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IGNORED

Muss ein "B" Waffenschrank (typischer Bauhauswürfel) verankert werden ?


iceman785

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe jetzt die WBK mit Voreintrag bekommen, und mir einen Waffenschrank (Würfel) aus dem Bauhaus geholt. Der Waffenschrank ist ein relativ einfach gehaltener Waffenschrank und hat leider keine Löcher mit dem ich den Waffenschrank an der Wand verankern kann. So wie ich das Gesetz verstehe dürfen aber in einem Nichtverankerten Waffenschrank (30Kg Würfel) bis max 5 Kurzwaffen gelagert werden anstatt 10. Ist das richtig ? (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Verstehe ich den Text so richtig, oder ist das falsch ? 5 Kurzwaffen ohne Verankerung. ?

Welche Möglichkeit hätte ich denn den Waffenschrank zu verankern, wenn von innen keine Bohrungen drin sind um den an zu dübeln ? Den Tresor anbohren ist ja nicht legitim.

Geschrieben

Kleine Kisten sind schnell weggeschleppt,wenn nicht "RICHTIG" befestigt (Auf dem Boden in einer Raumecke,durch feste

Wand mit Gewindestange(n) u. großer Gegenplatte verschweißt).

Übliche Dübelchen im Mauerwerk sind nur Augenwischerei,reißt man ggf. schon mit großem Schraubenzieher,spätestens

mit Kuhfuß raus.

Wenn keine Bohrungen vorhanden u. man keine bohren will (wär mir schnurz,würde nur ein einziges Loch für 20er

Gewindestange bohren,lieber Schrank mit Loch noch da als ohne weg),muß man halt mehr tun.

Ein Gehäuse aus dickem Stahlblech drumrum,welches dann wieder wie oben befestigt wird.

Von nix is nix.

Daher rate ich in Mietwohnung zu einem guten Schrank knapp über 200 Kg.

Geschrieben

Hallo, ich habe jetzt die WBK mit Voreintrag bekommen, und mir einen Waffenschrank (Würfel) aus dem Bauhaus geholt. Der Waffenschrank ist ein relativ einfach gehaltener Waffenschrank und hat leider keine Löcher mit dem ich den Waffenschrank an der Wand verankern kann.

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Welche Möglichkeit hätte ich denn den Waffenschrank zu verankern, wenn von innen keine Bohrungen drin sind um den an zu dübeln ? Den Tresor anbohren ist ja nicht legitim.

Ich habe auch einen B-Würfel dieser Größe vom Hersteller Format-Tresorbau GmbH. Der hatte innen schon je zwei vorgebohrte 10mm-Löcher an Rückwand und Boden, die man nach Bedarf mit einem einfachen Stahlbohrer nach außen durchbohren kann. Vielleicht gibt es auch vom Hersteller deines Tresors einen hilfreichen Hinweis dazu?

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Hallo, ich habe jetzt die WBK mit Voreintrag bekommen, und mir einen Waffenschrank (Würfel) aus dem Bauhaus geholt. Der Waffenschrank ist ein relativ einfach gehaltener Waffenschrank und hat leider keine Löcher mit dem ich den Waffenschrank an der Wand verankern kann. So wie ich das Gesetz verstehe dürfen aber in einem Nichtverankerten Waffenschrank (30Kg Würfel) bis max 5 Kurzwaffen gelagert werden anstatt 10. Ist das richtig ? (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

Verstehe ich den Text so richtig, oder ist das falsch ? 5 Kurzwaffen ohne Verankerung. ?

Welche Möglichkeit hätte ich denn den Waffenschrank zu verankern, wenn von innen keine Bohrungen drin sind um den an zu dübeln ? Den Tresor anbohren ist ja nicht legitim.

Bis 5 KW nicht notwendig bei einem B-Schrank! Den Text (interepriert in Absatz 2) richtig verstanden!

PS: Das Blafassel von @Pi9mm kannste getrost ignorieren!

Geschrieben

Bis 5 KW nicht notwendig bei einem B-Schrank! Den Text (interepriert in Absatz 2) richtig verstanden!

PS: Das Blafassel von @Pi9mm kannste getrost ignorieren!

Dummer Text,dann kann man das Ding auch gleich ganz weg lassen.

Na dann lasst euch doch euren Plunder wegtragen,wenn euch der u. Andere Menschen egal sind.

Immer so billig wie möglich,hinterher dann der große Katzenjammer.

Geschrieben

Dummer Text,dann kann man das Ding auch gleich ganz weg lassen.

Was natürlich noch dümmeres Gefasel ist, denn der Tresor ist ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Na dann lasst euch doch euren Plunder wegtragen,wenn euch der u. Andere Menschen egal sind.

Andere Menschen sind mir nicht egal, aber was soll denn das Anschrauben damit zu tun haben?

Wenn Kriminelle mir meine Waffen stehlen wollen lassen sie sich auch nicht durch eine Schraube aufhalten ...

Immer so billig wie möglich,hinterher dann der große Katzenjammer.

Richtig! Natürlich so billig wie möglich! Ich will mein Geld in mein Hobby stecken, also in Waffen und Munition!

Also wird der gesetzliche Mindeststandard erfüllt, mehr nicht! Ich bin ja kein Tresorsammler, sondern Sportschütze!

Wenn Du Dir daheim einen Bunker für Deine Waffen bauen willst, dann tu das. Aber nimm es wie ein Mann und laß' Dein Genöhle, wenn andere anderer Meinung sind.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Kleine Kisten sind schnell weggeschleppt,wenn nicht "RICHTIG" befestigt (Auf dem Boden in einer Raumecke,durch feste

Wand mit Gewindestange(n) u. großer Gegenplatte verschweißt).

---aber ja doch! Wenn ein armer Migrant erst mal in meiner Wohnung ist, nutzt das Gedübel tatsächlich nullkommanix- da geht Alles mit- mein Superrechner, meine Plasmaglotze, meine 10tsd € Profikameraausrüstung.

Das Andübeln der Tresore ab einer bestimmten Stückzahl ist vom Big Brother vorgeschrieben, darunter nur für die Versicherung relevant.

Wenn denn- B-Würfel und kleine A-Schränke verschweißen - ZUSAMMEN! aufeinander und schwupps hat man ein Mindestgewicht ohne Dübelvorschrift (nix Fischer-Dübel o.ä.) - Gebt den Behörden, was sie wollen und du bist aus dem Schneider!

MfG!

Geschrieben

der Tresor ist ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Wenn Kriminelle mir meine Waffen stehlen wollen lassen sie sich auch nicht durch eine Schraube aufhalten ...

Richtig! Natürlich so billig wie möglich! Ich will mein Geld in mein Hobby stecken, also in Waffen und Munition!

Also wird der gesetzliche Mindeststandard erfüllt, mehr nicht! Ich bin ja kein Tresorsammler, sondern Sportschütze!

Diese Vorschrift kann man unter Ulk abhaken,wenn sich das Miniding jeder gesunde Mensch unter den Arm klemmen

kann,schreit ja geradezu danach.

Bei "meiner Schraube" müßte man die Tür aufbrechen o. Oberseite / Seite aufflexen.

Kostet nicht viel u. funktioniert

Wenn denn- B-Würfel und kleine A-Schränke verschweißen - ZUSAMMEN! aufeinander und schwupps hat man ein Mindestgewicht ohne Dübelvorschrift (nix Fischer-Dübel o.ä.)

So wurde es nach der Wende mit lauter kleinen Einzeltresoren im Waffenraum des PSV Berlin in Wannsee von mir gemacht.

Ebenso Bei einem Wachschutzunternehmen mit 1x1x1m Hochklassigen "Würfeln",die auch noch mittig in einer Wand eingearbeitet waren.

Die aktuellen Richtlinien für das Verschweißen (mit Bezug Waffg.) sind mir nicht bekannt.

Geschrieben

@Pi9mm Es geht doch hier darum, ob er muss und nicht ob man kann. Natürlich kann man, wenn man sich dann besser fühlt. Aber müssen muss er nicht. Und sei doch nicht gleich verschnupft, wenn nicht alle sofort Hurra schreien....... :acute:

Geschrieben

...

Wenn Du Dir daheim einen Bunker für Deine Waffen bauen willst, dann tu das. Aber nimm es wie ein Mann und laß' Dein Genöhle, wenn andere anderer Meinung sind.

...

Pi9mm wählt doch die sicherste Variante, der hat schon eine ganze Waffensammlung gekauft, nur nie beim Büchsenmacher abgeholt. Und der Büchsenmacher hat üblicherweise die Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung.

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