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IGNORED

Durchführung des Waffengesetzes


357er Magnum

Empfohlene Beiträge

Naja, das legst Du aber nun wirklich nicht fest.

Iss mal Deine Kekse.

Stimmt, das hat der Gesetzgeber schon getan.

Plätzchen nicht Kekse, falls dein Leseverständnis für das erkennen des Unterschieds reicht.

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Werden Leihwaffen nun abgeglichen oder nicht?

Keine Lust alles umsonst in den Kleiderschrank zu buckeln :) :)

Womit will er denn Abgleichen?

Meinst er war vorher beim Verleiher und weiß jetzt die stehen bei Dir?

Wenn er zuviel findet will er wissen woher das stammt, ganz natürliche Neugier. Aber wozu jemanden neugierig machen? ;)

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Du bezeichnest dich selbst als MoF (Mensch ohne Freunde), irgendwie hab ich es geahnt. ;)

[...]

Nein das tat ich nicht. Lies nach und versuch es zu verstehen.

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Womit will er denn Abgleichen?

Meinst er war vorher beim Verleiher und weiß jetzt die stehen bei Dir?

Wenn er zuviel findet will er wissen woher das stammt, ganz natürliche Neugier. Aber wozu jemanden neugierig machen? ;)

Beispiel:

4 Waffen stehen in meiner WBK

5 im Schrank

Auf Nachfrage Sage ich: dies ist eine Leihwaffe.

wenn er mit dem leihschein zufrieden ist: ok

Aber nachgewiesen hätte ich damit nur die Dauer der Leihe. Ob die Waffe wirklich registriert/legal ist, erfährt der Kontrolleur erst nach Einblick ins NWR

Wenn er mir die Legalität nur mit leihschein glaubt, hätte er auch gleich auf die Vorlage desselben verzichten können.

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Illegale

Beispiel:

4 Waffen stehen in meiner WBK

5 im Schrank

Auf Nachfrage Sage ich: dies ist eine Leihwaffe.

wenn er mit dem leihschein zufrieden ist: ok[...]

Jetzt mal ganz praktisch:

Wenn du dir eine Waffe legal ausleihst, wirst du auch einen Leihschein dafür haben, weil du sie sonst nicht führen vulgo aus der Wohnung bringen darfst. So einen Leihschein kannst du auch vorzeigen. Ist der Kontrolleur damit nicht zufrieden, wird das am Ende sein Problem, denn du tatest nichts Unrechtes.

Hast du die Waffe zu sicheren Verwahrung oder für irgendwas geliehen, beim dem die Waffe nicht außer Haus muss, dann brauchst du dafür keine Papiere, weil du nicht führen musst und folglich Ausweisvorschriften nicht greifen. In dem Fall sagst du dem Kontrolleuer wie es ist, die Waffe ist dir von einem Berechtigten vorübergehend überlassen worden. Gibt sich der Kontrolleur nicht zufrieden, siehst du weiter.

Eine praktische Lösung ist es mehr Schränke zu haben als man braucht. Die Waffen die ein Kontrolleur nicht sehen soll, kommen dann halt da hinein. Aber schau zu, dass er auch den Schrank nicht sieht - von wegen der Neugier. ;)

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Kleiderschrank, Werkzeugschrank, Feuerschutzschrank für Unterlagen, Wertschrank für Preziosen oder auch Dinge mit hohem ideellem Wert.... es gibt über die Waffenaufbewahrung hinaus doch soo viele persönliche Anlässe und Verwendungen für solche Stahlblech-,A-, B- oder sonstige Schränke.

Und (egal wo sie stehen, auch direkt neben dem Waffenbehältnis)- sie gehen einen Waffenaufbewahrungs-Kontrolleur Null-komma-Nichts an. Noch nicht mal in Form einer Auskunft (außer man ist in Plauderlaune oder sehr exhibitionistisch veranlagt..).

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Das mit den Kleiderschrank war ein Scherz in Richtung Uwe.

Kleiner Scherzkeks! :ridiculous:

Wie ich schon öfter schrieb, führe ich keine Kontrollen durch, sondern Durchsuchungen auf richterlichen Beschluß, oder auch bei Gefahr im Verzuge!

Stimmt, das hat der Gesetzgeber schon getan.

Genau, er hat die Dienstzeiten gesetzlich geregelt!

Plätzchen nicht Kekse, falls dein Leseverständnis für das erkennen des Unterschieds reicht.

Das sind für mich aber auch nur Kekse.

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Ich kann nur dringend empfehlen eine Kopie eines Leihscheines für eine geliehene Waffe vorrätig zu haben, auch wenn manche meinen dies sei nicht nötig.

In Berlin begleiten Vollzugsbeamte die Kontrolleure, die dann auch bei Gefahr im Verzuge eine Durchsuchung anordnen dürfen, was beim Vorhandensein einer scheinbar illegalen Waffe (nicht in der WBK eingetragen) durchaus passieren könnte.

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[...]

In Berlin begleiten Vollzugsbeamte die Kontrolleure, die dann auch bei Gefahr im Verzuge eine Durchsuchung anordnen dürfen, was beim Vorhandensein einer scheinbar illegalen Waffe (nicht in der WBK eingetragen) durchaus passieren könnte.[...]

Kennst du die Schlider "Wir müssen leider draußen bleiben"?

Jeder auch der Vollzugsbeamte ist seines Glückes Schmied. Das Gesetz fordert keine Belege, das müssen auch die Staatsdiener und Büttel zur Kenntnis nehmen, sich daran halten und nicht versuchen den Bürger einzuschüchtern.

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[...]In Berlin begleiten Vollzugsbeamte die Kontrolleure,[...]

Bezahlt aus Mitteln des Länderfinanzausgleichs. Es wird höchste Zeit, dass sich etwas ändert und diesen Geldverschwendern Grenzen gezeigt werden.

Zigfach überprüfte, gesetzestreue Bürger drangsalieren aber die Problemzonen mit Autonomen und anderen Gesetzlosen nicht in den Griff bekommen, eine feines Bild das die Hauptstadt da abgibt.

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Die Ratschläge werden ja immer abenteuerlicher.

Eine Dekowaffe ist als solche erkennbar. Außerdem fehlt diesem Stück Eisen die Waffeneigenschaft. Warum also in einem Tresor verwahren? Illegale Waffen? So etwas haben wir nicht.

Manfred

Am besten dürfte sein, auch seine Deko-Waffen, die ja jetzt Anscheinswaffen sind , fremden Blicken zu entziehen und gut zu verwahren, dass sie nicht abhanden kommen können. Denn sonst könnte es gut sein, dass irgend ein "Fachmann" von der Waffenbehörde oder der Polizei auf einmal garnicht an Ort und Stelle entscheiden kann, ob das ein tatsächliches Modell-Gewehr ist und demenstsprechend als Verdachts-Illegale-Waffen mitgenommen werden muss. Lacht Euch kaputt - ich habe die Herrschaften in so einem Fall gezwungen mir meinen Spanien-Unterhebelrepetierer, mit BKA-Zeichen ordnungsgemäß ausgestattet, Monate später auf genau den Platz zurückzubringen und zu legen, von dem sie ihn mitgenommen haben.

Das war mein innerer Vorbeimarsch für Ignoranten, die ich nicht warnen konnte sich lächerlich zu machen.

Übrigens kann man drüber lachen - nur selbst nehmen die sich ernst.

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Denn sonst könnte es gut sein, dass irgend ein "Fachmann" von der Waffenbehörde oder der Polizei auf einmal garnicht an Ort und Stelle entscheiden kann, ob das ein tatsächliches Modell-Gewehr ist und demenstsprechend als Verdachts-Illegale-Waffen mitgenommen werden muss.

Genau das ist das Problem, aber das scheint niemand zu verstehen.

Diese Fälle sind eben nicht selten und es gibt nur wenige, die darauf aufmerksam machen.

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Das ist wohl die Kehrseite der Medaille.

Wenn schon die "gut ausgebildeten" (Hilfs?-) Mitarbeiter der Waffenbehörden beim Anblick einer Dekowaffe (wobei der Begriff Waffe eigentlich falsch ist) in Schnappatmung verfallen, möchte ich mir nicht ausmalen wie deren Blutdruck beim Vorfinden einer Leihwaffe ohne Herkunftsnachweis (nein - ich brauche dafür doch keinen Beleg) durch die Decke marschiert und welche Maßnahmen dann getroffen werden. Manchen scheint dies egal zu sein oder wird einfach verdrängt.

Manfred

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Ich kann nur dringend empfehlen eine Kopie eines Leihscheines für eine geliehene Waffe vorrätig zu haben, auch wenn manche meinen dies sei nicht nötig.

In Berlin begleiten Vollzugsbeamte die Kontrolleure, die dann auch bei Gefahr im Verzuge eine Durchsuchung anordnen dürfen, was beim Vorhandensein einer scheinbar illegalen Waffe (nicht in der WBK eingetragen) durchaus passieren könnte.

Das kann dann auch der scheinbar allwissende Godix nicht verhindern.

In Berlin nennen sich die waffenrechtlichen Kontrollen ja allem Anschein nach nunmehr " R a z z i a ", wenn man die Presse-Artikel richtig deuten kann -

Richtig fortschrittlich das Land- Und wenn die anwesenden erfahrenen Vollzugsbeamten der Polizei, bedingt durch hohes Dienstalter für den entsprechenden nachhaltigen Ernst der Sache sorgen, ist doch alles in Ordnung für das Prügelobjekt legaler Waffenbsitzer.

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In Berlin nennen sich die waffenrechtlichen Kontrollen ja allem Anschein nach nunmehr " R a z z i a ", wenn man die Presse-Artikel richtig deuten kann -

Richtig fortschrittlich das Land- Und wenn die anwesenden erfahrenen Vollzugsbeamten der Polizei, bedingt durch hohes Dienstalter für den entsprechenden nachhaltigen Ernst der Sache sorgen, ist doch alles in Ordnung für das Prügelobjekt legaler Waffenbsitzer.

Und bezahlen tuen diese Aktionen gegen Legalwaffenbesitzer die übrigen Bundesländer (3 Mrd. Euro jährlich). Darunter befinden sich auch Bundesländer die zwischen gesetzestreuen Bürgern und Straftäter hinsichtlich der Einsatzstrategie unterscheiden.

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Um noch einen draufzusetzen:

Ich erinnere mich an das "Deutsch amerikanische Volksfest" und den teilnehmenden Westernschützen.

Die Waffenbehörde hat die entsprechende Vorprüfung durchgeführt und eine Westernwaffe beschlagnahmt, da sie angeblich nicht die ordnungsgemäße Kennzeichnung aufwies.

Gemeinsam mit den zuständigen Gutachtern konnte das als Unsinn nagewiesen werden und ich habe die Waffe wieder ausgehändigt, naja die "Tante" ist fast explodiert, aber es half nichts.

Nein, ich habe die Waffe nicht wieder an den Platz gebracht, aber sie konnte bei mir angeholt werden, was auch erfolgte.

Ich bringe nie eine Waffe zurück, es sei denn ich hätte sie fälschlicherweise beschlagnahmt, aber das hatte ich noch nicht.

Das bekommt auch "Godix" nach meinen 42 Dienstjahren nicht hin, bis dahin bin ich eh pensioniert. :ridiculous:

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Und bezahlen tuen diese Aktionen gegen Legalwaffenbesitzer die übrigen Bundesländer (3 Mrd. Euro). Darunter befinden sich auch Bundesländer die zwischen gesetzestreuen Bürgern und Straftäter hinsichtlich der Einsatzstrategie unterscheiden.

Du vergißt dabei, dass die Mehrzahl der Bevölkerung gegen Legalbesitz von Waffen ist?

Hat das nichts mit Demokratie zu tun?

Milliarden für einen toten Flughafen in den Sand zu setzen sind keine Peanats, der Kampf gegen LWB schon, wir sind nur eine Minderheit und nur noch für eine kurze Zeit geduldet, vergeßt das nicgt.

Ja, ich bin auch LWB und Dauerwaffenträger.

Aber eben nicht mehr lange.

Soll ich nur noch alleine in mein Wahlbüro gehen?

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Du vergißt dabei, dass die Mehrzahl der Bevölkerung gegen Legalbesitz von Waffen ist?

...hast du diesen Satz mit einem Fragezeichen beendet weil du nicht weisst ob Joe07 das vergessen hat,

oder weil du meinst zu wissen das es so wäre und Joe07 das nicht bedacht hätte?

BULLDOG

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...

Es würde schon ausreichen, wenn Berlin nicht mehr Geld ausgeben aus einnehmen würde!

Notfalls auch durch Senkung der Personalkosten bei der Polizei - manch mal ist weniger mehr!

Vielleicht wäre dies der richtige Weg, Razzien gegen Bürger zu vermeiden!

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Es würde schon ausreichen, wenn Berlin nicht mehr Geld ausgeben aus einnehmen würde!

Ja, ich habe diesen Senat nicht gewählt, bin aber trotzdem in der Treuepflicht!

Notfalls auch durch Senkung der Personalkosten bei der Polizei - manch mal ist weniger mehr!

Du willst doch wohl nicht noch mehr streichen als "rot"?

Vielleicht wäre dies der richtige Weg, Razzien gegen Bürger zu vermeiden!

Man hat jetzt erst bemerkt, dass ganz "plötzlich" viele Kollegen(Beamte) in den Ruhestand treten(ich auch).

Ich sehe keine Bemühungen diesen Zustand zu bremsen!

Ja klar, die Motivation ist sehr hoch, neben seiner regulären Dienstzeit noch Quärulanten zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung aufzusuchen!

Als ich 1998 noch in der Sofortbearbeitung war, mussten schon Opfer/Geschädigten 6 - 10 Stunden auf die Spurensicherung warten.

Wer bei einem "Bagatelleinbruch" in seinen eigenen 4 Wänden noch auf eine ordentliche Spurensicherung hofft, naja, man pinkelt nicht in das eigene Nest!

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[...]

Wer bei einem "Bagatelleinbruch" in seinen eigenen 4 Wänden noch auf eine ordentliche Spurensicherung hofft, naja, man pinkelt nicht in das eigene Nest!

Solange ihr genug Personal habt um gesetzestreue LWB zu drangsalieren, seit ihr viel zu viele. Streichen - ersatzlos, schnell und viel.

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