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IGNORED

Patronenhülsen .308 und Frankreich


r4b3

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich Depp habe bei eGun .308er Patronenhülsen zum Vekrauf angeboten und vergessen "kein Internationeler Versand" anzukreuzen.

Jezt hat dummerweise ein Franzose das gekauft.

Ich weiß, dass es in Frankreich relativ strikte Regeln bezüglich der Kaliber (insbesondere militärische) gibt.

Kann mir irgendjemand sagen, was ich beachten muss?

Irgendwo anders habe ich was von folgendem Dokument gelesen:

ACCORD PREALABLE POUR LE TRANSFERT D'ARMES A FEU ET DE MUNITION

Weiß irgendjemand irgendetwas über die Sache?

DANKE Vielmals!!!

Geschrieben

Er braucht streng genommen noch eine EU Verbringungsgenehmigung. Ansonsten eine gültige WBK mit einer Waffe in dem Kaliber, welche Voraussetzung für die Verbringungsgenehmigung (für ihn kostenlos) ist. Da du für den Export aber nichts benötigst, brauchst du dich da auch nicht zu verrückt machen. Es ist wohl eher sein Problem. Also anschreiben, dass er nach noch gültigem Recht eine französische Verbringungsgenehmigung benötigt und du ansonsten keine Verantwortung für den Transport übernimmst.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ein Verkauf innerhalb der EU ist kein Export

und wird deshalb hier nicht kontrolliert

aber

die Frage, ob ein Verstoß gegen nationales Recht nicht angesichts all unserer Regelungen und Rechtshilfeabkommen doch ganz schnell auch zu einem Problem des

Verkäufers werden könnte (! könnte, weil sicher weiß ich es nicht!) sehe ich nicht ganz so gelassen , das würde ich als Verkäufer zumindest sorgfältig prüfen.

Es gibt z.B. EU Länder, in denen Pulver frei erwerbbar ist.

Ob ein dortiger Verkäufer, der einem hiesigen Käufer einfach mal so 5 Kilo Pulver zuschickt nicht auch ganz erhebliche Probleme aufgrund einer deutschen Behördenanfrage an die Behörden seines Landes bekommen könnte, ist m.E. auch nicht so sicher.

Verstoß gegen geltendes Recht eines anderen EU Landes könnte deshalb schon mal Ärger geben.

Ich habe mir in vergleichbarem Fall, bei einem Geschäft mit einem Käufer aus Schweden, von der Botschaft die nötigen Informationen und Auskünfte eingeholt.

Ging schnell und problemlos - und ich war auf der sicheren Seite !

G.T.

Geschrieben

Ja schon, aber nicht in allen Ländern sieht man die Hülsen als das an was sie sind, nämlich Messingschrott, in etlichen Ländern sind Hülsen Munition gleichgestellt ob das in Frankreich auch so ist weiß ich nicht, erschwerend kommt hinzu dass die 308 Win in Frankreich für Zvilisten verboten ist da Militärkaliber.

Geschrieben

also der Schmarrn mit 308 in Frankreich verboten hält sich wohl ewig. Die sind nicht verboten, die sind erwerbscheinpflichtig und sonst nichts, außer zur Jagd dürfen sie auch nicht benutzt werden, was aber bald wegfällt.

Hülsen werden in Frankreich ähnlich wie Mun gehandhabt. Nicht ganz so, aber ähnlich. Du brauchst halt eine WBK dafür, eine Mengenbegrenzung für die leeren Hülsen gibt es aber nicht. Im Gegenzug ist das Pulver frei.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Das Problem fängt damit an, wenn man so denkt, wie es unseren Verhältnissen entspricht :

Es geht hier doch nur um Hülsen...

Ein Franzose oder Holländer oder Österreicher würde sagen:

Es geht hier doch nur um Pulver ...

In Finnland z.B. sind Zündhütchen EWB - pflichtig, Pulver dagegen ist frei.

In anderen Ländern sind Pulver und Zündhütchen frei, dagegen Geschosse und Hülsen EWB-pflichtig.

"Älles net so oifach wenn mrs dobbelt nemmt"

Geschrieben

passt in diesem Zusammenhang auch ganz gut, schaut mal, was der hier so an Hardware im Angebot hat: www.armurerie.lu

Da kaufe ich mein Pulver. § 27 interessiert die nicht wirklich, ich laß es mir trotzdem jedes mal eintragen. Ganz frei ist das Pulver dort aber auch nicht, man benötigt zumindest eine WBK oder einen Jagdschein.

Geschrieben

Da kaufe ich mein Pulver. § 27 interessiert die nicht wirklich, ich laß es mir trotzdem jedes mal eintragen. Ganz frei ist das Pulver dort aber auch nicht, man benötigt zumindest eine WBK oder einen Jagdschein.

Der verkauft nicht mehr an deutsche ohne Wiederladerpappe und Verbringungsschein. Der Luxemburger ansich kann da weiterhin kaufen wie bisher. Huntingsport macht das schon seit jeher so, ohne Verbringungsschein gibts nix.......

Geschrieben

Der verkauft nicht mehr an deutsche ohne Wiederladerpappe und Verbringungsschein. Der Luxemburger ansich kann da weiterhin kaufen wie bisher. Huntingsport macht das schon seit jeher so, ohne Verbringungsschein gibts nix.......

Schon klar. Meine Aussage bezog sich ja auch darauf, daß für Luxemburger im Gegensatz zu hier bei uns halt eine WBK bzw. Jagdschein zum Erwerb genügt. Natürlich lege ich meinen §27-Schein dort vor und lasse den Erwerb eintragen, wie schon geschrieben. Ist im Übrigen beim Pulver spürbar billiger als Hunting-Sport und auch nicht wesentlich weiter zu fahren...

Geschrieben

Der verkauft nicht mehr an deutsche ohne Wiederladerpappe und Verbringungsschein......

Warum wohl nicht mehr ?

Weil manche hier anscheinend vor dem Schreiben nicht nachdenken und ihr "Wissen" in die Welt hinausposaunen....

Sorry Petman, geht nicht in deine Richtung.

Geschrieben

Warum wohl nicht mehr ?

Weil manche hier anscheinend vor dem Schreiben nicht nachdenken und ihr "Wissen" in die Welt hinausposaunen....

Sorry Petman, geht nicht in deine Richtung.

Sollte das auf mich gemünzt sein, ich habe nirgendwo geschrieben, daß man keine dort keine Erwerbsberechtiging braucht, oder ? Und ja, er verkauft immer noch an Deutsche. Willste etwa eine Quittung sehen ? Vielleicht denkst Du vor dem Schreiben mal nach !
Geschrieben

...308 in Frankreich....nicht verboten, die sind erwerbscheinpflichtig und sonst nichts, außer zur Jagd dürfen sie auch nicht benutzt werden, was aber bald wegfällt.

Nur mal am Rande (ich weiß, es ist nicht das Threadthema):

Gibt's dazu genauere Informationen?

(Gerüchteweise habe ich von einer solchen Änderung in F auch schon gehört, aber konkret...?)

Wobei in meinem Fall nicht .308W., sondern mein Jagd-"Leib-und-Magen-Kaliber" .30-06 Sp. wichtig wäre.

Geschrieben

Sollte das auf mich gemünzt sein, ich habe nirgendwo geschrieben, daß man keine dort keine Erwerbsberechtiging braucht, oder ? Und ja, er verkauft immer noch an Deutsche. Willste etwa eine Quittung sehen ? Vielleicht denkst Du vor dem Schreiben mal nach !

Ach nein ?

"§27 interessiert die nicht wirklich, ich laß es mir trotzdem jedes mal eintragen"

Was sollen uns denn dann diese Worte sagen ?

Geschrieben

Ach nein ?

"§27 interessiert die nicht wirklich, ich laß es mir trotzdem jedes mal eintragen"

Was sollen uns denn dann diese Worte sagen ?

Wenn schon zitieren, dann aber bitte auch vollständig:

passt in diesem Zusammenhang auch ganz gut, schaut mal, was der hier so an Hardware im Angebot hat: www.armurerie.lu

Da kaufe ich mein Pulver. § 27 interessiert die nicht wirklich, ich laß es mir trotzdem jedes mal eintragen. Ganz frei ist das Pulver dort aber auch nicht, man benötigt zumindest eine WBK oder einen Jagdschein.

alles Weitere gerne per PM

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ganz kurz:

1.) habe den Verkauf nach Frankreich abgeblasen.

2.) Von einem Zollbeamten, der mit Franzosen zusammenarbeitet, habe ich auch gehört, dass sich in Frankreich bzgl. .308 und Co was ändern soll.

Cheers!

(Und vielen Dank für eure Hilfe!)

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