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IGNORED

Verein wechseln - Was muss ich beachten?


z-legend

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Hallo,

da ich ja am überlegen bin, meinen Verein zu wechseln, wollte ich mich mal informieren was ich hierbei gesetzlich zu beachten habe. Was ich mich vor allem frage ist folgendes:

- Muss ich den Wechsel dem Amt melden?

- Da ich aktuell in einer internen BDS Gruppe (noch aktueller Verein ist DSB) bin, muss ich mich beim BDS direkt "ummelden"?

- Beginnt daraufhin meine "Mitgleidszeit" im BDS erneut oder wird die vorangegangene Zeit angerechnet?

- Muss ich dem neuem Verein erst beitreten oder kann ich für ~ 2 Wochen die Zeit auch ohne Verein überbrücken, ohne das mir gleich ein Schreiben ins Haus flattert das ich meine Waffen abgeben muss?

Habe die Suchfunktion benutzt, aber nichts gefunden und deshalb frage ich nun einfach mal offen . ^_^

Danke

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Interessant ist hier nur die Waffenbehörde!

Als ich wechselte, war die Kündigung dort schneller angekommen, als die Neumitgliedschaft und prompt kam die Bedürfnisprüfung!

Wenn man dann aber auch selber sofort reagiert, ist das kein Problem, sollte man beachten!

Ok, also defenetiv erst die andere Mitgliedschaft unter Dach und Fach haben und man ist auf der sicheren Seite.

Aber wie sieht es dann wie oben beschrieben mit der BDS Mitgliedschaft aus? Da es sich ja nur um eine Untersportgruppe handel fürchte ich leider ja :confused:

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Ok, also defenetiv erst die andere Mitgliedschaft unter Dach und Fach haben und man ist auf der sicheren Seite.

Ich würde in der heutigen Zeit NIEMALS irgendwo kündigen - bevor ich nicht andernorts sicher "drin" bin -

und aus taktischen Gründen möglicherweise gleich der Behörde den wechsel melden, denn Dein alter Verein MUSS den Austritt melden.

Also wird das Amt so oder so tätig werden und prüfen müssen.

Meldest Du selbst unter Nachweis der neuen Mitgliedschaft, sollte die Sache erledigt sein.

Aber wie sieht es dann wie oben beschrieben mit der BDS Mitgliedschaft aus? Da es sich ja nur um eine Untersportgruppe handel fürchte ich leider ja :confused:

Wenn Du bisher beim BDS ordnungsgemäß Mitglied bist und einen Mitgliedsausweis hast -

was soll da neu zu laufen anfangen oder Probleme machen ?

Da sind allenfalls verwaltungsmäßige Umschreibungen nötig -

Voraussetzung ist natürlich, daß auch Dein neuer Verein dem BDS angehört

oder

zumindest eine BDS Gruppe hat.

G.T.

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Ich würde in der heutigen Zeit NIEMALS irgendwo kündigen - bevor ich nicht andernorts sicher "drin" bin -

und aus taktischen Gründen möglicherweise gleich der Behörde den wechsel melden, denn Dein alter Verein MUSS den Austritt melden.

Also wird das Amt so oder so tätig werden und prüfen müssen.

Meldest Du selbst unter Nachweis der neuen Mitgliedschaft, sollte die Sache erledigt sein.

Wenn Du bisher beim BDS ordnungsgemäß Mitglied bist und einen Mitgliedsausweis hast -

was soll da neu zu laufen anfangen oder Probleme machen ?

Da sind allenfalls verwaltungsmäßige Umschreibungen nötig -

Voraussetzung ist natürlich, daß auch Dein neuer Verein dem BDS angehört

oder

zumindest eine BDS Gruppe hat.

G.T.

Ok, ist alles gegeben. Fragen beantwortet. Hierfür an euch :eclipsee_gold_cup:

Danke, Thema kann geschlossen werden :-)

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Interessant ist hier nur die Waffenbehörde!

Als ich wechselte, war die Kündigung dort schneller angekommen, als die Neumitgliedschaft und prompt kam die Bedürfnisprüfung!

Wenn man dann aber auch selber sofort reagiert, ist das kein Problem, sollte man beachten!

Erst dem neuen Verein beitreten und DANN erst den alten Verein kündigen. Ein Vereinsmitglied von uns hat das auch anders herum gemacht und schon hat die Behörde lange Ohren bekommen, da Der alte Verein sooofort es der Behörde gemeldet hat. (möglich um Ihn eins auszuwischen.)

Ich habe auch vor einiger Zeit in der Schützengilde gekündigt und gleichzeitig in den BDMP eingetreten. Der Behörde die neuen Papiere vom BDMP vorgelegt. Damit war der Wechsel ohne irgendwelche Probleme erledigt.

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Waffengesetz, §15, Nr.5:

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Interessant ist hier die Wortkombination "ausgeschieden" und "sind".

Da Kündigungen meist erst zum Jahreswechsel greifen, ist man solange Mitglied, auch wenn man schon gekündigt hat.

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Wobei: woher soll der Verein wissen, dass man eine Waffenbesitzkarte hat?

Hat er nicht Dein Bedürfnis bestätigt?

Dein Verein weiß wo Du wohnst und meldet Deiner zuständigen Waffenbehörde.

Ich konnte damals gar nicht so schnell schauen, als sich die Waffenbehörde wegen meinem Austritt bei mir meldete, obwohl sich der Verein in einem anderem Bundesland befand!

Vorsorglich bin ich erst dem neuen Verein beigetreten und habe dann erst gekündigt, trotzdem war die Kündigungsmeldung schneller.

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