cartridgemaster Posted September 17, 2012 Share Posted September 17, 2012 Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht, Sprengstoffrecht (§ 27 SprengG) oder Jagdrecht wird von diversen Versicherungsgebern, auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dachorganisationen (DSB, VdW, …) immer wieder angepriesen und auch hier von zahlreichen Usern regelmässig als „unbedingt notwendig“ propagiert. Nun, aus diversen Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld aber auch aus leidvoller persönlicher Erfahrung, meine Frage: Wer hat in den oben genannten Fällen bereits seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen müssen und, viel wichtiger, in welchen Fällen hat die Versicherung die Übernahme des Rechtsschutzes abgelehnt oder tritt erst ab der gerichtlichen Ebene ein, wobei der Versicherungsnehmer immer auf seinen bereits im Vorfeld entstehenden Kosten sitzen bleibt (anwaltliche Beratung, Gutachten, etc.), wenn es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, oder am Ende einer solchen keine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde (z.B. Vergleich). Dieser thread steht im Zusammenhang mit dem thread „rechtswidrige Hausdurchsuchung“ und soll dem möglicherweise hilfreichen Erfahrungsaustausch dienen. CM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Ich bin seit über 11 Jahren Mitglied im Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. (vdw) und bin somit über die Zurich Insurance plc. versichert. Bisher hatte ich genau einen Rechtsstreit. Ich habe gegen die für mich zuständige Kreispolizeibehörde beim Verwaltungsgericht Köln geklagt. Es ging um rechtswidrige Einschränkungen der neuen Sportschützen-WBK. Die Behörde hat, wie zu erwarten, vor Gericht gekniffen. 75% der gesamten Verfahrenskosten wurden auf den Kläger abgewälzt. Meine Rechtsschutzversicherung hat alle Kosten übernommen. Die Deckungssumme liegt bei 150.000€ je Versicherungsfall ohne Selbstbeteiligung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mwe Posted September 19, 2012 Share Posted September 19, 2012 Super-Info und sehr gut gemacht, Götterbote, danke! Ich höre gerade Bob Marley in meinem geistigen Ohr: "Stand up for your right!" Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Super-Info und sehr gut gemacht, Götterbote, danke! Weder das eine noch das andere, sondern bemerkenswert ignorant. Sollte man dann nicht auch noch so töricht loben. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Servus ! Die Behörde hat gekniffen und trotzdem musstest Du (bzw. Deine Versicherung) 75% der Verfahrenskosten tragen ? Wie gibt´s denn sowas ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Weder das eine noch das andere, sondern bemerkenswert ignorant. Sollte man dann nicht auch noch so töricht loben. Wie darf man denn das jetzt verstehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Paradoxon Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Die Behörde hat gekniffen und trotzdem musstest Du (bzw. Deine Versicherung) 75% der Verfahrenskosten tragen ?Wie gibt´s denn sowas ? Ich denke mal nach dem "Rückzug" der Behörde wurde der Antrag zurückgezogen, und somit das Hauptsacheverfahren für erledigt erklärt - ohne Urteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Die Behörde hat gekniffen und trotzdem musstest Du (bzw. Deine Versicherung) 75% der Verfahrenskosten tragen ? Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nicht gewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch. Da kann carcano bestimmt etwas genaueres zu sagen. Wenn es keine Verurteilung gibt, dann trägt der Kläger 75% der Kosten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Paradoxon Posted September 26, 2012 Share Posted September 26, 2012 Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nichtgewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch. Alternative währe wohl ein Vergleich oder ein Anerkenntnisurteil ... oder halt bis zum bitteren Ende prozessieren ... Ich glaube so ein erstinstanzliches Urteil hat noch keine Grundsatzwirkung ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nichtgewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch. Da kann carcano bestimmt etwas genaueres zu sagen. Wenn es keine Verurteilung gibt, dann trägt der Kläger 75% der Kosten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wieso, ich dachte durch die Erledigungserklärung müsse die sonst voraussichtlich unterlegene Partei zahlen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Unterlegen ist man nur, wenn man verurteilt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
trader Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Meine Rechtsschutzversicherung hat alle Kosten übernommen. 25% der Kosten Warum? Wer kanns mir bitte mal erklären? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Möchtest Du wissen warum die Behörde nur 25% der Verfahrenskosten selbst tragen musste oder ist deine Frage anders gemeint? Link to comment Share on other sites More sharing options...
trader Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Mein Fehler. Bin jetzt aber noch verwirrter, Du hast gegen rechtswidrige Einschränkungugen Deiner WBK geklagt und hast 75% der daraus resultierenden Kosten am Hals. Ist das geltendes "Recht" oder hat deine RV zuviel Geld? Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nichtgewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere Leidensgenossen beziehen können. ... Kommt ja drauf an, wie der "Klein begeben" aussieht. Einen angebotenen Vergleich muß man ja nicht annehmen und bekommt dann ein Urteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 So wie mir das mein Anwalt damals erklärt hat, ist das so üblich, wenn die beklagte Behörde ihren Standpunkt zurücknimmt, und es nicht zu einer Verurteilung kommt. Warum der Kläger genau 75% der gesamten Kosten übernehmen muss, kann ich nicht erklären. Aber vielleicht kann es ein anderer User hier. Auf jeden Fall hat meine Versicherung, wegen vorrausgegangener Rechtstreitigkeiten damit schon gerechnet. Die Deckungszusage kam trotzdem, weil Peanuts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 Einen angebotenen Vergleich muß man ja nicht annehmen und bekommt dann ein Urteil. Ich muss da noch mal in meine Unterlagen von damals schauen. Die Behörde hat m.E. damals bei der Anhörung schon den Rückzieher gemacht. Zu einer Verhandlung kam es dann nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted September 27, 2012 Share Posted September 27, 2012 ... Die Behörde hat m.E.damals bei der Anhörung schon den Rückzieher gemacht. Zu einer Verhandlung kam es dann nicht mehr. Das ist dann wieder ganz was anderes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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