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IGNORED

Es stehen Erbwaffen an


maddi

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@2nd Amendment

nach meinen Informationen genügt eine WBK.

Wo im Waffengesetz oder in den Ausführungsbestimmungen für die Verwaltung steht das ?

§ 20 Abs. 3 Satz 3 WaffG: "Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist."

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§ 20 Abs. 3 Satz 3 WaffG: "Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist."

auf welcher Grundlage werden dann für die 4mm-Waffen WBKs (bedürfnisfrei) ausgestellt?

gruß alzi

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auf welcher Grundlage werden dann für die 4mm-Waffen WBKs (bedürfnisfrei) ausgestellt?

§ 10 Abs. 1 WaffG. Mit dem § 8 oder den § 13 ff. WaffG hat das nichts zu tun.

Dieser Zusatz, dass die Erlaubnis aufgrund eines Bedürfnisses worden erteilt sein muss, wurde bewusst aufgenommen und war in früheren Entwürfen noch nicht vorhanden. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass man nur mit der Sachkunde die Blockierpflicht aushebeln kann.

Ich finde das selbst blöd, wüsste jetzt aber nicht, was man dagegen argumentieren kann.

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Ein anderes Problem ist natürlich der Mitgliederfeindliche HSV, Man soll ja eigentlich mindestens 12 Termine in einem Jahr, oder 18 Termine vorweisen. Jedoch ist der HSV so dämlich, dass er das mit den 18x auf 12 Monate ausdehnt. Obwohl es 2 verschiedene paar Schuhe sein sollten... Gibt es vielleicht eine Verwaltungsvorschrift für den HSV, wo man so etwas nachlesen könnte?

Das wüsste ich auch gerne.

Die 4mm WBK scheint mir keine wirklich gute Idee zu sein. Der gute hat auch noch keine Sachkunde. Die kommt bis spätestens Februar. Dann werde ich einen Lehrgang veranstalten, da schon 5-6 Interessenten angefragt haben. Ich werde beim SB mal ein gutes Wort für ihn einlegen. Der ist an sich sehr kulant und lässt mit sich reden, solange die Tür zum Nachbarbüro nicht zufällig auf ist... Dann soll er die Erben WBK beantragen und bis er die Sachkunde hat, die Verwahrung bei einem Schützenkollegen erfolgen. Wir haben zwar einen riesen Klasse IV Schrank im Schützenhaus, aber ihr wisst ja, wie das ist.

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