Zum Inhalt springen
IGNORED

Durchführung des Waffengesetzes


357er Magnum

Empfohlene Beiträge

Es ist doch ganz einfach:

Diese Dinge finden im Rahmen von Gesetzen statt. Diese Gesetze richten sich jedoch gegen das Recht. Sie verletzen absichtlich die inhärenten Rechte des einzelnen Menschen. Wir befolgen sie, weil uns Gewalt angedroht wird. Alles andere ist schlichtes Gelaber um den heißen Brei.

Stimmt! Aber dazu kommt noch ein Aspekt, der meist vergessen wird:

Das System funktioniert nur solange die Menschen Angst haben, erwischt und tatsächlich empfindlich bestraft zu werden. Es gibt aber sehr viele Verbote, die nicht mit halbwegs vertretbarem Aufwand oder gar nicht zu kontrollieren sind oder bei denen die Strafandrohung einfach in Kauf genommen wird. Diese Verbote werden dann halt nur noch von den Menschen befolgt, die in der Staatsmacht etwas völlig erhabenes übernatürliches erblicken, dem man mit absoluter Ehrfurcht und Unterwürfigkeit begegnen muss, wie einer Gottheit! davon gibt es zwar eine ganze menge hier in Deutschland, aber sie werden immer weniger. Die übrigen scheren sich dann nicht mehr um die Gesetze, und weil es so viele sind, steht die Staatsmacht der Lage dann ziemlich ohnmächtig gegenüber. Das Ergebnis ist dann irgendwann der Zusammenbruch der gesamten staatlichen Autorität.

So gesehen wäre die Staatsmacht aus reinem Eigeninteresse und Selbsterhaltungstrieb gut beraten, die Verbote und Einschränkungen der persönlichen Freiheit sowie die Einmischung in Privatangelegenheiten der Menschen auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken, damit sich nicht immer mehr Menschen daran gewöhnen, Gesetze zu missachten und der staatlichen Autorität ihre Anerkennung zu entziehen. Leider scheinen "unsere" Politiker jedoch zu rationalem Denken nicht fähig zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Aufgrund dieser Gebührensache (man muss sie nur hoch und häufig ausgestalten) werden Leute mit allen irgend möglichen Mitteln gegen die Kontrollen vorgehen, obwohl sie gegen diese selbst an sich gar nichts hätten... Und man kann sich ausmalen, was z.B. früher oder später mitbewohnende, aber WBK-lose Lebenpartner von Waffenbesitzern im Fall eines Kontrollversuchs veranstalten werden, wenn ihnen klar ist, was die Kontrollgebühren für ihr gemeinsames Haushaltsbudget bedeuten. ...

Ja, die können das Kontrollverfahren ganz problemlos boykottieren. Die müssen nur den Kontroleur an der Tür abwimmeln und sagen der Gesuchte sei nicht da oder habe keine Zeit, Tür zu, fertig. Selbst wenn die Behörde zweifelsfrei feststellen kann, dass der Gesuchte zu Hause war, dann dumm rummacht und daraus einen Fall von Kontrollverweigerung konstruieren will, kann der Betroffene hinterher immer noch einfach sagen, er habe von dem "Besuch" gar nichts mitbekomen weil ihm seine Frau davon nichts gesagt habe.

Was wollen die dann machen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da gibt es ganz bescheuerte Geschichten von Landratsämtern, welche ihre eigenen Mitarbeiter kontrollieren und denen Gebühren verlangen für die Aufbewahrungskontrolle von Waffen, die sie dienstlich führen!

Stimmt. Mir hat ein Forstbeamter (Forstämter sind in Ba.-Wü. seit der Verwaltungsreform übrigens in die Landratsämter integriert...) erzählt, bei ihm und seinen privat beschafften (und dienstlich verwendeten) Waffen seien sie gleich zu Beginn der Kontrollen als einem der ersten Waffenbesitzer gewesen (von Gebühren hat er mir nichts mitgeteilt).

War vielleicht ein "Warmlaufen" bei Behördenbediensteten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Brandenburg schicken die zur Kontrolle Uniformierte durch bestimmte Gegenden - Gebühr so 20 oder 25 Euro - und die wollen alle 2 Jahre wiederkommen.

Denen könnte man ja dann auch mal die dringende Frage stellen, ob die auch einen B-Schrank für ihre Waffe zuhause haben . und was die von der Gebühr "für" den erzwungenen Verstoß "Hausfriedensbruch" halten, alles auf sich bezogen, selbstverständlich .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gebühr so 20 oder 25 Euro

"Schlau" gemacht... bei dieser Höhe wird wohl kaum einer der Betroffenen gegen die höchst fraglichen und umstrittenen Kontroll-Gebühren vors Verwaltungsgericht ziehen.

Man vergleiche das mal mit den vereinzelt schon dreistelligen Gebührenforderungen in anderen Bereichen der Republik (besonders z.T. im Südwesten)...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast Recht, alle Betroffenen zahlen gerne die Gebühr, wenn sie damit ihre Ruhe haben.

So eine Art Ablaßhandel. Und weil die Polizistin auch noch hübsch ist, kann sie ruhig wiederhkommen, hab ich gehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.