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IGNORED

Kentucky Sheriff Denny Peyman "You either live by the constitution or you don't"


Gast

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Geschrieben

http://www.youtube.com/watch?v=_0nPxHG5lGk



Diesen Typus Mann werden wir in Deutschland nie haben.

Zitat: "The 2nd amendment was designed to protect the people, to protect the people also from the government" (ca. Minute 3:47 ff.)

Diese Aussage ist in Deutschland nicht einmal denkbar.

P.S. Diese verbiesterte Medientusse mit ihrem verkniffenen Mund ist kaum zu ertragen.
Geschrieben

Hat der Typ nen Hals :-D

Ja, aber keinen anatomischen, wenn du weißt was ich meine... :)

Die US-Amerikaner haben einen Freiheitsbegriff und eine Einstellung gegenüber dem "Staat" und der "Regierung" den es zuletzt bei uns bei den Altgermanen gab. (vgl. altisländische Sagen aus dem 12. Jahrhundert von z.B. Snorri Sturluson http://de.wikipedia....norri_Sturluson)

Interessanterweise findet man bei Sheriff Peyman die gleiche Denkweise vor, wie sie Ernst Jünger in seinem Buch "Der Waldgang" ausgesprochen hat:

"Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Hand in der Tür erscheint."

Leider ist das Thema "Unverletzlichkeit der Wohnung" bei uns aktueller, als mir lieb ist. Denn es ist eben nicht die Verfassung (aka unser Grundgesetz), das mir die Unverletzlichkeit meiner Wohnung garantiert. Denn der "Staat" bricht das Grundgesetz durch die Anordnung verdachtsunabhängiger Kontrollen von Legalwaffenbesitzern, die er krokodilhaft lächelnd mit einem juristischen Winkelzug vorbereitet hat.

In den USA dagegen mehren sich die Stimmen der lokalen County-Sheriffs, die sich konsequent weigern ein Waffenverbot der "Feds", also der Bundesregierung vor Ort durch Einsammeln der Waffen durchzusetzen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die unterste Stufe des "Law-Enforcements-Apparates" also wörtlich die lokale Ebene der "Durchsetzung der Gesetze" weigert sich im Vorfeld einer Gesetzgebung bereits öffentlich z.B. im Fernsehen diese mögliche Gesetzgebung durchzusetzen.

Man zeige mir einen deutschen Polizisten, der das ungestraft tun dürfte.

Funktioniert bei den Amis eben auch nur, weil sie einen echten Föderalismus haben, der den Namen verdient und die County-Sheriffs i.w. ihren Wählern vor Ort verpflichtet sind.

Geschrieben

...

"Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzlichkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Hand in der Tür erscheint."

...

"Der Waldgang ist ein 1951 erschienener Essay von Ernst Jünger...." (Quelle: Wickipedia)

Der Mann hatte Weitblick!

Geschrieben

Die US-Amerikaner haben einen Freiheitsbegriff und eine Einstellung gegenüber dem "Staat" und der "Regierung" den es zuletzt bei uns bei den Altgermanen gab. (vgl. altisländische Sagen aus dem 12. Jahrhundert von z.B. Snorri Sturluson http://de.wikipedia....norri_Sturluson)

...

Leider ist das Thema "Unverletzlichkeit der Wohnung" bei uns aktueller, als mir lieb ist. Denn es ist eben nicht die Verfassung (aka unser Grundgesetz), das mir die Unverletzlichkeit meiner Wohnung garantiert. Denn der "Staat" bricht das Grundgesetz durch die Anordnung verdachtsunabhängiger Kontrollen von Legalwaffenbesitzern, die er krokodilhaft lächelnd mit einem juristischen Winkelzug vorbereitet hat.

Es ist noch nicht so lange her - man braucht nicht ins 12. Jahrhundert zurück, es reichen Bundesverfassungsgerichtsurteile vor wenigen Jahrzehnten aus, die ebenso glasklar wie Sheriff Peyman sagten:

"1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

...

Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt haben. Diesen Sinn haben auch die Grundrechte des Grundgesetzes, das mit der Voranstellung des Grundrechtsabschnitts den Vorrang des Menschen und seiner Würde gegenüber der Macht des Staates betonen wollte. "

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1958, BVerfGE 7, 198

Also wir sollten nicht immer jammern und die Amerikaner um ihr 2nd amendment beneiden; unsere Grundrechte sind schon mächtig verankert im Rechtssystem. Nur üben wir uns nicht mehr in unseren Grundrechten und akzeptieren viel zu schnell weitere Beschneidungen, wie z.B. beim Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Unseren Interessenvertretern scheinen sie auch weitgehend egal ("haben nix zu verbergen") und die Partei, die unsere Interessen angeblich so hervorragend vertritt, kennt "Abwehrrechte gegen den Staat" allenfalls aus Steuerdebatten, aber von Einzelpersonen abgesehen interessieren sie die Grundrechte des kleinen Mannes (ob bei der Waffenkontrolle zuhause oder bei div. Telekommunikationsregulierungen etc. ) leider nicht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ja, Schwarzwälder, die Grundrechte sind auf Papier gedruckt aber nichts mehr wert, d.h. sie existieren nur noch de jure.

Wenn ich das von dir zitierte Urteil des BVerfG hochhalte, wenn die Kontrolleure vor der Tür stehen, gehen die wieder nach Hause, dann kommt ein Schreiben mit einem neuen Termin. Dann halte ich wieder das Papier mit dem Ausdruck hoch, die Jungs gehen wieder nach Hause und dann ist ganz schnell die Zuverlässigkeit weg, wie hier schon öfter gepostet.

Natürlich kann ich dann anfangen mich durch die Instanzen zu klagen, aber mit welcher Aussicht auf Erfolg?

Wir leben nicht mehr in der Bonner Republik. Die Spielregeln haben sich verändert.

"Der Waldgang ist ein 1951 erschienener Essay von Ernst Jünger...." (Quelle: Wickipedia)

Der Mann hatte Weitblick!

Ja, das kann man sagen. Zur aktuellen Lage empfehle ich dann noch "Eumeswil".

Geschrieben

amerikanische Volksdoktrin: "das Recht des Volkes Kriegsgerät zu haben und zu führen, darf nie eingeschränkt werden"

deutsche Staatsdoktrin: "so wenig Waffen wie möglich ins Volk"

während die Amis Sicherheitsdienst und Richter wählen (in den korporierten Städten sieht das anders aus, da bestimmt die Firma), setzt man hier den Staatsschutz und den Staatsrichter durch die Regierung ein...

während die einen für jene Arbeiten die sie gewählt haben, arbeiten die anderen für jene die sie eingestzt haben...

und der Sheriff hat nicht ganz unrecht... Rechte sind wie die Bibel/Tora/Koran... entweder man lebt danach oder es ist nur ein Buch...

die Verfassung und gerade die Bill of Rights der Amis ist nur ein Stück Papier...

Ein Stück Papier auf das ein Versprechen verbrieft wurde...

"sollte es irgendeiner wagen gegen diese aufgestellten Regeln, die den Staat einschränken sollen, zu verstossen, dann versprechen wir Amerikaner, dass wir diesen Staat und seine Rechtsbrecherischen Elemente vernichten werden"

das Problem bei solchen Versprechen ist wie mit Drohungen... wer nur verspricht und droht, aber darauf dann im Fall keine Taten folgen läßt, hat es nicht anders verdient, als das sich keiner an seine aufgestellten Regeln hält...

und daran scheitern die Amis gerade... die Amis glauben nämlich heute, genauso wie wir hier, dass der Zettel mit den Buchstaben drauf das unüberwindliche Bollwerk ihres Rechtsschutzes ist... und sie glauebn an dem kommt niemand vorbei... dabei ist es eher nur ein Gesetz... und Gesetze werden nur befolgt, wenn bei Missachtung Strafe garantiert ist...

die Amis garantieren aber keine Strafe mehr gegen ihre Rechtsbrecher... sie verstecken sich hinter einem Stück Papier... anstatt hinter einem Gewehr den Rechtsberecher dingfest zu machen und als abschreckendes Beispiel zu bestrafen...

das kommt davon wenn man seinen Staat antiauthoritär versucht zu erziehen... dann tanzt er einem auf dem Kopf herum...

Geschrieben

Ja, Schwarzwälder, die Grundrechte sind auf Papier gedruckt aber nichts mehr wert, d.h. sie existieren nur noch de jure.

Wenn ich das von dir zitierte Urteil des BVerfG hochhalte, wenn die Kontrolleure vor der Tür stehen, gehen die wieder nach Hause, dann kommt ein Schreiben mit einem neuen Termin.

Wahrscheinlich kommt dann sogar gleich ein Schreiben mit Einzug der WBKs.

Der Kampf um Grundrechte ist und war immer ein schwieriger und man sollte ihn nicht allein Einzelpersonen vor Gerichten ausfechten lassen, da besteht ein hohes Prozessrisiko.

Der bessere Weg:

1. Das Bewußtsein um Grundrechte und deren Verletzung bei LWB schärfen: die Verbandsfunktionäre müssen da der LWB-Schar nachhelfen! Solange eine Vielzahl Betroffener blöckt: "Ich hab eh nix zu verbergen." ist jeweils der Grundstein für weitere Grundrechtsbeschneidungen gelegt. Äußerste Sensibilität bei jedweden Grundrechtsbeschneidungen ist eine der obersten Staatsbürgerpflichten, wenn man langfristig in einer Demokratie leben möchte.

2. Den Bürgerwillen bezüglich Grundrechte auch gegenüber der Politik als dringlich vermitteln. Wer Rechte von Legalwaffenbesitzern verteidigen will, verteidigt immer auch ein Stück weit Grundrechte. Wenn bestimmte Parteien Probleme haben, sich als Unterstützer für den Legalwaffenbesitz zu "outen", so sollte zumindest eine entschiedene Grundrechte-Stärkung der Bürger von der jeweiligen Partei abgefordert werden.

3. Natürlich der Kampf vor den Gerichten! Aber nicht als Einzelperson, sondern von Verbänden getragen! Auf den unteren Instanzen wird man wenig erreichen können, aber der Gang zum Bundesverfassungsgericht und wo nötig zum europ. Gerichtshof für Menschenrechte muss gegangen werden. Immer wieder. Selbst wenn er mitunter aussichtslos erscheint, hat das Symbolwirkung und viele Urteilssprüche haben zumindest im Begründungstext Maßgaben, die disziplinierende Wirkung auf die Exekutive wie Legislative entfalten können. In den 50er Jahren hat sich das BVerfG sogar regelrecht mit den anderen oberen Gerichten (BGH) angelegt.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

ein paar kleine Hinweise zu den Definitionen, damit man nicht so inflationär mit den flaschen BuzzWords um sich wirft...:

Äußerste Sensibilität bei jedweden Grundrechtsbeschneidungen ist eine der obersten Staatsbürgerpflichten, wenn man langfristig in einer Demokratie leben möchte.

wenn man langfristig in einer Demokratie leben möchte, dann muss man auf alle seine Rechte (nicht Grundrechte) verzichten... denn in einer Demokratie hat die Mehrheit das Sagen und kein individuelles Recht...

wenn man langfristig keine Rechtsbeschneidungen erdulden will, dann ist die Demokratie der falsche Ort zum Leben... Demokratie nimmt Rechte...

im Übrigen redest du von Rechten und nicht von Grundrechten... die Grundrechte stehen im Grundgesetz und wie man sieht ist darin nicht viel von Rechten übrig, weil die sog. Grundrechte die ausgehebelt haben...

so sollte zumindest eine entschiedene Grundrechte-Stärkung der Bürger von der jeweiligen Partei abgefordert werden.

eine Einforderung von Rechten bei hiesigen Parteien wird nicht weit führen, denn die Parteien definieren sich dadurch, dass sie mittels Mehrheitstyranei über die Rechte des Individuum herrschen möchten... hier eine Partei aufzufordern Rechte nicht anzugreifen, ist so ähnlich wie die Forderung die Partei abzuschaffen, weil ohne die Möglichekit über Rechte anderer zu bestimmen hat eine Partei hier nichts mehr zu tun...

man wählt ja gerade eine Partei, damit diese für einen die Rechte anderer mit Gewalt nimmt...

3. Natürlich der Kampf vor den Gerichten! Aber nicht als Einzelperson, sondern von Verbänden getragen! Auf den unteren Instanzen wird man wenig erreichen können, aber der Gang zum Bundesverfassungsgericht und wo nötig zum europ. Gerichtshof für Menschenrechte muss gegangen werden. Immer wieder. Selbst wenn er mitunter aussichtslos erscheint, hat das Symbolwirkung und viele Urteilssprüche haben zumindest im Begründungstext Maßgaben, die disziplinierende Wirkung auf die Exekutive wie Legislative entfalten können. In den 50er Jahren hat sich das BVerfG sogar regelrecht mit den anderen oberen Gerichten (BGH) angelegt.

wer mit Staatsgerichten umgeht wird Staatsurteile bekommen...

und je mehr Staasturteile gegen die eigenen Rechte man kassiert desto schwieriger wird es die desinteressierten Massen davon zu überzeugen das man Recht mit den Rechten hat... den der dumm gehaltene Bürger wird auf die Fehlurteile verweisen und sagen das die da oben "Recht" haben... im Namen des Volkes...

erst wenn das Volk ansich die Augen aufmacht und staatskritischer sieht wird sich was beim Staat ändern... erst wenn das Volk erkennt, dass "im Namen des Staates" geurteilt wird, wird es anfangen Gerichte zu bekommen die wirklich im Namen des Volkes unabhängig vom und gegen den Staat urteilen...

Konsens ist das Problem... solange der Staat von der schlafend gehaltenen Mehrheit getragen wird, macht der Staat alles richtig...

Konsensentzug für diesen Staat gibt es nur wenn die Bürger aufgeklärt werden und den Staats objektiv kritisch betrachten... erst durch den Konsensentzug muss der Staat sich ändern, will er den begehrten Konsens des Volkes wiederhaben... dann wird der Staat sich ändern Richtung Volksinteressen, was vielleicht dann auch das Interesse an Rechten des Individuums ist...

einfach weiter schlafen und den 5 Einheitsparteien oder ihren Eintagsfliegen seine Stimme uneinforderbar abgeben bringt seit jeher garnichts... weil es die Belohnung für die Parteien ist für ihre schlechte Politik gegen das Volk...

Geschrieben

die County-Sheriffs i.w. ihren Wählern vor Ort verpflichtet sind.

Und schwätzen wie Politiker, die eben gewählt werden möchten. Wie man sieht, gehen ihnen nicht nur US-Amerikaner auf den Leim, was schon eine ganz besondere Leistung, der Sheriffs wie der mündigen (Möchtegern)wähler in Übersee, darstellt.

Geschrieben

Meine Erfahrung in kleineren Gemeinschaften, wie z.B. unserer 2.200 Einwohner umfassende Gemeinde ist, dass es die Schwätzer nicht sehr weit bringen, weil sie schon seit Kindergartenzeiten bekannt sind. Hier im Dorf sortiert sich sehr schnell die Spreu vom Weizen.

Ich vermute, dass das in kleineren Counties der USA genau so sein wird. Insofern teile ich dein Argument überhaupt nicht, Glöckner.

Im übrigen macht Sheriff Peymann nicht den Eindruck, als wäre er auf billige Publicity aus und ein Schwätzer.

Geschrieben

Und schwätzen wie Politiker, die eben gewählt werden möchten.

Na immerhin kann man sie dann auch wieder abwählen, im Gegensatz zu unseren (nach Parteimitgliedschaft) besetzten "Posten-Piraten".

Geschrieben

Im übrigen macht Sheriff Peymann nicht den Eindruck, als wäre er auf billige Publicity aus und ein Schwätzer.

Es stellt ein Charakteristikum von Demagogen dar, dass man ihnen diese Eigenschaft nicht auf den ersten Blick ansieht. Solange man das hört, was man hören möchte und sich dementsprechend gut bedient fühlt ;)

Auch in den USA entscheiden nicht ein oder mehrere Sheriffs eigenmächtig über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Ob sie mit ihrer Rechtsauffassung schlussendlich Recht behalten oder auch nicht.

Geschrieben

Es geht doch gar nicht um ihre Rechtsauffassung. Dass Sherrifs als unterstes, lokales Exekutivorgan die Durchsetzung der zu erwartenden Waffenrechtsverschärfung im Vorfel verweigern ist das für mich aufsehenerregende.

Geschrieben
Dass Sherrifs als unterstes, lokales Exekutivorgan die Durchsetzung der zu erwartenden Waffenrechtsverschärfung im Vorfel verweigern ist das für mich aufsehenerregende.

Was wiederum einer Mehrzahl der hiesigen Büttel genauso unverständlich wie unheimlich sein dürfte. In Deutschland gilt schließlich: Befehl ist Befehl, und so lange im Bunkerdestag auch nur noch ein einziges Licht brennt, wird der umgesetzt.

Geschrieben

Was wiederum einer Mehrzahl der hiesigen Büttel genauso unverständlich wie unheimlich sein dürfte. In Deutschland gilt schließlich: Befehl ist Befehl, und so lange im Bunkerdestag auch nur noch ein einziges Licht brennt, wird der umgesetzt.

"Jawoll, Herr Filbinger! Das machen wir so wie immer!"

Geschrieben

im Vorfel verweigern

Ja, ganz politikergleich kündigt er an, was nicht zu halten ist und auch nicht gehalten werden wird. Und das, gerade aufgrund seiner Stellung als Exekutivorgan, wider besseren Wissens.

Da stelle ich mir den Jubel auf WO vor, wenn eine hiesige Parlamentsmehrheit den Waffenbesitz von Restriktionen des WaffG befreit (was unsere Verfassung ebenso wie das genaue Gegenteil zuließe) und darauf Polizeichef A aus Bundesländchen B erklärt im Benehmen mit Waffenbehördenleiter C, er werde den Waffenbesitz weiter nach dem jetzigen WaffG behandeln und entprechend vollziehen.

Denn ihrer maßgeblichen Meinung nach, schließlich seien sie keine Büttel, untersage unser GG eine solche Liberalisierung.

Geschrieben
...

Du hast irgendwie den Schuss nicht gehört, oder? Da verteidigt jemand die Rechte der Bürger gegen gesetzgeberische Angriffe auf eben diese Rechte, Du vergleichst das mit dem Gegenteil und glaubst wahrscheinlich wirklich, das wäre das selbe.

Geschrieben

Ich glaube du irrst, Glöckner, weil du dir gar nicht mehr vorstellen kannst, dass das, was Sheriff Peyman ankündigt auch passieren wird. Er hat in seinem Statement neben Kommentaren zur Verfassung auch gesagt (sinngemäß zitiert): "Niemand wird den Bürgern in X county die Waffen abnehmen."

Das ist keine Drohung, sondern eine Feststellung.

Wer mal einige Zeit in den USA verbracht hat und auch die eine oder andere freundschaftliche Begegnung mit US-Sheriffs hatte weiß, dass der Mann da keinen Bullshit redet. In den ländlichen Gebieten, zu denen ja auch sein County gehört, bräuchte man schon die Nationalgarde, um die Jungs zu entwaffnen. Und um deren Corpsgeist braucht man sich nun wirklich keine Sorgen machen.

v. Seeckt hat vor knapp 100 Jahren (1920) in Deutschland während der Bürgerkriegsunruhen festgestellt "Truppe schießt nicht auf Truppe!" und auch danach gehandelt.

Die Amis denken noch genauso. Da habe ich keine Sorge.

Geschrieben

das wäre das selbe.

Ja. Soweit sich beide Vorgänge innerhalb des Rahmens der Verfassung bewegen. "Rechte" sind auch in den USA nichts anderes als das, was die (dortige) Verfassungsordnung als Rahmen gewährt. Hier wie dort können seitens des Gesetzgebers "Grundrechte" beschränkt werden, in anderen Bereichen als dem Waffenrecht in den USA übrigens deutlich umfangreicher als er hier möglich wäre.

Wo exakt sich jeweils die verfassungsmäßigen Grenzen befinden, entscheidet auch in den USA die dazu von der Verfassung bestimmte Instanz.

Und dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Sheriff, mag er schlussendlich, nach Beschreitung des Rechtsweges, mit seiner persönlichen Rechtsauffassung (zufällig) Recht behalten oder nicht.

Wetten, dass?

Geschrieben
"Rechte" sind auch in den USA nichts anderes als das, was die (dortige) Verfassungsordnung als Rahmen gewährt.

Schon wieder daneben. Keine Verfassung der Welt "gewährt" irgendwelche Rechte. Rechte können von Gesetzen nur eingeschränkt werden. In der US-amerikanischen Verfassung steht das in diesem Zusammenhang sogar explizit drin, es wird nämlich festgestellt, dass das Volk ein Recht hat, das nicht (durch Gesetze) eingeschränkt werden darf: "...the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed." Da steht nicht, dass die Regierung dem Volk gnädigerweise das Recht gewährt, Waffen zu besitzen und zu tragen, sondern es wird festgestellt, dass das Volk dieses Recht hat, und die Regierung bitteschön die Finger davon zu lassen habe.

Da dir die Tatsache, dass Menschen einfach aufgrund ihres Menschseins (und nicht wegen eines beschriebenen Fetzens Papier) Rechte haben, völlig fremd zu sein scheint, wundert es mich auch nicht, dass Du nicht verstehst, dass man diese Rechte nur entweder verteidigen oder aufgeben kann. Der betreffende Sheriff setzt sich für die Verteidigung der Rechte "seiner" Bürger ein, wie es seine Aufgabe ist. Am Ende des Tages werden Rechte nämlich nicht im Gerichtssaal verteidigt. Im Gerichtssaal gibt's ein Urteil.

Geschrieben

Nur mal als Anmerkung:

In den USA darf ein County-Sheriff die Durchsetzung eines Bundesgesetzen verweigern. Auch dann, wenn dieses Gesetz gerichtlich als verfassungskonform bestätigt wurde.

Bei uns sieht das anders aus, ein Polizist darf nicht ankündigen, daß er entgegen seiner Anweisungen die Einhaltung eines Gesetzes nicht durchsetzen wird, und die Bürger sogar zum "Rechtsbruch" aufrufen.

Geschrieben

Schon wieder daneben. Keine Verfassung der Welt "gewährt" irgendwelche Rechte.

Du kannst hier gern weiter Begriffsjurisprudenz und philosophische Onanie betreiben, faktisch ändert das nichts.

Es ändert übrigens auch nichts daran, dass auch in den USA eine Exekutive existiert, die, gemäß den dortigen Zuständigkeiten und Befugnissen, Gesetze vollzieht (was sich auf Basis einer Begriffsjurisprudenz ja bereits aus dem Begriff selbst ergibt), nicht nach eigenem Gutdünken als verfassungswidrig bewertet und kraft eigener Machtvollkommenheit unangewendet lässt.

Geschrieben
Ja, ganz politikergleich kündigt er an, was nicht zu halten ist und auch nicht gehalten werden wird. Und das, gerade aufgrund seiner Stellung als Exekutivorgan, wider besseren Wissens.

du weißt aber schon das der County Sheriff der Anführer der lokalen Milz (Bürgerwehr) ist, die ihm unterstellt ist, wenn er das für nötig hält, um das Recht gegen Rechtsbrecher zu verteidigen... Rechtsbrecher sind in diesem Fall jene die unrechtmäßige Gesetzte und Regularien, bzw in den US "policies" erlassen...?!?!

Ja. Soweit sich beide Vorgänge innerhalb des Rahmens der Verfassung bewegen. "Rechte" sind auch in den USA nichts anderes als das, was die (dortige) Verfassungsordnung als Rahmen gewährt.

wessen Rechte werden denn in der uSA Verfassung beschränkt...?!?! die der Bürger oder die des Staates...?!?!

Wo exakt sich jeweils die verfassungsmäßigen Grenzen befinden, entscheidet auch in den USA die dazu von der Verfassung bestimmte Instanz.

also der gewählte County Sheriff...

Wetten, dass?

wetten was...? dass die Bürger der uSA ihrem tyranischen Regime ein zweites Mal zeigen wer über sie das Sagen hat...?!?!

was du als "einzuhaltenes Gesetz" siehst ist in den uSA praktisch nur der noch gegebene Konsens zu unrechtmäßigen Handlungen... der Mensch läßt sich aber nur bis zu einem gewissne Grad ungerecht behandeln ohne Gegenwehr zu leisten und alle seine Rechte zurückzufordern...

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