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Nationales Waffenregister


Ktmmario

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Ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik?

Ich suche Informationen über das Nationale Waffenregister. Gibt es darüber vielleicht Bücher wo die der Aufbau, Klassen/Einteilung , Umsetzung, Änderungen usw beschrieben sind?

Auch die dazugehörigen Gesetze, Pflichten für Waffenbesitzer sowie Händler. Wäre euch dankbar wenn ihr mir da weitere Informationen vermitteln könntet.

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Hier noch ein paar Aufsätze zu dem Thema:

  • Zumkley/Sturm, XWaffe veröffentlicht, Kommune21 5/2011, S. 14
  • Sturm/Zunkley, Nationales Waffenregister kurz vor dem Startschuss, Behörden Spiegel Sonderdruck Nov. 2012
  • Nationales Waffenregister nimmt Gestalt an, innenpolitik Nr. 2/2010, S. 3
  • Nationales Waffenregister nimmt Gestalt an, innenpolitik Nr. 6/2010, S. 10
  • Heller/Soschinka, Das nationale Waffenregister, NVwZ 2012, S. 1148
  • Albrecht, Nationales Waffenregister soll 2012 in Kraft treten, MMR-Aktuell 2011, 321101
  • Albrecht, Rechtliche Rahmenbedingungen der NWR-Einrichtung, VBlBW 2010, S. 274

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Hier noch ein paar Aufsätze zu dem Thema:

...

Weil wir gerade bei dem Thema sind.

In den Katalogen zur XWaffe-Spezifikation V1.1 gibt es u.a. den Katalog zum Bedürfnisgrund.

Aus dem Katalog geht für mich hervor, daß im NWR das Bedürfnis der Waffe zugerechnet wird und nicht der Person. Die Konsequenzen sind klar, aber ist das die Sichtweise des Gesetzgebers oder nur des BVA?

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Bei WO wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass das Bedürfnis der Person zugerechnet wird. Richtig dürfte sein, dass das Bedürfnis jedenfalls nicht der Waffe zugerechnet wird.

Meine Ansicht dazu ist, dass das Bedürfnis der jeweils erteilten Erlaubnis zugerechnet wird. Ist im NWR die Besitzerlaubnis für Waffe XY eingetragen, gibt es zu dieser Erlaubnis auch die Eintragung des Bedürfnisgrundes.

Da es dazu aber bislang keine Entscheidung gibt, ist das alles Spekulation. Ich will zu diesem kontrovers diskutierten Thema keinen neuen Streit vom Zaun brechen.

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... der jeweils erteilten Erlaubnis zugerechnet ...

Den Unterschied verstehe ich.

... Da es dazu aber bislang keine Entscheidung gibt, ist das alles Spekulation. ...

Das dachte ich mir.

... Ich will zu diesem kontrovers diskutierten Thema keinen neuen Streit vom Zaun brechen.

OK.

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Danke schonmal für die ganzen Informationen. Hat vielleicht jemand so ein Diagramm Grafik mit der Einteilung der Klassen A B C D?

klicke auf diesen link und wähle oben rechts in der Ecke unter Neueste Dokumente "Matrix 120815 inklusive Erwerbsvoraussetzungen.pdf"

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Spannend finde ich die Kategorie "auf neu gelb möglich, keine Disziplin bekannt".

Ob das mit dem Gesetz konform ist Waffen aus Disziplinen auszuschließen weil sie schwammig vformuliert sind?

Ich denke hier an die vom BDS? (hier bin ich mir leider unsicher) erwähnte Disziplin Jagdgewehr, warum sollte man dort nicht mit einer Bockflinte schießen dürfen?

Aus Interesse würde ich gerne mal sehen unter welcher Ordnungsnummer die Mateba Unica 6 eingetragen werden :D

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Spannend finde ich die Kategorie "auf neu gelb möglich, keine Disziplin bekannt".

das bedeutet ja nicht automatisch den Ausschluss einer Waffe, sondern besagt schlicht und einfach das, was da steht.

Wenn du eine bestimmte Waffe beantragst und eine Disziplin nachweisen kannst für sie zulässigist, kann du sie auch bewilligt bekommen. Ob sie auch am besten geeignet für die Disziplin ist, ist deine Sache.

edit: wenn du dir übrigens die Matrix noch mal anschaust, wirst du feststellen, dass für eine Bockflinte sehr wohl die Möglichkeit für Sport-WBK gegeben ist. Etwas anderes ist es bei einer Bockbüchse oder vielleicht einem Schrotdrilling. Mir sind auch keine Disziplinen bekannt, die speziellfür diese Waffen ausgeschrieben sind, was aber nicht heißt, dass sie nicht auch bei anderen Disziplinen zulässig sind.

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Ich stimme dir voll zu Tauri ist auch genau der Schluß den ich gerne aus dieser Übersicht ziehen würde.

Meine persönliche Meinung ist nur, dieses Register ist von der "nationalen" Stelle erstellt worden, diese Übersicht wird dann zitiert wenn es um die Verweigerung der Anerkennung von Bedürfnissen geht.

Nach dem Motto, die ganz oben haben alle Disziplinen geprüft und dafür gibt es nunmal keine.

Weshalb gerade das nebeneinander liegen statt dem übereinander liegen (Bockflinte gegen Bockbüchsflinte) scheinbar den Unterschied der Verwendung auf Neu-Gelb ausmacht entzieht sich leider meiner Kenntnis.

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Weshalb gerade das nebeneinander liegen statt dem übereinander liegen (Bockflinte gegen Bockbüchsflinte) scheinbar den Unterschied der Verwendung auf Neu-Gelb ausmacht entzieht sich leider meiner Kenntnis.

das liegt an Bockflinte (glatte Läufe) und an Bockbüchsflinte (glatter und gezogener Lauf)somit andere Kategorie.

Und soviel mir bekannt ist, bdeutet das "Bock" in einer Langwaffenbezeichnung immer das Übereinanderliegen von zwei Läufen. Deshalb ist ja auch der Ausdruck "Bockdoppelflinte" eigentlich doppelt gemoppelt.

edit: noch was, den Ausdruck Bockflinte kann ich in der Matrix nicht finden.

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Ja in meinem Kopf haben sich leider Bockflinte und Büchsflinte vertauscht das meinte ich, aber alle Kombinationen von Kugel-und Schrottwaffen scheinen nicht vorgesehen zu sein auch wenn ich die Meinung/Hoffnung habe,

das man die entsprechende Waffe in einer Disziplin einsetzen kann also müsste sie auch auf Neu-Gelb gehen, dennoch scheint die Matrix meiner Meinung zu wiedersprechen.

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aber alle Kombinationen von Kugel-und Schrottwaffen scheinen nicht vorgesehen zu sein

Und das in Deutschland... man hält's nicht aus. :ridiculous:

Mir kann es ziemlich egal sein, ich (ebenfalls u.a. Eigner einer "Kombinierten") habe das Register weder zu führen noch auszufüllen.

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was mir aufgefallen ist.

Bisher war bei uns in der Behörde 1ner zuständig. Der hat leider mittlerweile aufgehört und nun

sind es 3 die im Waffenbereich tätig sind.

Soviel mehr Arbeit kann das Waffenregister doch nicht machen....

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Ich für meinen Teil bin hochgespannt, welche Änderungen durch das NWR sich für den Händler in der 2. Ausbaustufe des NWR ergeben werden.

Was ist mit den Waffen in den Handelsbüchern und den tausenden einzelner, EWB-pflichtiger Einzelteile, die NICHT in den Waffenbüchern stehen ???

Wechseltrommeln, Verschlussstücke etc.... alles ohne eigene Nummer, dafür aber mit Beschuss....

Was wird mit dem ganzen Kram ???

Wenn mein Büma verpflichtet würde, alles was er in der Werkstatt liegen hat entsprechend zu kennzeichnen, na dann gute Nacht !

Fragen über Fragen...

Was kostet das alles, und vor allem.....welchen Sinn hat es für die Behörden, den Lebensweg der Waffen nachvollziehen zu können ???

Bereits heute kann jede Behörde, wenn auch mit etwas mehr Aufwand den Weg einer Waffe verfolgen, vom Hersteller über ggfs. den Importeur, über das Beschussamt in den Handel bis hin zum Käufer.

Ja, und ????!!!! Was bringts, wenn mit einer Waffe etwas passiert ist ??? Nichts !

Für mich ist dieses NWR ein reines Geldgrab ! Mal sehen, ob dadurch nicht doch baldigst die behördlichen Tätigkeiten teurer und dann auf den Waffenbesitzer umgelegt werden.

Danke EUROPA !

BFP

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Für mich ist dieses NWR ein reines Geldgrab ! Mal sehen, ob dadurch nicht doch baldigst die behördlichen Tätigkeiten teurer und dann auf den Waffenbesitzer umgelegt werden.

Das ist doch exakt das erkennbare Schema des waffenrechtlichen Aktionismus, den wir seit einigen Jahren haben...

Zusätzliche Kontroll-, Überwachungs-, Datensammelmechanismen einführen (in einem anderen Thread ist schon die Rede von einer teuren "Regel-MPU" alle drei Jahre!).

Effekte:

1. Sicherheit/Praxisbezug faktisch nahe Null.

2. Politische Außendarstellung "wir tun etwas"

3. Vergrämungswirkung durch ständig steigende Kosten und Aufwand, um noch LWB sein zu dürfen.

Durch Effekt Nr. 3 wird der Kreis legaler Waffenbesitzer dann fortwährend ausgedünnt.

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Und soviel mir bekannt ist, bdeutet das "Bock" in einer Langwaffenbezeichnung immer das Übereinanderliegen von zwei Läufen. Deshalb ist ja auch der Ausdruck "Bockdoppelflinte" eigentlich doppelt gemoppelt.

Laufanordnung bei der legendären Bockdoppelflinte: 88

:yes:

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das würde ja bedeuten, es gibt auch einen Bockdoppelderringer? :00000733:

:yes:

Gibt es, von Sharps & Co. Vier Läufe, zum laden nach vorne verschiebbar. Das Schlagstück wird beim Spannen um 90° vor den nächsten Lauf gedreht. Patent vom 25.01.1859. Kaliber.28 (Randfeuer), Gesamtlänge 137 mm. Wurde damals schnöde als Taschenpistole bezeichnet, den Begriff

Bockdoppelderringer könntest Du dir also noch patentieren lassen. :pro:

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:yes:

Gibt es, von Sharps & Co. Vier Läufe,

genau an den (oder die?) habe ich ja gedacht!

Yup, wir haben einen neuen Begriff. Kann ich den bei Wikipedia eintragen lassen oder Duden oder wo werden Patente für neue Worte eingereicht? :rolleyes:

edit: hach ich weiß! Ich lasse das im NWR einbauen :gutidee:

editedit: @winzi: damit sind wir wieder beim Thema

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Laufanordnung bei der legendären Bockdoppelflinte: 88

:yes:

Nein das wäre ein Schrotvierlig im "x"-Design. Es gibt auch welche im "t"-Design, die werden sogar noch in Serie gefertigt. Ein Bockschrotmehrling mit mehr als zwei Läufen hat versetzt angeordnete Läufe, um Waffenbreite zu sparen - nicht unähnlich den bekannteren Bockkugeldrillingen. Das Laufbündel eines Bockschrotdrillings mit kalibergleichen Läufe sähe aus wie das um 90° gedrehte Laufbündel eines normalen Schrotdrillings. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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