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IGNORED

Wettkampf zum Bedürfniserhalt Pflicht (VdRBw e.V.)?


uwedd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

MEINE persönliche MEINUNG ist es eben, dass man sich einmal im Jahr mit anderen messen kann, ohne dies als Schikane von oben zu sehen.

Das sehe ich auch so. Der Vergleich miteinander ist sozusagen das "Salz in der Suppe".

Vorauszusetzen ist freilich, dass das Ganze nicht im Umfang "ausufert".

Geschrieben

Der Gesetzgeber hat beim Überschreiten des Grundkontingent von Grün Wettkämpfe vorgeschrieben. Ansonsten nicht.

Stimmt. Nur muss man ja nicht alles, was man macht, nur unter Zwang machen.

Und - anders als anfänglich im Thread vermutet - hat der genannte Verband (lt. der Richtigstellung im Lauf der Diskussion, s. weiter oben) auch keine verpflichtenden Wettkämpfe zum Besitzerhalt "vorgeschrieben".

Geschrieben

Ich finde es ziemlich unpraktisch, wenn Inhalte der Fachtagung den RAG Mitgliedern falsch kommuniziert werden! Ich danke euch für die korrekte Darstellung.

Mir geht es hier ums Prinzip: Ich möchte mich nicht bevormunden lassen, dass ich gefälligst an Wettkämpfen etc. teilzunehmen habe. Das möchte ich nämlich nicht, weil ich Sport nicht mit Wettkampfteilnahme definiere! Wettkämpfe im Rahmen des Reservistenverbandes, wo selbst bei RAG internen Meisterschaften nur Vollmantelgeschosse und keine selbst geladene Munition zulässig ist, sind mir zuwider.

Hin und wieder nehme ich mal an einem Wettkampf teil. Das ist OK, weil ich dann wirklich Lust darauf habe. Mehr muss nicht sein. Weiterhin befinde ich mich mit dem was ich an Waffen in Besitz habe weit unter dem was das Regelbedürfnis hergibt.

Geschrieben

Stimmt. Nur muss man ja nicht alles, was man macht, nur unter Zwang machen...

War auch nur als Hinweis darauf gedacht, dass man durchaus nur zum Spass schiessen gehen kann. Mach ich auch so. Dafür bekomme ich eben nicht mehr als 2 von den limitierten Waffen auf Grün.

Geschrieben

@uwedd

Beim RAG Schießen sind keinesfalls wiedergeladene Patronen bzw. Teilmantelgeschosse verboten!!

Nur auf einem Bundeswehrschießstand besteht ein Nutzungsverbot von diesen Geschossen. Das ist nicht Verbandssache sondern die Sache der BW.

Die BW hat grundsätzlich das Hausrecht, wie jeder Standbetreiber.

Wenn die RAG auf privaten Schießstätten schießt gilt die Standordnung des jweiligen Vereines/Besitzers

Geschrieben

WEnn zwei Läufer antreten versucht auch jeder als erster im Ziel zu sein und keiner sieht es als "Druck von oben"

Du bist also dann auch der Meinung, daß Jogger mindestens einmal im Jahr an einem Wettrennen teilnehmen sollten?

Geschrieben

Du bist also dann auch der Meinung, daß Jogger mindestens einmal im Jahr an einem Wettrennen teilnehmen sollten?

Klar, aber erst wenn die Anzahl der Laufschuhe über dem Grundkontigent liegt... :grin:

Geschrieben

Hallo, EBR,

in unserer RAG haben wir den Mitbenutzungsvertrag ohne Mitwirkung des VdRBw abgeschlossen. Er hat uns ja gesagt, dass er uns nicht unterstützt. Das ging so, bis zu Zwangsauflösung. Mittlerweile gehört die ehemalige Standortschießanlage uns und wir brauchen uns keine Sorgen mehr machen.

Wuni

Geschrieben

Ich finde es ziemlich unpraktisch, wenn Inhalte der Fachtagung den RAG Mitgliedern falsch kommuniziert werden! Ich danke euch für die korrekte Darstellung.

Mir geht es hier ums Prinzip: Ich möchte mich nicht bevormunden lassen, dass ich gefälligst an Wettkämpfen etc. teilzunehmen habe. Das möchte ich nämlich nicht, weil ich Sport nicht mit Wettkampfteilnahme definiere! Wettkämpfe im Rahmen des Reservistenverbandes, wo selbst bei RAG internen Meisterschaften nur Vollmantelgeschosse und keine selbst geladene Munition zulässig ist, sind mir zuwider.

Hin und wieder nehme ich mal an einem Wettkampf teil. Das ist OK, weil ich dann wirklich Lust darauf habe. Mehr muss nicht sein. Weiterhin befinde ich mich mit dem was ich an Waffen in Besitz habe weit unter dem was das Regelbedürfnis hergibt.

Hallo alle Diskutanten miteinander,

ich habe mal den Duden bemüht,

der auf (fast) alles eine Antwort hat: :mellow:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Sport

Hier steht ausdrücklich, das man auch Spaß haben darf (Betätigung zum Vergnügen). :good:

Meine persönliche Meinung (in diesem Fall zum Schießsport) ist diese:

Ich gehe immer gerne zu Wettkämpfen,

sowohl aus wettkämpferischen Gründen,

als auch zum Vergnügen.

Alleine schon die vielen Begründungen warum man gerade heute nicht richtig getroffen hat,

ist das Startgeld wert.

Allerdings verstehe ich auch nicht immer, warum einige unserer (gewählten) Vereins- oder Verbandsoberen

immer gleich mit diesem Vepflichtungswahn um die Ecke kommen. :acute:

Persönlich habe manchmal den Eindruck, wenn sie es schon nicht aus

profilneurotischen Gründen machen, dann aus Angst, einmal am Pranger zu stehen,

falls mal ein Bedürfnis bescheinigt wurde und bei einer behördlichen Überprüfung herauskommt,

das dieser Übelwicht nicht mehr an Wettkämpfen teilnimmt.

Das Verhalten kenn ich aus meiner langen Berufstätigkeit (immer schön absichern, damit einem keiner etwas nachteiliges nachsagen kann).

Es waren nicht immer die besten Mitarbeiter und/oder Vorgesetzte die dieses Verhalten an den Tag legten.

Ich persönlich, werde mir den Spaß am Schießsport von solchen Leuten nicht klein machen lassen. :blum:

In diesem Sinne

Brommy

Geschrieben

PR, damit meine ich mich, aber die RAG darf auch mitmachen.

Besser als der Brommi könnte ich es auch nicht ausdrücken. Ich nehme beim schießen die Sicherheit ernst, der Rest ist Spass, Freude und Vergnügen.

Gruß, Wuni

Geschrieben

Bei uns die RAG Schießsport (nenne besser mal keine genauen Namen) ist auch nur Kraut und Rüben. Da wurden über etliche Jahre hinweg knapp 100 Euro Mitgliedsbeitrag erhoben, allerdings nur unter der Hand, der Revisor hat da nie offiziell einen Rechnungsabschluss etc gesehen und es ist auch nicht bekannt, wofür das Geld ausgegeben worden ist. Das scheinen sich wohl einige Leute unter sich aufgeteilt zu haben

Geschrieben

leider gibt es Bedürfnisgrund "rumballern" nicht. Der Gesetzgeber hat nun mal eine eigene Version von dem was den Schießsport ausmacht. Von Spaß steht da nichts, höchstens die Volksbelustigung auf den veränderbaren Schießstätten der Jahrmärkte.

MEINE persönliche MEINUNG ist es eben, dass man sich einmal im Jahr mit anderen messen kann, ohne dies als Schikane von oben zu sehen.

WEnn zwei Läufer antreten versucht auch jeder als erster im Ziel zu sein und keiner sieht es als "Druck von oben"

Mir macht der Vergleich einfach Spaß.

Also ich schieße um besser zu werden. Ich baller nicht rum.

Ich bin kein Profi, sondern betreibe ein Hobby als Amateur (Liebhaberei), also um sich daran zu erfreuen (Spaß).

Ich brauche keinen Wettkampf. Mir reicht auch das kameradschaftliche miteinander.

Anderen macht Wettkampf mehr Spaß.

Das Problem ist eher, daß ein Verband (Funktioner) mal wieder mehr vorschreibt als das WaffG fordert. Es steht ja im WaffG auch nicht drinn, daß man 80% der Leistung einer Meisterschaft erreichen muß, um ein weiteres Bedürfnis zu begründen!

Wieso muß immer einer kommen und noch ne Schippe drauf legen? Nutzt die Freiheiten die der Gesetzgeber uns (noch) läßt?

Selbsteinengung könnte zum Zwang werden. Und dann noch ne Schippe drauf... bis zum Leuchtpunkt"schießen"!

Auch die "tollste" Idee ist nicht vor Mißbrauch sicher.

Geschrieben

Klar, aber erst wenn die Anzahl der Laufschuhe über dem Grundkontigent liegt... :grin:

max. 3 Paar Schuhe, die zum Laufen über 7 Km/h geeignet sind und 2 Hose mit Länge oberhalb des Knies.

Bei Halbschuhen und Jogginghosen im Schlabberformat reicht als Bedürfnisgrund 18x im Jahr zu Kiosk gehen und Bölkstoff holen...

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