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IGNORED

Es stehen Erbwaffen an


maddi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Moin,

es sieht so aus: Ein Schützenkollege möchte und soll Waffen erben. Konkret geht es um einen Schweden, einen 98er, irgendeine Büchse und eine Bockdoppelflinte, also 4 Langwaffen. Ein Revolver ist auch noch da, aber fragt mich nicht, was für einer. An dem besteht auch kein Interesse.

Der potentielle Erbe ist 34 und seit leider erst 3 Monaten Mitglied bei uns, allerdings ist er noch bis Jahresende in einem anderen Schützenverein, dort seit 17 Jahren.

Eine WBK möchte er so oder so bekommen. Die kann ich ihm aber ja erst nächsten August absegnen. Er ist sehr trainingseifrig usw..

Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit, dass er die Waffen schon vor dem einen Jahr bei uns übernehmen kann? Können die vielen Jahre in dem anderen Verein (beides DSB) irgendwie angerechnet werden? Tresore, Putzzeug, Muni, alles bei den Waffen dabei. Und die Waffen sind wie geleckt. Wäre sehr schade drum. Ich würde die Waffen ja auf meine Kappe äh Karte nehmen, aber ich habe eigentlich keinen Platz im Schrank.

Danke euch schonmal!

Geschrieben

Erben kann zunächst mal jeder, dafür ist keine WBK nötig, die wird im Erbfall dann schon ausgestellt.

Es geht im Grunde nur darum, ob er Blockiersysteme einbauen muß oder nicht.

Das kann man eventuell mit dem SB absprechen.

Der andere Verein kann nix bestätigen?

Geschrieben
Erben kann zunächst mal jeder, dafür ist keine WBK nötig, die wird im Erbfall dann schon ausgestellt.

Es geht im Grunde nur darum, ob er Blockiersysteme einbauen muß oder nicht.

Das kann man eventuell mit dem SB absprechen.

Der andere Verein kann nix bestätigen?

Ja es geht um die Vermeidung von Blockiersystemen und natürlich um den Muni Erwerb. Der Dachverband ist gleich geblieben.

Naja sagen wir mal, beim alten Verein könnte mangelnde Sympathie ein Problem werden ;)

Geschrieben
...

Naja sagen wir mal, beim alten Verein könnte mangelnde Sympathie ein Problem werden ;)

Das spielt zunächst keine Rolle.

Hat er dort mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert?

Geschrieben
Erben kann zunächst mal jeder, dafür ist keine WBK nötig, die wird im Erbfall dann schon ausgestellt.

Es geht im Grunde nur darum, ob er Blockiersysteme einbauen muß oder nicht.

Das kann man eventuell mit dem SB absprechen.

Der andere Verein kann nix bestätigen?

Ja es geht um die Vermeidung von Blockiersystemen und natürlich um den Muni Erwerb. Der Dachverband ist gleich geblieben.

Naja sagen wir mal, beim alten Verein könnte mangelnde Sympathie ein Problem werden ;)

Geschrieben

Oh sorry für Doppelpost, shice Handy.

Nein er hat im alten Verein die letzten Jahre nicht mehr mit EWB Waffen geschossen. Erst bei uns, das aber nun schon 40mal seit August :D

Geschrieben
... Erst bei uns, das aber nun schon 40mal seit August :D

Das sollte dicke reichen.

Bleibt die einjährige Mitgliedschaft.

Sprecht halt mal mit dem Gauschützenmeister über die Sache.

Oder gleich Sportleiter des Verbandes.

Geschrieben

Er braucht keine einjährige Mitgliedschaft in Eurem Verein.

Ein Vereinswechsel kann auch wegen Umzug, passenderer Öffnungszeiten, sportliche Möglichkeiten ectr. erfolgen.

Daraus folgt doch kein "Bedürfnis von Null an neu erwerben".

Der Verband speichert die Zugehörigkeitsdauer und Vereinsmitgliedschaft. Für den ist es nur ein Vereinswechsel, wenn Ihr den Kollegen dort meldet. Der dürfte also auch kein Problem haben, das Bedürfnis nach § 14.4 (WBK gelb) zu bestätigen.

Geschrieben

Ja das ist schon richtig. Ich habe nur beim HSV Bedenken, weil das regelmäßige Training nicht die kompletten letzten 12 Monate abdeckt. Ein anderer Schütze von uns hat gerade seinen Bedürfnisantrag ohne Stempel zurück bekommen mit der Begründung, er hätte nur 5 Monate nachgewiesen. Das waren zwar rund 30x Training, aber kein ganzes Jahr...

Geschrieben
Ja das ist schon richtig. Ich habe nur beim HSV Bedenken, weil das regelmäßige Training nicht die kompletten letzten 12 Monate abdeckt. ...

Beim BSSB kann man "nacharbeiten", also Trainingseinheiten, die man im Februar nicht absolviert hat, im Juli oder August absolvieren ...

Geschrieben
Ein anderer Schütze von uns hat gerade seinen Bedürfnisantrag ohne Stempel zurück bekommen mit der Begründung, er hätte nur 5 Monate nachgewiesen. Das waren zwar rund 30x Training, aber kein ganzes Jahr...

Dem Schützen würde ich schon mal raten gegen die Entscheidung vorzugehen.

Bei jedem anderen Verband reichen die Trainings massiv aus. Soll ja auch Schützen geben die eine Winterpause einlegen...

Geschrieben

Ganz einfach...

Erbwaffen auf Erben-WBK eintragen lassen und umgehend zu einem Händler zur sicheren Verwahrung auslagern, bis eigene WBK (Bedürfnis) gegeben ist.

Dann kann und darf der SB keine Blokade der Erbwaffen fordern, denn der ARmatix-Mist kostet nur Geld und bringt, wie wir alle wissen, nichts ! !

KEINE MACHT DEN WAFFEN-BLOCKIERERN !!!

Grüssle,

BFP

Geschrieben
... und umgehend zu einem Händler zur sicheren Verwahrung auslagern, bis eigene WBK (Bedürfnis) gegeben ist...

Es darf auch ein anderer WBK Inhaber verwahren, §12 1 b

Irgendwer im Verein sollte doch noch Platz in einem Schrank haben..

Mo

Geschrieben
Es darf auch ein anderer WBK Inhaber verwahren, §12 1 b

Irgendwer im Verein sollte doch noch Platz in einem Schrank haben..

Mo

evtl. genügt es ja auch vorrübergehend nur den schlüssel "auszulagern"

gruß alzi

Geschrieben

Wäre es nicht am Einfachsten, die Waffen für ein halbes Jahr gegen geringes Entgelt beim Büma einzulagern ? Ein Vereinskamerad mußte das mal so handhaben, wegen temporärem Entzug der WBK ...

Geschrieben

Habt Ihr nen guten Draht zum Amt?

Sprecht den Fall doch einfach mal bei Eurem Sachbearbeiter auf der Behörde an! Die sind meist recht umgänglich mit sowas...

Ggf. komplikationslose "Auslagerung" zu einem Vereinskameraden sollte da z. B. machbar sein!

Ich hatte einen ähnlichen Fall bei mir - habe in Absprache mit dem Amt diverse Waffen bei mir eingelagert und anschließend verwertet/behalten....

Geschrieben
Moin Moin,

es sieht so aus: Ein Schützenkollege möchte und soll Waffen erben. Konkret geht es um einen Schweden, einen 98er, irgendeine Büchse und eine Bockdoppelflinte, also 4 Langwaffen. Ein Revolver ist auch noch da, aber fragt mich nicht, was für einer. An dem besteht auch kein Interesse.

Der potentielle Erbe ist 34 und seit leider erst 3 Monaten Mitglied bei uns, allerdings ist er noch bis Jahresende in einem anderen Schützenverein, dort seit 17 Jahren.

Eine WBK möchte er so oder so bekommen. Die kann ich ihm aber ja erst nächsten August absegnen. Er ist sehr trainingseifrig usw..

Meine Frage, gibt es eine Möglichkeit, dass er die Waffen schon vor dem einen Jahr bei uns übernehmen kann? Können die vielen Jahre in dem anderen Verein (beides DSB) irgendwie angerechnet werden? Tresore, Putzzeug, Muni, alles bei den Waffen dabei. Und die Waffen sind wie geleckt. Wäre sehr schade drum. Ich würde die Waffen ja auf meine Kappe äh Karte nehmen, aber ich habe eigentlich keinen Platz im Schrank.

Danke euch schonmal!

Man muss mindestens 12 Monate einem anerkannten Schiesssportverband angehören. Wielange er in eurem Verein ist Spielt dabei eigentlich keine Rolle. Wenn er nun schon 17 Jahre in einem anderen Verein ist, und beim DSB auch Mitglied ist, dann könnte es nurnoch an den 18 Regelmäßigen Schiessterminen und einem SB der sich auf die 2/6 Regelung verkrampft scheitern.

Du könntest ihm das Bedürfnis übrigens schon jetzt unterschreiben, wenn er denn lange genug beim DSB ist (12 Monate).

Ein anderes Problem ist natürlich der Mitgliederfeindliche HSV, Man soll ja eigentlich mindestens 12 Termine in einem Jahr, oder 18 Termine vorweisen. Jedoch ist der HSV so dämlich, dass er das mit den 18x auf 12 Monate ausdehnt. Obwohl es 2 verschiedene paar Schuhe sein sollten... Gibt es vielleicht eine Verwaltungsvorschrift für den HSV, wo man so etwas nachlesen könnte?

Geschrieben

Hallo,

mit Waffensachkunde ist es kein Problem an eine WBK zu kommen. Zum zuständigen Sachbearbeiter gehen und eine 4 mm

Kurzwaffe beantragen. Es wird kein Bedürfnis geprüft.

Als WBK Inhaber entfällt die Erbwaffenblockierung.

Greetings Pete

Geschrieben
Hallo,

mit Waffensachkunde ist es kein Problem an eine WBK zu kommen. Zum zuständigen Sachbearbeiter gehen und eine 4 mm

Kurzwaffe beantragen. Es wird kein Bedürfnis geprüft.

Als WBK Inhaber entfällt die Erbwaffenblockierung.

Greetings Pete

Au ja, mit welchem sportlichen Bedürfnis eigentlich? Das braucht er nämlich beim ERSTAntrag...

Clevere Idee...

Geschrieben

Damit die Blockierpflicht nicht greift, muss mindestens eine erlaubnispflichtige Waffe berechtigt aufgrund eines Bedürfnisses besessen werden. Bei 4mm ist nichts mit Bedürfnis, deswegen bleibt es leider bei der Blockierpflicht! Sachkunde alleine reicht nicht.

Ich habe hier aber schon häufiger gelesen, dass Waffenbehörden von der Blockierpflicht abesehen, wenn der Erbe in absehbarer Zeit ein Bedürfnis nachweisen kann. Siehe dazu auch dieses PDF-Dokument.

Geschrieben
...

Ich habe hier aber schon häufiger gelesen, dass Waffenbehörden von der Blockierpflicht abesehen, wenn der Erbe in absehbarer Zeit ein Bedürfnis nachweisen kann.

Deswegen habe ich schon längst dazu geraten, mit dem SB bzw. der Verband zu reden.

Geschrieben

@2nd Amendment

nach meinen Informationen genügt eine WBK.

Wo im Waffengesetz oder in den Ausführungsbestimmungen für die Verwaltung steht das ?

In Deiner beigefügten PDF stehen nur geschilderte Fälle.

Wichtig wäre die Gesetzeslage.

Außerdem stelle ich fest, daß die Willkür einzelner Sachbearbeiter weiter um sich greift.

Aber zum Ausgangsthread, warum will er überhaupt die Waffen, wenn er sie bis jetzt nicht gebraucht hat ?

Greetings Pete

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