Zum Inhalt springen
IGNORED

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nachweise für den Fortbestand.


mp5gun

Empfohlene Beiträge

Das mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist schlicht Willkür.

Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 WaffG hat ein Waffenbesitzer nur die für die Durchführung des WaffG erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Bedürfnisnachweise sind für die Durchführung des WaffG nicht erforderlich. Die Beweislast für das Vorliegen eines Bedürfnisses trägt der Waffenbesitzer. Verweigert er seine Mitwirkung, kann die Behörde nach § 45 Abs. 4 WaffG vorgehen. Die Mitwirkung kann aber nicht durch Bußgeldbescheide erzwungen werden.

Außerdem ist der Bußgeldtatbestand zu allgemein gehalten und genügt deshalb nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG. Der Norm lässt sich nicht entnehmen, welche Auskünfte der Waffenbesitzer alles zu erteilen hat, in welcher Form und bis wann.

Gerade vorliegend zeigt sich diese Unbestimmtheit, denn im Falle des Threadstarters gab es ja eine Kooperation und es wurde etwas vorgelegt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2. Der SB sagt Euch doch in seinem Schreiben, was er haben will:

Eine Verbandsbescheinigung vom LV1.

So lese ich das auch. Es wurden andere Unterlagen eingereicht als verlangt. Die mögen am Ende inhaltlich das Gleiche sein. Und wie weit man daraus ein Fass aufmachen muss sei mal dahingestellt. Rein formal ist ein Trainingsnachweis eben keine Verbandsbescheinigung. Lass dir die gaaaanz schnell vom Verband geben und klär den Rest mit einem Anwalt.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Verbandsbescheinigung ist nicht nötig. Entweder ein Schreiben des Vereins oder Nachweis der schießsportlichen Aktivität durch Schießbuch. Ich würde dem Herrn als erstes den Auszug aus der WaffVwV zusenden mit Vermerk alles wie beschrieben fristgerecht erfolgt und zeitgleich mit dem BDS die Bescheinigung und nötigenfalls Inanspruchnahme der Rechtschutzversicherung absprechen.

Der SB hat nach meiner Einschätzung vieles durcheinandergewirbelt und so ziemlich alles falsch gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@schiiter: So sehe ich es auch.

Zumal genau dieser SB über Duisburgs Grenzen hinaus berüchtigt ist. Er scheint verlorene Prozesse zu sammeln und versucht auch sonst seine Ansichten vom Waffenrecht durchzudrücken. Und wenn die Paragraphen dagegenstehen, hat das Gesetz eben Pech gehabt.

Wie damals, als er Rundschreiben an die Duisburger Vereine versandte mit seinen (!) Waffenaufbewahrungsvorschriften.

Zu einer Zeit, als im Gesetz lediglich eine sichere Aufbewahrung gefordert wurde.

Und immer im Hinterkopf haben: Das ist nicht Blödheit oder Versehen von ihm.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Zumal genau dieser SB über Duisburgs Grenzen hinaus berüchtigt ist. Er scheint verlorene Prozesse zu sammeln und versucht auch sonst seine Ansichten vom Waffenrecht durchzudrücken. Und wenn die Paragraphen dagegenstehen, hat das Gesetz eben Pech gehabt...

Hallo Hp35,

sowas verwundert mich immer etwas. Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, daß die Behörde einen Mitarbeiter so agieren läßt, wenn bereits wirklich mehrfach Gerichte seine Arbeitsweise als gesetzlich nicht korrekt eingestuft haben. Es geht auch dort um die Kosten der Verfahren, das wird der Kontrollbehörde sicher irgendwann auffallen. Dann möchte ich nicht der Vorgesetzte sein, der dies wissentlich geduldet hat.

Gruß RNehring

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hp35,

sowas verwundert mich immer etwas. Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, daß die Behörde einen Mitarbeiter so agieren läßt, wenn bereits wirklich mehrfach Gerichte seine Arbeitsweise als gesetzlich nicht korrekt eingestuft haben. Es geht auch dort um die Kosten der Verfahren, das wird der Kontrollbehörde sicher irgendwann auffallen. Dann möchte ich nicht der Vorgesetzte sein, der dies wissentlich geduldet hat.

Gruß RNehring

@schiiter: So sehe ich es auch.

Zumal genau dieser SB über Duisburgs Grenzen hinaus berüchtigt ist.

Und immer im Hinterkopf haben: Das ist nicht Blödheit oder Versehen von ihm.

Hallo, ich wohne zwei Landkreise weiter und habe auch von den zuweilen seltsamen Duisburger Entscheidungen gehört.

Es ist allerdings der Chef des SB

Gruß,Franz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Verbandsbescheinigung ist nicht nötig. Entweder ein Schreiben des Vereins oder Nachweis der schießsportlichen Aktivität durch Schießbuch.

In diesem Fall ist aber die Ehefrau EINZELMITGLIED im LV1... Also Verein(vor Ort): Fehlanzeige, der Verein ist tatsächlich der Landesverband, an den dann wiederum die Kompetenz der verbandsbescheinigung durch den BDS abgetreten wurde. Ob der LV1 Ihr ein freundliches Schreiben oder die verbandsbescheinigung schikt, bleibt sich gleich.

Insgeasmt und allgemein gehe ich mit Dir konform. Allerdings würde ich nicht die Recherche- und Fortbildungsarbeit des SB übernehmen und für ihn in handlichen Häppchen vorgekaut abliefern, sondern Ihn mit geeigneten Forderungen dazu zwingen, dasselbst zu erledigen. Notfalls eben vor Gericht, deshalb auch mein mehrfach wiederholter Rat: lasst es sein, als "Bürger" gegenüber dem "Amtmann" aufzutreten sondern lasst einen "Rechtsanwalt" mit dem "Verwaltungsangestellten" verhandeln. Ist mehr eine Diskussion auf Augenhöhe außerdem hat es den Vorteil, daß die Emotionen draußen bleiben.

:pissed: Die Einschätzung der "Machtverteilung" zwischen SB und LWB entspricht übrigens, und das will ich hier in aller Deutlichkeit darstellen, nicht meiner Einschätzung. Sondern ich habe das so geschrieben, um zu zeigen, wie (manche) SB's in NRW den Umgang mit Ihren Kunden pflegen, und in welche Falle man da tapsen kann. Es hilft eine sportliche Einstellung, sämtliche Versuche, eine Pflege von einem "guten Verhältnis" zu betreiben sind ein Eigentor und entspringen schon fast einer Untertanenmentalität. Man muss sich als LWB um ein professionelles Verhältnis zu seiner Behörde bemühen. Dazu gehört es einerseits, die eigenen Pflichten zu erfüllen (aber warum eigentlich mehr tun ?), andererseits muss man von seinem SB die korrekte Durchführung des WaffG verlangen. Nicht mehr und nicht weniger. In NRW kann man übrigens davon ausgehen, daß die Ermessens-Spielräume zu Ungunsten des LWB genutzt werden, und Ausnahmen nur mit extrem viel Begründung zugelassen werden. Höflichkeit und freundliche Umgangsformen sind in jeder Lebenslage wichtig, aber in der Sache sollte man schon korrekt handeln und seine eigenen Interessen vertreten. Das wird nämlich die Behörde auch tun, und zwar mit der oft zitierten Leitlinie "so wenig Waffen ins Volk wie möglich"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... die Kosten der Verfahren, das wird der Kontrollbehörde sicher irgendwann auffallen.

Die aus solchen verwaltungsgerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten trägt bei Obsiegen des Klägers gegen die Verwaltungsbehörde immer die Staatskasse. Sie belasten also weder den Sachbearbeiter noch seine Behörde, sondern sie werden von Deinen und meinen Steuern bezahlt.

Eine derzeit besonders beliebte Methode der Verwaltungsbehörden ist das Zurückziehens eines belastenden Verwaltungsaktes im bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bevor eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird. Das bedeutet dann für Dich als betroffenen Kläger, dass Du auf all Deinen bis dahin angefallenen Kosten (anwaltliche Beratung, Honorarkosten, Prozesskostenvorschuss, Verwaltungsgebühren, etc.) sitzen bleibst.

Und jetzt kommt mir nicht mit diesen Verwaltungs-Rechtsschutzversicherungen.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine bestehende Verw-RV auch nur einen einzigen Ct. bezahlt hätte.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann ist sie aber auch keine "Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung".

Hallo Karlyman,

Rechtschutzversicherungen sind ja auch nicht zum Schutz des Vertragspartners da, sondern um Geld für die Versicherung zu verdienen. Daraus folgt, dass Du nur bei guten Erfolgssaussichten in den Genuss der Kostenübernahme kommen wirst. Ist eben wie im richtigen Leben, ohne Moos nix los.

Gruß RNehring

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man sollte sich vor Vertragsabschluss sehr genau den "Leistungskatalog" einer RSV ansehen.

Wenn dieser nicht mal die Standardfälle (für uns LWB hauptsächlich relevant in den Bereichen Verwaltungsrecht, Straf- u. Owi.-Recht) abdeckt, kann man sich den Aufwand für die Versicherungsprämien sparen bzw. sollte sich weiter umsehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lass mal die Kirche im Dorf. Die Leute aus der Geschäftsstelle des LV1 machen das wohl auch eher als Hobby denn als Gewinnstreben.

Seid Ihr mittlerweile gegenüber dem schreibfreudigen SB anwaltlich vertreten ?

Wieso redet Ihr mit dem Jefe statt mit den Leuten des LV1, die die Ehefrau als Einzelmitglied aufnahmen ?

Es ist übrigens, nur mal so, eine feine Angewohnheit, öffentlich zu loben und nur privatissime zu tadeln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich lass die Kirche schon im Dorf!

Uns ist auch bekannt, das die Leute es aus Hobby machen.

nur wenn man mehrmals Anruft, immer wieder vertröstet wird und in der zwischen Zeit der Bußgeldbescheid kommt,und man immer noch nichts vom

LV1 hört ,und heute schon wieder der nächste Brief vom SB kam, ist es schon komisch.

Wir wollen hier auch niemanden tadeln oder sonst etwas!

Wir haben einfach nur Hilfe gesucht.

nach Rücksprache mit einem Anwalt, werden wir das Bußgeld zahlen, Anwalt und sonstige Kosten kämmen uns teurer.

meine Frau hat auch langsam keine Lust mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar, das zu zahlende Bußgeld wird weniger sein als der Anwalt kostet. Aber wenn der Bußgeldbescheid nicht angegriffen wird, steht dann in der Akte immerhin schon ein festgestellter WaffG-Verstoß. Beim zweiten können bereits alle Erlaubnisse widerrufen werden. Das muss man auch mal unter diesem Aspekt sehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Klar, das zu zahlende Bußgeld wird weniger sein als der Anwalt kostet. Aber wenn der Bußgeldbescheid nicht angegriffen wird, steht dann in der Akte immerhin schon ein festgestellter WaffG-Verstoß. Beim zweiten können bereits alle Erlaubnisse widerrufen werden. Das muss man auch mal unter diesem Aspekt sehen.

@mp5gun,

mit der Zahlung des Bußgeldes lieferst du dem SB eine Steilvorlage für den nächsten Vorwurf.

Im Übrigen, wenn ich eine angebliche Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe zahle ich auch kein Bußgeld, egal was der Anwalt kostet.

Oder aber du hast uns hier nur die halbe Wahrheit erzählt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@mp5gun,

mit der Zahlung des Bußgeldes lieferst du dem SB eine Steilvorlage für den nächsten Vorwurf.

Im Übrigen, wenn ich eine angebliche Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe zahle ich auch kein Bußgeld, egal was der Anwalt kostet.

Oder aber du hast uns hier nur die halbe Wahrheit erzählt.

Termin nicht Fristgerecht eingehalten, Ordnungswidrigkeit!!

halbe Wahrheit!!! ich kann Dir gerne mal die ganzen Schreiben zukommen lassen!!

Wenn unser Rechtsbeistand uns schon wegen den Kosten davon abhält, warum soll ich dann noch mehr Geld zum Fenster rauswerfen??

Dann hat er eben seine Steilvorgabe, wenn er glücklich damit wird, Bitte schön!!

es ist schon komisch; das der Schießstand Besitzer mehr unternimmt als der BDS LV1

Er hat wenigstens Kontakt mit dem SB aufgenommen um einiges abzuklären.

soviel zu Lob und Tadel !!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Termin nicht Fristgerecht eingehalten, Ordnungswidrigkeit!!

halbe Wahrheit!!! ich kann Dir gerne mal die ganzen Schreiben zukommen lassen!!

Wenn unser Rechtsbeistand uns schon wegen den Kosten davon abhält, warum soll ich dann noch mehr Geld zum Fenster rauswerfen??

Dann hat er eben seine Steilvorgabe, wenn er glücklich damit wird, Bitte schön!!

es ist schon komisch; das der Schießstand Besitzer mehr unternimmt als der BDS LV1

Er hat wenigstens Kontakt mit dem SB aufgenommen um einiges abzuklären.

soviel zu Lob und Tadel !!

@mp5gun,

es geht halt um wesentlich mehr als das "läppische" Bußgeld. Der SB wird ziemlich sicher bald wieder auf der Matte stehen.

Im Waffengesetz steht nirgends daß es eine Verbandsbescheinigung als Aktivitätsnachweis sein muss, alleine diese Forderung würde ich im Widerspruchsverfahren aufgreifen.

Was die Verbände betrifft, muss ich dir leider Recht geben, regional unterschiedlich hast du ggf nichts als Gleichgültigkeit zu erwarten.

Sinngemäss trifft das natürlich auch auf die Herren Rechtsanwälte zu. .

Spruch dazu:

Es ist nur verständlich, daß die Wölfe die Abrüstung der Schafe verlangen, denn deren Wolle setzt dem Biß einen gewissen Widerstand entgegen."

(Gilbert Keith Chesterton)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.