Zum Inhalt springen
IGNORED

Strafverfahren gegen EGUN Fake-Bieter


Merkava3

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe heute eine Nachricht der KriPo Weiden erhalten, dass der EGUN Spassbieter vom Sommer 2012 ermittelt ist.

In unseren Auktionen "Merkava4" ist er jeweils unter den Benutzernamen redinieren, oberpfaelzer87 und tafelwasser

aufgetreten. Von dieser Person sind noch weitere EGUN Accounts im Jahr 2012 verwendet worden, alle mit einem Bezug

im Benutzernamen oder in der (meist) falschen Anschrift in der Bestbieter-Benachrichtigung zu der Region Oberpfalz.

Der Beschuldigte ist kein Jugendlicher, wie von mir vermutet und auch kein ideologisch motivierter Waffengegner.

Er ist aber tatsächlich in Weiden wohnhaft.

Um der Polizei die Arbeit zu erleichtern, werde ich eine Aufstellung der Schäden anfertigen, die uns entstanden sind.

(EGUN Gebühren und so weiter). Denn die Höhe der verursachten Schadens könnte sich auch auf die Höhe einer

möglichen Strafe auswirken.

Anschrift der KPi Weiden: Regensburger Str. 52, 92637 Weiden/Opf.

Als Betreff einfach "EGUN Betrug" schreiben, denn die Identität ist ja schon politzeilich ermittelt.

Mein diesbezüglicher post sollte allen anderen Spassbietern auch zu denken geben!

Eine solche Verhaltensweise ist kein Kavliersdelikt und kann mächtig Ärger geben:

Hausdurchsuchung, Sicherstellung des Computers,Beschuldigtenvernehmungen und

vielleicht sogar ein Check durch den Seelenklemptner.

Mein post soll auch ein großes Lob für die (im Forum gerne gescholtene) Polizei sein.

Die Strafverfolgung funktioniert wohl wesentlich besser, als man allgemein denkt

Viele Grüße

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einen Schaden hat der Anbieter auch so, durch Mehraufwand für die Abwicklung und die erneute Einstellung. Ferner durch den Zeitverzug, Ein gewerblicher Anbieter arbeitet meistens mit Darlehen und kann für den Zeitverzug Zinsen zahlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 269 StGB

Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sieht das OLG Hamm anders.

Leitsätze: "Nach Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 18.11.2008 (Az. 5 Ss 347/08), erfüllt das Anlegen eines Accounts bei einer Internetauktionsplattform unter Benutzung falscher Personalien nicht den objektiven Tatbestand des § 269 StGB und ist damit nicht strafbar. Auch das anschließende Handeln unter diesem Account, erfüllt nicht den Tatbestand des Herstellens falscher Daten i.S. v. § 269 StGB."

Aus den Gründen: "§ 269 StGB verlangt, dass Urkunden eine visuell wahrnehmbare Erklärung verkörpern müssen. Bei einer Internetauktionsplattform muss insbesondere der Aussteller erkennbar sein, welchem die Daten zuzuordnen sind. Bei Anmeldung unter falschem Namen ist dies offensichtlich nicht der Fall, da der geistige Urheber nicht identifizierbar ist. Es ist zwar ausreichend, dass die Individualisierung des Ausstellers möglich ist, aber allein die Angabe eines Namens und einer Anschrift kann dem nicht Genüge tun. (...)"

Das Kammergericht ist je nach Handeln des Täters und Plattform anderer Meinung.

Hierzu auch u.a.: NStZ 2010, 553; NJW 2002, 2822

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber unter geschätsschädigenden Praktiken ist es schon zu finden. Wenn jemand wegen einem "Spaßbieter" neu einstellt und das dazuschreibt, gehe ich immer davon aus, dass da der Kumpel im Nachbarort mitbietet, dass der PReis nicht zu gering bleibt. Ich biete bei diesem Kommentat nie mit, auch wenn es genausogut auch anders herum sein könnte...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber unter geschätsschädigenden Praktiken ist es schon zu finden. Wenn jemand wegen einem "Spaßbieter" neu einstellt und das dazuschreibt, gehe ich immer davon aus, dass da der Kumpel im Nachbarort mitbietet, dass der PReis nicht zu gering bleibt. Ich biete bei diesem Kommentat nie mit, auch wenn es genausogut auch anders herum sein könnte...

...vor allem wenn man sich die Bewertungshistorie anschaut und feststellt, dass der "Spaßbieter" gar keine negative Bewertung vom Verkäufer bekommen hat. Manchmal sind solche Fakes auch wirklich nur zu plump um darauf rein zu fallen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klasse !!! Endlich haben die mal einen erwischt !

Mir ist das beim Verkaufen auf eGun auch bereits öfters passiert, allerdings bin ich nicht einem Spaßbieter aufgesessen, sondern meine jeweiligen Zweit- bzw. Dritt-Höchstbieter wurden von irgendeinem angeschrieben der behauptete, ich zu sein, und dann die Geschichte vom abgesprungenen Höchstbieter erzählt hat. Meinen Zweit- bzw. Dritt-Höchstbietern wurde dann mein bereits vom Erst-Höchstbieter bezahlte und auch nachweislich bereits versendete Artikel angeboten, in der betrügerischen Absicht, dafür ebenfalls das Geld zu bekommen.

Dieser "Jemand" ist bislang leider nicht ermittelt worden.

Ich bin sehr dafür, solche Leute hart zu bestrafen, also meinen Glückwunsch zu diesem Ermittlungsergebnis !

Ich kann Internetbetrüger absolut nicht ausstehen !

BFP

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.