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Verwaltungsrechtsschutz


cartridgemaster

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Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem Waffenrecht, Sprengstoffrecht (§ 27 SprengG) oder Jagdrecht wird von diversen Versicherungsgebern, auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dachorganisationen (DSB, VdW, …) immer wieder angepriesen und auch hier von zahlreichen Usern regelmässig als „unbedingt notwendig“ propagiert.

Nun, aus diversen Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld aber auch aus leidvoller persönlicher Erfahrung, meine Frage:

Wer hat in den oben genannten Fällen bereits seinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen müssen und, viel wichtiger, in welchen Fällen hat die Versicherung die Übernahme des Rechtsschutzes abgelehnt oder tritt erst ab der gerichtlichen Ebene ein, wobei der Versicherungsnehmer immer auf seinen bereits im Vorfeld entstehenden Kosten sitzen bleibt (anwaltliche Beratung, Gutachten, etc.), wenn es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, oder am Ende einer solchen keine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wurde (z.B. Vergleich).

Dieser thread steht im Zusammenhang mit dem thread „rechtswidrige Hausdurchsuchung“ und soll dem möglicherweise hilfreichen Erfahrungsaustausch dienen.

CM

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Ich bin seit über 11 Jahren Mitglied im Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. (vdw) und bin somit über die Zurich Insurance plc. versichert.

Bisher hatte ich genau einen Rechtsstreit. Ich habe gegen die für mich zuständige Kreispolizeibehörde beim Verwaltungsgericht Köln geklagt. Es ging

um rechtswidrige Einschränkungen der neuen Sportschützen-WBK. Die Behörde hat, wie zu erwarten, vor Gericht gekniffen. 75% der gesamten Verfahrenskosten

wurden auf den Kläger abgewälzt. Meine Rechtsschutzversicherung hat alle Kosten übernommen. Die Deckungssumme liegt bei 150.000€ je Versicherungsfall

ohne Selbstbeteiligung.

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Die Behörde hat gekniffen und trotzdem musstest Du (bzw. Deine Versicherung) 75% der Verfahrenskosten tragen ?

Wie gibt´s denn sowas ?

Ich denke mal nach dem "Rückzug" der Behörde wurde der Antrag zurückgezogen, und somit das Hauptsacheverfahren für erledigt erklärt - ohne Urteil.

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Die Behörde hat gekniffen und trotzdem musstest Du (bzw. Deine Versicherung) 75% der Verfahrenskosten tragen ?

Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nicht

gewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere

Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch. Da kann carcano bestimmt

etwas genaueres zu sagen.

Wenn es keine Verurteilung gibt, dann trägt der Kläger 75% der Kosten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. :rolleyes:

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Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nicht

gewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere

Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch.

Alternative währe wohl ein Vergleich oder ein Anerkenntnisurteil ... oder halt bis zum bitteren Ende prozessieren ...

Ich glaube so ein erstinstanzliches Urteil hat noch keine Grundsatzwirkung ...

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Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nicht

gewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere

Leidensgenossen beziehen können. Ich glaube Grundsatzentscheidung heißt das im Juristendeutsch. Da kann carcano bestimmt

etwas genaueres zu sagen.

Wenn es keine Verurteilung gibt, dann trägt der Kläger 75% der Kosten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. :rolleyes:

Wieso, ich dachte durch die Erledigungserklärung müsse die sonst voraussichtlich unterlegene Partei zahlen?

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Das scheint inzwischen das Standardvorgehen der Behörden zu sein. Wenn die merken, das sie vor Gericht nicht

gewinnen können, geben sie klein bei. Hauptsache es kommt nicht zu einem rechtskräftigen Urteil, auf das sich andere

Leidensgenossen beziehen können. ...

Kommt ja drauf an, wie der "Klein begeben" aussieht.

Einen angebotenen Vergleich muß man ja nicht annehmen und bekommt dann ein Urteil.

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So wie mir das mein Anwalt damals erklärt hat, ist das so üblich, wenn die beklagte Behörde ihren Standpunkt zurücknimmt,

und es nicht zu einer Verurteilung kommt. Warum der Kläger genau 75% der gesamten Kosten übernehmen muss, kann ich

nicht erklären. Aber vielleicht kann es ein anderer User hier.

Auf jeden Fall hat meine Versicherung, wegen vorrausgegangener Rechtstreitigkeiten damit schon gerechnet. Die Deckungszusage

kam trotzdem, weil Peanuts.

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