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IGNORED

Führen von Multi Tools


Alex549

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Gelebtes Leben, aber eben ohne Garantien!

Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen?

Nein, tut ja keiner! (Nun ja, in der Regel nicht)

Nur eben wenn jemand damit auffällt!

Ich habe nach 42 Dienstjahren noch keinem normalen Menschen ein Messer abgenommen!

Tja, das ist löblich.

Nur frage ich mich woher dann diese häufigen Berichte in den Polizeimeldungen stammen, in denen es heisst, daß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein verbotenes Einhandmesser beschlagnahmt und eine OWI geschrieben wurde.

Nichts gegen die Polizei im Allgemeinen, nur gibt es unter ihnen eben auch Arschlöcher (Sorry), die mit diesem Einhandmesserführverbot ein neues Schikanewerkzeug bereitgestellt bekamen und es nun bei jedem Bürger einsetzen bei dem sie ein entsprechendes Messer sehen.

Das Recht dazu haben sie und ein Widerspruch wäre wahrscheinlich sinnlos, die OWI liegt ja im Ermessen des Beamten.

Und im Zweifel kam ihm halt der Fahrzeugführer verdächtig vor und er sah sich gezwungen das Rettungsmesser auf jeden Fall zu beschalgnahmen.

Alles in Allem ist der §42a ein unakzeptabler Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor öffnet wenn einem Beamten die Nase eines Einhandmessertragenden Bürgers nicht gefällt.

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Hallo, bei der letzten Polizeikontrolle hatte ich: Einen Glock Grabendolch und eine Taschenlampe im abgeschlossenen Handschuhfach, ein feststelbares nicht Einhandmesser in der Hosentasche, eine Alditüte Schrotpatronen auf dem Rücksitz, 10000€ in Bar in der Jackentasche und abgelaufene Narkosemedikamente im Kofferraum. Die Polizei fragte nach Waffen, Drogen oder Bargeld, es war nah der Holländischen grenze. Ich bejahte alles und erklärte alles. Auto wurde komplett durchsucht, die einzige Frage war, ob mein Spektiv Nachtsichtfunktion habe, nein, hat es nicht. Gute Fahrt gewünscht haben sie mir und mir erklärt, dass das Handschuhfach nicht abgeschlosen sein muss, der Dolch darf nur nicht im direkten Zugriffsbereich liegen. Die waren freundlich und es gab keine Probleme, sie sagten dass sie meine Aussagen plausibel finden und dass gegen mich bisher nichts vorgelegen hat. Das werte ich als Beweis dafür, dass die Gesamtsituation entscheident ist. Ich denke ein Multitool mit einhandklapp und feststellfunktion auf einer Demo ist nicht plausibel.

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Und genau da liegt das Problem.

Es KANN als plausibel gewertet werden, es KANN aber auch, je nach Laune des Beamten, als absolut nicht tragbar gewertet werden.

Und allein das Urteil, das vor einiger Zeit in einem Prozess um ein im PKW geführtes Einhandrettungsmesser gefällt wurde, zeigt mir, daß es auch ganz schnell ganz anders aussehen kann.

Das Urteil verneint das Mitführen eines Einhandrettungsmessers als sozial anerkannten Grund.

So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh.

Es ist gut für dich, daß deine Zollbeamten nicht beanstandet haben, wären sie streng nach Gesetz gegangen, hätte mindestens das Glockmesser (das normalerweise eine Hieb und Stoßwaffe ist) im unverschlossenen Handschuhfach Ärger bedeutet.

Wie gesagt, es ist schön daß es auch noch Polizisten mit Hirn gibt, allerdings gibt es halt auch viele ohne.

Und wenn so ein Ohnehirnbeamter vom Staat dann noch ein weiteres Werkzeug zur "Verbesserung der allgemeinen Sicherheit" erhält, kommen halt so Sachen dabei raus, die ich des Öfteren in den Polizeimeldungen lese wenn wieder ein unglaublich gefährliches Rettungsmesser bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt wird.

Fakt ist nun mal, dieser Paragraph ist so überflüssig wie ein kropf, denn zur Gefahrenabwehr durfte ein Polizist auch schon vor §42a jedes Messer sicherstellen.

Und wenn keine Gefahr droht, hat der Polizist auch keine Veranlassung ein Messer sicherzustellen. Ausser natürlich wenn er einen §42a und einen schlechten Tag hat.

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So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh.

So sieht eben die Praxis zur Theorie "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" aus. :sleep:

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So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh.

Stell ein Foto des beurteilten Messermodells ein und ich werde versuchen, dich froh zu machen ;)

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Also da ich zufällig Einen kenne, dem genau so ein Rettungsmesser abgenommen wurde und der auch die OWI aufgebrummt bekam, kann ich dir sogar ganz genau sagen welches Messer es war.

Da wir in unserem Laden (den meine Mutter immer noch führt) unter Anderem eben auch solche Messer verkaufen, kam der Jenige am Tag nach diesem Vorfall in den Laden und berichtete davon.

Daß er nicht grad begeistert war, kann man sich vorstellen.

Er kam allerdings nicht um sich zu beschweren, sondern um sich das gleiche Messer nochmal zu kaufen. :-)

Genau so wie ich sah er nämlich nicht ein, daß er kein Rettungswerkzeug im PKW haben darf.

Er sagte allerdings auch daß er es in Zukunft nicht mehr so sichtbar im Fahrzeug aufbewahren will.

Bitteschön, ein Bildchen von dem gefährlichen Messer:

Das Modell war das Gleiche, hatte allerdings einen roten und keinen schwarzen Griff, ich find nur grad kein Bild vom roten Messer.

http://www.amazon.de...gsmesser miltec

Und falls du mir jetzt sagen möchtest, daß es auch Rettungsmesser mit abgerundeten Klingenspitzen gibt, die vom Führverbot ausgenommen sind, das weiß ich.

Allerdings sind diese Messer sehr teuer und zum Anderen finde ich daß ein Messer einfach eine Spitze braucht.

Die meisten Rettungsmesser haben sowieso eine Klingenspitze mit eher stumpfem Winkel, da ist das Verletzungsrisiko gering.

Das Messer auf dem Bild hab ich übrigens auch selber und finde daß die Klingenspitze sehr nützlich ist. So einen runden Haken fände ich in einer stressigen Situation eher hinderlich.

Bearbeitet von Steinpilz
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Da wir in unserem Laden (den meine Mutter immer noch führt) unter Anderem eben auch solche Messer verkaufen, kam der Jenige am Tag nach diesem Vorfall in den Laden und berichtete davon.

Daß er nicht grad begeistert war, kann man sich vorstellen.

Er kam allerdings nicht um sich zu beschweren, sondern um sich das gleiche Messer nochmal zu kaufen. :-)

Vielleicht wären Rechtsmittel angebracht gewesen? Erwartet der Bürger tatsächlich von jedem Polizisten sämtliche Rechtsnormen auswendig zu kennen und auch noch 100% auslegen zu können? Oder von einem Sachbearbeiter oder Amtsanwalt etc? Na dann können wir uns ja die Straf- und Verwaltungsrichter und den halben Justizapparat sparen.

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Tja,der Gesetzgeber erwartet doch auch von jedem Bürger alle Gesetze zu kennen und zu befolgen.

Und wenn es sogar noch die Berufsausübung betrifft, ja dann erwarte ich daß sich jemand zumindest in den wichtigsten Bereichen in seinem Berufsumfeld auskennt.

Und als Polizist gehört für mich ganz klar auch das Waffenrecht dazu.

Sonst könnte man sagen, wir können uns das Waffenrecht sparen und einfach alles erst mal beschlagnahmen was gefährlich sein könnte und nachher vom Gericht klären lassen ob es gerechtfertigt war.

Nochmal zur Klärung, ich bin eigentlich nicht stinkig auf die Polizei, ich bin eigentlich sauer auf die Verantwortlichen dieser Unsinnigkeit.

Gäbs den §42a nicht, könnte einem auch kein übel gelaunter Polizist ans Bein pissen nur weil man ein kleines Einhandmesser dabei hat.

Ist jemand gewalttätig, braucht es keinen §42 um ihm das Messer abzunehmen, hier gilt die Gefahrenabwehr.

Ergo, der §42a ist nur dazu da um friedlichen Bürgern zu verbieten ein Einhandmesser bei sich oder im PKW zu haben.

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Und noch was zu den Rechtsmitteln.

Es wurden bereits Rechtmittel in anderen Fällen eingelegt. Zum Beispiel in dem Fall, in dem es um das Rettungsmesser im PKW ging.

Das Ergebnis war, daß es nun ganz offiziell ist, daß ein Rettungsmesser NICHT im PKW geführt werden darf weil kein sozial anerkannter Grund vorliegt.

Versteh dieses Urteil wer will, ich nicht.

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Zur Auslegung des § 42 a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 WaffG:

Nach dieser Entstehungsgeschichte ist die Ausnahmevorschrift des Abs. 2 i.V. m. Abs. 3 restriktiv auszulegen, um den Zweck der Neuregelung zu erreichen und diesen nicht durch Ausweichverhalten bzw. Uferlosigkeit der allgemein anerkannten Zwecke zu gefährden (so auch sinngemäß („im Zweifel für die Sicherheit“) der Abgeordnete … für die Bundestagsmehrheit, Plenarprotokoll Dt. Bundestag, 16. Wahlperiode - 146. Sitzung, 22. Februar 2008, S.15452).

Durch die Formulierung „dient“ verlangt die Ausnahmeregelung des Abs.3 eine als sozialadäquat zu beurteilende Konnexität zwischen dem Führen derartiger Messer und dem allgemein anerkannten Zweck (vgl. Steindorf/Heinrich/Papsthart a.aO. Rn.3c). Sozialadäquat ist eine übliche, von der Allgemeinheit gebilligte Handlung (BGHSt 23, 228). Sie bewegt sich im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung des Lebens (Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vor. §§ 13ff Rn.69). Dass allein der Zweck an sich „allgemein anerkannt“ ist, reicht nicht aus. Insoweit besteht in der Literatur - soweit ersichtlich - auch Einigkeit, dass der Zweck, sich verteidigen zu wollen, ohne besondere im Einzelfall hinzutretende Gesamtumstände regelmäßig nicht genügt (Gade a.a.O. S.51; Ostgathe, Waffenrecht kompakt, 4. Aufl., S.95). Für den „allgemein anerkannten Zweck“ i. S. d. Abs.3 bedarf es eines hinreichend konkreten Anlasses, der ein bestimmtes, gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten rechtfertigt; nur bei einem hinreichend konkreten Anlass ist es möglich, den Zweck nachzuprüfen (Ostgathe a.a.O.). Nicht ausreichen kann daher das Führen des Einhandmessers zu nicht näher bestimmten Anlässen bzw. - so wie hier - lediglich zum Zweck etwaiger Eventualfälle (Ostgathe a.a.O.). Auch nicht ausreichen kann ein lediglich nachvollziehbares Individualinteresse. Anderenfalls würde letztlich das vom Gesetzgeber gewünschte generelle Verdrängen derartiger Messer angesichts von Ausnahmen in einer unüberschaubar großen Zahl von Sachverhaltsvarianten faktisch leerlaufen (Gade a.a.O. S.50).

Hinzu kommt, dass zwar der Zweck, im Notfall im Privat- PKW den Sicherheitsgurt durchschneiden zu können, allgemein anerkannt und gebilligt sein mag, das Mitführen eines Einhandmessers durch einen Privatmann für einen derartigen Eventualfall allerdings weder üblich bzw. geschichtlich gewachsen ist noch einem praktischen Bedürfnis entspricht. Für diesen Zweck gibt es spezielle Gurtschneider, die gerade keine Einhandmesser sind.

http://lrbw.juris.de...2&pos=9&anz=121

Im Übrigen: Es entspricht nicht der Aufgabenstellung der Gerichte, rechtspolitisch zweifelhafte oder verfehlte Normen durch die Hintertür zu korrigieren ;)

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Erwartet der Bürger tatsächlich von jedem Polizisten sämtliche Rechtsnormen auswendig zu kennen ...

Natürlich, mindestens die Rechtsnormen, die in seinem unmittelbaren Tätigkeitsbereich zur Anwendung kommen, denn dafür wird der Beamte von meinen Steuern fürstlich bezahlt. Wenn ich im Bereich der Verkehrsüberwachung mit Polizeivollzugsbeamten (PVB) mit sicher mehr als 15 Dienstjahren im Rang eines Polizeioberkommissars (POK) oder -hauptkommisars (PHK) konfrontiert werde, die noch nicht einmal die wesentlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kennen, dann ist das für mich ein Fall einer groben Dienstpflichtverletzung. Zu den Dienstpflichten dieser Staatsdiener gehört es nämlich auch, sich ständig, nötigenfalls auch in ihrer Freizeit, für eine korrekte und fehlerfreie Aufgabenwahrnehmung weiterzubilden.

... dann können wir uns ja ... den halben Justizapparat sparen.

Richtig.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Man beachte den zweiten Absatz.

Es wird mir also nur zugestanden, meinen Gurt durchschneiden zu können. Wenn ich an Kleidung festhänge bzw, einen an seiner Kleidung festhängenden Menschen befreien möchte, ist dies schon wieder zu viel des Guten.

Allein daß mir vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll, womit und wie ich mich oder andere aus einer Lebensbedrohlichen Situation befreien darf, grenzt schon an (Kontroll)Wahn.

Leider ist der Mensch ein sehr träges Gewohnheitstier.

Vor Einführung des Messerführverbots hätte man jeden lauthals ausgelacht, der erzählt hätte, daß man mal mit einem Taschenmessers gegen das Waffengesetz verstößt.

Jetzt scheint dieser erwiesenermaßen nicht funktionierende Schwachsinn Normalität und jeder, der noch dagegen wettert, wird ausgelacht weil er sich nicht damit abfindet.

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Warum sollte ein normal denkender PVB einem normal denkenden Menschen so etwas abnehmen?

Weißt du, ich habe Polizisten erlebt, die haben mir geholfen da hätte ich nicht gedacht, dass mir irgendjemand hilft. Und ich habe Polizisten erlebt, die schon nahezu verzweifelt versucht haben, jemandem was anzuhängen. Details will ich jetzt nicht ausführen.

Es kommt halt immer darauf an wen man gerät. Das ist so wie die Nachdenkminuten im Film Roter Oktober. Gerät man an den richtigen, wird alles funktionieren. Gerät man an einen "Cowboy" (das Wort habe ich jetzt genommen, weil es im Film so verwendet wird) fliegt alles in die Luft. Die falschen gibt es nun mal auch in der Polizei. Und wenn die aus dem Messer eine Affaire machen, dann wird man dem hilflos ausgeliefert sein.

bye knight

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Und noch was zu den Rechtsmitteln.

Es wurden bereits Rechtmittel in anderen Fällen eingelegt. Zum Beispiel in dem Fall, in dem es um das Rettungsmesser im PKW ging.

Das Ergebnis war, daß es nun ganz offiziell ist, daß ein Rettungsmesser NICHT im PKW geführt werden darf weil kein sozial anerkannter Grund vorliegt.

Versteh dieses Urteil wer will, ich nicht.

Ich versteh es NICHT aber auch von Richtern kann man keine Weisheit erwarten und ihre Entscheidungen sind oft selbst

von Fachjuristen nicht nachzuvollziehen es ist einfach nur eine Elite die schon aufgrund ihrer zweifelhaften Vergangenheit

in deutschland der fehlenden Vergangenheitsbewältigung in den eigenen Reihen mit zuviel Macht ausgestattet ist.

Diese Macht wird regelmäßig missbraucht (zwangseinweisungen in Psychiatrien).

Hier sollten neue Gesetze erlassen werden wenn Schnarrenberger zum Beispiel will das man Straftäter nicht so einfach in

Klapsmühlen stecken kann ist das löblich, auch kontrollen und Leibesvisitationen haben in den letzten Jahren enorm

zugenommen auch hier gehört ein Riegel vorgeschoben dann hätten wir solche Diskussionen gar nicht.

Es sollte in Zukunft wirklich nur ein bedeutender Verdacht auf eine bedeutende Straftat vorliegen um eine Person oder

Auto durchsuchen zu dürfen-der Zoll sollte im Inland überhaupt nix dürfen sondern dorthin gehen wo er früher mal war nämlich

an die Grenzen, der hat zuviel Kompetenzen bekommen die sogar oft über die normaler PB gehen.

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Es kommt halt immer darauf an wen man gerät. Das ist so wie die Nachdenkminuten im Film Roter Oktober. Gerät man an den richtigen, wird alles funktionieren. Gerät man an einen "Cowboy" (das Wort habe ich jetzt genommen, weil es im Film so verwendet wird) fliegt alles in die Luft. Die falschen gibt es nun mal auch in der Polizei. Und wenn die aus dem Messer eine Affaire machen, dann wird man dem hilflos ausgeliefert sein.

bye knight

Das ist doch genau das, wo ich versuche dezent darauf hinzuweisen!

Es begegnen sich 2 Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Ansichten, Befindlichkeiten und Aufgaben und je nach Befindlichkeit der einen oder anderen Seite kann etwas aus dem "Ruder" laufen, oder auch nicht.

Was ich persönlich von dem § 42a WaffG halte, naja, ich kann es nicht ändern!

Bearbeitet von uwewittenburg
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... Menschen mit unterschiedlichen ... Befindlichkeiten ...

"Befindlichkeiten" haben kleine Mädchen.

Von einem PVB erwarte ich, dass er seinen Job vorurteils- und wertfrei macht, sein Handeln sich an objektiven Gesichtspunkten ausrichtet und nicht danach, ob ihm gerade ein Furz quer sitzt oder seine Alte ihn am Vorabend nicht rangelassen hat.

CM

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Das Problem ist, wenn der Polizist irgendwelche "Befindlichkeiten" hat, muss sie der gerade in der Mangel befindliche Bürger ausbaden.

Hat der gerade in der Mangel befindliche Bürger irgendwelche "Befindlichkeiten" muss sie letztendlich auch der Bürger ausbaden, denn was passiert wenn du einem Polizisten gegenüber unfreundlich bist?

Richtig, er wird seinen vom Staat verordneten längeren Hebel auspacken :-)

Ich hab nichts dagegen, daß ein Polizist einige Befugnisse mehr hat als ein Normalbürger, sonst wäre es schwer den Job überhaupt auszuüben.

Allerdings braucht es solche Schwachsinnigkeiten wie den §42a absolut nicht um die Bevölkerung zu schützen.

Ein Gegenstand (nicht nur Messer) kann jederzeit beschlagnahmt werden wenn der Polizist der Meinung ist, daß der Betreffende Unsinn damit anstellt oder nicht in der Lage ist den Gegenstand sicher zu bedienen (wegen Alkohol, etc.).

Wozu braucht man dann bitte einen Paragraphen, der den Polizisten dazu ermächtigt, auch ohne Grund einen Gegenstand zu Beschlagnahmen?

Es sticht doch jedem ins Auge, der diesen Zusammenhang versteht, daß dieser Paragraph einzig und allein auf friedliche Leute abzielt, denn allen Anderen kann der Gegenstand zur Gefahrenabwehr auch so abgenommen werden.

Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr wird mir die Frechheit dieses Machwerks bewusst.

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Es sticht doch jedem ins Auge, der diesen Zusammenhang versteht, daß dieser Paragraph einzig und allein auf friedliche Leute abzielt, denn allen Anderen kann der Gegenstand zur Gefahrenabwehr auch so abgenommen werden.

Das ist absolut falsch!

Der friedliche Bürger wird nicht in einen Konflikt mit der Polizei geraten!

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Das ist absolut falsch!

Der friedliche Bürger wird nicht in einen Konflikt mit der Polizei geraten!

Ja? Die Realität sieht aber anders aus!

http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article110405295/Staatsanwaltschaft-prueft-Panne-bei-SEK-Einsatz.html

http://www.rp-online.de/bergisches-land/solingen/nachrichten/polizei-stuermt-die-falsche-wohnung-1.1193228

http://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-regional/falsche-wohnung-gestuermt--in-etage-geirrt-14028976.bild.html

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Polizei-stuermt-die-falsche-Wohnung-id6954056.html

Hier nur mal ein paar Beispiele von unendlich vielen, noch vor 2 Jahrzehnten wären das absolute Ausnahmen gewesen

heute kommt das mindestens einmal in der Woche vor.

Die Betroffenen sind oft traumatisiert, zudem hat jemand ungebeten ihr heiligstes ihre eigene Wohnung betreten mitunter

sogar verwüstet, gerade die Polizei betont doch oft wie Einbrecher auch die Psyche ihrer Opfer schädigen wenn sie alles

anfassen....Zudem die von derartigen fehlgeleiteten Einsätzen auch mit massiver körperlicher Gewalt der in die Wohnung

stürmenden beamten rechnen müssen, da diese ja annehmen einen gefährlichen Gangsta vor sich zu haben, diese werden

aber letztlich womöglich mit Samthandschuhen angefasst, momentan fällt mir da der Name BUSHIDO ein der anderen Menschen

schon mal den Kopf "abschneiden" will.

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Polizei stürmt falsche Wohnung

Anschließend soll sich nach unbestätigten Berichten folgendes zugetragen haben:

Die Polizei ist gerade dabei die Wohnung zu verlassen. Da steht der Wohnungsinhaber auf und ruft: "Ähem, <räusper>, <räusper>, Hallo! HAAALLLLOOOO!!!! Ja, Sie da alle. Kommen Sie doch bitte mal her!" Die Polizisten schauen sich ratlos an und kommen ein paar Schritte zurück. Der Inhaber weiter "Also, ähem, naja, es ist mir ja furchtbar peinlich. Aber wissen Sie.... Ich habe Sie beim Hausfriedensbruch erwischt und evtl. gesellt sich noch Körperverletzung und Nötigung dazu. Daher sind Sie nun alle nach §127 Strafprozessordnung vorläufig festgenommen! Man nennt das auch "Jedermannfestnahme". Diese dient der Feststellung ihrer Identität. Da ich nicht durch ihre Sturmmasken sehen kann, ob sie mir vielleicht schon persönlich bekannt sind, möchte ich Sie also darauf hinweisen, dass Sie sich nun entweder mir gegenüber freiwillig persönlich mit Bundespersonalausweis ausweisen oder Sie verpflichtet sind auf das Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese Ihre Identität feststellen kann. Sollten Sie sich auch der Polizei gegenüber nicht ausweisen können, wird man Sie vermutlich mit zur Wache nehmen, damit dort Ihre Identität festgestellt werden kann. Aber das kennen Sie ja. Sie sind ja vom Fach. Ihnen erzähle ich da ja nichts neues. Die Freiwilligkeit ist übrigens die gleiche Freiwilligkeit, mit der sich Legalwaffenbesitzer freiwillig in der Wohnung kontrollieren lassen dürfen. Aber da sind Sie ja sicher auch mit mir einer Meinung, dass die Wortwahl hier zwar juristisch zutreffend ist aber eben nicht praktisch. Sei es drum. Es ist so wie es ist und Sie sind sicher kooperationswillig. Schließlich möchte niemand von Ihnen auch noch Gefangenbefreiung in der Akte stehen haben.

Oh, da fällt mir noch was ein. Ich darf Sie ja zu meinem Eigentschutz entwaffen und notfalls auch mit einfachen Mitteln fesseln. Letzteres wird sicher nicht nötig sein. Aber die Erfahrungen der letzten Minuten lehrt micht doch, dass von Ihnen ein gewisses Gewaltpotenzial ausgeht. Daher fordere ich Sie auf, mir alle Ihrer MPis, Pistolen, Messer, Schlagstöcke, Taser und Pfeffersprays und sonstigen Waffen auszuhändigen. Was sagten Sie? ... Pfefferpsray ist keine Waffe? ... Hat das denn ein BKA-Zeichen und steht drauf "nur zur Tierabwehr"? Nein? Na dann müssen sie es wohl doch abgeben.

Damit das recht ziviliert abläuft, machen wir nun alle eine Reihe auf und jeder übergibt mir dann die genannten Gegenstände. Quittungen kann und muss ich nicht ausstellen. Aber Sie bekommen alles wieder. Ehrenwort! So, nun husch husch. Schön eine Reihe aufmachen und dann bringen wir das sauber hinter die Bühne. Sie da vorne, vielleicht fangen Sie mal an. Was meinten Sie da hinten? ... Ich konnte Sie leider nicht verstehen? ... Ob jeder nur ein Kreuz abgegeben muss? Nein, das ist aus einem anderen Film..."

bye knight

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