ab am Bolzenschussgerät auf deinem Kopf...

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